Landeshauptstadt Stuttgart
Referat Kultur/Bildung und Sport
Gz: KBS
GRDrs 68/2010
Stuttgart,
03/08/2010



Zuwendungen 2010 an Schulen in freier Trägerschaft



Beschlußvorlage
Vorlage an
    zur
SitzungsartSitzungstermin
VerwaltungsausschussBeschlussfassungöffentlich24.03.2010



Beschlußantrag:

1. Für die in Anlage 1 aufgeführten Allgemeinbildenden Schulen und Sonderschulen in freier Trägerschaft werden im Haushaltsjahr 2010 ohne Anerkennung einer Rechtspflicht Zuwendungen im Gesamtbetrag von 1.918.075 € bewilligt.

2. Für die Abendrealschule Stuttgart, das Abendgymnasium der Volkshochschule Stuttgart e.V. und das Abendgymnasium der C.G. Zimmermann GmbH Handelsschule Stuttgart – alle drei sind staatlich anerkannte Ersatzschulen im Bereich der Erwachsenenbildung – werden in Anlehnung an die Zuwendungspraxis für die unter Ziffer 1 genannten Schulen in freier Trägerschaft ebenfalls ohne Anerkennung einer Rechtspflicht Zuwendungen im Gesamtbetrag von 37.050 € bewilligt.

3. Neu in die Förderung aufgenommen wird ab 2010 die Grundschule der Torwiesenschule. Die Grundschule an der Torwiesenschule wurde zum Schuljahr 2007/2008 eröffnet. Der Zuwendungsbetrag liegt 2010 bei 12.060 € und ist im Gesamtbetrag unter Ziffer 1 enthalten.

4. Neu in die Förderung aufgenommen wird ab 2010 die Waldorfschule Silberwald. Der Schulbetrieb wurde zum Schuljahr 2006/2007 aufgenommen. Der Zuwendungsbetrag liegt 2010 bei 25.567 € und ist im Gesamtbetrag unter Ziffer 1 enthalten.


Begründung:


Die in Anlage 1 genannten, auf gemeinnütziger Grundlage arbeitenden Allgemeinbildenden Schulen und Sonderschulen in freier Trägerschaft sowie die Abendschulen erhalten – wie auch im Vorjahr – ohne Rechtsverpflichtung von der Stadt eine Zuwendung zu den laufenden sächlichen Kosten (Betriebskostenzuschuss). Nach §17 Abs. 6 Privatschulgesetz kann das Land die Gewährung staatlicher Zuschüsse davon abhängig machen, dass die Schule von der Gemeinde, in der sie sich befindet, einen angemessenen Beitrag erhält.

Die Zuwendungshöhe sowohl der als Ersatzschulen anerkannten oder genehmigten Allgemeinbildenden Schulen und Sonderschulen als auch der Abendrealschulen und der Abendgymnasien orientiert sich an der Anzahl der Stuttgarter Schüler/-innen und an dem für die Schulart im Jahr 2002 geltenden Sachkostenbeitrag des Landes nach dem Finanzausgleichsgesetz (FAG).

Von der Stadt Stuttgart werden finanzielle Förderungen für Schulen in freier Trägerschaft außer den o. g. auch in Form ermäßigter Erbbauzinsen und ermäßigter Überlassungsentgelte geleistet. Im Jahr 2009 betrugen die mittelbaren Zuwendungen 608.724 €.


1. Allgemeinbildende Schulen und Sonderschulen

In den Jahren 1998 bis 2003 betrug der Zuwendungssatz 60% des maßgeblichen Sachkostenbeitrages des Vorjahres. Aufgrund des damaligen Haushaltssicherungskonzepts wurden ab 2003 die Fördersätze auf 60% der Sachkostenbeiträge nach dem Finanzausgleichgesetz (FAG) von 2002 gleich bleibend festgesetzt (siehe GRDrs. 156/2003).

Um die Finanzierungslücke im Schulhaushalt 2010/2011 im Bereich der Pflichtaufgaben zu decken, war eine Kürzung bei den freiwilligen Leistungen unumgänglich. In der dritten Lesung zum Doppelhaushalt 2010/2011 hat der Gemeinderat am 18.12.2009 beschlossen, den Zuschuss an die Schulen in freier Trägerschaft ab 2010 um 15%-Punkte von bisher 60% auf 45% des Sachkostenbeitrags 2002 abzusenken (vgl. GRDrs. 746/2009 und 1417/2009).

