Landeshauptstadt Stuttgart
Referat Städtebau/Wohnen und Umwelt
Gz: SWU
GRDrs 281/2023
Stuttgart,
09/18/2023



Jahresprogramm der städtebaulichen Erneuerung
Bewilligung im Programmjahr 2023
Prioritätensetzung 2024 und Ausblick




Beschlußvorlage
Vorlage an
    zur
SitzungsartSitzungstermin
Ausschuss für Stadtentwicklung und Technik
Verwaltungsausschuss
Beschlussfassung
Beschlussfassung
öffentlich
öffentlich
26.09.2023
11.10.2023



Beschlußantrag:


Kurzfassung der Begründung:
Ausführliche Begründung siehe Anlage 1

Mit GRDrs 292/2022 haben der Verwaltungsausschuss am 27. September 2022 und der Ausschuss für Stadtentwicklung und Technik am 28. September 2022 die Prioritäten für Anträge zum Programmjahr 2023 in den Förderprogrammen des Bundes und des Landes festgelegt. Über die bewilligten Anträge wird nunmehr schriftlich berichtet. Für das Programmjahr 2024 enthält Anlage 3 einen Vorschlag der Verwaltung zur Antragstellung in den verschiedenen Programmen der Städtebauförderung. Anlage 4 gibt einen Ausblick auf die folgenden Programmjahre.




Finanzielle Auswirkungen

Die im Haushaltjahr 2023 benötigten Mittel werden im Rahmen der gegenseitigen Deckungsfähigkeit im Amtsbereich 6107020 -Stadterneuerung- kassenmäßig bereitgestellt. Die Gesamtfinanzierung der bewilligten Verfahren erfolgt in der mittelfristigen Finanzplanung 2023 bis 2028.



Beteiligte Stellen

Referat WFB

Vorliegende Anträge/Anfragen

keine

Erledigte Anträge/Anfragen

keine



Peter Pätzold
Bürgermeister


Anlagen

Anlage 1: Ausführliche Begründung
Anlage 2: Übersicht über die Bewilligungen im Programmjahr 2023
Anlage 3: Vorausschau über Verfahren, für die im Programmjahr 2024 Anträge zur Aufstockung in ein Förderprogramm gestellt werden sollen
Anlage 4: Vorausschau über Verfahren, für die in den Programmjahren 2025 ff. Anträge zur Aufstockung oder Neuaufnahme in ein Förderprogramm gestellt werden sollen
Anlage 5: Übersicht über die derzeit festgelegten Gebiete der städtebaulichen Erneuerung


