Landeshauptstadt Stuttgart
Referat Soziales und gesellschaftliche Integration
Gz:
SI-BB
GRDrs
763/2023
Stuttgart,
07/13/2023
Shuttleservice am Stuttgarter Hauptbahnhof
Beschlußvorlage
Vorlage an
zur
Sitzungsart
Sitzungstermin
Beirat für Menschen mit Behinderung
Sozial- und Gesundheitsausschuss
Verwaltungsausschuss
Beratung
Beschlussfassung
Beschlussfassung
öffentlich
öffentlich
öffentlich
17.07.2023
24.07.2023
26.07.2023
Beschlußantrag:
1. Der der Deutschen Bahn AG mit der GRDrs 521/2022 beschlossene Zuschuss in Höhe von 600.000 Euro wird in Höhe von 210.000 Euro umgewidmet in einen einmaligen Zuschuss zum Betrieb des Shuttleservices zwischen Arnulf-Klett-Platz und den Gleisen, täglich von 6 Uhr bis 20 Uhr, für das Jahr 2023.
2. Zur Umsetzung wird zwischen der Deutschen Bahn AG und der Landeshauptstadt Stuttgart wird ein öffentlich-rechtlicher Vertrag (§§ 54 ff. LVwVfG) mit folgendem Inhalt geschlossen:
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Der Zuwendungsbescheid an die Deutsche Bahn AG vom 08.12.2022, mit dem der Zuschuss für die Verlegung von einheitlichen Blindenleitsystemen beschieden wurde, erübrigt sich in Höhe des Teilbetrags von 210.000 Euro.
·
Die Deutsche Bahn AG verpflichtet sich, die Blindenleitsysteme an den Haltestellen Stadtmitte/Rotebühlplatz, Schwabstraße und Feuersee auf eigene Kosten im Jahr 2024 anzubringen
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Die Deutsche Bahn AG betreibt den Shuttleservice zwischen dem Arnulf-Klett-Platz und den Gleisen wie in Anlage 2 beschrieben
3. Die Finanzierung der Aufwendungen erfolgt im Haushaltsjahr 2023 Teilergebnishaushalt 810 - Bürgermeisteramt, KGr. 43100 – Zuweisungen und Zuschüsse für laufende Zwecke. Zur Deckung werden die mit GRDrs 521/2022 bewilligten überplanmäßigen Mittel für die Bezuschussung zur Verlegung eines einheitlichen Blindenleitsystems herangezogen.
Kurzfassung der Begründung:
Ausführliche Begründung siehe Anlage 1
Der Landeshauptstadt Stuttgart ist es ein wichtiges Anliegen, dass Menschen mit Behinderungen den ÖPNV sicher nutzen können. Der Ausbaugrad taktiler Leitsysteme als Orientierung für blinde und sehbehinderte Menschen ist gegenüber anderen Maßnahmen zur Barrierefreiheit noch nicht so weit fortgeschritten. Daher unterstützt die Stadtverwaltung die Deutsche Bahn AG mit einem Zuschuss,
um die Nachrüstung von taktilen Leitsystemen in den Zugängen und der Wegeführung
der S-Bahnstationen in Stuttgart voranzutreiben.
Bisheriger Sachstand:
Im Inklusionspaket 3.0 (GRDrs 62/2021) ist die Zahlung eines einmaligen Zuschusses an die Deutsche Bahn AG in Höhe von 600.000 Euro (2022: 300.000 Euro, 2023: 300.000 Euro) veranschlagt, der entsprechende Sachbeschluss erfolgte mit GRDrs 521/2022.
Unter Beteiligung des Beirats für Menschen mit Behinderung und der SSB AG wurden folgende Stationen priorisiert:
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Stadtmitte/Rotebühlplatz
·
Arnulf-Klett-Platz
·
Schwabstraße
·
Feuersee
·
Universität
Neue Variante der Mittelverwendung aufgrund geänderter Rahmenbedingungen.
In den Haltestellen Feuersee, Stadtmitte und Schwabstraße werden in den Jahren 2024/2025 im Zuge von Umbauarbeiten auch die Bodenbeläge erneuert. In den neuen Bodenbelägen werden Blindenleitstreifen direkt integriert, diese sind meist weniger anfällig für Beschädigungen. Aufgrund dessen ist eine Beklebung vorab mit Blindenleitstreifen nicht sinnvoll, da diese sonst kurz nach der Installation wieder entfernt werden müssten.
