Landeshauptstadt Stuttgart
Oberbürgermeister
Gz: OB 4544-00
GRDrs 1095/2011
Stuttgart,
11/07/2011



Haushalt 2012/2013

Unterlage für die 1. Lesung des Verwaltungsausschuss zur nichtöffentlichen Behandlung am 11.11.2011



STOP - Neue Maßnahmen und Erhöhung der Förderung

Beantwortung / Stellungnahme

Der Erfolg des differenzierten Interventionsverfahrens „STOP – Stuttgarter Ordnungspartnerschaft gegen häusliche Gewalt“ beruht auf einer koordinierten Kooperation aller beteiligten Interventionsbereiche und deren Effizienz im Regelbetrieb. Um den Erfolg der wirkungsvollen Gewaltprävention und –intervention im Bereich Opferschutz, Täterarbeit und Kinderschutz zu erhalten, bedarf es der Anpassung und Ergänzung der Fördermittel (siehe GRDrs 503/2011 „Anpassung der städtischen Förderung für die Fraueninterventionsstelle des Vereins Frauen helfen Frauen e.V. und die Männerinterventionsstelle der Sozialberatung Stuttgart e.V., GDRrs 518/2011 „Fair-Streit-Training Häusliche Gewalt – Konzeption und erste Erfahrungen).



1. FrauenInterventionsstelle (FIS) des Vereins Frauen helfen Frauen e.V.

410/2011 Punkt I (Bündnis 90/DIE GRÜNEN), 495/2011 (CDU), 556/2011 Punkt a) (SPD)


Folgende Erhöhung wurde für die FIS beantragt

Bündnis 90/DIE GRÜNEN25.000 EUR jährlich
CDU14.500 EUR jährlich
SPD25.000 EUR jährlich

Für die zur Hälfte vom Verein Frauen helfen Frauen e. V. getragene FrauenInterventionsstelle (FIS) wird jährlich ein Personalkostenzuschuss für eine 100 % Stelle i. H. v. 65.000 EUR gewährt.

Die durch die Landeshauptstadt Stuttgart geführte andere Hälfte der FrauenInterventionsstelle (FIS) wird aus dem städtischen Haushalt voll finanziert.

Die FrauenInterventionsstelle bietet eine zeitnahe Beratung der Frauen nach dem Polizeieinsatz bzw. Platzverweis an. Im Rahmen des STOP-Konzepts ist u. a. vorgesehen, Frauen bei Bedarf zum Gericht, zum Amt für öffentliche Ordnung, zur Anwältin oder zum Anwalt zu begleiten und eine sogenannte „Bestärkungsgruppe", ein Gruppenangebot für betroffene Frauen, anzubieten.

Mit Antrag vom 16.02.2011 hat der Verein eine Erhöhung des jährlichen städtischen
Zuschusses um rund 25.000 EUR auf insgesamt 90.000 EUR zur Finanzierung der FrauenInterventionsstelle beantragt.


In der Berechnung des Zuschussbedarfes vom Verein Frauen helfen Frauen e. V. werden Verwaltungspersonalkosten in Höhe von jährlich 10.560 EUR aufgeführt. Die Verwaltungspersonalkosten können nicht berücksichtigt werden, da diese Kosten bei der Kalkulation der Tagessätze des Autonomen Frauenhauses in voller Höhe eingeflossen sind (GRDrs 620/2010 – Finanzierung der Frauenhäuser ab 2011). Entsprechend ergibt sich ein zusätzlicher jährlicher Zuschussbedarf in Höhe von rd.14.500 EUR, weil eine zweifache Berücksichtigung der Verwaltungspersonalkosten nicht möglich ist.

Die für die Finanzierung in den Jahren 2012/2013 zusätzlich notwendigen Haushaltsmittel in Höhe von jährlich 14.500 EUR müssten im Rahmen der Haushaltsplanberatungen zum Doppelhaushalt 2012/2013 im THH 500 – Sozialamt, Schlüsselprodukt 1.31.60.01.00.00-500 – Förderung freier Träger der Wohlfahrtspflege, Kontengruppe 43100 – Zuweisungen und Zuschüsse für laufende Zwecke – zur Verfügung gestellt werden.



