Protokoll: Verwaltungsausschuss des Gemeinderats der Landeshauptstadt StuttgartNiederschrift Nr.
TOP:
402
1
VerhandlungDrucksache:
913/2014
GZ:
OB
Sitzungstermin: 17.12.2014
Sitzungsart: öffentlich
Vorsitz: EBM Föll
Berichterstattung:der Vorsitzende, Frau Mauch (AfU), Frau Rickes (BaurA), Herr Spatz (SozA)
Protokollführung: Herr Häbe fr
Betreff: Flüchtlingsunterbringung 2015/ Standorte Tranche 3

Vorgang:

Ausschuss für Wirtschaft und Wohnen vom 05.12.2014, öffentlich, Nr. 141
Ergebnis: Verweis der Vorlage ohne Votum in nachfolgende Gremien

Sozial- und Gesundheitsausschuss vom 15.12.2014, öffentlich, Nr. 103
Ergebnis: einmütige Zustimmung

Ausschuss für Umwelt und Technik vom 16.12.2014, öffentlich, Nr. 550
Ergebnis: EBM Föll stellt zum mündlichen Antrag von StR Dr. Oechsner (FDP), die Vorlage ohne Votum an die nachfolgenden Gremien zu verweisen, fest, dass dieser Antrag bei 2 Ja-Stimmen und 15 Nein-Stimmen mehrheitlich abgelehnt wird.
Abschließend lässt EBM Föll über die restliche Beschlussvorlage abstimmen und stellt hierzu einmütige Zustimmung fest.


Beratungsunterlage ist die Vorlage des Herrn Oberbürgermeisters vom 02.12.2014, GRDrs 913/2014, mit folgendem

Beschlussantrag: 1. Festlegung von Standorten

1.1. Den folgenden 4 Standorten (darunter 2 neue Standorte sowie an 2 Standorten Erweiterung bestehender Einrichtungen) in 4 Stadtbezirken zur Errichtung von Flüchtlingsunterkünften in Systembauweise (Systembauten) zur Schaffung von 561 weiteren Unterkunftsplätzen wird zugestimmt: 1.2. Die Stuttgarter Wohnungs- und Städtebaugesellschaft mbH (SWSG) wird bevollmächtigt, die Systembauten entsprechend der bestehenden Vereinbarung im Namen und auf Rechnung der Landeshauptstadt zu errichten.

1.3. Die Nutzung ist auf einen Zeitraum von 5 Jahren befristet. Bei der Erweiterung der bestehenden Standorte wird die Nutzungsdauer an der vorhandenen Einrichtung bzw. an der seitherigen Planung ausgerichtet.

1.4. Auf einen gesonderten Vorprojekt-, Projekt- und Baubeschluss wird verzichtet.
2. Finanzierung

2.1 Für die Errichtung der unter Beschlussantrag Ziffer 1 aufgeführten Systembauten inklusive Planungsmittel und Erschließung entsteht ein Gesamtaufwand von rd. 13.080.000 €. Hinzu kommen Kosten für die Vergütung der SWSG in Höhe von rd. 272.000 € und Ausstattungskosten von insgesamt ca. 350.000 €. Insgesamt ist somit mit Kosten in Höhe von rd. 13.702.000 € zu rechnen. Ferner entsteht beim Standort Lautlinger Weg ein jährlicher Pachtaufwand in Höhe von rd. 53.000 €. 2.2 Der überplanmäßigen Auszahlung des den Haushaltsansatz übersteigenden Betrages in 2015 in Höhe von 7.246.200 Euro beim Projekt 7.233106 Flüchtlingsunterkünfte, Systembauten, Kontengruppe 7871 - Hochbaumaßnahmen wird zugestimmt. Die Finanzierung erfolgt aus dem Zahlungsmittelüberschuss aus laufender Verwaltungstätigkeit durch zu erwartende Mehreinzahlungen durch die Erhöhung des Gemeindeanteils an der Umsatzsteuer über das Gesetz zur weiteren Entlastung von Ländern und Kommunen ab 2015. 2.3 Der Betrieb der Systembauten verursacht in 2015 Kosten in Höhe von
Einvernehmen besteht angesichts der Vorberatungen darüber, dass in der heutigen Sitzung auf eine Präsentation der einzelnen Standorte verzichtet werden kann.

