Landeshauptstadt Stuttgart
Referat Sicherheit/Ordnung und Sport
Technisches Referat

Gz: SOS/T 1204-00
GRDrs 1353/2017
Stuttgart,
11/29/2017


Bauliche Absicherung von zentralen öffentlichen Veranstaltungsflächen und Plätzen



Mitteilungsvorlage zum Haushaltsplan 2018/2019


Vorlage anzurSitzungsartSitzungstermin
Verwaltungsausschuss
Ausschuss für Umwelt und Technik
Beratung
Kenntnisnahme
nicht öffentlich
öffentlich
04.12.2017
12.12.2017

Bericht:



Ausgangslage

Aufgrund der diversen Anschläge, bei denen in letzter Zeit ein LKW als Tatmittel eingesetzt wurde, muss man sich bei der Planung von Veranstaltungen mit dem Thema baulicher Sicherungen zur Verhinderung ähnlicher Taten auseinandersetzen. Die in Stuttgart stattfindenden Veranstaltungen sind als sogenannte „weiche Ziele“ zu bezeichnen, für die eine abstrakt hohe Gefährdung angenommen werden muss. Die theoretische Wahrscheinlichkeit eines Anschlages in Stuttgart dürfte auf Grund der hohen Personenanzahl sowie der symbolischen Wirkung einer Landeshauptstadt größer sein als in den anderen Städten Baden-Württembergs.

Vor diesem Hintergrund haben die Landeshauptstadt und das Polizeipräsidium Stuttgart Anfang 2017 die gemeinsame Arbeitsgruppe „Sicherheit bei Veranstaltungen“ konstituiert, um den gestiegenen Anforderungen an die Sicherheitsarchitektur von Großveranstaltungen gerecht zu werden. Inhaltlich hat man sich an den wesentlichen Herausforderungen von Großveranstaltungen orientiert und drei Unterarbeitsgruppen zu den Themen „Sicherheitskonzeptionen“, „Bauliche Sicherung“ und „Videoüberwachung“ gebildet.







Zielsetzung

Unter der Federführung des Polizeipräsidiums Stuttgart beschäftigte sich die Unterarbeitsgruppe „Bauliche Sicherung“ (die sich aus Polizei, Amt für öffentliche Ordnung, Tiefbauamt, Branddirektion und zeitweise SSB sowie Amt für Stadtplanung und -erneuerung zusammensetzt) mit der Fragestellung, für welche Veranstaltungen bauliche oder technische Maßnahmen und Vorkehrungen sinnvoll oder sogar notwendig sind. Zunächst wurde erörtert, welche Kriterien für die Entscheidung, solche Maßnahmen zu realisieren, maßgeblich sind sowie, welche baulichen bzw. technischen Maßnahmen zur Sicherung von Veranstaltungsflächen in Betracht kommen. In diesem Kontext wurde auch geprüft, bei welchen Veranstaltungen die baulichen bzw. technischen Maßnahmen zur Verhinderung der unberechtigten Einfahrt von Fahrzeugen auf das Veranstaltungsgelände um Präsenz- und/oder Videomaßnahmen erweitert werden sollten.


Bauliche bzw. technische Sicherungsmöglichkeiten für Veranstaltungsflächen

Bei der Überprüfung verschiedener Sicherungsmöglichkeiten wurden zunächst die eigens im Innenstadtbereich herrschenden urbanen Umstände betrachtet. Insbesondere kam den Flucht- und Rettungswegen eine zentrale Bedeutung zu. Ebenso wurden der ÖPNV, der Lieferverkehr und die Anbindung der Innenstadt betrachtet.

Grundsätzlich wurden von der Arbeitsgruppe zwei mögliche Sicherungsmöglichkeiten betrachtet:

- bauliche Sicherungsmaßnahmen (z.B. dauerhafte Poller, Fahrbahneinengungen etc.)
- technische Sicherungsmaßnahmen (z.B. versenkbare Schwerlastpoller, Schranken
etc.) bzw. die Kombination dieser Maßnahmen.


Wobei Fahrbahneinengungen an solchen Stellen befürwortet wurden, an denen aufgrund von notwendigen Zufahrtsmöglichkeiten nur eine Verringerung der Einfahrtsgeschwindigkeit möglich ist.

Zusätzlich besteht weiterhin der Bedarf an temporären Maßnahmen, um auch kurzfristig Veranstaltungen und Versammlungen zu schützen, die aufgrund ihrer Lage bzw. Örtlichkeit keine dauerhaften Maßnahmen zulassen. Darunter fallen insbesondere Versammlungen mit polarisierenden Themen sowie der Objektschutz im Rahmen von politischen Wahlen.

Grundsätzlich wurden für die folgenden Örtlichkeiten von der Arbeitsgruppe dauerhafte Sicherungsmaßnahmen in Form von Fahrbahnverschwenkungen, Pollern, versenkbaren Schwerlastpollern, Schranken, massiven Baumstandorten, Fahnenmasten, Straßenlaternen etc. für notwendig erachtet.

