Landeshauptstadt Stuttgart
Referat Jugend und Bildung
Gz: JB
GRDrs 98/2022
Stuttgart,
02/25/2022



SARS-CoV2 Tests für Kinder in Tageseinrichtungen - weiteres Vorgehen und Finanzierung im Jahr 2022



Beschlußvorlage
Vorlage an
    zur
SitzungsartSitzungstermin
Jugendhilfeausschuss
Verwaltungsausschuss
Gemeinderat
Vorberatung
Vorberatung
Beschlussfassung
öffentlich
öffentlich
öffentlich
07.03.2022
09.03.2022
10.03.2022



Beschlußantrag:

1. Die Landeshauptstadt Stuttgart wird ermächtigt, zusätzlich zu den bereits beschafften Testkits für Kinder in Stuttgarter Kindertageseinrichtungen des städtischen Trägers und der freien Träger sowie der Kinder in Kindertagespflege bis zu 972.000 weitere Testkits in Form von Selbsttests als Lolli-Tests mit einem Finanzbedarf von maximal 2.605.000 EUR zur Sicherstellung der Testmöglichkeiten für die Zeit ab April 2022 zu beschaffen. 2. Den überplanmäßigen Aufwendungen in Höhe von insgesamt bis zu 2.605.000 EUR im THH 510, Jugendamt, verteilt auf die Amtsbereiche 5103651 - Förderung von Kindern in städtischen Tageseinrichtungen sowie 5103161 - Förderung freier Träger von Tageseinrichtungen und -pflege, jeweils Kontengruppe 42510 - Sonstige Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen wird zugestimmt.
Eine Deckung der überplanmäßigen Aufwendungen erfolgt durch Inanspruchnahme der Deckungsreserve THH 900, Amtsbereich 9006120, Sonstige allgemeine Finanzwirtschaft, Kontengruppe 440, Sonstige ordentliche Aufwendungen, soweit eine Deckung aus einer Kostenbeteiligung des Landes nicht möglich ist.
3. Die Selbsttests werden wie seither als inhouse-Geschäft durch das Klinikum Stuttgart für die Landeshauptstadt Stuttgart beschafft. 4. Die Landeshauptstadt stellt den Kindern in Stuttgarter Kindertageseinrichtungen des städtischen Trägers und der freien Träger sowie den Kindern in der Kindertagespflege weiterhin die Testmöglichkeiten in Form von Antigen-Schnelltests als freiwillige Sachleistung unentgeltlich zur Verfügung.




Begründung:


Sachverhalt

Zur Historie wird auf die GRDrs 313/2021, 393/2021 sowie 730/2021, mit denen die Beschaffung der Selbsttests für Kinder im Jahr 2021 beschlossen wurde, verwiesen. Insgesamt wurden bis dato 2.257.900 Schnelltestkits beschafft bzw. bestellt. Hierfür wurden bislang rd. 8,4 Mio. EUR aufgewendet.

Seit dem 10. Januar 2022 gilt in den Kitas und in der Kindertagespflege in Baden-Württemberg eine Testpflicht für die Kinder ab 1 Jahr, die nach Ankündigungen des Landes Baden-Württemberg bis zu den Osterferien (8. April 2022) fortgesetzt werden soll.

Im Haushaltsplan 2022 sind 2 Mio. EUR für die Beschaffung von Schnelltests für Kinder in Kitas und Kindertagespflege eingestellt. Bei einer dreimaligen Testung pro Woche reichen diese Mittel für die Beschaffung von Tests bis Mitte der KW 13 (30.März 2021).

Es fehlen daher bis zu den Osterferien noch Tests für 1,5 Wochen. Je Testtag wird aktuell ein Bedarf von 27.000 Tests kalkuliert, so dass bei 1,5 Wochen (entspricht 5 Testtagen) 135.000 Tests benötigt werden.

Eine Prognose der weiteren Testnotwendigkeiten ab bzw. nach den Osterferien ist aktuell noch schwierig. Mit der in Beschlussziffer 1 genannten Testmenge könnten weitere 36 Testtage abgedeckt werden. Je nach Testhäufigkeit (2 oder 3 mal wöchentlich) würden diese für 18 oder 12 Wochen reichen.

Zuletzt konnten Bestellungen durch das Klinikum für einen Stückpreis von 2,68 EUR erfolgen, so dass der Finanzbedarf bei rd. 2.605.000 EUR liegt.

Die Verwaltung wird wie bisher die aktuelle Lage beobachten und die Bestellungen nach sorgfältiger Ermittlung der Bedarfe vornehmen, so dass der o.a. Finanzrahmen zunächst nur sukzessive ausgeschöpft werden wird. Das bedeutet, dass Bestellungen / Beschaffungen mengenmäßig so getätigt werden, dass die Kitas und die Kindertagespflege - je nach aktueller Rechtslage (evtl. Verlängerung der Testpflicht durch das Land, evtl. Einführung einer Testpflicht durch eine Allgemeinverfügung der LHS, evtl. Testempfehlung durch die LHS) - entsprechend mit Testkits versorgt werden können.




Finanzielle Auswirkungen

Die überplanmäßigen Aufwendungen aufgrund der unter Beschlussziffer 1 genannten Beschaffungen erfolgen in Höhe von insgesamt bis zu 2.605.000 EUR im THH 510, Jugendamt, verteilt auf die Amtsbereiche 5103651 - Förderung von Kindern in städtischen Tageseinrichtungen sowie 5103161 - Förderung freier Träger von Tageseinrichtungen und -pflege, jeweils Kontengruppe 42510 - Sonstige Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen.

Eine Deckung der überplanmäßigen Aufwendungen erfolgt durch Inanspruchnahme der Deckungsreserve THH 900, Amtsbereich 9006120, Sonstige allgemeine Finanzwirtschaft, Kontengruppe 440, Sonstige ordentliche Aufwendungen, soweit eine Deckung aus einer Kostenbeteiligung des Landes nicht möglich ist.


Beteiligte Stellen

Die Referate WFB und SI haben die Vorlage mitgezeichnet, Referat AKR hat Kenntnis genommen.

Vorliegende Anträge/Anfragen

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Erledigte Anträge/Anfragen

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Isabel Fezer
Bürgermeisterin


Anlagen

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