Landeshauptstadt Stuttgart
Referat Allgemeine Verwaltung/Kultur und Recht
Gz:
AKR
GRDrs
56/2020
Stuttgart,
01/27/2020
Vergabe Projektförderungen im Fachbereich Kulturelle Bildung
Mitteilungsvorlage
Vorlage an
zur
Sitzungsart
Sitzungstermin
Ausschuss für Kultur und Medien
Verwaltungsausschuss
Kenntnisnahme
Kenntnisnahme
öffentlich
öffentlich
18.02.2020
19.02.2020
Bericht:
Am 21. Juni 2019 fand die Jurysitzung für die Vergabe von Fördermitteln für Projekte zur kulturellen Bildung für den Zeitraum Ende Juli 2019 bis Mitte September 2020 statt. Es nahmen als stimmberechtigte Jurorinnen und Juroren teil: Frau Dr. Julia Gassner (Bildungsmanagerin Volkshochschulverband Baden-Württemberg), Herr Professor Dr. Eckart Liebau (Inhaber UNESCO-Chairs in Arts and Culture in Education an der Friedrich-Alexander-Universität Erlangen und Vorsitzender des Rats für Kulturelle Bildung), Frau Dr. Susanne Mautz (freischaffende Theaterpädagogin und Dramaturgin), Frau Monika Schmid (Leiterin des Bildungsbüros der Stadt Ulm) und für den Fachbereich kulturelle Bildung Frau Gesine Becher-Sofuoglu und Frau Heidi Fischer.
Gemäß GRDrs 444/2018 stehen für Projekte zur kulturellen Bildung in Stuttgart pro Förderzeitraum 70.000 EUR zur Verfügung. Auf Grund eines abgesagten Projektes im vergangenen Förderzeitraum standen zusätzliche Mittel zur Verfügung. Der Jury lagen 15 Förderanträge vor. Das beantragte Fördervolumen betrug 95.246 EUR und überstieg damit deutlich die zu vergebenden Mittel.
Wie in
Anlage 1
ersichtlich, wurden seitens der Jury nach ausführlicher Beratung 13 der 15 Anträge mit einer gesamten Fördersumme von 78.546 EUR befürwortet.
Im Anschluss an die Jurysitzung bestand für die kulturpolitischen Sprecher/innen der Gemeinderatsfraktionen und eine/n Vertreter/in der sachkundigen Mitglieder des Ausschusses für Kultur und Medien die Möglichkeit sich über das Ergebnis in einer Informationsveranstaltung zu informieren.
Beteiligte Stellen
keine
Vorliegende Anträge/Anfragen
keine
keine
Dr. Fabian Mayer
Erster Bürgermeister
Anlage 1
<Anlagen>
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Anlage 1 GRDrs 56-2020.pdf