- Schlossplatz
- Marktplatz
- Karlsplatz
- Schillerplatz
- NeckarPark




Kostentragung

Die Kosten für die Umsetzung baulicher oder technischer Sicherungsmaßnahmen sind von der Landeshauptstadt Stuttgart zu tragen. Eine Umlegung auf den jeweiligen Betreiber einer Veranstaltungsstätte oder Veranstalter selbst kommt nicht in Betracht, da die Gefahr eines (terroristischen) Angriffs auf die Veranstaltungsfläche diesem nicht zugerechnet werden kann. Weder Betreiber noch Veranstalter sind Störer i.S.d. Gefahrenabwehrrechts. Maßnahmen der allgemeinen polizeilichen Gefahrenabwehr sind von der Ortspolizeibehörde oder dem Polizeivollzugsdienst zu treffen. Eine Übernahme der Kosten durch den Betreiber einer Veranstaltungsfläche kommt nur in Betracht, wenn hierfür eine besondere gesetzliche Regelung bestehen würde. Eine solche spezielle Regelung sieht das Gefahrenabwehrrecht nicht vor.


Weitere Schritte und Zeitplan

Die bislang im Konzept erarbeiteten Standortvorschläge müssen zunächst verwaltungsintern auch hinsichtlich ihrer stadtgestalterischen Wirkung weiter abgestimmt werden.

Die Umsetzung erfolgt durch das Tiefbauamt. Da es sich um eine Vielzahl von Maßnahmen handelt, wird die Ausführung voraussichtlich bis Ende 2019 dauern.


Betrieb und Unterhaltung

An einigen Stellen sind Schranken und versenkbare Schwerlastpoller vorgesehen. Diese Anlagen müssen regemäßig bedient und gewartet werden. Im Moment wird davon ausgegangen, dass hierfür Firmen beauftragt werden. Auch ein Bereitschaftsdienst ist erforderlich, um die Anlagen außerhalb der regulären Arbeitszeiten zu bedienen und Störungen zu beseitigen.

Aus den Erfahrungen mit anderen Anlagen, ist mit häufigen Beschädigungen zu rechnen. Um die Reparaturen zeitnah ausführen zu können, sind entsprechende Unterhaltungsmittel erforderlich.

Da in 2018 die Anlagen voraussichtlich nur zu einem kleinen Teil realisiert sind, werden für die schon heute im Einsatz befindlichen provisorischen Absicherungen in 2018 ebenfalls Haushaltsmittel erforderlich. Die Betriebs-/Unterhaltungskosten können derzeit nur grob abgeschätzt werden und sollen in späteren Haushalten gegebenenfalls entsprechend angepasst werden.

Die Beträge sind unter Finanzielle Auswirkungen aufgeführt.

Finanzielle Auswirkungen


Ergebnishaushalt (zusätzliche Aufwendungen und Erträge):
Maßnahme/Kontengr.
2018
TEUR
2019
TEUR
2020
TEUR
2021
TEUR
2022
TEUR
2023 ff.
TEUR
Bes.Verw./Betr.Aufw./ 42710
120
160
160
160
160
160
Finanzbedarf
120
160
160
160
160
160
(ohne Folgekosten aus Einzelmaßnahmen, Investitionen oder zusätzlichen Stellen – diese bitte gesondert darstellen)
Für diesen Zweck im Haushalt/Finanzplan bisher bereitgestellte Mittel:
Maßnahme/Kontengr.
2018
TEUR
2019
TEUR
2020
TEUR
2021
TEUR
2022
TEUR
2023 ff.
TEUR
-
0
0
0
0
0
0
Finanzhaushalt / Neue Investitionen (zusätzliche Ein-/Auszahlungen):
(Bezeichnung Vorhaben/ Maßnahme)Möglicher Baubeginn im Jahr:
Geplante Inbetriebnahme im Jahr:
Summe
TEUR
2018
TEUR
2019
TEUR
2020
TEUR
2021
TEUR
2022
TEUR
2023 ff.
TEUR
Einzahlungen
0
0
0
0
Auszahlungen
1.590
530
848
212
Finanzbedarf
1.590
530
848
212
Stellenbedarf (Mehrungen und Minderungen):
Beschreibung, Zweck, Aufgabenbereich
Anzahl Stellen zum Stellenplan
2018
2019
später
-
Folgekosten (aus oben dargestellten Maßnahmen und evtl. Stellenschaffungen):
Kostengruppe
2018
TEUR
2019
TEUR
2020
TEUR
2021
TEUR
2022
TEUR
2023 ff.
TEUR
Laufende Erlöse
0
0
0
0
0
0
Personalkosten
0
0
0
0
0
0
Sachkosten
120
160
160
160
160
160
Abschreibungen
13
48
74
80
80
80
Kalkulatorische Verzinsung
5
19
30
32
32
32
Summe Folgekosten
138
227
264
272
272
272
(ersetzt nicht die für Investitionsprojekte erforderliche Folgelastenberechnung!)


Mitzeichnung der beteiligten Stellen

Die Referate WFB und StU haben Kenntnis genommen. Haushalts- und stellenrelevante Beschlüsse können erst im Rahmen der Haushaltsplanberatungen erfolgen.





Dr. Martin Schairer Dirk Thürnau Bürgermeister Bürgermeister


Anlagen:

Anlage 1 Übersichtspläne
Anlage 2 Kostenabschätzung


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Anlage 2 - Gesamtkosten .docx
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Anlage 1 Übersichtspläne.docx