Protokoll: Verwaltungsausschuss des Gemeinderats der Landeshauptstadt StuttgartNiederschrift Nr.
TOP:
291
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VerhandlungDrucksache:
656/2017
GZ:
WFB
Sitzungstermin: 19.07.2017
Sitzungsart: öffentlich
Vorsitz: EBM Föll
Berichterstattung:der Vorsitzende
Protokollführung: Herr Häbe fr
Betreff: Cross-Border-Lease-Transaktion Kanalnetz
Austausch des Fremdkapital-Erfüllungsübernehmers
- Beratung/Vertagung -

Beratungsunterlage ist die Vorlage des Referats Wirtschaft, Finanzen und Beteiligungen vom 04.07.2017, GRDrs 656/2017, mit folgendem

Beschlussantrag:

Der Übertragung der Zahlungsverpflichtung des Fremdkapital-Erfüllungsübernehmers im Rahmen der Cross-Border-Lease-Transaktion Kanalnetz vom 20. Dezember 2002 von der Portigon AG auf die Deutsche Bank AG wird zugestimmt.


Die Beratungsunterlage ist dem Originalprotokoll sowie dem Protokollexemplar für die Hauptaktei beigefügt.


Einführend merkt EBM Föll an, grundsätzlich sei die Verwaltung an einer vorzeitigen Beendigung interessiert. Diesbezüglich sei die Verwaltung auch verschiedentlich in den zurückliegenden Jahren aktiv geworden. Eine einvernehmliche vorzeitige Beendigung sei aber bislang am Investor gescheitert. Der Investor wolle, trotz Einschränkung seines steuerlichen Vorteils in den USA, keine Beendigung. Die Verwaltung wäre natürlich bei einer vorzeitigen Beendigung bereit, einen Teil des Barwertes einzusetzen. Dies weise ja auch eine gewisse Logik auf, schließlich könne bei einer Beendigung zur Hälfte der Laufzeit nicht der gesamte Barwert behalten werden.

Eine einseitige Beendigung sei allerdings nach der Vertragsbeziehung nur mit großem wirtschaftlichen Schaden für die Landeshauptstadt (LHS) möglich. Bei einer sofortigen einseitigen Beendigung rede man über einen Betrag von 90 bis 100 Mio. €. Exakt lasse sich dies nicht berechnen, aber diese Größenordnung würde natürlich den Barwertvorteil deutlich übersteigen. Einen Anlass für eine einseitige Beendigung gebe es angesichts der stabilen Vertragskonstellation auch nicht. Der Vertrag werde von allen Vertragspartnern erfüllt.

Heute stehe zur Beratung, dass die Portigon AG den Wunsch habe, ihren Part, nämlich den des Fremdkapital-Erfüllungsübernehmers an einen Dritten zu veräußern. Dies könne nur mit Zustimmung der LHS geschehen. Die Portigon AG erfülle ihre Verpflichtungen, aber aufgrund der Situation der Portigon AG sei die Stadt durchaus daran interessiert, dass ein Dritter zum Zuge komme, allein deshalb, da die Zukunft der Portigon AG ein Stück weit ungewiss sei. Deshalb habe die Verwaltung Gespräche mit der Deutschen Bank und mit der LBBW geführt. Bei der Veräußerung entstünden der Stadt im Übrigen keine Kosten. Der in der Presse erwähnte Heidenheimer Fall sei nicht vergleichbar. Dort sei der Garantiegeber der Gesamttransaktion im Rating abgesunken, und daher sei für die Kommune nach dem dort existierenden Vertrag die Verpflichtung entstanden, den Austausch vorzunehmen.

Beide Banken hätten sich in den Gesprächen bereiterklärt, als Fremdkapital-Erfüllungsübernehmer tätig zu werden. Entgegen einer Pressemitteilung habe dies auch die LBBW nicht abgelehnt. Allerdings habe die Deutsche Bank ein besseres Angebot unterbreitet, da sie für den Fall, dass ihr Rating unter den Investment-Grade falle, auch noch Zusatzsicherheiten in Form von definierten Wertpapieren biete. Da für die Stadt wie gesagt keine Kosten entstünden, könne keine Steuerung über den Preis erfolgen. Die Portigon AG übernehme für die Stadt auch sämtliche Beratungskosten. Beide Anbieter würden also die Verpflichtungen aus dem Vertrag übernehmen, aber die Deutsche Bank wäre darüber hinaus bereit, wenn ihr Rating unter ein bestimmtes Niveau sinke, zusätzliche Sicherheiten zu stellen. Da beide Banken ziemlich ähnlich "geratet" seien, sei die Entscheidung relativ klar. Der Verwaltung gehe es darum, dass, wenn das Rating des Fremdkapital-Erfüllungsübernehmers unter das Investment-Grade absinke, entsprechende Zusatzsicherheiten in der Höhe geboten würden, damit die Einlösung der Zahlungsverpflichtung im Jahr 2031 gewährleistet sei. Beide Banken würden sich nicht in ihrer Bonität, sondern im Volumen ihrer US$-Geschäfte unterscheiden. Hier weise die Deutsche Bank ein erheblich größeres Volumen auf. Der Vorstandsvorsitzende der LBBW habe ihm erklärt, dieses Geschäft würde sich für die LBBW dann nicht mehr rechnen, wenn im Fall der Fälle Zusatzsicherheiten gestellt werden müssten. Für den Zeitraum bis 2031 habe die Deutsche Bank, aber nicht die LBBW, die entsprechenden US-Gegenparteien.

Natürlich könne in diesem Zusammenhang die Sinnhaftigkeit solcher Cross-Border-Lease-Verträge diskutiert werden. Dies ändere aber am Sachverhalt, nämlich dass der Vertrag existiere und stabil sei, nichts. Die Stadt könne sich sogar, bezogen auf den Fremdkapital-Erfüllungsübernehmer verbessern, ohne dass Kosten entstünden. Entsprechendes schlage die Verwaltung im Beschlussantrag vor.

Für ihre Fraktionen äußert sich StR Sauer (CDU) und StR Pfeifer (SPD) positiv zum Beschlussantrag. Von StRin Deparnay-Grunenberg (90/GRÜNE) wird der Wunsch geäußert, diesen Tagesordnungspunkt auf die nächste Sitzung des Verwaltungsausschusses am 26.07.2017 zu vertagen. Ihre Fraktion habe noch Beratungsbedarf.

Zu einer Nachfrage von StR Rockenbauch (SÖS-LINKE-PluS), der sich grundsätzlich kritisch zu Cross-Border-Lease-Geschäften äußert, teilt EBM Föll mit, die rund 40 Mio. € Barwertvorteil seien voll umfänglich dem Eigenbetrieb zugutegekommen. Zudem merkt Herr Vaas (StKäm) an, bei einer Übertragung auf die Deutsche Bank würde die Deutsche Bank im Jahr 2031 67 Mio. US$ bezahlen. Die 28 Mio. US$ würden bei dem entsprechenden Zinssatz dem Vertrag entsprechen, aber die Portigon AG würde bei einer Übertragung auf die Deutsche Bank dieser Bank nicht diese 28 Mio. US$, sondern angesichts der deutlich niedrigeren Zinsen deutlich mehr überweisen. Für die Aufzinsung werde der im August geltende Zinssatz herangezogen.


Nachdem sich keine weiteren Wortmeldungen ergeben stellt EBM Föll der Wortmeldung von StRin Deparnay-Grunenberg Rechnung tragend fest:

Dieser Tagesordnungspunkt wird auf die Sitzung des Verwaltungsausschusses am 26.07.2017 vertagt.

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