Protokoll:
Verwaltungsausschuss
des Gemeinderats der Landeshauptstadt Stuttgart
Niederschrift Nr.
TOP:
73
5
Verhandlung
Drucksache:
59/2020
GZ:
AKR
Sitzungstermin:
04.03.2020
Sitzungsart:
öffentlich
Vorsitz:
EBM Dr. Mayer
Berichterstattung:
-
Protokollführung:
Herr Häbe
fr
Betreff:
Haus für Film und Medien - Grundsatzbeschluss
Vorgang: Ausschuss für Stadtentwicklung u. Technik v. 03.03.2020, öffentlich, Nr. 75
Ergebnis: einmütige Zustimmung
Beratungsunterlage ist die Vorlage des Referats Allgemeine Verwaltung, Kultur und Recht vom 17.02.2020, GRDrs 59/2020, mit folgendem
Beschlussantrag:
1. Vom Stand der Planung für den Bau eines Film- und Medienhauses mit einer Bruttogeschossfläche von 7.300 m
2
(6.600 m
2
ober- und 700 m
2
unterirdisch) und einer Nutzfläche von 4.400 m
2
auf dem Areal des Breuninger Parkhauses wird Kenntnis genommen.
2. Die Verwaltung wird beauftragt, das Projekt auf dieser Grundlage mit voraussichtlichen Baukosten in Höhe von rund 39 Mio. EUR sowie Aufwendungen für eine Erstausstattung in Höhe von 8 Mio. EUR, zusammen insgesamt rund 47 Mio. EUR (Grobkostenannahme) weiterzuentwickeln und die Planungen fortzuführen. In diesem Zusammenhang soll auch die Quartierskante zur Hauptstätter Straße neu entwickelt werden. Hierfür sind im Kontext der Gesamtentwicklung insbesondere folgende Themen vertieft zu untersuchen:
a. Städtebauliche Untersuchung zur Definition der neuen Raumkante, der Höhenentwicklung, der städtebaulichen Struktur und Gestaltung sowie Erarbeitung eines übergeordneten Nutzungskonzepts, Erarbeitung bzw. Beauftragung von Gutachten für ein Mobilitäts- und Verkehrskonzept, sowie zur Überbauung des
unterirdischen Regenrückhaltebeckens;
b. Erarbeitung einer Gesamtkonzeption inklusive eines Betreiberkonzepts mit Ermittlung der Höhe der voraussichtlichen Betriebs- und Personalkosten für das Haus für Film und Medien;
c. Vorbereitung der planerischen Inhalte
d. Überprüfung und ggf. Reduzierung der baurechtlich notwendigen Anzahl von Stellplätzen;
e. Erarbeitung eines tragfähigen, liegenschaftlichen Vertragskonzepts mit Klärung der in diesem Zusammenhang entstehenden rechtlichen Fragen, insbesondere der Eigentums- und Bauherrenfrage.
3. Die Verwaltung wird ermächtigt, erforderliche Planungsleistungen zu beauftragen. Notwendige Planungsmittel bis einschließlich Leistungsphase 4 HOAI inklusive den Aufwendungen für ein erforderliches Rechtsgutachten in Höhe von insgesamt 2,5 Mio. EUR werden im Teilhaushalt 410
-
Kulturamt, Amtsbereich Kulturförderung, Kontengruppe 420 Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen bereitgestellt. Die Finanzierung erfolgt aus der zum Jahresabschluss 2019 innerhalb der Ergebnisrücklage gebildeten Davon-Position "kulturelle Infrastruktur"
.
4. Als Teil des IBA`27 Projektgebiets soll sich auch die Neuentwicklung des Areals Breuninger Parkhaus an den von der IBA`27 GmbH formulierten IBA Qualitäten orientieren.
5. Der Verein Haus für Film und Medien Stuttgart e. V. erhält für die Vorbereitung und Planung des Hauses eine städtische Zuwendung im Jahr 2020 in Höhe von 141.700 EUR und im Jahr 2021 in Höhe von 193.600 EUR. Den überplanmäßigen Aufwendungen im Teilhaushalt 410 - Kulturamt, Amtsbereich Kulturförderung, Kontengruppe 430 Transferaufwendungen wird zugestimmt. Die Finanzierung erfolgt aus der zum Jahresabschluss 2019 innerhalb der Ergebnisrücklage gebildeten Davon-Position "kulturelle Infrastruktur".
6. Vom finanziellen Bedarf nach Inbetriebnahme des Hauses in Höhe von ca. 3 bis 4 Mio. EUR (Grobkostenannahme) wird Kenntnis genommen.
Der Antrag Nr. 47/2020 vom 02.03.2020 der Fraktionsgemeinschaft Die FrAKTION LINKE SÖS PIRATEN Tierschutzpartei ist dem Originalprotokoll sowie dem Protokoll-exemplar für die Hauptaktei beigefügt.
