Landeshauptstadt Stuttgart
Referat Allgemeine Verwaltung/Kultur und Recht
Gz:
AKR
GRDrs
102/2017
Stuttgart,
02/10/2017
Kompositionspreis der Landeshauptstadt Stuttgart - Änderung der Bestimmungen
Beschlußvorlage
Vorlage an
zur
Sitzungsart
Sitzungstermin
Ausschuss für Kultur und Medien
Verwaltungsausschuss
Gemeinderat
Vorberatung
Vorberatung
Beschlussfassung
öffentlich
öffentlich
öffentlich
14.03.2017
15.03.2017
16.03.2017
Beschlußantrag:
Der
Neufassung
von § 3 Ziff. 3 der „Bestimmungen über die Verleihung des Kompositionspreises der Landeshauptstadt Stuttgart“ gemäß der fett gedruckten Ziff. 3 des § 3 in Anlage 1 wird zugestimmt.
Begründung:
In Analogie zu den anderen städtischen Preisen wird beim ältesten städtischen und sehr renommierten Kompositionspreis der Landeshauptstadt Stuttgart der Vorsitz der Jury ebenfalls dem Bürgermeister für Allgemeine Verwaltung, Kultur und Recht übertragen.
Finanzielle Auswirkungen
keine
Beteiligte Stellen
keine
Vorliegende Anträge/Anfragen
keine
Erledigte Anträge/Anfragen
keine
Dr. Fabian Mayer
Anlagen
Anlage 1: Bestimmungen über die Verleihung des Kompositionspreises der Landeshauptstadt Stuttgart
<Anlagen>
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