In seinem Sachvortrag trägt EBM Föll vor, bekanntlich habe die Landeshauptstadt aufgrund der prognostizierten Zuweisungen von rd. 100 Flüchtlingen/Monat im Jahr 2015 einen Bedarf von knapp 600 Plätzen. Um diesen Bedarf in wesentlichen Teilen befriedigen zu können, mache die Verwaltung vier Standortvorschläge (zwei Erweiterungen bestehender Standorte, zwei neue Standorte) mit rd. 560 Plätzen. Diese Bedarfsprognose, darauf weist er ausdrücklich hin, könne sich natürlich noch verändern. Im Zweifel werde eine Veränderung angesichts der weltweiten Krisenherde dahin gehen, dass sich die Zuweisungszahlen noch erhöhen. Gegenwärtig stelle die Planungsgrundlage der Verwaltung die vom Bundesamt und vom Land Baden-Württemberg zur Verfügung gestellten Zahlen dar. Die sich daraus ergebenden Plätze würden im Jahr 2015 benötigt; nach der Bedarfsprognose fehlten rd. 590 Plätze. Aus heutiger Sicht fehlten Stuttgart ab Mitte September 2015 Unterbringungsplätze. Die zusätzlichen Unterkünfte müssten also sukzessive ab September 2015 tatsächlich zur Verfügung stehen.

Seines Erachtens ist es bislang in Stuttgart gelungen, diese gesetzliche und humanitäre Aufgabenstellung in einer sehr angemessenen Form zu erfüllen. Im Gegensatz zu anderen Städten sei es nicht notwendig geworden, auf Notunterkünfte in Turnhallen oder in Zeltstädten zurückzugreifen. Vielmehr sei es in den vergangenen Monaten dank des Einsatzes Vieler, nicht zuletzt aufgrund der sehr konstruktiven Mitwirkung des Gemeinderates bei der Standortidentifizierung in der Breite, gelungen, die Flüchtlinge in einer würdigen und angemessenen Form unterzubringen.

Natürlich handle es sich vor Ort nicht immer um eine einfache Entscheidung. Die Verwaltung habe durchaus Verständnis für die Sorgen von Anwohnern. Man bemühe sich durch entsprechende Informationen und intensive Begleitungen Akzeptanz zu schaffen. Dieses sei an den bislang betriebenen Standorten auch gelungen.

Die Bezirksbeiräte Botnang und Weilimdorf hätten bezogen auf die Standorte Ruckenäcker und Steinröhre mit sehr großen Mehrheiten (Botnang einstimmig, Weilimdorf bei 1 Gegenstimme) den vorgeschlagenen Standorten zugestimmt. Gestern Abend habe der Bezirksbeirat Feuerbach bezogen auf die Erweiterung des Standortes Schelmenäcker-Süd um 78 Plätze getagt. Die heutige Berichterstattung der Stuttgarter Nachrichten, dass am Standort Schelmenäcker eine Unterkunft mit insgesamt 243 Plätzen geplant werde, sei falsch. In der 2. Tranche habe der Gemeinderat an diesem Standort eine Unterkunft mit 78 Plätzen beschlossen und mit der nun zur Beratung stehenden Vorlage zur 3. Tranche werde die Erweiterung dieses Standortes um ein zweites Gebäude mit weiteren 78 Plätzen vorgeschlagen. Somit würden dort insgesamt 156 Plätze entstehen. Diese Falschmeldung sei insoweit ärgerlich, da schon in der gestrigen Berichterstattung der Stuttgarter Nachrichten eine grafische Darstellung erfolgte, welche den Eindruck erweckte, als ob Unterkunftsplätze vorwiegend im Stuttgarter Norden und im Neckartal geschaffen werden. Dies sei ebenfalls nicht zutreffend. Über die Entscheidungen der Jahre 2014 und 2015 hinaus gebe es einen Bestand an Unterkunftsplätzen. Die größte Unterkunft befinde sich im Stadtbezirk Sillenbuch auf den Fildern mit rd. 280 Plätzen. Zudem gebe es bspw. im Stadtteil Rohr, im Stadtbezirk Vaihingen mit der Unterkunft Arthurstraße mit 200 Plätzen ebenfalls eine größere Unterkunft. Im Innenstadtbezirk Stuttgart-Nord seien bezogen auf die Einwohnerzahl die meisten Flüchtlinge untergebracht. Dort gebe es im Gebäude des ehemaligen Bürgerhospitals in der Türlenstraße und in der Nordbahnhofstraße zwei größere Unterkünfte. Der durch die Presseberichterstattung entstandene Eindruck, dass über das Stadtgebiet hinweg eine ungleiche Verteilung erfolgt, sei also falsch. Die Verwaltung setze sich im Rahmen der Möglichkeiten für eine ausgewogene Verteilung ein. Dies entspreche ja auch der dezentralen Unterbringungspolitik, die vom Gemeinderat vorgegeben wurde. Orientieren müsse man sich natürlich stets an den örtlichen Möglichkeiten. Standorte müssten zum einen grundsätzlich genehmigungsfähig sein und zum anderen müssten Standorte in dem erforderlichen Zeitrahmen realisiert werden können. Vor diesem Hintergrund habe die Verwaltung mit den nun unterbreiteten vier Vorschlägen der 3. Tranche sehr differenziert und sorgfältig gearbeitet.



