Protokoll: Verwaltungsausschuss des Gemeinderats der Landeshauptstadt StuttgartNiederschrift Nr.
TOP:
406
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VerhandlungDrucksache:
194/2014
GZ:
SJG
Sitzungstermin: 17.12.2014
Sitzungsart: öffentlich
Vorsitz: EBM Föll
Berichterstattung:-
Protokollführung: Herr Häbe fr
Betreff: Förderung von öffentlich zugänglichen Kindertages- und Betriebskindertageseinrichtungen
- Fördergrundsätze ab 01.01.2014

Vorgang:

Jugendhilfeausschuss vom 08.12.2014, öffentlich, Nr. 102
Ergebnis: einmütige Zustimmung


Beratungsunterlage ist die Vorlage des Referats Soziales, Jugend und Gesundheit vom 12.05.2014, GRDrs 194/2014, mit folgendem

Beschlussantrag:

1. Den Fördergrundsätzen für öffentlich zugängliche Kindertageseinrichtungen (s. Anl. 1) zum 1.1.2014 wird zugestimmt.

2. Den Fördergrundsätzen für Betriebskindertageseinrichtungen (s. Anl. 2) zum 1.1.2014 wird zugestimmt.

3. Betriebskindertageseinrichtungen, die durch die ab 1.1.2014 gültigen Fördergrundsätze besser gestellt werden, erhalten bereits ab dem Jahr 2012 einen Zuschuss nach diesen Fördergrundsätzen.


4. Zum 1.1.2014 bereits bestehenden Betriebskindertageseinrichtungen, die durch die neuen Fördergrundsätze ab 2014 schlechter gestellt würden, erhalten übergangsweise auch noch für die Jahre 2014/2015 einen Zuschuss nach den bis zum 31.12.2013 geltenden Fördergrundsätzen.

5. Die Personalkostenzulage Tarif + ist für den in der GRDrs 952/2013 genannten Personenkreis entsprechend § 74 (5), Satz 2 SGB VIII (Kinder- und Jugendhilfegesetz) für die Kindertageseinrichtungen der freien Träger analog zu übertragen. Die Mehraufwendungen sind in den Jahren 2014 und 2015 im Teilhaushalt 510 - Jugendamt, Amtsbereich 5103161 - Förderung freier Träger von Tageseinrichtungen und -pflege, Kontengruppe 43100 - Zuweisungen und Zuschüsse für laufende Zwecke finanziert.

6. Mit Inkrafttreten der o. g. Fördergrundsätze werden die bisherigen Regelungen gegenstandslos.

7. Die Verwaltung wird ermächtigt, für Detailregelungen Ausführungsbestimmungen zu erlassen.


Zustimmend zur Vorlage äußern sich StR Körner (SPD), StRin Ripsam (CDU) und StR Lazaridis (90/GRÜNE).

Bekanntlich, so StR Körner, habe sich seine Fraktion bereits zum 01.01.2014 eine bessere Förderung aller freier Träger gewünscht (nicht nur von Betriebskindertagesstätten). Da die freien Träger dingend beim Ausbau der Kinderbetreuung benötigt würden, müssten diese besser gefördert werden. Stand heute werde diese bessere Förderung auch kommen, jedoch später als erhofft. Wenn im Frühjahr 2015 über eine Neuaufstellung der Förderung gesprochen werde, sei es der SPD-Gemeinderatsfraktion wichtig zu klären, wie freie Mittel eingesetzt werden können.

Zum Thema freie Mittel verweisen der Vorsitzende und StRin Ripsam auf eine Beratung im Verwaltungsausschuss am 19.11.2014 (siehe öffentliche NNr 358).


EBM Föll stellt abschließend fest:

Der Verwaltungsausschuss stimmt dem Beschlussantrag einmütig zu.

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