2. Männerinterventionsstelle (MIS) der Sozialberatung Stuttgart e. V.

410/2011 Punkt II (Bündnis 90/DIE GRÜNEN), 492/2011 (CDU), 556/2011 Punkt b) (SPD)


Folgende Erhöhung wurde für die MIS beantragt

Bündnis 90/DIE GRÜNEN50.000 EUR jährlich
CDU36.000 EUR jährlich
SPD50.000 EUR jährlich

Für die Männerinterventionsstelle (MIS) der Sozialberatung Stuttgart e. V. wird ein jährlicher Zuschuss zu Personalkosten in Höhe von 72.313 EUR gewährt.

Seit 2005 werden zwei Fachkräfte halbtags (1,0 VK), seit 2006 die muttersprachliche Täterberatung auf türkisch von der Stadt Stuttgart bezuschusst. Die Täterinnenberatung zahlt die Sozialberatung vollständig aus Eigenmitteln.

Die Männerberatungsstelle bietet ein zweistufiges Täterprogramm für platzverwiesene Männer an. In der ersten Stufe finden die Erstberatung sowie fünf weitere Klärungsgespräche statt. Anschließend können die Täter am Gewaltsensibilisierungstraining, einer Gruppentherapie, teilnehmen.

2005 kümmerte sich die MIS noch um 65 Täter, bis heute hat sich die Zahl auf 127 Fälle verdoppelt. Seit 2004 wurden mehr als 600 Personen (Frauen und Männer) beraten bzw. haben das Gewaltsensibilisierungstraining durchlaufen. Bekannt geworden sind in diesem Zeitraum nur 30 Rückfälle.

Allerdings ist die dargestellte erfolgreiche Arbeit der MIS durch die seit 2005 stagnierende monetäre Förderung gefährdet. Durch die steigenden Fallzahlen sind die Personalkapazitäten ausgeschöpft. Auch die zweimal im Jahr angebotenen Gewalt-Sensibilisierungs-Trainings mit 14 Trainingseinheiten laufen mittlerweile defizitär.

Innerhalb des Gewalt-Sensibilisierungs-Trainings ist ein neues, erfolgversprechendes Projekt das Modul „Kinder als Opfer bei häuslicher Gewalt“. In 2/3 der Fälle leben die Täter in Familiensystemen mit Kindern. Die Täter für die Nöte der eigenen Kinder zu sensibilisieren ist ein wichtiger Baustein der Täterarbeit. Die Konfrontation der Täter mit den Folgen ihrer Gewalttat bei ihren Kindern und Frauen ist ein viel versprechender Weg, um eine nachhaltige Verhaltensänderung herbeizuführen. Bisher wurde das „Kindermodul“ als Pilotprojekt von der Abteilung für individuelle Chancengleichheit finanziert. Es handelt sich um zwei thematische Trainingseinheiten, die zusätzlich in die Regelförderung aufgenommen werden sollen.

Mit Schreiben vom 01.06.2011 hat der Verein einen Antrag auf Erhöhung des jährlichen Zuschuss in Höhe von 50.000 EUR auf insgesamt 122.313 EUR gestellt.

In der Berechnung des Zuschussbedarfes in der Darstellung der Sozialberatung Stuttgart e. V. werden Regie- bzw. Verwaltungskosten sowie Sachkosten in Höhe von jährlich ca. 34.500 EUR aufgeführt. Der jährliche Pauschalsatz der Landeshauptstadt Stuttgart für diese Kostenbestandteile beträgt 21.100 EUR. Unter Anrechnung des städtischen Pauschalsatzes ergibt sich ein jährlicher zusätzlicher Zuschussbedarf in Höhe von 36.600 EUR.

Die für die erhöhte Finanzierung der Männerinterventionsstelle in den Jahren 2012/2013 zusätzlich notwendigen Haushaltsmittel in Höhe von jährlich 36.600 EUR müssten im Rahmen der Haushaltsplanberatungen zum Doppelhaushalt 2012/2013 im THH 500 – Sozialamt, Schlüsselprodukt 1.31.60.01.00.00-500 – Förderung freier Träger der Wohlfahrtspflege, Kontengruppe 43100 – Zuweisungen und Zuschüsse für laufende Zwecke – zur Verfügung gestellt werden.