Es gebe Stadtbezirke, insbesondere kleinere, die derzeit noch keine Flüchtlinge aufnehmen mussten. In der Vorlage werde dargelegt, dass man sich im Laufe des Jahres 2015 bemühen wird, Lösungen für die Differenz von rd. 30 bis 40 Unterkunftsplätzen in diesen Stadtbezirken zu finden.

Die gestern Abend stattgefundene Sitzung des Bezirksbeirates Feuerbach habe dankenswerterweise unter der Leitung von BM Wölfle stattgefunden. Der Bezirksbeirat habe die Entscheidung über den Beschlussantrag vertagt. Nach § 14 Abs. 3 der Geschäftsordnung für die Bezirksbeiräte habe eine solche Vertagung keine aufschiebende Wirkung. Der Gemeinderat sei also in der Lage, ohne dass die Verwaltung dieses zu einer dringlichen Angelegenheit erklärt, - dies könnte die Verwaltung vor dem dargestellten Hintergrund machen, da keine aufschiebende Wirkung durch die Vertagung erfolgt - in der morgigen Sitzung zu entscheiden.

BM Wölfle habe in der Sitzung des Bezirksbeirates Feuerbach zugesagt, dass heute nochmals Ausführungen zur Frage der Genehmigungsfähigkeit des Fahrion-Wohnheims und des benachbarten Betonmischwerks erfolgen. Hierzu kündigt der Erste Bürgermeister Ausführungen der stellvertretenden Amtsleiterin des Amtes für Umweltschutz, Frau Mauch, und der Leiterin des Baurechtsamtes, Frau Rickes, an.

Bezug nehmend auf diverse E-Mails und Flugblätter fährt EBM Föll fort, er habe, wie gesagt, Verständnis für Sorgen von Anwohnern. Allerdings hätten einige E-Mails und Flugblätter Inhalte, die über die Grenzen des Erträglichen hinausgehen. Dieses sollte nicht die prägende geistige Haltung beim Umgang mit Flüchtlingen und bei deren Unterbringung sein. Bewusst werde mit Fehlinformationen agiert. Beispielsweise sei die Behauptung aufgestellt worden, dass auf dem Areal Schelmenäcker-Süd Milzbranderreger vorkommen, da dort Arbeiter mit Schutzanzügen tätig waren. Letzteres sei kurzzeitig der Fall gewesen, da auf dem Gelände einige Asbestplatten gefunden wurden. Bei der Entsorgung von asbesthaltigem Material müssten Arbeiter vorschriftsgemäß Schutzanzüge tragen. Im Übrigen sei im Rahmen der Kampfmittelbeseitigung ein sehr umfangreicher und großflächiger Bodenaushub erfolgt (3.000 t). Dieser Bodenaushub sei von einem Geologen untersucht worden. Dabei hätten keine Verunreinigungen festgestellt werden können. Der Bodenaushub werde teilweise wieder zur Geländemodellierung verwendet. Restliches Material werde abgefahren.

Im Zusammenhang mit der Genehmigungsfähigkeit des Fahrion-Areals/
Betonmischwerks
nimmt Frau Rickes Bezug auf die öffentliche Sitzung des Verwaltungsausschusses am 26.03.2014 (NNr 72) und führt aus, der Standort des Arbeiterwohnheims auf dem Fahrion-Areal liege bauplanungsrechtlich in einem sogenannten Mischgebiet (MI). Dort seien Anlagen für soziale Zwecke, eine Flüchtlingsunterkunft stelle eine solche Einrichtung dar, eigentlich allgemein zulässig. Es gebe aber bei diesem Standort die besondere Situation, dass das MI unmittelbar an ein GI (Industriegebiet) angrenzt, auf dem sich das Betonmischwerk befindet. Das Betonmischwerk habe eine immissionsschutzrechtliche Genehmigung aus den 90er-Jahren.