Für die Grundschüler bzw. die Klassen 1 bis 4 der Waldorfschulen wird der niedrigste Sachkostenbeitrag (analog Realschulen) angesetzt, da nach dem FAG keine Sachkostenbeiträge für Kinder an Grundschulen vorgesehen sind. Aus der Übersicht (Anlage 1) sind die auf dieser Grundlage errechneten Zuwendungsbeträge pro Schüler/-in und Schulart sowie die Zuschusssummen für die einzelnen Schulen ersichtlich.

Dietrich-Bonhoeffer-Schule und Albert-Schweitzer-Schule (Sonderschule für Erziehungshilfe in freier Trägerschaft
Seit dem Jahr 2001 gilt eine geänderte Entgeltregelung auf Grund eines Rahmenvertrags zu §78 f SGB VII bzgl. der Finanzierung der Schulen für Erziehungshilfe am Heim. Dieses System bedeutet für den Bereich der Schulen für Erziehungshilfe am Heim eine Abkehr vom Einheitspflegesatz pro Einrichtung und die Umstellung auf ein nach Leistungsbereichen differenziertes Entgeltsystem, das jedoch die Kosten für Erziehungshilfe und Schulbereich vermischt. Danach erhalten die privaten Schulen für Erziehungshilfe auf Antrag um die Schulentgelte erhöhte Beträge. Beide Schulen haben entsprechende Anträge gestellt.

Um nach außen hin deutlich zu machen, dass die Stadt- und Landkreise zu einer unbefristeten Übernahme der Schulkosten nicht bereit sind, hat der Städtetag Baden-Württemberg den Rahmenvertrag bezüglich der Schulen für Erziehungshilfe am Heim zunächst zum 31.12.2002 gekündigt. Gleichzeitig wurde den Jugendhilfeträgern empfohlen, zunächst weiterhin die vereinbarten Entgelte für die Schulen für Erziehungshilfe im Rahmen der Jugendhilfe zu übernehmen.

Vor der Schiedsstelle wurde einer der Anträge als Musterverfahren verhandelt. Es liegt noch immer keine abschließende Entscheidung vor.

Um die Zahlungsabwicklung zu vereinfachen und Überzahlung zu vermeiden, wurde vereinbart, dass das Schulverwaltungsamt dem Jugendamt den Zuschuss (702,90 € pro Schüler/Jahr) überträgt. Das Jugendamt stockt diesen Satz um den Betrag auf, der zur Erreichung der Entgelte nach der Rahmenvereinbarung fehlt.

Der Anteil des Schulverwaltungsamts beträgt für 181 Schüler (90 an der Albert-Schweitzer-Schule sowie 91 an der Dietrich-Bonhoeffer-Schule) 127.225 €.

Das bisherige Verfahren wird bis zum Inkrafttreten neuer Vereinbarungen weitergeführt.

Miete für die Nutzung von Schulräumen durch die Albert-Schweitzer-Schule an der GHS Ostheim und an der Hohensteinschule
Aufgrund der Ausweitung des Modellprojekts „Außenklassen von privaten Schulen für Erziehungshilfen“ hat die Albert-Schweitzer-Schule Außenklassen in der GHS Ostheim und in der Hohensteinschule eingerichtet. Da die Schule bzw. deren Träger eine Zuwendung zu den laufenden Betriebskosten erhält, wäre eine gleichzeitige unentgeltliche Überlassung von Schulräumen eine Doppelförderung des gleichen Sachverhalts. Um jedoch zu verhindern, dass dem privaten Schulträger eine Finanzierungslücke entsteht, da eine Berücksichtigung der Mietkosten durch das Jugendamt bzw. die mit dem Jugendamt abgeschlossene Rahmenvereinbarung für den Bereich der Erziehungshilfe erst durch eine neu verhandelte Vereinbarung aufgefangen werden kann, wird der Zuschuss, den das Schulverwaltungsamt an das Jugendamt überträgt, wie im Vorjahr, um das Mietentgelt (ca. 27.000 € zuzüglich Betriebskosten pro Schuljahr) vermindert.


2. Abendrealschule und Abendgymnasien

Der Zuwendungssatz der Abendschulen wurde ab 1997 mit 15% des für die jeweilige Schulart maßgeblichen Sachkostenbeitrages des Landes festgelegt. Entsprechend des Beschlusses des VA vom 25. Juni 2003 wurden die Fördersätze auf 15% des Satzes der Sachkostenbeiträge nach dem Finanzausgleichsgesetz (FAG) von 2002 festgeschrieben.

