Landeshauptstadt Stuttgart
Referat Soziales/Jugend und Gesundheit
Gz:
SJG
GRDrs
235/2010
Stuttgart,
06/02/2010
Kürzung der Zuschüsse an Freie Träger im Bereich SJG in Höhe von 249.000 EUR ab 2011
Beschlußvorlage
Vorlage an
zur
Sitzungsart
Sitzungstermin
Jugendhilfeausschuss
Sozial- und Gesundheitsausschuss
Verwaltungsausschuss
Beschlussfassung
Beschlussfassung
Beschlussfassung
öffentlich
öffentlich
öffentlich
14.06.2010
21.06.2010
30.06.2010
Beschlußantrag:
Die in den Haushaltsplanberatungen 2010/2011 beschlossene Kürzung der Zuschüsse an Freie Träger im Bereich des Referates SJG von insgesamt 249.000 EUR wird durch Kürzung des Teilbetrags von 100.000 EUR beim Sozialamt, 70.587 EUR beim Jugendamt und 78.413 EUR beim Gesundheitsamt umgesetzt.
Kurzfassung der Begründung:
Ausführliche Begründung siehe Anlage 1
Mit Haushaltsantrag Nr. 719/2009 als Änderungsantrag zur GRDrs. 1425/2009 wurde mehrheitlich beschlossen, dass beim Referat Soziales, Jugend und Gesundheit im Bereich des Förderbudgets ab 2011 jährlich 249.000 EUR einzusparen sind.
Das
Sozialamt
schlägt als Beitrag zur Haushaltskonsolidierung die Kürzung bei den Sitzwachen/Sterbebegleitung vor.
Sitzwachengruppen tragen sowohl in Pflegeheimen und Krankenhäusern als auch in der Häuslichkeit dazu bei, dass Sterbende, Pflegende und Angehörige vor allem in der Häuslichkeit begleitet und entlastet werden.
Gegenstand der vorgeschlagenen Kürzung ist jedoch nicht direkt die ehrenamtliche Sterbebegleitung, sondern deren Koordination und die Leitung der Einsätze bzw. die Qualifizierung der Ehrenamtlichen. Hierfür steht bisher ein Förderbudget von insgesamt 280.000 EUR zur Verfügung. Damit fördert die Landeshauptstadt Stuttgart seit mehr 10 Jahren die Sterbebegleitung in überdurchschnittlichem Umfang, wie eine entsprechende Städteumfrage ergab.
Mit der Kürzung des Förderbudgets in Höhe von derzeit 245.000 EUR für die Koordination und Anleitung plus zuzüglich 35.000 EUR für die Qualifizierung der Ehrenamtlichen, also insgesamt 280.000 EUR um 100.000 EUR (rd. 36 %) auf insgesamt 180.000 EUR nähert sich das Förderniveau an das vergleichbarer Großstädte (z. B. Hamburg rd. 170.000 EUR) an, liegt aber damit immer noch an der Spitze der bundesdeutschen Großstädte.
Damit verändern sich die Fördersätze wie folgt:
Begleitungen
bisher
gekürzt
Stufe 1
bis zu 60 Tage
240 EUR
142 EUR
Stufe 2
mehr als 60 Tage
269 EUR
159 EUR
Aufgrund der gekürzten Förderung werden die Träger gezwungen sein, die fachliche Begleitung der Ehrenamtlichen einzuschränken.
Das
Jugendamt
schlägt als Beitrag zur Haushaltssicherung die Streichung von Zuschüssen für die allgemeine Verbandsförderung vor. Hierbei handelt es sich um Freiwilligkeitsleistungen außerhalb des Kinder- und Jugendhilfegesetzes (SGB VIII).
Davon betroffen wären folgende Träger:
Arbeiterwohlfahrt Kreisverband Stuttgart
DRK-Kreisverband Stuttgart e.V.