StR Rockenbauch (Die FrAKTION LINKE SÖS PIRATEN Tierschutzpartei) erinnert an die in der gestrigen Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung und Technik (STA) zu diesem Tagesordnungspunkt stattgefundene ausführliche Diskussion über die städtebauliche Bedeutung des Projektes. Nachdem er zunächst betont, seine Fraktion stehe für das Haus für Film und Medien, äußert er Zweifel an der städtebaulichen Verquickung des Vorhabens. Dies untermauernd begründet er nochmals den Antrag Nr. 47/2020. Damit in diesem Bereich die Stadt eine führende gestaltende Rolle einnehme, müsse die Verwaltung gegenüber der Fa. Breuninger entschiedener auftreten und hart verhandeln. Notfalls gehöre der Fa. Breuninger ein finanzielles Angebot unterbreitet. Zudem thematisiert er, dass in der Summe von 47 Mio. € (voraussichtliche Baukosten rd. 39 Mio. € plus Erstausstattung 8 Mio. €) noch keine Abrisskosten, Stellplatzherstellungskosten und Kosten von Preissteigerungen enthalten sind. In der Runde der Fraktionsvorsitzenden sei dies noch anders dargestellt worden. Er gehe von rd. 10 Mio. € Zusatzkosten aus.
Zu den Zweifeln von StR
Rockenbauch
an der Verquickung des Projektes Film- und Medienhaus mit dem Projekt Mobility Hub der Fa. Breuninger merkt EBM
Dr. Mayer
an, seiner Einschätzung nach komme es zu dieser Verquickung durch die Bewertung der tatsächlichen und rechtlichen Gegebenheiten. Der bestehende Erbbaurechtsvertrag könne bei der Bewertung genauso wenig ignoriert werden, wie die Tatsache, dass es dort grundbuchlich bestellte Stellplatzlasten gebe. Eine Tatsache sei, dass dies nicht überwunden werden könne bzw. es stelle sich die Frage, ob überhaupt der Wunsch bestehe, dies überwinden zu wollen. Er habe in der gestrigen Sitzung des STA die Mehrheit des Ausschusses so verstanden, dass das Thema Parken am Cityring/außerhalb des Cityrings nach wie vor eine Perspektive sein solle. In der Vorlage werde zum Ausdruck gebracht, dass eine Reduktion der baurechtlich erforderlichen Stellplätze angestrebt werde. Darüber müsse, wenn notwendig, auch hart verhandelt werden. Ziel der Verhandlungen werde sein, die vorhandenen unterschiedlichen Interessen so zusammenzubringen, dass sich alle Beteiligten im Projekt wiederfinden könnten. Um das Projekt erfolgreich umzusetzen, sei partnerschaftliches Vorgehen notwendig.
Weiter informiert er StR Rockenbauch, Abbruchkosten usw. seien derzeit noch nicht bezifferbar, da die Übernahme dieser Kosten noch unklar sei. Die in der Vorlage genannten Kosten habe das Hochbauamt errechnet. Offen sei auch noch die Frage der baurechtlich notwendigen Stellplätze. Diese Frage hänge vom zu schaffenden Baurecht ab.
Außer Frage steht für StR
Winter
(90/GRÜNE), dass die Gründung einer Kultureinrichtung Folgekosten nach sich zieht. Dennoch werde dem Grundsatzbeschluss mit Freude zugestimmt. Der Antrag werde abgelehnt.
Entsprechend äußert sich StR
Kotz
(CDU). Ein Zuschussbedarf in der Größenordnung von 3 bis 4 Mio. €/Jahr für eine solche Einrichtung sei natürlich beachtlich. Neben der Ausgabenseite gehört für ihn die Einnahmenseite (Gewerbesteuer) beachtet. Hierzu unterstreicht er, dass der Fa. Breuninger keine Stellplätze gestrichen werden dürfen, ohne abgeklärt zu haben, dass ein solcher Schritt für dieses Unternehmen wirtschaftlich tragbar ist. Von ihm werden die Ausführungen des Vorsitzenden unterstützt.
Nach einer weiteren Wortmeldung von StR
Rockenbauch
warnt EBM
Dr. Mayer
davor, das Beratungsthema als Ausgangspunkt für eine "Kampfdebatte" über den Individualverkehr zu machen. Schließlich gehe es um kulturelle Pionierarbeit. Ein Haus mit dem geplanten Zuschnitt gebe es weltweit noch nicht. Dies sei für Stuttgart eine großartige Perspektive und auch eine Investition in die Zukunft, da eines der wichtigsten zeitgenössischen Themen im Sinne eines offenen Hauses bearbeitet und reflektiert werde. Daneben werde Stadtbildreparatur an einem neuralgischen Innenstadtpunkt geleistet, und zudem werde einer positiven Entwicklung des Leonhardviertels Vorschub geleistet.
Seitens der Fa. Breuninger bestehe kein Interesse, den Vertrag vorzeitig aufzulösen, sofern keine Perspektive auf ein gemeinsames Projekt bzw. auf eine gemeinsame Zukunft bestehe. Insofern bitte er, den Antrag heute ebenfalls abzulehnen.
Zum Abschluss der Aussprache stellt EBM
Dr. Mayer
fest:
Der Verwaltungsausschuss
lehnt den Antrag Nr. 47/2020
der Fraktionsgemeinschaft Die FrAKTION LINKE SÖS PIRATEN Tierschutzpartei bei 3 Ja-Stimmen mehrheitlich
ab
.
Der Verwaltungsausschuss
stimmt
dem Beschlussantrag einmütig
zu
.
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