Beratungsunterlage ist die Vorlage des Technischen Referats vom 21.04.2010, GRDrs 198/2010, mit folgendem Beschlussantrag: 1. Baubeschluss Der Erhöhung der Lärmschutzwand entlang der Bundesstraße B 10/27, Ortsdurchfahrt Zuffenhausen, im Bereich zwischen der Brücke Unterländer Straße und der Stahlhochbrücke, mit Gesamtkosten in Höhe von 3.460.000 € (einschließlich Ablösung in Höhe von 600.000 € und aktivierungsfähiger Eigenleistung von 160.000 €), wird zugestimmt. 2. Finanzierungsbeschluss 2.1 Die Auszahlungen in Höhe von 3.300.000 € (ohne aktivierte Eigenleistungen) werden im Teilfinanzhaushalt beim Projekt 7.665010 – Erhöhung Lärmschutzwand, B 10/27 Zuffenhausen wie folgt gedeckt:
EBM Föll stellt fest: Der Verwaltungsausschuss stimmt dem Beschlussantrag ohne Aussprache einmütig zu. zum Seitenanfang