Die Heilsarmee
Israelitische Religionsgemeinschaft
Evang. Jugend Stuttgart
Summe
26.947 EUR
8.644 EUR
14.441 EUR
12.860 EUR
7.695 EUR
70.587 EUR
Leistungen, die die Träger (mit Ausnahme der Heilsarmee) nach dem SGB VIII erbringen, werden weiterhin vom Jugendamt gefördert:
·
Arbeiterwohlfahrt (Jugendverbandsarbeit, Soziale Schülerbetreuung, Auswärtige Ferienerholung, Offene Jugendhilfe, Stadtranderholung)
·
DRK-Kreisverband Stuttgart (Jugendverbandsarbeit)
·
Israelitische Religionsgemeinschaft (Kindertagesbetreuung, Jugendverbandsarbeit)
·
Evang. Jugend Stuttgart (Jugendfreizeitstätten, Jugendverbandsarbeit, Auswärtige Ferienerholung, Soziale Schülerbetreuung)
Der Teilbetrag des
Gesundheitsamtes
wird durch anteilige Kürzung an einer Fachkraftstelle des Klinikums, Zentrum für seelische Gesundheit, im Bereich Sucht (44.413 EUR) erfolgen. Aufgrund der bislang nicht auskömmlichen Informationslegung des Klinikums sind bezogen auf das Klinikum fachliche Bewertungen hinsichtlich der Qualität und Effizienz der Arbeit sowie dem Bedarf an Stellenausstattung im Bereich der ambulanten Suchthilfe nicht oder kaum möglich. Daher scheint es am ehesten vertretbar zu sein, bei diesem Träger Stellenanteile einzusparen.
Die Wilde Bühne führt ihre Maßnahmen mehrheitlich in Schulen durch. Die 1,5 geförderten Fachkräfte erbringen derzeit in nicht unerheblichem Maße Angebote außerhalb Stuttgarts. Die Streichung einer 0,5 Stelle und damit die Kürzung des Zuschusses um jährlich 24.000 EUR erscheint deshalb vertretbar.
Die Kürzung von 10.000 EUR bei dem Verein Weissenburg e. V. scheint vertretbar, da die wichtige soziokulturelle Arbeit zur AIDS-Prävention im homosexuellen Milieu gewährleistet bleibt.
Darüber hinaus wurden im Rahmen der Haushaltsplanberatungen 2010/2011 diverse Maßnahmen zur Konsolidierung des städtischen Haushalts beschlossen, von denen alle Ämter und Referate gleichermaßen betroffen sind (GRDrs 1430/2009, Anlage 2).
Neben den zentralen Beschlüssen zur Stellenbesetzungssperre und zur Kürzung zentraler Fortbildungsmittel, wurden abweichend von dem in Anlage 2 der GRDrs 1430/2009 vorgegebenen Einsparbetrag von 544.000 € im Haushalt des
Jugendamts
Sachkosten in Höhe von 192.000 Euro jährlich gekürzt. Diese Kürzung geht zu Lasten weniger Finanzpositionen, deren Ausgaben das Jugendamt teilweise selbst nicht beeinflussen kann. Die Kindertageseinrichtungen sind ausgenommen. Darüber hinaus wurden Personalkosten bei der Fortbildung - alternativ Sachkosten- in Höhe von jährlich 100.000 Euro gestrichen.
In Höhe des fehlenden Einsparbetrags bei den Sachkosten von 352.000 € sind noch entsprechende Ersatzvorschläge, von der Verwaltung, zu erarbeiten und dem Gemeinderat zusammen mit den Vorschlägen zur Umsetzung der globalen Minderausgabe vorzulegen.
Das
Sozialamt
ist gehalten, die allgemeinen Betriebs- und Sachkosten um 155.000 EUR zu reduzieren. Beim Gesundheitsamt wurden die Betriebs- und Sachmittel ab 2010 dauerhaft um 37.000 Euro gekürzt.
Insgesamt müssen im Sach- und Betriebskostenbereich jährlich nahezu eine halbe Million Euro in den Ämtern des Referats Soziales, Jugend und Gesundheit eingespart werden.
Inwieweit sich diese Einschnitte in der Qualität der Aufgabenerledigung niederschlagen, kann zu diesem frühen Zeitpunkt des Haushaltsjahres noch nicht ausreichend sicher beurteilt werden. Über diese Auswirkungen wird in den Fachausschüssen im 2. Halbjahr berichtet.
Finanzielle Auswirkungen
Der Förderetat des Referates Soziales, Jugend und Gesundheit wird jährlich dauerhaft um 249.000 EUR gekürzt.
Beteiligte Stellen
Das Referat Wirtschaft, Finanzen und Beteiligungen hat die Vorlage mitgezeichnet.
Vorliegende Anträge/Anfragen
719/2009 Bündnis 90 / DIE GRÜNEN-Gemeinderatsfraktion, SPD-Gemeinderatsfraktion
Erledigte Anträge/Anfragen
Gabriele Müller-Trimbusch
Bürgermeisterin
Anlagen
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