Landeshauptstadt Stuttgart
Referat Allgemeine Verwaltung/Kultur und Recht
Gz: AKR
GRDrs 102/2017
Stuttgart,
02/10/2017



Kompositionspreis der Landeshauptstadt Stuttgart - Änderung der Bestimmungen



Beschlußvorlage
Vorlage an
    zur
SitzungsartSitzungstermin
Ausschuss für Kultur und Medien
Verwaltungsausschuss
Gemeinderat
Vorberatung
Vorberatung
Beschlussfassung
öffentlich
öffentlich
öffentlich
14.03.2017
15.03.2017
16.03.2017



Beschlußantrag:

Der Neufassung von § 3 Ziff. 3 der „Bestimmungen über die Verleihung des Kompositionspreises der Landeshauptstadt Stuttgart“ gemäß der fett gedruckten Ziff. 3 des § 3 in Anlage 1 wird zugestimmt.



Begründung:


In Analogie zu den anderen städtischen Preisen wird beim ältesten städtischen und sehr renommierten Kompositionspreis der Landeshauptstadt Stuttgart der Vorsitz der Jury ebenfalls dem Bürgermeister für Allgemeine Verwaltung, Kultur und Recht übertragen.


Finanzielle Auswirkungen

keine



Beteiligte Stellen

keine

Vorliegende Anträge/Anfragen

keine

Erledigte Anträge/Anfragen

keine



Dr. Fabian Mayer

Anlagen

Anlage 1: Bestimmungen über die Verleihung des Kompositionspreises der Landeshauptstadt Stuttgart

<Anlagen>



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