Protokoll:
Verwaltungsausschuss
des Gemeinderats der Landeshauptstadt Stuttgart
Niederschrift Nr.
TOP:
91
6
Verhandlung
Drucksache:
93/2017
GZ:
StU
Sitzungstermin:
05.04.2017
Sitzungsart:
öffentlich
Vorsitz:
EBM Föll
Berichterstattung:
-
Protokollführung:
Frau Faßnacht
de
Betreff:
Wärmeversorgung Neckarpark
- Bau- und Vergabebeschluss Abwasserwärmetauscher
- Vergabe weiterer Ingenieurleistungen
Vorgang: Ausschuss für Umwelt und Technik vom 04.04.2017, öffentlich, Nr. 137
Ergebnis: einstimmige Beschlussfassung
Beratungsunterlage ist die Vorlage des Referats Städtebau und Umwelt vom 27.03.2017, GRDrs 93/2017, mit folgendem
Beschlussantrag:
1. Baubeschluss für Herstellung, Lieferung und Einbau von Abwasserwärmetauschern in den Hauptsammler Neckar rechts in der Benzstraße.
Dem Einbau von Abwasserwärmetauschern in den Hauptsammler Neckar rechts in der Benzstraße einschließlich der Verlegung von Verbindungsleitungen in Straße 113 zum Standort der geplanten Heizzentrale mit Kosten von 1.579.984 EUR (inkl. MwSt.) wird zugestimmt. Durch die Abwicklung im vorsteuerabzugsberechtigten Betrieb gewerblicher Art (BGA) Neckarpark sind voraussichtlich 1.327.718 EUR (vorsteuerbereinigt) zu finanzieren.
1.1 Die Auszahlungen (steuerbereinigt) in Höhe von 1.327.718 EUR sind im Teilfinanzhaushalt 360 - Amt für Umweltschutz - Projekt 7.362904 Wärmeversorgung Neckarpark (Ausz.Gr. 7872) bereit zu stellen:
Jahr 2016 (bereits finanziert) 97.718 EUR
Jahr 2017 360.000 EUR
Jahr 2018 780.000 EUR
Jahr 2019 50.000 EUR
Jahr 2020 40.000 EUR
Summe 1.327.718 EUR
Das Vorhaben wird vom Bundesministerium für Wirtschaft und Energie in Höhe von 50 % der zuwendungsfähigen Ausgaben gefördert. Zur Finanzierung stehen hierdurch zweckgebundene Mehreinzahlungen wie folgt zur Verfügung:
Jahr 2016 0 EUR
Jahr 201 178.859 EUR
Jahr 2018 415.000 EUR
Jahr 2019 40.000 EUR
Jahr 2020 30.000 EUR
Summe 663.859 EUR
Die in den Jahren 2017ff aus Auszahlungen und Einzahlungen resultierende erforderliche Mittelbereitstellung in Höhe von 566.141 EUR erfolgt jahresbezogen durch Umsetzung aus der Infrastrukturpauschale (Projekt 7.202100).
1.2 Für die in den Jahren 2018, 2019 und 2020 benötigten Mittel in Höhe von 870.000 EUR stehen die im Haushaltsjahr 2017 bei Projekt 7.202100 (Infrastrukturpauschale) veranschlagten Verpflichtungsermächtigungen wie folgt zur Verfügung:
Jahr 2018 780.000 EUR
Jahr 2019 50.000 EUR
Jahr 2020 40.000 EUR
Die Verpflichtungsermächtigungen werden bei Bedarf auf Projekt 7.362904 Wärmeversorgung Neckarpark umgesetzt.
2. Vergabe von Bau- und Ingenieurleistungen
2.1 Der Vergabe des Einbaus von Abwasserwärmetauschern in den Hauptsammler Neckar rechts in der Benzstraße und der Verlegung von Verbindungsleitungen in Straße 113 zum Standort der geplanten Heizzentrale an die Firma UHRIG Straßen- und Tiefbau GmbH aus 78187 Geisingen mit einer Vergabesumme von 1.004.648 EUR (einschl. 19 % MwSt.) wird zugestimmt.
Die Mittel werden über die in Ziffer 1.1 angegebene Finanzierung gedeckt.
2.2. Der Beauftragung der Klinger und Partner Ingenieurbüro für Bauwesen und Umwelttechnik GmbH mit weiteren Planungsleistungen sowie der Bauüberwachung und Dokumentation der Abwasserwärmeversorgung (Leistungsphase 8 und 9 der HOAI) in Höhe von 207.060 EUR (174.000 EUR vorsteuerbereinigt) wird zugestimmt.
Die Mittel werden über die in Ziffer 1.1 angegebene Finanzierung gedeckt. Mit den vorangegangenen Beauftragungen beläuft sich das Honorar auf eine Gesamtsumme von 573.867 EUR (482.241 EUR vorsteuerbereinigt).
2.3. Die Verwaltung wird ermächtigt, für das Projekt Abwasserwärmeversorgung innerhalb des vorgegebenen Kostenrahmens gemäß Ziffer 1.1 sämtliche weiteren erforderlichen Planungs- und Bauleistungen ohne erneute Beschlussfassung der Gremien zu beauftragen.
3. Von der Verlängerung des Forschungsprojekts zur Wärmeversorgung des Neckarparks auf Basis von Wärme aus Abwasser unter der Federführung des Amts für Umweltschutz gefördert durch das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) bis zunächst zum 30. April 2019 wird Kenntnis genommen.
EBM
Föll
stellt fest:
Der Verwaltungsausschuss
beschließt
ohne Aussprache einstimmig
wie beantragt.
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