Die Zuschüsse 2010 berechnen und verteilen sich wie folgt:
EinrichtungZuschuss je Schüler/-inSchüler
gesamt
Stuttgarter
Schüler/-innen
Gesamt-
zuschuss
Abendrealschule
80,40 €
179
109
8.764 €
Abendgymnasium der VHS
87,30 €
647
315
27.500 €
Abendgymnasium der Zimmermann GmbH Handelsschule
87,30 €
19
9
786 €
Gesamt
845
433
37.050 €
Zum Vergleich Vorjahr
859
448
38.310 €


3. Torwiesenschule (Grundschule und Sonderschule für Geistigbehinderte)

Ab 2010 wird die Grundschule an der Torwiesenschule neu in die Förderung mit aufgenommen. Diese Schulart wurde dort neben der bereits seit Schuljahr 2006/2007 bestehenden Sonderschule für Geistigbehinderte mit Beginn des Schuljahres 2007/2008 eingerichtet. Das Regierungspräsidium Stuttgart, Abteilung Schule und Bildung, hat am 15. August 2007 der Diakonie Stetten e.V. die Genehmigung nach §4 des Gesetzes für die Schulen in freier Trägerschaft (Privatschulgesetz – PSchG) erteilt, eine private Grundschule als Bekenntnisschule zu errichten und zu betreiben.

Derzeit werden an der Grundschule insgesamt 51 Kinder (davon 50 aus Stuttgart beschult.

Die Sonderschule für Geistigbehinderte erhält seit 2007 städtische Zuwendungen. Für die Grundschule werden erst drei Jahre nach Aufnahme des Unterrichts Landeszuschüsse gewährt, wobei das Schuljahr 2006/2007 der bereits eingerichteten Schule für Geistigbehinderte der Torwiesenschule auf die Wartefrist angerechnet werden kann. In Anlehnung an die Entscheidung des Regierungspräsidiums wird die Grundschule der Torwiesenschule ab 2010 in die Förderung mit aufgenommen.


4. Waldorfschule Silberwald

Das Regierungspräsidium Stuttgart, Abteilung Schule und Bildung, hat am 25. September 2006 nach §4 des Gesetzes für Schulen in freier Trägerschaft (Privatschulgesetz – PSchG) dem Verein Waldorfschule Silberwald e.V die Genehmigung erteilt, ab 18. September 2006 in Stuttgart eine freie Waldorfschule als Ersatzschule zu errichten und zu betreiben. Die Waldorfschule Silberwald hat städtische Zuschüsse zu den laufenden Sachkosten beantragt. Die Wartefrist von drei Jahren für die Gewährung von Landeszuschüssen nach §17 PSchG ist zum Schuljahr 2009/2010 erfüllt. In Anlehnung daran wird die Waldorfschule Silberwald ab 2010 in die städtische Förderung mit aufgenommen.

Lt. Amtlicher Schulstatistik vom Oktober 2009 werden an der Waldorfschule Silberwald insgesamt 116 Kinder (davon 106 aus Stuttgart) unterrichtet.


Finanzielle Auswirkungen

Da von Jahr zu Jahr die Schülerzahlen schwanken, lässt sich das Einsparziel nur anhand der aktuellen Daten und bei Zugrundelegung der ursprünglich 60% im Vergleich zu den jetzt gültigen 45% ermitteln. Bei unverändert 60% der Sachkostenbeiträge 2002 würde die Zuwendungssumme für 2010 insgesamt 2.594.482 € betragen. Durch die Kürzung um 15 Prozentpunkte auf 45% der Sachkostenbeiträge 2002 verringert sich der Zuwendungsbetrag um rd. 639.000 € und beträgt 1.918.075 €. Diese Kürzung im freiwilligen Bereich dient der Finanzierung zwingender Pflichtaufgaben.

Basierend auf dem Haushaltsantrag Nr. 719/2009 zur GRDrs. 1425/2009, II, Ziff. 11 wurde die Reduzierung auf 45% ab 2010 beschlossen.

Die Zuwendungssumme für die Allgemeinbildenden Schulen, die Sonderschulen und die Abendschulen in freier Trägerschaft in Höhe von 1.955.124 € werden im Ergebnishaushalt unter dem Kostenträger 40215003000 „Förderung von Schulen in anderer Trägerschaft“, Sachkonto 43180000 verbucht.


Beteiligte Stellen

Referate WFB und SJG


Erledigte Anträge/Anfragen

719/2009 Bündnis 90/Die Grünen, SPD zu GRDrs. 1425/2009, Punkt II Ziff. 11


Dr. Susanne Eisenmann

Anlagen

Anlage 1: Zuwendungsberechnung




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Analge 1 zur GRDrs 2010.xls