Protokoll: Verwaltungsausschuss des Gemeinderats der Landeshauptstadt StuttgartNiederschrift Nr.
TOP:
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VerhandlungDrucksache:
118/2011
GZ:
OB
Sitzungstermin: 25.05.2011
Sitzungsart: öffentlich
Vorsitz: OB Dr. Schuster
Berichterstattung:-
Protokollführung: Herr Häbe
Betreff: Neuordnung der Energie- und Wasserversorgung
Gründung der Stadtwerke Stuttgart

Vorgang: Verwaltungsausschuss vom 11.05.2011, öffentlich, Nr. 123

Gemeinderat vom 12.05.2011, öffentlich, Nr. 68

jeweiliges Ergebnis: Vertagung

Beratungsunterlage ist die Vorlage des Herrn Oberbürgermeisters vom 29.04.2011, GRDrs 118/2011, mit folgendem

Beschlussantrag:

1. Der Abschlussbericht des Gutachters Horváth & Partner GmbH Stuttgart
über die Begleitung der konzeptionellen Überlegungen bei der Gründung eines Stadtwerks wird zur Kenntnis genommen.

2. Die Verwaltung wird beauftragt, die erforderlichen Schritte zur Gründung eines Stadtwerks als Tochter der SVV vorzunehmen und dem Gemeinderat bis zur Sommerpause den Entwurf eines Gesellschaftsvertrags vorzulegen. Die Geschäftsfelder des Stadtwerks sollen bestehen aus

- den Netzen der allgemeinen Versorgung für Strom und Gas,
- dem Vertrieb von Strom und Gas
- und der Ökoenergieerzeugung.

3. Die Wasserversorgung soll innerhalb eines Eigenbetriebs "Kommunale Wasserwerke Stuttgart" (KWS) unter Einbeziehung des bestehenden Eigenbetriebes Stadtentwässerung Stuttgart (SES) organisiert werden. Die Verwaltung wird beauftragt mögliche Synergieeffekte sowie die notwendigen organisatorischen Veränderungen darzustellen.

4. Die Verwaltung wird beauftragt, mit der EnBW entsprechende Verhandlungen zur Übernahme der Wasserversorgung einschließlich der Wasserbezugsrechte sowie zur Überlassung der Versorgungsnetze für Strom und Gas aufzunehmen.

5. Dem Gemeinderat wird bis zur Sommerpause über den Stand der Gespräche sowie über die finanziellen und rechtlichen Folgen sowie die damit verbundenen unternehmerischen Aufgabenstellungen bei den verhandelten Modellen berichtet.


Folgende Unterlagen sind diesem Protokoll beigefügt:
- Stellungnahme des Herrn Oberbürgermeisters vom 25.05.2011 zum Antrag Nr. 122/2011 "Einstieg in erneuerbare Energie - wenn nicht jetzt, wann dann?" der Gemeinderatsfraktion Freie Wähler vom 24.03.2011 samt Antrag
- Stellungnahme des Herrn Oberbürgermeisters vom 23.05.2011 zum Antrag Nr. 123/2011 "Energiesparen als 'schwäbische' Lösung für den Klimaschutz!" der Gemeinderatsfraktion Frei Wähler vom 24.03.2011 samt Antrag
- Stellungnahme des Herrn Oberbürgermeisters vom 24.05.2011 zum Antrag Nr. 195/2011 "Gründung von Stadtwerken" der FDP-Gemeinderatsfraktion vom 13.05.2011 samt Antrag
- Stellungnahme des Herrn Oberbürgermeisters vom 24.05.2011 zum Antrag Nr. 181/2011 "Neuordnung der Energie- und Wasserversorgung (GRDrs 118/2011)" der SPD-Gemeinderatsfraktion vom 06.05.2011 samt Antrag
- Antrag Nr. 221/2011 der Gemeinderatsfraktion Bündnis 90/DIE GRÜNEN "Neuordnung der Energie- und Wasserversorgung - Klarheit und Rechtssicherheit von Anfang an!" vom 23.05.2011
- Antrag Nr. 223/2011 der CDU-Gemeinderatsfraktion "Stadtwerke für Stuttgart - mit kühlem Kopf die richtigen Entscheidungen treffen / Energieeinsparung ist der ökologisch beste Ansatz!" vom 24.05.2011


