Protokoll: Verwaltungsausschuss des Gemeinderats der Landeshauptstadt StuttgartNiederschrift Nr.
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VerhandlungDrucksache:
894/2022
GZ:
1001-03
Sitzungstermin: 25.01.2023
Sitzungsart: öffentlich
Vorsitz: EBM Dr. Mayer
Berichterstattung:
Protokollführung: Herr Häbe th
Betreff: Gewährung einer Zulage für Mitarbeitende und Springer im Bereich Wohngeld

Beratungsunterlage ist die Vorlage des Referats Allgemeine Verwaltung, Kultur und Recht vom 20.01.2023, GRDrs 894/2022, mit folgendem

Beschlussantrag:

1. Die Tarifbeschäftigten des Sozialamts sowie der Bezirksämter in der Fallbearbeitung im Bereich Wohngeld erhalten eine Zulage i. H. v. 100 Euro pro Monat bei Vollzeitbeschäftigung:
2. Beamtete Springkräfte im Bereich Wohngeld erhalten für die Dauer der Wahrnehmung der Springkraftfunktion mit Blick auf die damit verbundene besondere Leistung eine Funktionszulage auf Grundlage von § 76 LBesG. Die Zulage beträgt 300 Euro pro Monat bei Vollzeitbeschäftigung. Sie wird gewährt, sofern der Dienstvorgesetzte entsprechende Leistungen bestätigt.

3. Tarifbeschäftigte, welche die Funktion der Springkräfte im Bereich Wohngeld ausüben, erhalten die Funktionszulage gemäß der in Beschlussziffer 2 festgelegten Bedingungen.

4. Die Zulagen werden ab 01.02.2023 gewährt.

5. Dem hieraus entstehenden überplanmäßigen Personalaufwand in Höhe von bis zu maximal 163.000 EUR im Haushaltsjahr 2023 wird zugestimmt. Die Deckung erfolgt innerhalb der Personalkostenbudgets. Erforderlichenfalls erfolgt eine Inanspruchnahme der im Teilhaushalt 900 - Allgemeine Finanzwirtschaft, Amtsbereich 9006120 - Sonstige allgemeine Finanzwirtschaft, in Kontengruppe 440 - Sonstige ordentliche Aufwendungen veranschlagten Deckungsreserve (Teilplanansatz für Personalaufwand). Für die Jahre 2024 ff. wird der Personalaufwand i. H. v. 178.000 EUR bei der Planung des Doppelhaushalts 2024/2025 berücksichtigt.

6. Diese Zulagen können auf eventuell neu vereinbarte tarifliche, städtische oder sonstige Zulagen für die Personalgewinnung- und -erhaltung oder zum Ausgleich erhöhter Lebenshaltungskosten in Stuttgart bzw. im Ballungsraum oder vergleichbare Zulagen angerechnet werden.

7. Die Zulagen werden befristet für den Zeitraum bis 31.12.2025 gewährt.


Die Beratungsunterlage ist dem Originalprotokoll sowie dem Protokollexemplar für die Hauptaktei beigefügt.


EBM Dr. Mayer stellt fest:

Der Verwaltungsausschuss stimmt dem Beschlussantrag ohne Aussprache einmütig zu.

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