Damals habe man das Arbeiterwohnheim, welches als Teil des Betriebs Fahrion in den 50er-Jahren genehmigt wurde, nicht als immissionsschutzrechtlich relevant ansehen müssen, da es ja Bestandteil eines Betriebes war. Sollte eine Nutzungsänderung des Arbeiterwohnheims in eine Flüchtlingsunterkunft zur Genehmigung anstehen, müsste dies als eigenständige Nutzung beurteilt werden. Dann wäre zu klären, ob dort dieses Flüchtlingsheim zugelassen werden kann. Bauplanungsrechtlich könnte diese Frage auf den ersten Blick bejaht werden. Allerdings würde bei einer immissionsschutzrechtlichen Beeinträchtigung, die auf dieses Gebäude einwirkt, § 15 Baunutzungsverordnung greifen (eine allgemeine zulässige Anlage kann im Einzelfall unzulässig sein, entweder wenn von ihr Störungen ausgehen, die die Umgebung beeinträchtigen, oder wenn die Anlage selbst solchen Störungen ausgesetzt ist). Dieser Fall würde hier vorliegen. Das Flüchtlingswohnheim, welches eine wohnartige Nutzung darstellt, wäre Störungen ausgesetzt, die mit dem Wohnen nicht verträglich sind. Es gebe Lärmuntersuchungen, die festgestellt haben, dieses habe auch das Amt für Umweltschutz nochmals bestätigt, dass die Lärmpegel des bestandsgeschützten Betonmischwerks so hoch sind, dass sie mit dem Wohnen nicht verträglich sind. Damit sei man sowohl immissionsschutzrechtlich als auch bauplanungsrechtlich an der Genehmigung einer Nutzungsänderung gehindert. Im Übrigen sei das Gebiet konsequenterweise im Flächennutzungsplan komplett, also auch inklusive des MI, als Gewerbefläche ausgewiesen. Bei zukünftigen Planungen würde es sich demnach unter den jetzigen Voraussetzungen um eine gewerbliche Fläche handeln.

Ergänzend informiert EBM Föll, auch das neue Recht ändere nichts an dieser Tatsache. Das neue Recht, nachdem pauschal gesagt Flüchtlingsunterkünfte in Gewerbegebieten zulässig sein sollen, habe Einschränkungen. Demnach sei dieses nur dann möglich, wenn bspw. immissionsschutzrechtliche Themen aus dem Umfeld ein Wohnen zulassen. Das neue Recht ändere also an der dargestellten Beurteilung nichts.

Frau Mauch bezieht sich auf ein Schreiben aus der Nachbarschaft des Standortes Schelmenäcker-Süd vom 08.12.2014, welches anlagebedingte Beschwerden beinhaltet, die auf das Betonmischwerk zurückzuführen sind. Die daraufhin geforderte Isolierung sei zwischenzeitlich angebracht. Der Anlagenbetreiber wolle noch weitere Minderungsmaßnahmen einleiten, diese führen aber nicht für das MI, sondern nur für das dahinterliegende Wohngebiet, zu veränderten Immissionswerten. Damit, so der Vorsitzende, halte der Anlagenbetreiber seine immissionsschutzrechtlich genehmigten Werte ein. Die genehmigten Werte würden nicht abgesenkt. Die Werte für das deutlich entfernte Wohngebiet würden eingehalten. Das Wohnheim liege unmittelbar neben der Anlage. Nach Auskunft von Frau Rickes überschreiten die Immissionswerte beim Wohnheim in der Nachtzeit die eines Gewerbegebietes. Dies resultiere aus dem Nutzungskonflikt Mischgebiet und Industriegebiet.