Die frei werdenden Mittel können für die Finanzierung des Shuttles am Hauptbahnhof eingesetzt werden. Die Reisenden profitieren also langfristig von neuen, robusten Blindenleitstreifen und es ergibt sich gleichzeitig kurzfristig eine Verbesserung der aktuellen Situation für mobilitätseingeschränkte Reisende am Hauptbahnhof in Stuttgart.
Seit April 2022 müssen alle Reisenden am Hauptbahnhof Stuttgart längere Wege vom Bahnhofsvorplatz (Ankunft von S-Bahnen, Bussen & Stadtbahnen) bis zum Querbahnsteig zurücklegen. Gerade mobilitätseingeschränkte, wie auch ältere Reisende sind hierdurch deutlich stärker betroffen.
Daher bietet die Deutsche Bahn über die Mobilitätsservicezentrale eine Transportmöglichkeit an, die vorab über die Hotline der Mobilitätsservicezentrale reserviert werden muss. Reisende werden dann mit einem Servicefahrzeug am Bahnhofsvorplatz abgeholt und bis zu ihrem jeweiligen Zug gebracht. Ein spontanes Nutzungsangebot besteht nur dann, wenn freie Kapazitäten der Transportfahrzeuge und Personale gegeben sind.
Seitdem sucht die Beauftragte für die Belange von Menschen mit Behinderungen gemeinsam mit allen Akteuren in Vor-Ort-Terminen und Gesprächen nach konkreten Lösungsansätzen für ein Transportangebot, welches spontan und ohne Zugangsbeschränkungen genutzt werden kann.
Als konkrete Maßnahme wird hierzu vorgeschlagen, mit diesen frei gewordenen finanziellen Mitteln einen Shuttleservice vom Arnulf-Klett-Platz zu den Gleisen über die Südspange täglich von 6 bis 20 Uhr zu finanzieren. Dieser Shuttle wird im Pendelverkehr den Arnulf-Klett-Platz (auf Höhe der Ampelanlage Königsstraße) und Gleis 16 am Hauptbahnhof anfahren.
Damit werden Reisende, die eine Unterstützung benötigen, kostenfrei vom Gleis 16 zum Arnulf-Klett-Platz gebracht. Die Barrierefreiheit im Zugang zu den Gleisen wird damit verbessert. Haltestellen für das Shuttleangebot inklusive Überdachung und Sitzgelegenheit richtet die Deutsche Bahn zur besseren Orientierung der Reisenden ein.
Im Pilotbetrieb hat der Shuttleservice im April 2023 1.801 Personen und im Mai 2023 3.213 Personen befördert.
Die Bedingungen der Landeshauptstadt Stuttgart hierfür sind, dass
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die Deutsche Bahn AG im Rahmen des öffentlich-rechtlichen Vertrags verbindlich die Verlegung eines einheitlichen Blindenleitsystems bis zum 31.12.2025 im Bereich zwischen Bahnhofsvorplatz und Bahnsteig an den Haltestellen Stadtmitte/Rotebühlplatz, Schwabstraße, Feuersee aus eigenen finanziellen Mitteln zusichert.
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die Shuttleservice Fahrzeuge deutlich gekennzeichnet werden, damit alle Reisenden auf den Shuttleservice aufmerksam werden.
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der Pendelverkehr des Shuttleservices am Hauptbahnhof aktiv im Hauptbahnhof, in den Kommunikationskanälen (DB Navigator, DB Streckenagent) sowie über eine entsprechende Pressearbeit bekannt gemacht wird.
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die Haltepunkte des Shuttleservices deutlich gekennzeichnet kommuniziert werden.
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es ein Informationssystem zum Betrieb des Shuttle-Service gibt. Die Details hierzu werden im öffentlich-rechtlichen Vertrag festgehalten.
Finanzielle Auswirkungen
Die Mit GRDrs 521/2022 getroffenen Finanzentscheidung wird in Höhe von 210.000 Euro entsprechend umgewidmet.
Beteiligte Stellen
Referat WFB hat die Vorlage mitgezeichnet.
Dr. Alexandra Sußmann
Bürgermeisterin
Anlagen
Anlage 1: Finanzierungsübersicht
Anlage 2: Übersicht zum Shuttleservice-Angebot
Anlage 3: Auswertung der Pilotphase
<Anlagen>
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