Ausführliche Begründung

Zu 1. Bewilligungen im Programmjahr 2023

1. Für das Verfahren Zuffenhausen 8 -Unterländer Straße- wurde eine Aufstockung des Förderrahmens von 1,5 Mio. EUR im Bund-Länder-Programm Sozialer Zusammenhalt (SZP) beantragt und bewilligt. 2. Für das Verfahren Bad Cannstatt 20 -Hallschlag- wurde eine Aufstockung des Förderrahmens in Höhe von 2,2 Mio. EUR im Bund-Länder-Programm Sozialer Zusammenhalt (SZP) bewilligt. Beantragt war ein Förderrahmen von 3,0 Mio. EUR. Ein weiterer Aufstockungsantrag ist für das Programmjahr 2024 geplant. 3. Für das Verfahren Bad Cannstatt 16 -Veielbrunnen- wurde eine Aufstockung des Förderrahmens in Höhe von 2,0 Mio. EUR im Bund-Länder-Programm Wachstum und nachhaltige Erneuerung (WEP) beantragt und bewilligt. Ein weiterer Aufstockungsantrag ist für das Programmjahr 2024 geplant. 4. Für das Verfahren Stuttgart 28 -Bismarckstraße- wurde eine Aufstockung des Förderrahmens in Höhe von 1,0 Mio. EUR im Bund-Länder-Programm Lebendige Zentren (LZP) bewilligt. Beantragt war eine Förderrahmenaufstockung von 2,0 Mio. EUR. Ein weiterer Aufstockungsantrag ist für das Programmjahr 2024 geplant. 5. Für das Verfahren Mühlhausen 3 -Neugereut- wurde eine Aufstockung des Förderrahmens in Höhe von 0,8 Mio. EUR im Bund-Länder-Programm Sozialer Zusammenhalt (SZP) bewilligt. Beantrag war eine Förderrahmenaufstockung von 2,0 Mio. EUR. Ein weiterer Aufstockungsantrag ist für das Programmjahr 2024 geplant. 6. Für das Verfahren Botnang 1 -Franz-Schubert-Straße- wurde eine Aufstockung des Förderrahmens in Höhe von 0,5 Mio. im Landessanierungsprogramm (LSP) beantragt und bewilligt. Ein weiterer Aufstockungsantrag ist für das Programmjahr 2024 geplant. 7. Für das Verfahren Münster 1 -Ortsmitte- wurde eine Aufstockung des Förderrahmens in Höhe von 0,5 Mio. EUR im Bund-Länder-Programm Sozialer Zusammenhalt (SZP) bewilligt. Beantragt war ein Förderrahmen von 2,5 Mio. EUR. Ein weiterer Aufstockungsantrag ist für das Programmjahr 2024 geplant. 8. Für das Verfahren Feuerbach 7 -Wiener Platz- wurde eine Aufstockung des Förderrahmens in Höhe von 0,5 Mio. EUR bewilligt. Beantragt war ein Förderrahmen von 1,0 Mio. EUR. Ein weiterer Aufstockungsantrag ist für das Programmjahr 2024 geplant. Insgesamt erhält die LHS damit weitere Bundes- und Landesfinanzhilfen aus der Städtebauförderung in Höhe von 5,4 Mio. EUR. Dies entspricht einem Gesamtförderrahmen von 9,0 Mio. EUR. Eine tabellarische Übersicht ist als Anlage 2 beigefügt.

Zu 2. Prioritäten zum Programmjahr 2024

Die Antragstellung für die Programme der städtebaulichen Erneuerung im Programmjahr 2024 erfolgt im Herbst 2023. Die Verwaltung schlägt die in Anlage 3 dargestellte Reihenfolge vor, wobei erfahrungsgemäß nicht für alle Anträge eine Bewilligung erwartet werden kann. Neben den finanziellen Auswirkungen sind in der Anlage 3 auch Maßnahmen und Zielsetzungen aufgeführt, welche die von der Verwaltung vorgeschlagene Reihenfolge begründen.

Der Gemeinderat hat Ende 2012 den Beschluss über die Festsetzung neuer Stadterneuerungsvorranggebiete (SVG) gefasst (GRDrs 322/2012). Diese Gebiete werden sukzessive im Rahmen vorbereitender Untersuchungen (VU) vertieft geprüft um anschließend ganz oder teilweise als Sanierungsgebiete förmlich festgelegt zu werden. Eine Fortschreibung der Gebiete ist für den Doppelhaushalt 2024/2025 vorgesehen (GRDrs 471/2023).

Die in den vergangenen Jahren in ein Programm der städtebaulichen Erneuerung aufgenommenen Gebiete wurden nicht vollumfänglich, sondern mit Anteilsfinanzierung an und weiter finanziert. Für das Programmjahr 2024 soll kein Neuantrag gestellt werden, sondern wieder die Finanzierung von Projekten von bereits laufenden Sanierungsverfahren im Mittelpunkt stehen. Zu nennen sind hierzu beispielhaft folgende Projekte:

- Umbau und Modernisierung in Villa Berg in Stuttgart sowie die Umgestaltung des Stöckachplatzes in Stuttgart 29 -Teilbereich Stöckach-
- Modernisierung und Umbau des Alten Zollamts in Bad Cannstatt 16 -Veielbrunnen-
- Umgestaltung der Klingenbachanlage in Stuttgart 30 -Gablenberg-
- Umgestaltung der Osterbronnstraße und weiterer Straßen im Sanierungsgebiet Vaihingen 3 -Dürrlewang-
- Umgestaltung des Bismarckplatzes in Stuttgart 28 -Bismarckstraße-
- Umgestaltung des Abenteuerspielplatzes Neu-Stein-Hofen einschließlich Gebäude im Sanierungsgebiet Mühlhausen 3 -Neugereut- sowie die Restfinanzierung für die Querung des Seeblickwegs
- Weiterfinanzierung des Hauses der Jugend im Sanierungsgebiet Botnang 1 -Franz-Schubert-Straße-
- Umgestaltung des Grünzugs sowie der Mosel- und Freibergstraße im Sanierungsgebiete Münster 1 -Ortsmitte-
- Restfinanzierung der Modernisierung und Aufstockung des Kinder- und Jugendhauses mit Kita im Sanierungsgebiet Bad Cannstatt 20 -Hallschlag- Über die Anträge wird das Ministeriums für Landesentwicklung und Wohnen im Frühjahr 2024 endgültig entscheiden. Sollten die Aufstockungsanträge nicht oder nur teilweise berücksichtigt werden, so können für das Programmjahr 2025 erneut Anträge auf Aufstockung gestellt werden.


Zu 3. Ausblick auf die Förderprogramme 2025 ff

Anlage 4 enthält eine Vorausschau zu den Verfahren der städtebaulichen Erneuerung, für welche aus heutiger Sicht für die Programmjahre 2025 und danach Anträge auf Neuaufnahme oder zur Aufstockung laufender Maßnahmen gestellt werden sollen. Diese Vorausschau berücksichtigt die für Stuttgart derzeit geeigneten Programme der städtebaulichen Förderung.

Mit GRDrs 909/2021 wurden durch den Ausschuss für Stadtentwicklung und Technik die vorbereitenden Untersuchungen für das gebiete Stuttgart 33
-Katharinenplatz- beschlossen. Das Gebiet war bislang als Neuantrag für das Programmjahr 2024 vorgesehen. Da die ursprüngliche Planung eines Rückbaus der ZüblinParkgarage im Jahr 2024 nunmehr nicht zum Tragen kommt und auch die im Umfeld vorgesehenen umfassenden Aufwertungen im Rahmen einer städtebaulichen Sanierungsmaßnahme sich zeitlich nach hinten verlagern, ist die Antragsstellung für die Aufnahme in ein Gebiet der städtebaulichen Erneuerung nicht sinnvoll, da gegenüber dem Bund und dem Land ggf. kein zeitnaher Mittelabfluss realisiert werden kann.

In wieweit die von früheren vorbereitenden Untersuchungen erfassten Gebiete Stuttgart 28 -Bismarckstraße-, nördlich der Bismarckstraße, Feuerbach 7 -Wiener Straße-, westlicher Abschnitt und Stuttgart 30 -Gablenberg-, westlich der Gablenberger Hauptstraße in Gänze als neue Sanierungsgebiet oder als Erweiterung der bisherigen Sanierungsgebiete noch ausgewiesen werden sollen, muss zu gegebener Zeit mit Blick auf die Entwicklung der bestehenden Sanierungsgebiete entschieden werden. Gleiches gilt auch für die vom Bezirksbeirat Ost gewünschte Erweiterung des Sanierungsgebiets Stuttgart 29
-Teilbereich Stöckach- entlang der Cannstatter Straße. Hier wären vor einer Antragstellung in einem Bund-Länder-Programm entsprechend § 141 BauGB noch vorbereitende Untersuchungen durchzuführen.

Für die Überprüfung der mit GRDrs 322/2012 beschlossenen Vorranggebiete ist dabei zu berücksichtigen, dass seitens Bund und Land mittlerweile in allen Programmen eine immer personalintensivere Bürgerbeteiligung sowie gesamtörtliche und gebietsbezogene integrierte städtebauliche Entwicklungskonzepte vorausgesetzt werden. Darüber hinaus wird vom Fördergeber auch die Fortschreibung des Stuttgarter Stadtentwicklungskonzepts erwartet.






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