StR Dr. Reiners (CDU) verweist auf die ausführliche Beratung im Ausschuss für Umwelt und Technik, auf den Antrag Nr. 389/2014 vom 12.12.2014 seiner Fraktion "Nachbarschaft und sozial verträgliche Flüchtlingsunterbringung" und bekräftigt grundsätzlich die Bedeutung von genehmigungsfähigen Standorten sowie Standorten, auf denen im erforderlichen zeitlichen Rahmen Projekte umgesetzt werden können. Des Weiteren gehöre berücksichtigt, dass bislang im Stadtbezirk Feuerbach unterproportional Unterbringungsplätze ausgewiesen sind. Seine Fraktion werde dem Beschlussantrag heute und in der morgigen Sitzung des Gemeinderats zustimmen. Die Landeshauptstadt verhalte sich bei der Ausweisung von Unterbringungskapazitäten im Vergleich zu anderen Städten beispielhaft.

Positiv zu den Ausführungen des Vorsitzenden, zustimmend zum Beschlussantrag und lobend zur Arbeit der Verwaltung, äußern sich zudem StRin Deparnay-Grunenberg (90/GRÜNE), StR Körner (SPD), StR Ozasek (SÖS-LINKE-PluS) und StRin von Stein (FW). StR Körner bedankt sich bei BM Wölfle dafür, dass dieser die gestrige Sitzung des Bezirksbeirates Feuerbach geleitet hat, bei Herrn Spatz (SozA), Herrn Wolf (AfLW) und Herrn Caesar (SWSG) für deren Sitzungsteilnahme sowie bei BVin Klöber für deren Engagement in früheren Sitzungen des Feuerbacher Bezirksbeirats. Er regt dabei an, in der nächsten Sitzung des Bezirksbeirats nochmals deutlich zu machen, dass ein Standort Fahrion-Areal nicht genehmigungsfähig ist. Zudem hebt er auf den Antrag Nr. 387/2014 "Die Flüchtlingsbetreuung den aktuellen Herausforderungen anpassen - Betreuungsschlüssel verbessern" der SPD-Gemeinderatsfraktion ab. Dabei unterstreicht er die Bedeutung der Sicherstellung einer guten Flüchtlingsbetreuung. Handlungsbedarf bestehe bereits ab dem 01.01.2015.

Für Überlegungen zur Beschleunigung von Asylbewerberverfahren, um illegale Personen und Flüchtlinge aus sicheren Herkunftsländern schneller abschieben zu können, spricht sich StR Klingler (FDP) aus, um den Kommunen die gesetzliche Pflichtaufgabe "Unterbringung von Asylbewerbern" zu erleichtern. Da er das Beratungsergebnis des Bezirksbeirates Möhringen von heute Abend abwarten will, beantragt er, über die einzelnen in der Beschlussantragsziffer 1.1 enthaltenen Standorte einzeln abzustimmen. Von ihm wird der Standort Schelmenäcker-Süd abgelehnt und zum Standort Lautlinger Weg kündigt er Stimmenthaltung an, da er erst heute vor Ort eine Besichtigung durchführt und Gespräche mit den Anwohnern führt.

Infrage stellt StR Klingler, ob angesichts einer absehbaren 4. Tranche von Standortausweisungen es sinnvoll ist, permanent Systembauten zu planen. Die Verwaltung müsse prüfen, welche städtischen Immobilien entsprechend umgewidmet bzw. saniert werden können. Das Heranziehen von Bestandsimmobilien zur Flüchtlingsunterbringung sei wirtschaftlich sinnvoller.

Zustimmung zur Fortsetzung des Stuttgarter Weges bei der Flüchtlingsunterbringung (dezentrale Unterbringung) artikuliert StR Prof. Dr. Maier (AfD). Zweifel äußert er aber daran, ob bei Größenordnungen von 156 Plätzen/Unterkunft in einem Wohngebiet noch vom Stuttgarter Weg gesprochen werden kann. So vorzugehen rufe natürlich bei der unmittelbar betroffenen Bevölkerung Widerstände hervor. Solche Ängste könnten nicht nur durch Informationen besänftigt werden. An solche Standorte angrenzende Immobilien würden an Wert verlieren. Zudem gebe es Ängste bezogen auf die Art der Personen, die in der Nachbarschaft untergebracht werden. Natürlich gebe es in nicht geringer Zahl Flüchtlingsfamilien aus dem Irak und Syrien. Solche Bürgerkriegsflüchtlinge müssten willkommen sein.


