Landeshauptstadt Stuttgart
Technisches Referat
Referat Kultur/Bildung und Sport

Gz: T / KBS
GRDrs 199/2010
Stuttgart,
06/16/2010


Konjunkturprogramm II des Bundes (Zukunftsinvestitionsgesetz)
- Zwischenbericht zu Schul- und Sportbauten -




Mitteilungsvorlage


Vorlage anzurSitzungsartSitzungstermin
Ausschuss für Umwelt und Technik
Verwaltungsausschuss
Kenntnisnahme
Kenntnisnahme
öffentlich
öffentlich
29.06.2010
30.06.2010

Bericht:


Allgemeines


Konjunkturprogramm II des Bundes (Zukunftsinvestitionsgesetz)
Mit dem Gesetz zur Sicherung von Beschäftigung und Stabilität in der Bundesrepublik Deutschland haben Bundestag und Bundesrat zur Abfederung der Auswirkungen der globalen Wirtschaftskrise ein Maßnahmenpaket beschlossen.

Förderung der Maßnahmen bei der Landeshauptstadt Stuttgart
Der Gemeinderat hat in der Sitzung am 19.03.2009 (GRDrs 49/2009) den vorgeschlagenen Sanierungsmaßnahmen zur Verbesserung der Bildungsinfrastruktur an 32 Schulen und der Sanierung des Eissportzentrums Waldau zugestimmt.

Die beschlossenen Investitionen verteilen sich auf Bildungsinfrastrukturmaßnahmen und auf weitere Infrastrukturmaßnahmen, wobei der kommunale Eigenfinanzierungsanteil an den Maßnahmen jeweils mindestens 25 % beträgt. Da das Gesamtinvestitionsvolumen die Förderobergrenze überschreitet, beträgt der Eigenfinanzierungsanteil bei den Bildungsinfrastrukturmaßnahmen 37,46 % und bei den weiteren Infrastrukturmaßnahmen 27,25 % bezogen auf die förderfähige Investitionsausgabe. (In Bezug auf das Gesamtbudget der weiteren Infrastrukturmaßnahmen beträgt der Eigenfinanzierungsanteil 37,06 %.)

Insgesamt umfassen die Investitionen ein Volumen von
50,026 Mio. €
davon beträgt der Anteil der LHS (35,7 %)
17,881 Mio. €
der des Bundes (64,3 %)
32,145 Mio. €

Im Bereich der Bildungsinfrastruktur werden 32 Sanierungsmaßnahmen an Schulen und Schulsporthallen mit einem Wert von 41,618 Mio. € durchgeführt. Die Förderhöchstgrenze liegt bei 37,537 Mio. € der Investitionsausgaben aufgrund der Schülerzahl. Im Bereich der weiteren Infrastrukturmaßnahmen wird das Eissportzentrums Waldau mit 9,718 Mio. € saniert. Die förderfähigen Investitionsausgaben betragen 8,408 Mio. €. Die Förderhöchstgrenze liegt bei 8,155 Mio. € der Investitionsausgaben aufgrund der Einwohnerzahl.


Förderung der Maßnahmen privater/freier Träger
Im Zusammenhang mit der Beschlussfassung über den Nachtragshaushaltsplan 2009 hat der Gemeinderat am 19.03.2009 entschieden, die Mittel aus dem Konjunkturpaket II ausschließlich für städtische Maßnahmen zu verwenden. Die Anträge der freien/pri-vaten Träger wurden daher bei der Verteilung der Fördermittel des Bundes nicht berücksichtigt. Die Ablehnung der Anträge der freien/privaten Antragsteller wurde durch den Förderbescheid des Regierungspräsidiums Stuttgart vom 03.09.2009 sowie die Anordnung der sofortigen Vollziehung dieses Bescheids durch das Regierungspräsidium vom 04.02.2010 bestätigt.

Gegen die Ablehnung der Förderanträge wurde im Bereich Bildungspauschale von 14 Antragstellern Widerspruch eingelegt. 6 Antragsteller haben unabhängig von der Entscheidung über das Widerspruchsverfahren Klage beim VG Stuttgart gegen das Land bzw. die Landeshauptstadt erhoben.

Im Rahmen der anhängigen Klageverfahren wurde in Abstimmung mit dem Verwaltungsgericht und dem Land vereinbart, dass im Bereich der Bildungspauschale den freien/privaten Schulträgern eine Pauschalförderung von 245 € je Schüler in Aussicht gestellt werden soll. Die Schulträger wurden aufgefordert beim Regierungspräsidium Stuttgart erneut einen entsprechenden Förderantrag mit einer Verzichtserklärung auf weitere Rechtsmittel einzureichen.

Zwischenzeitlich sind beim Regierungspräsidium 14 Anträge eingegangen. Nach Prüfung durch das Regierungspräsidium können im Wege der Pauschalförderung insgesamt 2.124.235 € bewilligt werden. Die bisher für städtische Schulinvestitionen bewilligte Finanzhilfe von 28.152.537 € reduziert sich entsprechend auf 26.028.302 €. Im Rahmen der Vereinbarung zur Erledigung der Klage- bzw. Widerspruchsverfahren hat das Land zugesagt, dass geprüft werde, inwieweit landesweit nicht in Anspruch genommene Fördermittel des Zukunftsinvestitionsgesetzes an die Stadt Stuttgart weitergeleitet werden können.