Auf die intensive Beratung zur GRDrs 118/2011 in der letzten Sitzung des
Verwaltungsausschusses am 11.05.2011, öffentliche Niederschrift Nr. 123, verweist OB Dr. Schuster. Dabei habe eine Verständigung darüber stattgefunden, dass die Fraktionen nach kritischer Durchsicht der Vorlage zur heutigen Sitzung Anregungen/Anträge vorlegen können. Zu den bis vorgestern eingegangenen Anträgen habe die Verwaltung bereits schriftliche Beantwortungen gefertigt.

Die Anträge Nr. 221 und Nr. 223 werden durch StR Stopper (90/GRÜNE) und StR Kotz (CDU) erläutert.

Diese beiden Ratsmitglieder sowie StR Kanzleiter (SPD), StR Klingler (FDP), StR Zeeb (FW) und StR Rockenbauch (SÖS und LINKE) stellen zudem analog der Sitzung des Verwaltungsausschusses am 11.05.2011 nochmals die Positionen ihrer Fraktionen dar.

Dabei unterstreichen die StRe Klingler und Zeeb die von ihnen zur Risikominimierung gesehene Notwendigkeit, Kooperationen einzugehen. Weiter ist es für StR Zeeb wichtig, Fragen im Zusammenhang mit der Übernahme der EnBW-Mitarbeiter zu klären und die Bevölkerung über die Vorteile aber auch über die Risiken (worst case) zu informieren. StR Rockenbauch betont ebenfalls, dass eine Übernahme der bisherigen EnBW-Mitarbeiter ohne Nachteile für diese vonstatten gehen muss. Im Zusammenhang mit einer offeneren Formulierung des Gesellschaftszwecks erachtet er es für erforderlich, folgende Formulierung in die Beschlussantragsziffer 2 aufzunehmen:

Die Geschäftsfelder des Stadtwerks sollen vor allem die Versorgung der Bürgerinnen und Bürger mit Energie und Wärme beinhalten.

Die im Antrag der Gemeinderatsfraktion Bündnis 90/DIE GRÜNEN genannten Themenfelder könnten nach dem Wort "insbesondere" aufgeführt werden.

Klärungsbedarf artikuliert er für seine Fraktionsgemeinschaft dahingehend, ob es wirklich sinnvoll ist, die Wasser- und Abwasserversorgung mit Blick auf getrennte Gebührenkalkulationen in einem Eigenbetrieb zusammenzufassen.

Anknüpfend an den Antrag Nr. 221/2011 der Gemeinderatsfraktion Bündnis 90/DIE GRÜNEN regt er weiter an, bei der Beschlussantragsziffer 4 den Teil des Satzes, der sich auf Strom und Gas bezieht, zu streichen.

Auf StR Klingler eingehend betont EBM Föll, die Verwaltung habe keineswegs die Absicht, Steuergelder unüberlegt einzusetzen. Unternehmerische Risiken, die jeder Tätigkeit innewohnen, müssten natürlich betrachtet werden, aber das eingeholte Gutachten sowie die in den letzten Monaten stattgefundenen Diskussionen hätten durchaus auch erhebliche Chancen eines Stuttgarter Stadtwerkes im Zusammenhang mit Punkten wie regenerativer Energieerzeugung, Verbesserung und Erhöhung der lokalen Wertschöpfung und Wirtschaftlichkeit aufgezeigt. Wenn dieses Thema, zu dem noch viele Diskussionen stattfinden müssten, richtig angegangen werde, könne es als Chance für die Stadt gestaltet werden. Die Stadt sei durchaus in der Lage, diese unternehmerische Herausforderung zu stemmen. Dabei verweist er auf die Erfahrungen mit den städtischen Beteiligungsunternehmen.

