Landeshauptstadt Stuttgart
Referat Allgemeine Verwaltung/Kultur und Recht
Gz: AKR 04100-00
GRDrs 316/2021
Stuttgart,
06/08/2021



Digital MoveS - Stuttgart.Gestaltet.Zukunft
Budgetanpassung 2021




Beschlußvorlage
Vorlage an
    zur
SitzungsartSitzungstermin
VerwaltungsausschussBeschlussfassungöffentlich16.06.2021



Beschlußantrag:

1. Von der Notwendigkeit der in der Begründung aufgeführten vordringlichen Digitalisierungsmaßnahmen 2021 wird Kenntnis genommen. Der über das veranschlagte Budget für Digital MoveS hinausgehenden Budgetaufstockung 2021 in Höhe von 4,3 Mio. EUR wird zugestimmt.

2. Der hierfür erforderlichen überplanmäßigen Mittelbewilligung 2021 in Höhe von 2 Mio. EUR wird zugestimmt im Teilergebnishaushalt THH 100 - Haupt- und Personalamt, Amtsbereich 1007410 - Zentrale IuK und Telekommunikation, Kontengruppe 440 – Sonstige ordentliche Aufwendungen.

Die Finanzierung erfolgt aus der im Teilhaushalt 900 Allgemeine Finanzwirtschaft veranschlagten Deckungsreserve. Sofern es der Mittelabfluss erfordert, werden zur Deckung der darüberhinausgehenden Bedarfe Budgetreste anderer Haushaltsansätze im THH 100 vorübergehend herangezogen.


3. Einer Vorbelastung des Haushaltsjahres 2022 in Höhe von 2,2 Mio. EUR wird zugestimmt. Sofern im Jahr 2021 eine vorübergehende Deckung von Mittelbedarfen aus anderen Haushaltsansätzen erfolgt, werden diese Haushaltsansätze in 2022 aus den als Vorbelastung bereitgestellten Mitteln entsprechend aufgestockt.

4. Die sich aus anderen bereits erfolgten Beschlüssen und Sachentscheidungen zu Digital MoveS ergebenden Mittelbedarfe für die Jahre 2022 ff werden im Rahmen einer Fortschreibung des Digital MoveS Maßnahmenpakets zum Doppelhaushaltsplan 2022/2023 angemeldet. Die dadurch im Haushaltsjahr 2021 freiwerdenden Mittel i.H.v. ca. 0,1 Mio. EUR können zur Finanzierung der Bedarfe im Haushaltsjahr 2021 herangezogen werden.



Kurzfassung der Begründung:
Ausführliche Begründung siehe Anlage 1

I. Ausgangslage

Mit GRDrs 388/2019 wurde die Strategie zur Digitalisierung der Verwaltung der Landeshauptstadt (Digital MoveS) vorgestellt. In den Initiativbereichen Mensch, Prozesse und IT wurden umfassende Maßnahmenpakete definiert. In Bezug auf die IuK-Projektmittel für Digital MoveS wurde im Doppelhaushaltsplan 2020/2021 zunächst ein Budget in Höhe von 10 Mio. EUR (2020: 3,5 Mio. EUR; 2021: 6,5 Mio. EUR) bereitgestellt.

Zur Beschlussfassung des DHH 2020/2021 wurde bereits eine optionale Aufstockung des Budgets auf bis zu 16 Mio. EUR zur kompletten Umsetzung der ersten Ausbaustufe von „Digital MoveS“, angedacht. Es wurde jedoch angenommen, dass die Umsetzung einiger Maßnahmen eine gewisse Anlaufzeit benötigen und sich somit der Mittelabfluss anfangs verzögern würde. Um hohe Budgetreste zu vermeiden, wurden deshalb im Doppelhaushaltsplan 2020/2021 zunächst insgesamt nur 10 Mio. EUR veranschlagt. Falls es der tatsächliche Mittelabfluss erfordert, sollte die Verwaltung einen Beschlussantrag zur überplanmäßigen Aufstockung des IuK-Maßnahmenbudgets bis zum maximalen Gesamtprojektvolumen von 16 Mio. EUR einbringen.

Mit der jetzt beantragten Aufstockung von 4,3 Mio. EUR wird in Betrachtung des Finanzplanungszeitraums zwar der Gesamtbudgetrahmen überschritten, bezogen auf die Haushaltsjahre 2020 und 2021 werden die 16 Mio. EUR jedoch nicht erreicht, da sich viele Bedarfe nach hinten verschoben haben. Die Folgebedarfe in den Jahren 2022 ff. werden neu zum DHH 2022/2023 angemeldet.

Die erforderlichen Mittel in Höhe von rd. 6,2 Mio. EUR für das beschlossene Informationssicherheitsmanagement (GRDrs 714/2020) in 2022 bis 2025 werden, wie in der Vorlage angekündigt, zum Doppelhaushaltsplan 2022/2023 angemeldet.

