Protokoll: Verwaltungsausschuss des Gemeinderats der Landeshauptstadt StuttgartNiederschrift Nr.
TOP:
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VerhandlungDrucksache:
298/2021
GZ:
AKR
Sitzungstermin: 16.06.2021
Sitzungsart: öffentlich
Vorsitz: EBM Dr. Mayer
Berichterstattung:-
Protokollführung: Frau Schmidt fr
Betreff: Open-Air-Veranstaltungen 2021 in der Innenstadt und dem Stadtgebiet Stuttgart

Beratungsunterlage ist die Vorlage des Referats Allgemeine Verwaltung, Kultur und Recht vom 09.06.2021, GRDrs 298/2021, mit folgendem

Beschlussantrag:

1. Zur Unterstützung von Open-Air-Veranstaltungen der Pop-, Club- und Livemusikkultur im Sommer 2021 erhält das Pop-Büro Region Stuttgart eine Projektförderung in Höhe von 180.000 EUR. Damit werden voraussichtlich von Juli bis Mitte Oktober bis zu zwei Flächen für Veranstaltungen ertüchtigt. Zusätzlich zur Veranstaltungsinfrastruktur können aus den Geldern Zuschüsse zu Künstler*innenhonoraren gewährt werden.

2. Im Rahmen des Projekts erhebt die Landeshauptstadt Stuttgart für die geplante Sondernutzung des Kleinen Schlossplatzes keine Sondernutzungsgebühren, die in Höhe von knapp 15.000 EUR anfallen würden.

3. Die im Rahmen der Corona-Nothilfe zur Unterstützung temporärer Open-Air-Bühnen im Innenstadtbereich bereits beschlossenen Mittel in Höhe von 200.000 EUR (GRDrs 1091/2020) werden um 200.000 EUR auf insgesamt 400.000 EUR erhöht, um der sich abzeichnenden gestiegenen Bedarfe bei der Unterstützung von Open-Air-Veranstaltungen in Stuttgart Rechnung zu tragen und um flexibel und bedarfsgerecht reagieren zu können.

4. Für eine Open-Air-Bühne im Innenhof des Alten Schlosses als Plattform für Stuttgarter Kultureinrichtungen erhält die SKS Russ gGmbH Projektmittel in Höhe von 150.000 EUR, die in den unter Ziffer 3 genannten Mitteln enthalten sind. Die Innenstadt-Bühne steht vorrangig geförderten Einrichtungen zur Verfügung.

5. Die Aufwendungen in Höhe von 580.000 EUR (Ziff. 1 und 3 Beschlussantrag) werden im Teilergebnishaushalt THH 410 - Kulturamt, Amtsbereich 4102811 - Kulturförderung, Kontengruppe 43100 - Zuweisungen und Zuschüsse für laufende Zwecke gedeckt.


Die Beratungsunterlage ist dem Originalprotokoll sowie dem Protokollexemplar für die Hauptaktei beigefügt.


EBM Dr. Mayer stellt fest:

Der Verwaltungsausschuss beschließt ohne Aussprache einstimmig wie beantragt.

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