Landeshauptstadt Stuttgart
Referat Allgemeine Verwaltung/Kultur und Recht
Gz: AKR
GRDrs 460/2023
Stuttgart,
07/03/2023


Linden-Museum - Mitfinanzierung einer zweiten Stelle im Bereich Digitalmanagement



Mitteilungsvorlage zum Haushaltsplan 2024/2025


Vorlage anzurSitzungsartSitzungstermin
Ausschuss für Kultur und Medien
Verwaltungsausschuss
Kenntnisnahme
Kenntnisnahme
öffentlich
öffentlich
25.07.2023
26.07.2023

Bericht:

Das Linden-Museum befindet sich seit Vertragsunterzeichnung im Jahr 1973 im gemeinsamen Eigentum von Stadt und Land. Rechtsträger ist das Land. Die Finanzierung erfolgt paritätisch, der städtische Zuschuss entwickelte sich seit 2020:

Plan 2020Plan 2021Plan 2022Plan 2023Entwurf 2024Entwurf 2025
Zuschuss
in EUR
2.886.900
2.869.900
2.943.150
3.005.150
3.045.300
3.153.300

Die Steigerung im Entwurf 2024 und 2025 im Vergleich zum Jahr 2023 beinhalten Tarifsteigerungen des Personals und gestiegene Bewirtschaftungskosten des Gebäudes.

Um das Museum für die Zukunft erfolgreich aufzustellen, hatte das Museum die Bitte geäußert, eine neue Abteilung Digitales einzuführen. Hierfür werden zwei Stellen benötigt. Im Jahr 2022 wurde bereits eine Stelle für Datenbank und digitale Medien etabliert (E13 TV-L). Die Stadt beteiligt sich vertragsgemäß zur Hälfte an den Kosten.

Zur weiteren Stärkung der digitalen Ausrichtung wird darüber hinaus eine dauerhafte Stelle im Bereich Digitalmanagement (E13 TV-L) benötigt. Zu den Hauptaufgaben dieses Bereiches gehören die Erarbeitung und schrittweise Umsetzung einer Digitalisierungsstrategie für das gesamte Haus. Diese beinhaltet den Ausbau von digitalen Formaten zur Vermittlung und Präsenz des Hauses sowie die Digitalisierung von internen Arbeitsprozessen. Die Stelle ist für die Planung und Umsetzung einer Digitalisierungsstrategie für das ganze Haus essentiell.
Das Land hält den Mehrbedarf für erforderlich und hat den Landesanteil im Staatshaushaltsplan 2023/2024 (Titel 682 01) veranschlagt.

Eine Mitfinanzierung bedarf noch der Zustimmung durch die Stadt. Der hälftige Stadtanteil für die zweite Stelle beträgt 39.300 EUR ab dem Jahr 2024.

Finanzielle Auswirkungen


Ergebnishaushalt (zusätzliche Aufwendungen und Erträge):
Maßnahme/Kontengr.
2024
TEUR
2025
TEUR
2026
TEUR
2027
TEUR
2028
TEUR
2029 ff.
TEUR
Transferaufwendungen / 430
39,3
39,3
39,3
39,3
39,3
Finanzbedarf
39,3
39,3
39,3
39,3
39,3
(ohne Folgekosten aus Einzelmaßnahmen, Investitionen oder zusätzlichen Stellen – diese bitte gesondert darstellen)


Mitzeichnung der beteiligten Stellen

Das Referat WFB hat Kenntnis genommen. Haushalts- und stellenrelevante Beschlüsse können erst im Rahmen der Haushaltsplanberatungen erfolgen.

Vorliegende Anträge/Anfragen

-

Erledigte Anträge/Anfragen

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Dr. Fabian Mayer
Erster Bürgermeister



Anlagen:

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<Anlagen>

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