Durch die Corona-Pandemie waren im ersten Halbjahr 2020 bereits umfangreiche Sofortmaßnahmen bei den IuK-Beschaffungen notwendig. Aufgrund dieser Mehrbedarfe wurde mit dem Nachtragshaushaltsplan 2020 eine Aufstockung des Budgets um 453.500 EUR beschlossen.

Bei der Bewirtschaftung der Planbudgets hat sich insgesamt gezeigt, dass viele Maßnahmen zu einem Mittelabfluss auch in den Folgejahren 2022 ff. führen werden. Diese Verschiebungen wurden überwiegend bereits im Rahmen des Nachtragshaushaltsplans 2021 planerisch berücksichtigt. Der Planansatz 2021 wurde daher um rd. 3 Mio. EUR auf rd. 3,5 Mio. EUR reduziert und die Budgets in den Finanzplanungsjahren 2022 ff. entsprechend erhöht. Von 2020 nach 2021 wurden Ermächtigungsübertragungen von 2,3 Mio. EUR beantragt.

Dadurch ergibt sich bis 2025 ein aktuell vorgesehener Gesamtbudgetrahmen in Höhe von rd. 16,6 Mio. EUR, der sich wie folgt aufteilt:
2020: 1.741.967 EUR
2021: 5.813.533 EUR
2022: 2.684.000 EUR
2023: 2.564.000 EUR
2024: 2.410.000 EUR
2025: 1.455.000 EUR

II. IT-Finanzierungsbedarf 2021

Im Zuge der Umsetzung der GRDrs. 388/2019 wurden 2020/2021 diverse Grundlagenprojekte und Beschaffungen initialisiert, die die Basis für die Digitalisierung bilden. Zu dem in der Tabelle unten dargestellten Verbrauch gehören u.a.
· der Ausbau des Informationssicherheitsniveaus (GRDrs 714/2020)
· ein Dokumentenmanagementsystem (GRDrs 208/2020) sowie
· die Beschaffung von Notebooks (GRDrs 976/2020) für das Mobile Arbeiten; eine Dringlichkeitsmaßnahme aufgrund der Corona-Pandemie

Die immer noch andauernde COVID-19-Pandemie hat zu enorm gestiegenen Anforderungen an die IuK-Infrastruktur und Herausforderungen im Bereich der Digitalisierung geführt. Es ist abzusehen, dass das derzeit zur Verfügung stehende IuK-Projektbudget im Hinblick auf diese Anforderungen und Herausforderungen nicht ausreichend ist.

Sowohl das Projektbudget 2021, als auch der Gesamtbudgetrahmen bis 2025 ist durch die bereits auf den Weg gebrachten Maßnahmen und Beschaffungen weitgehend ausgeschöpft.

Für 2021 werden aber viele weitere Sofortmaßnahmen für die Fortführung der Digitalisierung als zwingend eingestuft. Dieser Bedarf ist in der unteren Tabelle als Kategorie „Planung 2021“ aufgeführt. Beispielhaft einige geplante zentrale Investitionen (10-4) und Maßnahmen im Bereich eGovernment (10-6) und der Fachämter:
· weitere Beschaffung von Serverkapazitäten inkl. Serverlizenzen für den Betrieb der geplanten neuen Anwendungen, auch in den Bereichen IT-Sicherheit und als Basis für die Umsetzung des Dokumentenmanagementsystems (ca. 1,3 Mio. EUR)
· die Einführung der Microsegmentierung als ein wichtiger Baustein der IT Sicherheit (ca. 300.000,- EUR)
· die Implementierung von digitalen Bürgerdienstleistungen wie eTerminvergabefunktionen, Leistungen nach dem Onlinezugangsgesetz (OZG), Web-Services für Bürger (ca. 1,2 Mio. EUR)
· die Umsetzung von Projekten zur Einführung digitaler Angebote der Fachämter (ca. 450.000,- EUR)

Um die Realisierung dieser und weiterer Sofortmaßnahmen zeitnah angehen zu können, ist eine Erhöhung des Budgets in 2021 um 4,3 Mio. EUR erforderlich. Die Dringlichkeit zur Umsetzung 2021 ergibt sich insbesondere aus den gesetzlichen Vorgaben zur Einführung digitaler Dienstleistungen (OZG) und aus Gründen der IT-Sicherheit. Unerlässlich ist es auch, die IT-Basisinfrastruktur ausreichend dimensioniert und rechtzeitig vor Einführung und Betrieb der Fachapplikationen in der für 2022 geplanten Digitalisierungsstufe bereitzustellen.

Für die Folgebedarfe der Maßnahmen sowie für neue Projekte, die in den Jahren 2022/2023 angegangen werden sollen, erfolgt über eine Fortschreibung des Digital MoveS eine Mittelanmeldung zum DHH 2022/2023.