Es gebe allerdings auch diejenigen, die in ihren Heimatländern lange Jahre "gezündelt" haben. In allen arabischen Ländern gebe es einen ungeheuren Kult des bewaffneten Kampfes zur gewaltsamen Lösung von Problemen. Davon seien alle Gesellschaftsschichten durchtränkt. Viele, die die gewaltsame Lösung von Problemen verinnerlicht haben, vorwiegend 20- bis 30-Jährige, würden auch zu den Flüchtlingen gehören. Dies beschäftige die Bevölkerung und dies sollte man nicht geringschätzen. Daher plädiere er für eine konsequente Durchführung des Stuttgarter Weges. Auch er beantragt, die einzelnen Standorte separat zur Abstimmung zu stellen. Von ihm wird die Erweiterung Schelmenäcker-Süd abgelehnt.

Auf StR Prof. Dr. Maier eingehend unterstreicht EBM Föll, das erste Gebäude am Standort Schelmenäcker-Süd sei vom Gemeinderat beschlossen, dieser Standort sei genehmigt, die dafür durchzuführenden Bauleistungen seien vergeben, dieser Standort befinde sich im Bau und dieser werde selbstverständlich fertiggestellt und bezogen. Heute gehe es unter anderem darum, am Standort Schelmenäcker-Süd ein zweites Gebäude zu erstellen. Die Verwaltung halte ein solches weiteres Gebäude für vertretbar. Die überwiegende Zahl der Flüchtlinge komme im Familienverbund nach Stuttgart, jedenfalls bislang.

Die Ausführungen, die StR Prof. Dr. Maier zur Gewaltbereitschaft gemacht hat, wertet EBM Föll als pauschal und gefährlich. Zu behaupten, dass sozusagen alleinstehende Flüchtlinge aus dem arabischen Raum potenzielle Gewalttäter sind, sei "brandgefährlich". Solche Aussagen stellten Diffamierungen solcher Personen dar. Natürlich könne es Einzelfälle geben, aber solche Einzelfälle gebe es auch bei der einheimischen Bevölkerung. Er sei der festen Überzeugung, dass der Großteil auch der alleinstehenden Flüchtlinge aus dem arabischen Raum angesichts der Ereignisse im Irak und in Syrien gute Gründe hat zu flüchten. Die Anerkennungsquoten seien entsprechend hoch. Deswegen sei es nicht die Haltung, mit der "wir" Flüchtlingen aus dem arabischen Raum begegnen sollten. In der Fortsetzung der in der Vergangenheit erfolgten Integrationsleistungen sollte dafür Sorge getragen werden, dass diese Menschen in Stuttgart nicht in einem diffamierenden und pauschalierenden Klima, sondern in einem Klima der Menschlichkeit leben können.

Für StR Klingler (FDP) ist der Standort Schelmenäcker-Süd kein sinnvoller Standort zur Unterbringung von Flüchtlingen. Kritisch spricht er dabei die Erschließung sowie die Rodungsarbeiten an. Des Weiteren teilt er mit, Herr Spatz habe Mitte September 2014 erklärt, „an diesem Standort werden 78 Plätze realisiert und dann ist dort in nächster Zeit Ruhe, es kommt nichts Weiteres hinzu". Acht Wochen später schlage dann die Verwaltung eine Verdoppelung der Plätze vor. So sollte mit den Menschen vor Ort nicht umgegangen werden. Durch Herrn Spatz wird daraufhin betont, die Vertreter der Verwaltung sagten in ihren Gesprächen vor Ort stets die Wahrheit. Es werde nicht taktiert. Beim Ortstermin am 16.09.2014 habe Herr Caesar, eine Vertreterin des Amts für Umweltschutz und er die Themen Erschließung und Brandschutzfragen vor Ort in Feuerbach für das vom Gemeinderat in der 1. Tranche beschlossene Gebäude (78 Plätze) geklärt.



Nachdem Klarheit darüber bestanden habe, dass auch ein zweiter Bau möglich wäre, seien die Verwaltungsvertreter gefragt worden, ob momentan ein zweiter Bau geplant wird. Entsprechend des damaligen Sachstandes am 16.09.2014 habe er dies verneint; zehn Tage später habe der Herr Oberbürgermeister dem Gemeinderat eine Vorlage mit der 2. Tranche vorgelegt, und in dieser Vorlage sei nichts von Feuerbach enthalten gewesen. Auf die dann erfolgte Nachfrage, ob ausgeschlossen werden kann, dass ein solcher zweiter Bau erfolgt, habe er mitgeteilt "Ich wäre wahnsinnig, wenn ich Ihnen Zusagen machen würde". Dabei sei von ihm auf Alt-OB Rommel Bezug genommen worden. Dieser habe die Verwaltung gelehrt, im Flüchtlingsbereich könne es keine Zusagen geben. Für die von ihm getätigten Aussagen gebe es auch aus dem Bezirksbeirat Zeugen. Ein damals anwesendes Bezirksbeiratsmitglied habe ihm am letzten Freitag diesbezüglich erklärt, "nach dieser Auskunft war mir klar, dass die Option eines zweiten Baues am Standort Schelmenäcker-Süd weiterbesteht".

