Landeshauptstadt Stuttgart
Referat Sicherheit/Ordnung und Sport
Gz: 5621-02
GRDrs 354/2021
Stuttgart,
06/15/2021



Stuttgarter Sportförderung;
Sanierung des Tennishallendachs bei der SG Weilimdorf e.V.
in Stuttgart-Weilimdorf




Beschlußvorlage
Vorlage an
    zur
SitzungsartSitzungstermin
Sportausschuss
Verwaltungsausschuss
Vorberatung
Beschlussfassung
öffentlich
öffentlich
29.06.2021
30.06.2021



Beschlußantrag:

1. Der Sportgemeinde Weilimdorf e.V. wird zur Sanierung des Tennishallendachs der vereinseigenen Tennishalle im Stadtbezirk Weilimdorf ein städtischer Zuschuss in Höhe von 99.000 EUR bewilligt.

2. Der Zuschuss wird nach den Allgemeinen Nebenbestimmungen zu Zuwendungsbescheiden der Landeshauptstadt Stuttgart gewährt.

3. Ergänzend hierzu finden die besonderen Bewilligungsbestimmungen der Richtlinien der Landeshauptstadt Stuttgart zur Förderung von Sport und Bewegung, Ziffer C.2.3.1.1 ff, in der Fassung vom März 2021 Anwendung.

4. Die Auszahlung in Höhe von 99.000 EUR wird im Teilfinanzhaushalt 2021 THH 520, Amt für Sport und Bewegung, Projekt Nr. 7.520210, Zuschüsse zu Sportbauvorhaben, Ausz.Gr. 781 Investitionszuweisungen und Zuschüsse gedeckt.



Begründung:


1. Angaben zum Verein

Die SG Weilimdorf hat derzeit 1.307 Mitglieder (Stand 01/2021). Davon sind 705 (rund 53,94 %) Kinder und Jugendliche bis 18 Jahre.

Die Sportanlage der SG Weilimdorf befindet sich im Weilimdorfer Stadtteil Wolfbusch. Das Vereinsgelände umfasst die vereinseigene Tennishalle mit Geschäftsstelle und Tennisstüble, elf Tennisplätze, ein Kunstrasengroßspielfeld, ein Rasengroßspielfeld mit Leichtathletikanlage, ein Rasenkompaktspielfeld, ein Kunstrasenkleinspielfeld, zwei Minispielfelder (Kunstrasen und Tartan) und ein Umkleide-/Funktionsgebäude.

Seinen Mitgliedern bietet dieser klassische Mehrspartenverein unterschiedliche Sportangebote im Wettbewerbs– und Freizeitsportbetrieb. Es bestehen folgende elf Abteilungen: Ballett, Capoeira/Sportboxen, Fußball, Handball, Judo, Kurse Fitness und Gesundheit, Leichtathletik, Ringen, Tanzen, Tennis und Turnen. Der Verein beteiligt sich an verschiedenen Meisterschaften und Wettbewerben.

2. Angaben zum Bauvorhaben

Die vereinseigene Dreifeld-Tennishalle wird ganzjährig von der SG Weilimdorf genutzt und deckt neben den vereinseigenen auch externe Bedarfe aus den umliegenden Stadtbezirken und Kommunen ab.

Das Dach der Tennishalle weist deutliche Alterungsmerkmale auf und ist teilweise undicht. Eine Teilsanierung, wie sie vor einigen Jahren vor der Aufbringung einer Solaranlage durchgeführt wurde, ist nicht mehr möglich. Da das Dach mit Asbestplatten belegt ist, muss eine aufwendige Sanierung stattfinden. Der Aufbau eines komplett neuen Dachs sowie die Entsorgung des asbesthaltigen Materials verursachen hierbei die Hauptkosten. Die bestehende Photovoltaikanlage muss zur Sanierung vom Dach entfernt und nach Beendigung der Arbeiten wieder angebracht werden.

Neben der Tennishalle befinden sich außerdem die Geschäftsstelle sowie das Tennisstüble in dem Gebäude.

Die Baumaßnahme soll im September beginnen und möglichst vor der Wintersaison abgeschlossen werden.


Finanzielle Auswirkungen

Die Gesamtkosten für die Baumaßnahme belaufen sich nach der vorgelegten Kostenberechnung auf insgesamt 392.700 EUR (brutto). Die SG Weilimdorf ist für die Tennishalle zu 100% vorsteuerabzugsberechtigt. Infolgedessen vermindern sich die zuschussfähigen Gesamtkosten um den Betrag der Umsatzsteuer in Höhe von 62.700 EUR auf einen zu finanzierenden Betrag von 330.000 EUR. Die zuschussfähigen Gesamtkosten werden durch Eigenmittel des Vereins sowie Zuschüsse der Landeshauptstadt Stuttgart und des Württembergischen Landessportbundes finanziert. Nach den geltenden Richtlinien zur Förderung von Sport und Bewegung der Landeshauptstadt Stuttgart ergibt sich ein städtischer Zuschuss in Höhe von 99.000 EUR (30% der zuschussfähigen Kosten).

Eigenmittel inkl. Darlehen 177.000 EUR
WLSB-Zuschuss 54.000 EUR
städtischer Zuschuss 99.000 EUR
Gesamtfinanzierung 330.000 EUR

Die zur Gesamtfinanzierung benötigten Eigenmittel (inkl. Fremdfinanzierungen) wurden nachgewiesen. Der Verein ist trotz der negativen finanziellen Auswirkungen von Corona auf die Sportvereine in der Lage, das Bauprojekt zu finanzieren.

Über die Gewährung des Landeszuschusses durch den WLSB liegt noch keine Entscheidung vor. Von einer Bewilligung kann aufgrund der bisherigen Gespräche ausgegangen werden. Der Verein ist in der Lage, den geplanten Landeszuschuss (Auszahlung voraussichtlich in den Jahren 2024 und 2025) mit Eigenmitteln und Darlehen zwischenzufinanzieren.

Der städtische Investitionszuschuss beträgt 99.000 EUR. Die Auszahlung des Zuschusses erfolgt im Teilfinanzhaushalt 2021 THH 520, Amt für Sport und Bewegung, PSP-Element 7.520210.800.100.17, Zuschüsse zu Sportbauvorhaben, Finanzposition 78180000 Investitionszuschüsse an übrige Bereiche.

Damit ist die Vollfinanzierung des Vorhabens gesichert.





Beteiligte Stellen

Referat WFB




Dr. Clemens Maier
Bürgermeister


Anlagen

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