Finanzielle Auswirkungen


KategorieErläuterung
2020
2021
2022
2023
2024
2025
Summe
VerbrauchGebundene Mittel
1.741.967
5.620.199
2.684.000 2.564.000 2.410.000 1.455.000 16.475.166
Planung 2021Maßnahmen 10-4
2.808.700 2.808.700
Planung 2021Maßnahmen 10-6 1.213.000 1.213.000
Planung 2021Maßnahmen Ämter 458.000 458.000
Summe Bedarf 1.741.967 10.099.899 2.684.000 2.564.000 2.410.000 1.455.000 20.954.866
BudgetGRDrs 388/2019
3.500.000
6.500.000
10.000.000
BudgetGRDrs 714/2020
1.688.000 1.618.000 1.414.000 1.455.000 6.175.000
BudgetNachtrag 2020 + üpl. Bewilligung
493.500
493.500
BudgetErmächtigungsübertragung 2020
- 2.251.533
2.251.533
-
Umschichtungen in FolgejahreNachtrag 2021
- 2.938.000
996.000 946.000 996.000 -
Summe Budget
1.741.967
5.813.533
2.684.000
2.564.000
2.410.000
1.455.000
16.668.500
I. Unterdeckung 2021
4.286.366
- 4.286.366
II. Deckung 2021
2.000.000
2.000.000
III. Aufstockung 2022
2.166.366
2.166.366
IV. VerbrauchGRDrs 1127/2020
120.000
120.000
ErgebnisGRDrs 316/2021
-
-

Das o.g. erforderliche Sofortmaßnahmenpaket in 2021 führt voraussichtlich zu einem zusätzlichen Budgetbedarf in Höhe von bis zu 4,3 Mio. EUR im HHJ 2021.

Zu Beschlussantrag Nr. 2:
Für das IuK-Projektbudget von Digital MoveS soll eine überplanmäßige Mittelbewilligung i.H.v. 2 Mio. EUR beschlossen werden. Die Finanzierung erfolgt aus der Deckungsreserve Personal.

Zur Finanzierung der darüberhinausgehenden Bedarfe in Höhe von bis zu 2,3 Mio. EUR im Haushaltsjahr 2021 können Budgetreste anderer Haushaltsansätze im THH 100 vorübergehend herangezogen werden. Insbesondere bei den sonstigen Ansätzen für IuK und das Außenkabelnetz wurden in den vergangenen Jahren regelmäßig Budgetreste in Größenordnungen von 10 bis 20 Mio. EUR in das Folgejahr übertragen, da sich bei der Umsetzung und Abrechnung von Einzelmaßnahmen Verzögerungen gegenüber der ursprünglichen Planung ergeben haben. Es ist davon auszugehen, dass auch in 2021 die Restmittel aus diesen Bereichen nicht vollständig abfließen werden und vorübergehend zur Finanzierung der Sofortbedarfe bei Digital MoveS herangezogen werden können. Eine Einschränkung bei der Bewirtschaftung von Budgetansätzen im Haushaltsjahr 2021 ist damit nicht verbunden. Durch dieses Vorgehen werden lediglich die zu erwartenden Ermächtigungsübertragungen von Budgetresten des Haushaltsjahres 2021 reduziert.

Zu Beschlussantrag Nr. 3:
Mit den Mitteln aus der Vorbelastung 2022 in Höhe von 2,2 Mio. EUR soll eine Refinanzierung der Budgets im THH 100 erfolgen, die im HHJ 2021 zur Finanzierung der Mittelbedarfe im IuK-Projektbudget vorübergehend belastet wurden.
Da es sich hierbei nicht um frei verfügbares Budget handelt, ist eine entsprechende Aufstockung des IuK-Projektbudgets um diese Summe im HHJ 2022 vorzusehen.

Zu Beschlussantrag Nr. 4:
Für Maßnahmen, die erst in den Jahren 2022 ff. zu Mittelbedarfen führen, soll kein Budget in 2021 mehr reserviert werden, sondern eine Neuanmeldung zum Doppelhaushaltsplan 2022/2023 erfolgen. Aktuell betrifft dies lediglich die Maßnahme eCollaboration (GRDrs. 1127/2020), da bei anderen Maßnahmen mit dem Nachtragshaushaltsplan 2021 eine Umschichtung von Mitteln in Folgejahren bereits erfolgt ist. Dadurch werden im HHJ 2021 ca. 0,1 Mio. EUR zur Bewirtschaftung frei.


Beteiligte Stellen

Das Referat WFB hat die Vorlage mitgezeichnet.

Vorliegende Anträge/Anfragen

Keine

Erledigte Anträge/Anfragen

Keine



Dr. Fabian Mayer
Erster Bürgermeister


Anlagen

Keine

<Anlagen>



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