Landeshauptstadt Stuttgart
Referat Städtebau und Umwelt
Gz: StU
GRDrs 1370/2011
Stuttgart,
11/30/2011



Haushalt 2012/2013

Unterlage für die 2. Lesung des Verwaltungsausschuss zur nichtöffentlichen Behandlung am 05.12.2011



Kosten der Verlagerung der Jugendverkehrsschule auf das Walz-Areal in S-Weilimdorf

Beantwortung / Stellungnahme

Jugendverkehrsschule auf dem Gelände der Gärtnerei Walz

1996 hat der Gemeinderat beschlossen (Grundsatzbeschluss GRDrs. Nr. 482/1996), die Jugendverkehrsschule (JVS) vom Diakonissenplatz in Stuttgart-West zu verlagern. Einerseits ist diese JVS zu klein und den aktuellen Anforderungen nicht gewachsen, andererseits wird diese Fläche als öffentliche Grün-/Spielfläche für den hoch verdichteten Stuttgarter Westen benötigt. Dieser Verlagerungsbedarf ist nach Aussagen von Jugendamt, Amt für öffentliche Ordnung sowie Polizei weiterhin gegeben.

Über die Jahre wurden mehrere Alternativstandorte diskutiert, darunter das Gelände der ehemaligen Gärtnerei Walz. Hier wurde in der GRDrs. Nr. 443/2007 (und zuvor in den GRDrs. Nr. 501/1999 und Nr. 1003/2003) die grundsätzliche Machbarkeit einer Jugendverkehrsschule auf dem Gelände der Gärtnerei Walz festgestellt.

Mit der Gemeinderatsdrucksache 664/2010 wurde eine künftige Nutzung des Geländes der ehemaligen Gärtnerei Walz zu Wohnbauzwecken insbesondere aufgrund der Lärmbelastung aber auch wegen der isolierten städtebaulichen Lage verworfen.
Die Empfehlung der Fachverwaltung, die Gärtnereifläche als Chance zur Aufwertung der heutigen Sport- und Freizeitanlagen zu nutzen und die Flächen für ergänzende Sportnutzung zu sichern sowie eine mögliche Integration der Jugendverkehrsschule in dieses Konzept erneut vertiefend zu prüfen, fand sowohl im Ausschuss für Umwelt und Technik am 5. Juli 2011 als auch im Bezirksbeirat Weilimdorf am 28. Juni 2011 Zustimmung.

Überschlägige Betrachtung möglicher Verlagerungskosten:

1. Flächenerwerb:
Die Flächen der ehemaligen Gärtnerei Walz befinden sich in Privatbesitz. Vor einer Verlagerung der Jugendverkehrsschule wäre ein Flächenerwerb durch die LH Stuttgart erforderlich.
In den vergangenen Jahren wurden bereits verschiedene Wertermittlungsgutachten erstellt, die allerdings aufgrund der jeweils unterschiedlichen Planungsabsichten zu sehr unterschiedlichen Ergebnissen führten:

Wertermittlung 2002 2,85 Mio €
(Grundlage: Gärtnereibetrieb, betriebsgebundene Büronutzung)

Wertermittlung 2010 1,09 Mio €
(Grundlage: Planungsziel Wohnungsbau, abz. Flächenabzug, Lärmschutz, Wartezeiten Risiken…)

In jedem Fall müsste im Zuge einer vertiefenden Planung der Jugendverkehrsschule auf dem Gelände der Gärtnerei Walz ein erneutes Wertermittlungsgutachten durchgeführt werden, das eine wohnbauliche Umnutzung der ehemaligen Gärtnereifläche nicht zur Grundlage hat. Es muss dabei berücksichtigt werden, dass auch das Bürogebäude (Baujahr 1992) nach öffentlich rechtlichem Vertrag vom 11. Mai 1992 nur für privilegierte Zwecke nach dem §35 (1) 1. genutzt werden kann. Dies gilt auch für den Verkauf, Verpachtung und Vermietung. Inwieweit die heutige Nutzung gesetzeskonform ist sollte in diesem Zuge überprüft werden.

Somit muss eine erneute Wertermittlung Gebäuderestwerte ermitteln und Entschädigungszahlungen für Glashäuser und sonstige Nebenanlagen beinhalten. Der Grundstückswert wird sich an den Richtwerten für Ackerland orientieren.

Eine aktuelle grobe Wertangabe (*) durch das Stadtmessungsamt kommt unter Heranziehung der vorhandenen Daten zu folgenden Aussagen (Werte gerundet):

Grundstückserwerb
(17.305 m²)
510.000.- €
Gebäuderestwert Solitudestraße 99A
(Grundlage Wertermittlung 2002)
1.440.000.- €
Abzüglich Freilegung
-180.000.- €
Gesamtsumme
1.770.000.- €
* unberücksichtigt bleibt aufgrund fehlender Angaben der Gebäuderestwert Solitudestraße 99, Wohngebäude im Außenbereich
Grundlage: Freihändiger Erwerb, jetziger Zustand – ohne Vor-Ort Besichtigung)

Bereits aus dieser groben Wertangabe wird deutlich, dass ein Erwerb des bestehenden, 1992 errichteten Bürogebäudes allein zu Zwecken der Jugendverkehrsschule nicht darstellbar ist.

Es wäre Aufgabe einer angestrebten, vertieften Vorplanung für die Gebäudenutzung (ca. 1500 m² Nutzfläche) sportnahe und sonstige geeignete Nutzungen mit ggf. Synergien zur benachbarten SG Weilimdorf zu entwickeln, das auch die Ziele des Sportentwicklungsplans für den Bereich Weilimdorf berücksichtigt.


2. Herstellungskosten:

In der Vergangenheit wurden verschiedentlich Kostenansätze für die Herstellung der Jugendverkehrsschule genannt.


Im Zusammenhang mit der Anfrage 771/2007 (Freie Wähler) wurde die Herstellung der Jugendverkehrsschule auf dem Gelände der ehem. Gärtnerei Walz überschlägig mit 1,0 bis 1,5 Mio € beziffert. Die Sanierung und der Umbau des bestehenden Bürogebäudes wurde mit 0,5 Mio € veranschlagt. Auch hier sind vertiefende Vorplanungen erforderlich um belastbarere Aussagen treffen zu können.

Aus Sicht der Fachverwaltung sollten im Rahmen einer vertieften Vorplanung die erforderlichen Kosten (Grunderwerb mit Gebäude, Verlagerungskosten, Herstellungskosten …) für die Verlagerung der Jugendverkehrsschule erhoben werden um dadurch eine Beschlussgrundlage für die Gremien zu erhalten und gegebenenfalls konkrete Kaufverhandlungen mit den Eigentümern führen zu können. Auf Vorüberlegungen von 2007 kann zurückgegriffen werden.

Hierfür sind 40.000 € zu veranschlagen.


Vorliegende Anträge/Anfragen

Nr. 382 Ziff. 5 Bündnis 90/DIE GRÜNEN
Nr. 515 I. Ziff. 5 und 6 SPD-Gemeinderatsfraktion





Matthias Hahn
Bürgermeister




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