Gesellschaftszweck/Beschlussantragsziffer 2
Die Verwaltung beabsichtige, dem Gemeinderat den Gesellschaftsvertrag in sechs bis acht Wochen, noch vor der Sommerpause, vorzulegen. Im Rahmen der dann anstehenden Beratung könne die konkrete Formulierung des Gesellschaftszwecks erörtert und diskutiert werden. Zwar werde der Gesellschaftszweck breiter gefasst, aber hier müssten auch bestimmte rechtliche Themen beachtet werden, um eine Eintragung ins Handelsregister sicherzustellen. Im Übrigen sei der Gemeinderat jederzeit in der Lage, den Gesellschaftszweck zu verändern/zu erweitern. In der Vergangenheit hätten bei anderen Beteiligungsunternehmen ebenfalls Anpassungen des Gesellschaftszwecks an aktuelle Erfordernisse stattgefunden. Derzeit arbeite die Verwaltung, auch mithilfe juristischer Berater, daran, den Gesellschaftszweck in dem Sinne, wie dies in den Anträgen der Gemeinderatsfraktionen von SPD und Bündnis 90/DIE GRÜNEN zum Ausdruck kommt, breiter zu formulieren.


Inhalt der Verhandlungen/Beschlussantragsziffer 4
Bezogen auf die Konzessionsvergabe nennt der Erste Bürgermeister zwei Möglichkeiten: einmal eine öffentliche Ausschreibung oder andererseits eine Inhouse-Vergabe. Im Strom- und Gasbereich sei es rechtlich zwingend, am Ende die Konzession nochmals auszuschreiben. Dies ergebe sich aus EU-Recht. Die öffentliche Bekanntmachung darüber, dass die Konzession ausläuft, habe stattgefunden. Eine Ausschreibung müsse dann stattfinden, wenn keine Inhouse-Vergabe vorgenommen wird. Nichtsdestotrotz könne die Stadt mit der EnBW auch über die Strom- und Gasnetze verhandeln, da es, zumindest theoretisch, denkbar sei, dass ein Konzessionär nicht das Eigentum am Strom- und Gasnetz erhalten soll. In einem solchen Fall sei theoretisch auch eine Verpachtungslösung denkbar. Eine Blockade würde dann stattfinden, wenn mit der EnBW nicht über das Strom- und Gasnetz verhandelt würde. Zur Klärung bestimmter Rahmenbedingungen des Netzes (Netzkonfiguration/Entflechtungsmaßnahmen) müssten aber solche Verhandlungen stattfinden. In der Beschlussantragsziffer 4 werde von unterschiedlichen Themen gesprochen. Zum einen sei dort die Formulierung "Übernahme der Wasserversorgung einschließlich der Wasserbezugsrechte" enthalten und zum anderen die Formulierung "Überlassung der Versorgungsnetze für Strom und Gas". Die Wortwahl sei bewusst unterschiedlich gewählt worden. Diese unterschiedlichen Formulierungen zeigten eine differenzierte Vorgehensweise auf.

Selbstverständlich werde die Verwaltung die Rechtslage beachten. Schließlich habe die Verwaltung nicht das Interesse, durch ein rechtswidriges Vorgehen den Prozess "auf Null" zurückzufahren. Um eine Diskriminierung anderer Konzessionsbewerber auszuschließen, müsse darauf konsequent geachtet werden.

Zusammenfassung von Stadtentwässerung und Wasserversorgung/Beschluss-antragsziffer 3
Die Verwaltung habe bereits in der letzten Sitzung erklärt, hier die Formulierung des SPD-Antrages zu übernehmen. Diese habe prinzipiell denselben Inhalt. In dem künftigen Eigenbetrieb müssten natürlich zwei Gebührenkalkulationen (Schmutzwassergebühr, Frischwassergebühr) durchgeführt werden. Dies sei für einen Eigenbetrieb nichts Ungewöhnliches. Dennoch werde es zu erheblichen Synergieeffekten kommen, beispielsweise auf der Abrechnungsseite, da jeder Frischwasserkunde auch ein Schmutzwasserkunde ist. Dieser Zusammenhang könne nicht aufgelöst werden.

Nach Einschätzung der Verwaltung müsse insofern nicht die Tatsache untersucht werden, ob diese beiden Bereiche zusammenpassen, sondern untersucht gehöre, wie das Ganze organisatorisch zu gestalten ist. Dies sei allerdings nicht der nächste Schritt. Um wirklich voranzukommen, dürften künftige Schritte nicht vorweggenommen werden.

