Landeshauptstadt Stuttgart
Referat Jugend und Bildung
Gz: JB
GRDrs 806/2023
Stuttgart,
01/26/2024



Grundschule im Bildungshaus NeckarPark,
Schulbezirk und Namensgebung der neuen Ganztagsgrundschule




Beschlußvorlage
Vorlage an
    zur
SitzungsartSitzungstermin
Verwaltungsausschuss
Bezirksbeirat Bad Cannstatt
Verwaltungsausschuss
Einbringung
Beratung
Beschlussfassung
öffentlich
öffentlich
öffentlich
21.02.2024
20.03.2024
17.04.2024



Beschlußantrag:

1. Von der geplanten Inbetriebnahme der selbständigen vierzügigen Ganztagsgrundschule im Bildungshaus NeckarPark (Schulgründung) im NeckarPark zum Schuljahr 2025/26 wird Kenntnis genommen.

2. Der Neufestlegung der
Schulbezirksgrenzen der Grundschule im Bildungshaus NeckarPark und der Martin-Luther-Schule in Stuttgart-Bad Cannstatt wird zugestimmt. Die Umsetzung und Schüleraufnahme an der neuen Grundschule im Bildungshaus NeckarPark erfolgt sukzessive ab der Inbetriebnahme.

3. Der
vorläufigen Namensgebung der neuen Grundschule mit dem Namen „Grundschule im Bildungshaus NeckarPark“ wird zugestimmt.

4. Die Verwaltung wird beauftragt, für die Neugründung der Grundschule im Bildungshaus NeckarPark einen schulorganisatorischen Antrag nach §30 Schulgesetz beim Regierungspräsidium Stuttgart zu stellen.





Begründung:


Ausgangssituation
Der Gemeinderat hat am 6. Dezember 2018 dem Raumprogramm für den Neubau eines Bildungshauses NeckarPark (GRDrs 459/2018) zugestimmt und die Verwaltung mit der Durchführung eines begrenzt-offenen kombinierten Investoren-Architekten-Wettbewerbs (Generalübernehmer-Verfahren) beauftragt. Teil des Bildungshauses NeckarPark ist eine neue vierzügige Ganztagsgrundschule, die eng mit der ebenfalls neuen Kindertagesstätte im Bildungshaus NeckarPark kooperiert.

Mit der GRDrs 265/2021 Bildungshaus NeckarPark – Baubeschluss – Vergabebeschluss Generalübernehmerbeauftragung hat der Gemeinderat beschlossen, die Neubaumaßnahme einschl. Planung an den Bieter Wolff & Müller, Hoch- und Industriebau GmbH & Co. KG mit den Kooperationspartnern Glück + Partner GmbH Freie Architekten BDA und Pfrommer + Roeder Freie Landschaftsarchitekten BDLA IFLA zu vergeben.
Als Fertigstellungstermin für die Baumaßnahme ist Anfang 2. Quartal 2025 vorgesehen. Die Schule wird mit Beginn des Schuljahres 2025/26 ihren Betrieb als selbständige Grundschule aufnehmen und dann sukzessiv nach Aufsiedlungsfortschritt zu einer vierzügigen Ganztagsgrundschule ausgebaut werden (siehe Anlage 1 Lageplan Schulgrundstück).


Schulbezirk der neuen Grundschule im Bildungshaus NeckarPark
Der Schulbezirk der neuen Grundschule im Bildungshaus NeckarPark umfasst das Bestandsgebiet Veielbrunnen, das bislang dem Grundschulbezirk der Martin-Luther-Schule zugeordnet war und das Aufsiedlungsgebiet NeckarPark. Im Detail wird der Schulbezirk begrenzt: im Norden vom Anfang der König-Karl-Straße, im Osten von den Bahngleisen, im Süden entlang der Benzstraße und der Stadtteilgrenze Untertürkheim bis zum Neckar, im Westen durch den Neckar (siehe Anlage 2 Schulbezirksgrenzen).

Der Schulbezirk der bestehenden Martin-Luther-Schule wird ohne das Bestandsgebiet Veielbrunnen neu festgelegt, das künftig dem Schulbezirk der neuen Grundschule im Bildungshaus NeckarPark zugeordnet ist. Im Detail wird der Schulbezirk der Martin-Luther-Schule begrenzt: im Norden von der König-Karl-Straße über den Wilhelmsplatz, entlang der Waiblinger Straße bis zum Augsburger Platz, im Osten parallel der Stadtbahnlinie der Augsburger Straße, im Süden von den Bahngleisen entlang der Deckerstraße.

Die Umsetzung erfolgt sukzessive. Die Schülerinnen und Schüler aus dem Einzugsbereich der künftigen, neuen Grundschule im Bildungshaus NeckarPark, die bereits an der Martin-Luther-Schule sind bzw. bis zur Inbetriebnahme der neuen Grundschule im Bildungshaus NeckarPark in der Martin-Luther-Schule eingeschult wurden, können an der Martin-Luther-Schule ihre Grundschulzeit beenden.

Die Schulkonferenz der Martin-Luther-Schule hat gemäß § 47 Ziff. 4 b SchulG die geplante Schulbezirksänderung in der Sitzung vom 30.11.2023 zur Kenntnis genommen und hat bei der Umsetzung um Beachtung einiger Punkte gebeten, die im weiteren Verfahren berücksichtigt werden (z.B. Geschwisterregelung, Erhalt der Grundschulförderklassen und Vorbereitungsklassen an der Martin-Luther-Schule (siehe Anlage 3).

Vorläufige Namensgebung
Die neue Grundschule soll bis zu einer ggf. anderweitigen Entscheidung der künftigen Schulgemeinde den Namen „Grundschule im Bildungshaus NeckarPark“ führen.

Antrag auf Neugründung beim Land – Verfahren nach § 30 SchulG
Die Verwaltung wird beauftragt, für die Neugründung der Grundschule im Bildungshaus NeckarPark einen Antrag nach § 30 Schulgesetz beim Regierungspräsidium Stuttgart zu stellen, um die Genehmigung dieser schulorganisatorischen Maßnahme zu erhalten. Die Genehmigung der neuen Grundschule bzw. der Gründung ist auch Voraussetzung für eine Schulbauförderung. Ein Antrag auf Schulbauförderung und auf Ganztagesförderung wurde beim Land Baden-Württemberg gestellt. Ein Antrag auf Sportstättenförderung für die 2-teilbare Sporthalle wurde gestellt und vom Land Baden-Württemberg mit Mitteln in Höhe von 492.000 € bewilligt.

Das Staatliche Schulamt Stuttgart wurde vorab bereits über das Vorgehen informiert und hat keine Einwendungen erhoben.

Finanzielle Auswirkungen

keine



Beteiligte Stellen

-

Vorliegende Anträge/Anfragen

-

Erledigte Anträge/Anfragen

-



Isabel Fezer Bürgermeisterin

Anlagen

Anlage 1 Lageplan Schulgrundstück Anlage 2 Schulbezirksgrenzen
Anlage 3 Stellungnahme der Martin-Luther-Schule


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