Landeshauptstadt Stuttgart
Referat Soziales und gesellschaftliche Integration
Gz: SI / 53
GRDrs 1417/2023
Stuttgart,
11/14/2023



Haushalt 2024/2025

Unterlage für die 1. Lesung des Verwaltungsausschuss zur nichtöffentlichen Behandlung am 15.11.2023



Ausweitung der Präventionsarbeit zum Thema Cannabis

Beantwortung / Stellungnahme

Im Zuge der Umsetzung der ersten Säule der kontrollierten Abgabe von Cannabis (voraussichtlich Anfang 2024) sollte die aufsuchende Präventionsarbeit an Schulen ausgebaut werden. Es sollten vor allem Schüler*innen der Altersstufe von 14 – 17 Jahren mit Präventionsangeboten zum Schwerpunkt Cannabis erreicht werden, denn in diesem Alter findet ein sprunghafter Anstieg des Cannabiskonsums statt. Somit sollten Präventionsangebote bereits in der 7. und 8. Klasse stattfinden.

Hierzu sind die Träger Caritasverband für Stuttgart e.V., Lagaya e. V. und Release U 21 besonders prädestiniert, da sie bereits mit der genannten Adressat*innengruppe im Schulkontext arbeiten.

Im Jahr 2022 wurden 414 Präventionsangebote von Stuttgarter Trägern der Suchtprävention mit einem Bezug zu Cannabis durchgeführt. Damit konnten rund 12.000 Schüler*innen im Setting weiterführende Schule (30 Schüler*innen pro Klasse) erreicht werden. Insgesamt wurden in Stuttgart laut Schulbericht (2022) 20.700 Schüler*innen im Alter von 14 - 17 Jahren in weiterführenden Schulen unterrichtet. Das bedeutet, dass davon auszugehen ist, dass rund 42 % (8.700) der Schüler*innen bisher noch kein Präventionsangebot der Stuttgarter Träger mit Bezug zum Thema Cannabis erhalten haben.

Für eine entsprechende Ausweitung der derzeitigen Präventionsangebote würden die genannten Träger jeweils zusätzlich 0,5 Stellenanteile und eine entsprechende Personalkostenförderung benötigen (trägerübergreifender Gesamtbedarf: 1,5 VZÄ sozialpädagogische Fachkraftstelle). Mit diesen Stellenanteilen könnten pro Jahr rund 200 weitere schulische Präventionsveranstaltungen mit Schwerpunkt Cannabis angeboten werden (für entsprechend 6.000 Schüler*innen).

Somit könnte man innerhalb zwei Jahren alle Schüler*innen der 7. und 8. Klassen ein bis zwei Mal zum Thema Cannabis erreichen.





Finanzielle Auswirkungen:


Ergebnishaushalt (zusätzliche Aufwendungen und Erträge):
Maßnahme/Kontengr.
2024
TEUR
2025
TEUR
2026
TEUR
2027
TEUR
2028
TEUR
2029 ff.
TEUR
Förderung Personalkosten 1,5 FK-Stellen
93,3
93,3
93,3
93,3
93,3
Sachkosten
6,9
6,9
6,9
6,9
6,9
Finanzbedarf
100,2
100,2
100,2
100,2
100,2
Eine Stellenschaffung in der Verwaltung ist nicht notwendig.

Für die Förderung der Personal- und Sachkosten von zusätzlich 1,5 Fachkraftstellen mit dem für den Bereich Suchthilfe geltenden Fördersatz von 77,5 Prozent würden Finanzmittel von 100.200 EUR ab 2024 benötigt.




Vorliegende Anträge/Anfragen

4324/2023 Die FrAKTION LINKE SÖS PIRATEN Tierschutzpartei




Dr. Alexandra Sußmann
Bürgermeisterin




<Anlagen>