Energieeffizienz/Bürgerbeteiligung
Diesbezüglich sieht EBM Föll bereits gute Ansätze in der Verwaltung. Beispielhaft weist er auf das Forschungsvorhaben SEE (Stuttgarter Stadt mit Energieeffizienz, GRDrs 1022/2008) hin. Weiter berichtet EBM Föll, im Zusammenhang mit der Stadtwerkediskussion seien bei der Verwaltung eine Vielzahl von Anfragen bürgerschaftlicher Gruppen unterschiedlichster Art eingegangen. Diese könnten im Einzelnen nicht behandelt werden. Zu Themen wie

- Wie soll ein Energiekonzept der Zukunft aussehen?
- Wie sollen die Fragen der Energieeffizienz, der regenerativen Energieerzeugung gestaltet werden?
- Soll in Offshore- oder in Onshore-Windparks investiert werden?

werde derzeit ein Konzept erarbeitet, wie in einer Art "Stadtforum Energiekonzept 2020/2025" unter Einbeziehung von Bürgerschaft, Initiativen und Institutionen eine breite Bürgerbeteiligung organisiert werden kann. Einbezogen werden müsse dabei eine externe Moderation/Organisation. So vorzugehen werde für notwendig erachtet, um eine breite Diskussion in der Bürgerschaft zu ermöglichen und um eine Themenbündelung zu erreichen. Auch dieses Konzept solle noch vor der Sommerpause dem Gemeinderat vorgelegt werden.

Vertrieb/Kooperationen
Das Thema Vertrieb, so EBM Föll, habe die CDU-Gemeinderatsfraktion in ihrem Antrag erst an letzter Stelle genannt. Dies sehe die Verwaltung nicht so. Wenn gewollt werde, dass sich für die Bürgerschaft wahrnehmbar etwas verändere, benötige man eine Marke (z. B. Stuttgarter Strom und Stuttgart-Gas). Da die Erwartung falsch wäre, dass nach Gründung der Stadtwerke die Bürger massenhaft bei diesem neuen Stadtwerk Strom- und Gasverträge "für die Stuttgart-Marke" abschließen, werde man für den Vertrieb dieser Marke einen Vertrieb benötigen. Daher befinde sich die Verwaltung bereits auf der Suche nach einem Vertriebspartner. Nach Abschluss der entsprechenden Markterkundung würden dazu Vorschläge vorgelegt. Ein Stadtwerk ohne eine eigene Marke wäre nicht komplett. Letztendlich habe darüber der Gemeinderat zu entscheiden.

Diese Einschätzung wird von StR Stopper geteilt. Seines Erachtens sollte das Stadtwerk nicht auf Kunden setzen, die lediglich auf den Strompreis schauen, sondern auf Kunden, die auch darauf achten, ob hinter dem Produkt eine ökologische Erzeugung steht und darauf, wo die Wertschöpfung stattfindet. Dazu stellt StR Kotz (CDU) klar, in keinster Weise wolle die CDU-Gemeinderatsfraktion einen Vertrieb verhindern. Allerdings werde unter dem Aspekt, wo städtische Mittel ökologisch und effizient eingesetzt werden können, angesichts des breitgefächerten Vertriebsangebotes, in diesem Bereich der geringste Nutzen gesehen. In diesem Bereich sollte daher nicht der Schwerpunkt des städtischen finanziellen Engagements liegen. Gegenüber StR Stopper erinnert er, wenn in erster Linie nicht auf Kunden abgezielt werden soll, die sich lediglich am Preis orientieren, werden - nach den Erhebungen, die im Unterausschuss Stadtwerke beraten worden sind -, 63 % der Kunden von vornherein ausgeschlossen.


Die Ausführungen von EBM Föll werden von StR Stopper und StR Kotz positiv bewertet.