In der Sitzung des Verwaltungsausschusses am 21.03.2010 wurde über den Sach-stand ausführlich berichtet. Seitens der Verwaltung wurde zugesagt, dass die 32 Maßnahmen in städtischen Schulen unabhängig von der geänderten Sachlage umgesetzt werden.



Umsetzung der Maßnahmen


Maßnahmen im Bereich Bildungsinfrastruktur:

Budget der Schulsanierungen
Budget der förderfähigen Investitionsausgaben der LHS
41,618 Mio. €
Art der Maßnahmen
(Es werden zum Teil mehrere unterschiedliche Maßnahmen an einem Gebäude durchgeführt)
Fenster-/Fassadensanierung/Sonnenschutz
Dachsanierung (Flach- und Steildach)
Generalsanierung
Toiletten-/Duschraumsanierung
Heizungssanierung
Sanierung Werkräume
21 Maßnahmen
18 Maßnahmen
3 Maßnahmen
3 Maßnahmen
1 Maßnahme
1 Maßnahme
Aktueller Sachstand der Maßnahmen
in Planung
in Bau
fertig gestellt
abgerechnet
13 Maßnahmen
16 Maßnahmen
3 Maßnahmen
0 Maßnahmen
Projekte mit Projektsteuerung
Projekte ohne Projektsteuerung
20 Maßnahmen
12 Maßnahmen
Auftragsvergaben insgesamt (ohne Jahreslosfirmen)
Auftragsvergaben an Firmen aus Stuttgart
Auftragsvergaben an Firmen aus der Region Stuttgart
Auftragsvergaben an Firmen von außerhalb der Region Stuttgart
230
118
74
38
Stand 03.05.2010:
Vergabesumme insgesamt
Mittelabfluss
17,93 Mio. € brutto
8,95 Mio. € brutto


Das Schulverwaltungsamt hat für die 32 Schulsanierungsmaßnahmen zum Ende des Jahres 2009 erste Zuwendungen in Höhe von ca. 5,44 Mio. € beim Regierungspräsidium Stuttgart angefordert. Die Zahlungen sind bis zum 19.02.2010 bei der Landeshauptstadt Stuttgart eingegangen. Am 21.04.2010 wurde eine zweite Zuschusszahlung beim Regierungspräsidium Stuttgart in Höhe von ca. 1,548 Mio. € angefordert. Die Zahlung ist für den 15.05.2010 avisiert.


Maßnahme im Bereich weitere Infrastruktur:

Budget der Sanierung des Eissportzentrums Waldau
Förderfähige Investitionsausgabe der LHS
8,408 Mio. €
Haushalt 2006 und 2008
0,720 Mio. €
Zusätzliche Haushaltsmittel im Doppelhaushalt 2010/2011 (GRDrs 937/2009)
0,590 Mio. €
Gesamtbudget
9,718 Mio. €


Art der Maßnahme
Teilabbruch und Sanierung der Eislaufhalle, Abbruch und Neubau des Betriebsgebäudes.

Aktueller Sachstand
Die Maßnahme ist in Planung. Der Baubeschluss erfolgte am 25. März 2010. Der geplante Baubeginn ist im Mai 2010 und die Fertigstellung im September 2011 vorgesehen.

Stand 03.05.2010:
Mittelabfluss ca. 694.000 € brutto für bisher erfolgte Planungsleistungen

Das Sportamt hat für die Sanierungsmaßnahme für das dritte Quartal 2010 den Mittelbedarf von 940.000 € beim Regierungspräsidium Stuttgart angemeldet. Die Zuschusszahlungen können erst ab dem Baubeginn angefordert werden.


Prognose nach derzeitigem Stand


Nach jetzigem Stand können alle Sanierungsmaßnahmen im Bereich Bildungsinfrastruktur termingerecht und innerhalb des Gesamtkostenrahmens abgeschlossen werden.
Bei wenigen Projekten gibt es Budgetverschiebungen von einem Projekt zum anderen, wobei die gegenseitige Deckung innerhalb der KP II-Maßnahmen dieses ausdrücklich zulässt und diese auch gewährleistet ist.

Für das Projekt im Bereich der Infrastruktur wurden die Zuschüsse auf Basis einer Kostenberechnung mit den förderfähigen Investitionsausgaben in Höhe von
8,408 Mio. € beantragt. Der Kostenanschlag wurde auf Basis der bereits vorliegenden Angebote (ca. 75 % der Bauleistungen) zum Baubeschluss erstellt und schließt mit 9,718 Mio. € ab.

Beteiligte Stellen

Das Referat WFB hat die Vorlage mitgezeichnet.


Vorliegende Anträge/Anfragen

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Dirk ThürnauDr. Susanne Eisenmann
BürgermeisterBürgermeisterin





KP II Projektübersicht Schul- und Sportbauten



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