3. Fair- Streit-Training

410/2011 Punkt III (Bündnis 90/DIE GRÜNEN), 497/2011 (CDU), 556/2011 Spiegelstrich 1 (SPD)


Folgende Mittel wurden für das Fair-Streit-Training beantragt:

Bündnis 90/DIE GRÜNEN10.017 EUR p. a.
CDU10.017 EUR p. a., somit 20.034 EUR im Doppelhaushalt 2012/2013
SPD10.000 EUR jährlich

Das Fair-Streit-Training hilft Paaren, sich auf eine konstruktive und vor allem gewaltfreie Art auseinanderzusetzen. Es wurde als Ergebnis der STOP-Tagung 2008 „Männer Täter Väter – Blickpunkt Täter bei häuslicher Gewalt“ von der Abteilung für individuelle Chancengleichheit von Frauen und Männern federführend in Zusammenarbeit mit dem Entwickler des Trainings konzipiert und an Stuttgarter Verhältnisse angepasst.

Das „Fair-Streit-Training“ (FST) ist ein Kooperationsprojekt der FrauenInterventionsstelle (FIS) in Trägerschaft der Landeshauptstadt Stuttgart und der Männerinterventionsstelle (MIS) der Sozialberatung Stuttgart e. V. und wurde für Paare konzipiert, die bereit sind, ihr eigenes Konfliktverhalten kennen zu lernen und daran zu arbeiten.

Die Finanzierung eines ersten Projektdurchlaufs hat die Abteilung für individuelle Chancengleichheit von Frauen und Männern der Landeshauptstadt Stuttgart und Soroptimist Club Stuttgart Zwei übernommen.

Zielgruppe des Fair-Streit-Trainings sind Klientinnen und Klienten der Fraueninterventionsstelle in Trägerschaft der Landeshauptstadt Stuttgart, der Männerinterventionsstelle (Sozialberatung Stuttgart e. V.) und der Beratungszentren Jugend und Familie der Landeshauptstadt Stuttgart. Das Training kann jährlich einmal für fünf bis sieben Paare in von der Sozialberatung Stuttgart e. V. angemieteten Räumen an 15 Abenden durchgeführt werden und wird von einer Mitarbeiterin der städtischen Fraueninterventionsstelle und einem Mitarbeiter der Männerinterventionsstelle der Sozialberatung Stuttgart e. V. geleitet.

Die Mitarbeiterin der städtischen Fraueninterventionsstelle als ausgebildete Fair-Streit-Trainerin kann die Veranstaltungen nicht im Rahmen ihrer regulären Arbeitszeit durchführen, sondern nur mit zusätzlichen Stellenanteilen. Der Arbeitsumfang der städtischen Mitarbeiterin der Fraueninterventionsstelle in Höhe von 77,5 Stunden entspricht 5 % einer Vollzeitstelle, lt. Rundschreiben 03/2010 „Kosten eines Arbeitsplatzes“ sind das bei einer Eingruppierung in EG 10 4.000 EUR/Jahr.

Die aufgeführten Sachkosten in Höhe von 450 EUR (s. GRDrs 518/2011 Fair-Streit-Training Häusliche Gewalt - Konzeption und erste Erfahrungen) fallen nur einmalig an.

Für die Fortführung des Projektes sind demnach folgende Mittel bzw. Personalressourcen für die Jahre 2012 und 2013 notwendig:

2012
2013
Aufwendungen für Paarseminare
Mitarbeiterin Fraueninterventionsstelle, Landeshauptstadt Stuttgart (77,5 Std.)*
Erhöhung Beschäftigungsgrad um 5 % (EG10)
4.000,00 EUR
4.000,00 EUR
Mitarbeiter Männerinterventionsstelle, Sozialberatung Stuttgart e. V. (77,5Std.) *
4.045,50 EUR
4.045,50 EUR
Assistenz Praktikantin
675,00 EUR
675,00 EUR
Miete Räume
300,00 EUR
300,00 EUR
Supervision 2 Sitzungen pro Training
300,00 EUR
300,00 EUR
Mittel für Kinderbetreuung (45 Std. à 12 EUR/Std.
540,00 EUR
540,00 EUR
Summe
9.860,50 EUR.
9.860,50 EUR
Aufwendungen für Projektorganisation
Koordination 5 Std. à 52,20 EUR
261,00 EUR
261,00 EUR
Sachkosten
Meditationskissen
200,00 EUR
Pinnwand/Stellwand
250,00 EUR
Erlebnispädagogische Maßnahme
450,00 EUR
450,00 EUR
Summe
1.161,00 EUR
711,00 EUR
Einnahmen
Teilnahmegebühr Paarseminar 10,00 EUR pro Abend x 15 Tage pro Paar (bei der Teilnahme von 7 Paaren)
1.050,00 EUR
1.050,00 EUR
Kosten insgesamt
9.971,50 EUR
9.521,50 EUR
* Fachleistungsstunden à 52,20 EUR/Stunde




4. Hilfen für Kinder

410/2011 Punkt IV (Bündnis 90/DIE GRÜNEN), 429/2011 (CDU), 556/2011 Punkt d) und Spiegelstrich 2, 3, 4 (SPD)


In Stuttgart sind bei Polizeieinsätzen gegen häusliche Gewalt in über 65 % der Fälle Kinder betroffen. Kinder, die in ihrer Familie Gewalt als Konfliktlösungsmuster kennen gelernt, Gewalt selbst erlebt oder beobachtet haben, neigen später dazu, selbst gewalttätig zu sein beziehungsweise Opfer von Partnergewalt zu werden. Um diesen Gewaltkreislauf zu durchbrechen, ist es notwendig, im Interesse der Kinder unterstützend tätig zu werden. In Stuttgart gibt es hierzu seit 2005 vom Kinderschutz-Zentrum, von der Landeshauptstadt Stuttgart und vom Verein Frauen helfen Frauen e. V. drei aufeinander abgestimmte Projekte für Kinder, die seit 2008 von der Landeshauptstadt Stuttgart dauerhaft gefördert werden. Die inhaltliche Beschreibung der Angebote findet sich in der GRDrs 509/2007 „Fortgang von STOP“.


4.1 Kinderschutz-Zentrum

Folgende Erhöhung wurde für das Kinderschutz-Zentrum beantragt

Bündnis 90/DIE GRÜNEN21.400 EUR jährlich
SPD6.400 EUR jährlich anteilige Stellenerhöhung
15.000 EUR jährlich für therapeutische Gruppen

Das Kinderschutz-Zentrum wird seit 2008 mit 0,5 Stellenanteil TVöD 10 für die therapeutischen Kindergruppen, die Parallelberatung und die Einzelberatung von Mädchen und Jungen von der Landeshauptstadt Stuttgart gefördert. Seit geraumer Zeit können nur noch die Parallelberatung und die Einzelberatung mit diesen Stellenanteilen durchgeführt werden, da sich die STOP-Fälle deutlich erhöht haben. Eine entsprechende Aufstockung des 0,5 Stellenanteils wäre notwendig, da die meisten STOP-Kinder aus Multiproblemfamilien stammen, die einen deutlichen zeitlichen Mehraufwand in der Betreuung erfordern.

Zusätzlich werden die Mütter parallel zur Kindergruppe nun intensiver begleitet, um den Erfolg der Therapie zu gewährleisten. Die therapeutischen Gruppen werden zurzeit von Honorarkräften durchgeführt, die aus Spendenmitteln finanziert werden. In diesen Gruppen werden bis zu sechs Kinder therapeutisch behandelt. Die Kosten belaufen sich für eine Gruppe auf ca. 7.500 EUR. Möglich wären zwei Gruppen im Jahr, dazu sind also ca. 15.000 EUR notwendig. Gerade diese Kinder sind stark belastet, sodass die Finanzierung dieser Gruppen auf eine gesicherte Basis gestellt werden sollte. Es bestehen sowohl für die therapeutischen Gruppen als auch für die Einzelberatung Wartelisten.