Auf Nachfrage von OB Dr. Schuster verzichtet StR Kanzleiter für seine Fraktion darauf, das Thema "Übernahme der EnBW Regional AG" in den Beschlussantrag aufzunehmen. Er zeigt sich mit der Zusage der Verwaltung, dieses zu prüfen, einverstanden. Laut EBM Föll wurde nach der in der letzten Sitzung des Verwaltungsausschusses erfolgten Zusage diese Prüfung bereits in Auftrag gegeben.

In der Folge stellt StR Rockenbauch den Antrag, in die Beschlussantragsziffer 2 aufzunehmen, dass das Geschäftsfeld des neuen Stadtwerks aus der Versorgung der Bürgerschaft mit Strom, Gas und Wasser bestehen soll. Zudem merkt er zu dieser Ziffer an, die bisherige Formulierung beinhalte fast eine abschließende Aufzählung. Nur wenn beispielsweise durch Worte wie "insbesondere" oder "unter anderem" hier eine offenere Formulierung erfolgt, könne seine Fraktionsgemeinschaft dieser Beschlussantragsziffer zustimmen.

Gegen Ende der Aussprache stellt EBM Föll an StR Rockenbauch gewandt dar, dass sich die Stadt nicht selbst um die Konzession bewerben wird. Die Stadt vergebe die Konzession. Die Frist laufe Ende Mai ab, wobei es sich um keine abschließende Frist handle. Wie schon ausgeführt habe die Stadt am Ende noch eine Ausschreibung vorzunehmen. Die SVV als rechtlich selbstständige Gesellschaft habe sich beworben.


Die im Verlauf der Beratung am 11.05.2011 und im Verlauf der heutigen Beratung seitens der Fraktionen erfolgten Anträge/Anregungen aufgreifend schlägt EBM Föll zum Ende der Aussprache vor, folgenden geänderten Beschlussantrag (Änderungen sind kursiv dargestellt) heute in der Vorberatung zur Abstimmung zu stellen:

Beschlussantragsziffer 1
unverändert

Beschlussantragsziffer 2
2. Die Verwaltung wird beauftragt, die erforderlichen Schritte zur Gründung
eines Stadtwerks als Tochter der SVV vorzunehmen und dem Gemeinderat bis zur Sommerpause den Entwurf eines Gesellschaftsvertrags vorzulegen. Die Geschäftsfelder des Stadtwerks sollen unter anderem bestehen aus

- den Netzen der allgemeinen Versorgung für Strom und Gas,
- dem Vertrieb von Strom und Gas
- der Ökoenergieerzeugung
- und weiteren Energiedienstleistungen.

Über die genaue Formulierung der Geschäftsfelder des Stadtwerks entscheidet der Gemeinderat im Rahmen der Beschlussfassung zum Gesellschaftsvertrag.

Beschlussantragsziffer 3
Der bestehende Eigenbetrieb "Stadtentwässerung Stuttgart (SES)" soll um die Wasserversorgung erweitert werden, sodass ein kommunaler Eigenbetrieb "Kommunale Wasserwerke Stuttgart (KWS)" entsteht. Die Verwaltung wird beauftragt, mögliche Synergieeffekte sowie die notwendigen Veränderungen darzustellen.

Mit der EnBW sind entsprechende Verhandlungen zur Übernahme der Wasserversorgung einschließlich der Wasserbezugsrechte zu führen.


Beschlussantragsziffer 4
Die Verhandlungsdelegation wird beauftragt, mit der EnBW Verhandlungen zur Überlassung der Versorgungsnetze für Strom und Gas zu führen.

Beschlussantragsziffer 5
Der Gemeinderat wird fortlaufend über den Stand der Gespräche informiert.

Er sagt zu, diese Änderungen des Beschlussantrags heute noch den Fraktionen schriftlich zu übermitteln.

Mit der Maßgabe, dass über diesen geänderten Beschlussantrag hinaus die in der Sitzung des Verwaltungsausschusses am 11.05.2011 und in der heutigen Sitzung erfolgten Zusagen gelten, stellt OB Dr. Schuster den geänderten Beschlussantrag zur Abstimmung und stellt fest:

Der Verwaltungsausschuss stimmt diesem geänderten Beschlussantrag mit den genannten Maßgaben einmütig zu.

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