Landeshauptstadt Stuttgart
Referat Wirtschaft/Finanzen und Beteiligungen
Gz: WFB
GRDrs 1015/2013
Stuttgart,
11/08/2013



Verschmelzung der Objekt Kongreßzentrum Stuttgart
Grundbesitzgesellschaft mbH auf die Landeshauptstadt Stuttgart




Beschlußvorlage
Vorlage an
    zur
SitzungsartSitzungstermin
Verwaltungsausschuss
Gemeinderat
Vorberatung
Beschlussfassung
öffentlich
öffentlich
04.12.2013
05.12.2013



Beschlußantrag:

1. Der Übertragung des Vermögens der Objekt Kongreßzentrum Stuttgart Grundbesitzgesellschaft mbH (KKL GmbH) auf die Landeshauptstadt Stuttgart unter Auflösung der Gesellschaft wird zugestimmt.

2. Die Verwaltung wird ermächtigt, die zur Umsetzung erforderlichen Maßnahmen zu treffen und ihr Mandat in der Gesellschafterversammlung der KKL GmbH entsprechend auszuüben.


Begründung:


Die Objekt Kongreßzentrum Stuttgart Grundbesitzgesellschaft mbH (KKL GmbH) hat den Neubau des Kultur- und Kongresszentrums Liederhalle mit dem Kernstück Hegelsaal errichtet. 1991 wurde der Neubau fertig und ab diesem Zeitpunkt langfristig von der LHS angemietet. Die Mietzahlung der LHS entspricht den Finanzierungskosten (Zins und Tilgung) der Gesellschaft.

Nach längeren Verhandlungen konnte vertraglich festgelegt werden, dass die Landeshauptstadt die Geschäftsanteile der KKL GmbH frühestens nach Ablauf der festen Mietzeit von 22,5 Jahren zum Kaufpreis von 52 TEUR erwerben kann (GRDrs 75/2007). Dieser Betrag entspricht dem nominalen Stammkapital der Gesellschaft. Mit dem Beschluss des Gemeinderats vom 22.03.2007 wurde die Verwaltung ermächtigt, die notariell beurkundete Anteilskaufoption auszuüben. Dieses wird zum 1. Januar 2014 geschehen, wodurch die LHS Alleingesellschafterin der KKL GmbH wird.

Direkt anschließend soll das Vermögen der KKL GmbH zu Buchwerten auf die LHS übertragen (BgA Liederhalle) und die KKL GmbH aufgelöst werden (Verschmelzung). Damit werden sich sämtliche Gebäudeteile des Kultur- und Kongresszentrums Liederhalle in unmittelbarem städtischem Eigentum befinden. Am Mietverhältnis mit der in.Stuttgart Veranstaltungsgesellschaft mbH & Co. KG als Betreiberin des KKL ändert sich dadurch nichts.

Aufgrund des durch die Inkongruenz von Abschreibungen und Mietzahlungen bei der KKL GmbH sich ergebenden bilanziellen Fehlbetrags wird nach der Verschmelzung mit einem bilanziellen „Übernahmeverlust“ in Höhe von rund 970 TEUR im Haushalt gerechnet, der allerdings keinen Mittelabfluss zur Folge hat.


Finanzielle Auswirkungen




Beteiligte Stellen






Michael Föll
Erster Bürgermeister


Anlagen






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