Landeshauptstadt Stuttgart
Referat Städtebau und Umwelt
Gz:
StU
GRDrs
1124/2013
Stuttgart,
11/05/2013
Haushalt
2014/2015
Unterlage für die
1
. Lesung des
Verwaltungsausschuss
zur
nichtöffentlichen
Behandlung am
13.11.2013
Innenbereich von Untertürkheim ansprechend gestalten
- Punkt 4
Die Stadtverwaltung prüft und betreibt die Aufnahme des Stadtbezirks Untertürkheim in Förderprogramme zur Verbesserung der städtebaulichen Situation im Stadtteil
Beantwortung / Stellungnahme
Weite Teile des Untertürkheimer Ortskerns sind von dem bereits 1998 festgelegten Sanierungsgebiet Untertürkheim 3 -Ortsmitte- erfasst, das mit einem Förderrahmen von 3,17 Mio. € im Landessanierungsprogramm aufgenommen ist. Da der Bewilligungszeitraum abgelaufen ist, steht die Sanierungssatzung demnächst zur Aufhebung an. Das Sanierungsgebiet umfasst den gesamten Ortskern zwischen Widdersteinstraße und Strümpfelbacher Straße. Im Rahmen dieses Verfahrens wurde beispielsweise das Untertürkheimer Bezirksrathaus saniert und um einen Neubau erweitert, die Beutelsbacher Straße, die Mettinger Straße und der Kelterplatz umgestaltet sowie mehrere private Gebäude, insbesondere im Bereich der Großglocknerstraße, saniert. Der Förderrahmen wurde durch die genannten Maßnahmen vollständig aufgebraucht. Die erneute Aufnahme dieses Bereichs in ein Förderprogramm der städtebaulichen Erneuerung ist wegen der mehrfachen Überzeichnung der Programme in den nächsten Jahren nicht vorstellbar, da vorrangig solche Gebiete bedient werden, welche bislang nicht als Sanierungsgebiet festgelegt waren.
Anders verhält es sich mit dem nordwestlichen Bereich des Stadtbezirks Untertürkheim zwischen Augsburger Straße und Luginsland. Dieser Bereich wurde im Rahmen der Fortschreibung der Stadterneuerungsvorranggebiete (SVG) mit GRDrs 322/2012 am 22. November 2012 als SVG Nr. 17 -Untertürkheim- festgelegt, da hier ein erheblicher Sanierungsbedarf festgestellt wurde. Der Untertürkheimer Ortskern würde von einem Sanierungsgebiet im Bereich des SVG jedoch nur am nordwestlichen Randbereich und im unmittelbaren Bahnhofsumfeld profitieren. Sofern also im Bereich des Ortskerns weitere Aufwertungsmaßnahmen gewünscht sind, müssten hierzu Haushaltsmittel bereitgestellt werden.
Vorliegende Anträge/Anfragen
keine
Nr. 898/2013 Küstler Ulrike (SÖS und LINKE)
Matthias Hahn
Bürgermeister
<Anlagen>
Anlage 1 zu GRDrs 1124-2013.jpg