Im weiteren Verlauf bestätigt EBM Föll dahingehend den von Herrn Spatz genannten zeitlichen Ablauf, indem er mitteilt, Mitte September habe es noch überhaupt keine Festlegungen gegeben. Zu diesem Zeitpunkt habe die ergebnisoffene Prüfung weiterer Standorte stattgefunden, um dem offenen Bedarf Rechnung tragen zu können. Festlegungen entsprechend der Bedarfsprognose seien erst im Lichte der Ergebnisse dieser ergebnisoffenen Prüfung Ende November vorgenommen worden. Insoweit könne es keine Festlegung für die Erweiterung Schelmenäcker-Süd gegeben haben.

Die massiven Rodungen seien der Kampfmittelbeseitigung geschuldet. Wenn die Kampfmittelbeseitigung vor Ort erscheine, werde nicht nur ein Baufeld geprüft, sondern die Prüfung erfolge großflächiger. Dass sich in diesem Bereich zwischenzeitlich nun keine Kampfmittel mehr befinden, müsse doch auch zur Beruhigung der Anwohner beitragen.

Weiter an StR Klingler gewandt fährt der Erste Bürgermeister fort, zur Oswald-Hesse-Straße hätten der Bezirksbeirat und der Gemeinderat eindeutige Entscheidungen getroffen; es sei stets ein Kriterium bei der Ausweisung von Standorten zur Flüchtlingsunterbringung gewesen, dass städtebauliche Entwicklungen (Wohnen, Arbeiten), die in den kommenden Jahren möglich sind, nicht durch Standorte für die Flüchtlingsunterbringung blockiert werden. Bezogen auf den Standort Oswald-Hesse-Straße habe der Gemeinderat entschieden, dass nach der Altlastensanierung dieses Grundstück insgesamt einer dauerhaften Wohnbebauung zugeführt werden soll. Entsprechend sei dieses Grundstück auch in der Zeitstufenliste enthalten. Insoweit könne dieses Grundstück nicht als Alternative angesehen werden, es sei denn, eine Entscheidung des Gemeinderates werde infrage gestellt.

In den städtischen Bestandsimmobilien gebe es zur Befriedigung des Bedarfs im Bereich der Flüchtlingsunterbringung keine nennenswerten Potenziale. Einzelne Wohnungen würden zwar belegt, allerdings nicht dort, wo in Folgejahren entsprechende städtebauliche Entwicklungen, insbesondere Wohnbauentwicklungen, stattfinden sollen, auch wenn es dort abbruchreife Gebäude gebe.

Die Erwartung, dass durch die Prüfung städtischer Bestandsimmobilien größere Unterbringungskapazitäten für Flüchtlinge erwartbar sind, sei nicht zutreffend. Prüfungen erfolgten fortlaufend. Die Bereitstellung von drei bis fünf Plätzen werde als Geschäft der laufenden Verwaltung angesehen.

Die Verwaltung werde sich natürlich in den ersten Monaten des Jahres 2015 Gedanken darüber machen, mit welchen Konzepten weiteren Bedarfen in den Jahren 2015/2016 begegnet werden kann. Sollte sich abzeichnen, dass auch 2016 weitere Unterbringungsplätze für Flüchtlinge erforderlich sind, müssten dazu im Jahr 2015 Entscheidungen getroffen werden. Gegebenenfalls werde der Gemeinderat eingebunden.


Anträgen von StR Klingler und StR Prof. Dr. Maier folgend werden die vier Standorte der Beschlussantragsziffer 1.1 getrennt zur Abstimmung gestellt. Dazu stellt EBM Föll fest:

Zu den restlichen Beschlussantragsziffern 1.2, 1.3 und 1.4 sowie 2 stellt EBM Föll fest:
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