Die für die erhöhte Finanzierung des Kinderschutz-Zentrums in den Jahren 2012/2013 zusätzlich notwendigen Haushaltsmittel in Höhe von jährlich 21.400 EUR müssten im Rahmen der Haushaltsplanberatungen zum Doppelhaushalt 2012/2013 im THH 5103162 Sonstige Förderung der Träger, Kontengruppe 43100 – Zuweisungen und Zuschüsse für laufende Zwecke – Auftrag 51F00012- zur Verfügung gestellt werden.


4.2 Arbeit am Tonfeld®, FrauenInterventionsstelle LHS Stuttgart

Folgende Erhöhung wurde für die Arbeit am Tonfeld® beantragt

Bündnis 90/DIE GRÜNEN7.891 EUR p. a.
CDU7.900 EUR p. a.
SPD8.000 EUR jährlich

Die Arbeit am Tonfeld® wird seit 2008 mit jährlich 14.709 EUR gefördert. Bei diesem kunsttherapeutisches Angebot für von häuslicher Gewalt betroffene Kindern geht es um eine Aufstockung des Angebots von zwei auf drei Nachmittage und ein damit einhergehender Abbau der Warteliste. Außerdem ist die Bereitstellung von Supervisionsmitteln für die Kunsttherapeutin notwendig, da die Lebenswirklichkeit der Kinder, mit denen sie arbeitet, sehr belastend ist.

Die für die erhöhte Finanzierung der Arbeit am Tonfeld®, FrauenInterventionsstelle LHS Stuttgart in den Jahren 2012/2013 zusätzlich notwendigen Haushaltsmittel in Höhe von jährlich 7.891 EUR müssten im Rahmen der Haushaltsplanberatungen zum Doppelhaushalt 2012/2013 im – Sozialamt, Schlüsselprodukt 1.31.60.01.00.00-500 – Förderung freier Träger der Wohlfahrtspflege, Kontengruppe 43100 – Zuweisungen und Zuschüsse für laufende Zwecke ––zur Verfügung gestellt werden.

4.3 Mädchengruppen, Frauen helfen Frauen e. V.


Folgende Erhöhung wurde für die Mädchengruppen beantragt

Bündnis 90/DIE GRÜNEN7.176 EUR p. a.
CDU7.200 EUR p. a.
SPD7.000 EUR jährlich

Die Mädchengruppen werden seit 2008 mit jährlich 10.000 EUR gefördert.
Zur Zeit wird die Mädchengruppe von einer fest angestellten Mitarbeiterin der Fraueninterventionsstelle von Frauen helfen Frauen e. V. durchgeführt, die dafür ihren Stellenanteil um 17,4 % aufgestockt hat. Die Erfahrung hat gezeigt, dass die Pädagogin, die die Mädchengruppen anbietet, unbedingt eine Anbindung an ein Team und an die Einrichtung benötigt. Ein ambulantes Gruppenangebot aufrechtzuerhalten, benötigt eine feste Präsenzzeit der Pädagogin über die Arbeitszeit der Mädchengruppe hinaus. Sie muss für die Mütter der Mädchen erreichbar sein. Dieses Einbinden der Mütter, der seit 2009 eingerichtete Hol- und Bringdienst für besonders benachteiligte Mädchen, die Vor- und Nachbereitung des Gruppenangebots benötigen mehr Personalstunden als ursprünglich kalkuliert. Um die Gruppe adäquat zu betreuen und am Laufen zu halten wurde in der Vergangenheit viel Zeit ehrenamtlich geleistet. Es wird eine Aufstockung der Mittel um 7.176 EUR beantragt.

Die für die erhöhte Finanzierung der Mädchengruppen in den Jahren 2012/2013 zusätzlich notwendigen Haushaltsmittel in Höhe von jährlich 7.176 EUR müssten im Rahmen der Haushaltsplanberatungen zum Doppelhaushalt 2012/2013 im – Sozialamt, Schlüsselprodukt 1.31.60.01.00.00-500 – Förderung freier Träger der Wohlfahrtspflege, Kontengruppe 43100 – Zuweisungen und Zuschüsse für laufende Zwecke – zur Verfügung gestellt werden.





Vorliegende Anträge/Anfragen

410/2011 Bündnis 90/DIE GRÜNEN, 429/2011 CDU, 492/2011 CDU, 495/2011 CDU, 497/2011 CDU, 556/2011 CDU




Dr. Wolfgang Schuster



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