Landeshauptstadt Stuttgart
Referat Soziales und gesellschaftliche Integration
Gz: SI-BB
GRDrs 763/2023
Stuttgart,
07/13/2023



Shuttleservice am Stuttgarter Hauptbahnhof



Beschlußvorlage
Vorlage an
    zur
SitzungsartSitzungstermin
Beirat für Menschen mit Behinderung
Sozial- und Gesundheitsausschuss
Verwaltungsausschuss
Beratung
Beschlussfassung
Beschlussfassung
öffentlich
öffentlich
öffentlich
17.07.2023
24.07.2023
26.07.2023



Beschlußantrag:



Kurzfassung der Begründung:
Ausführliche Begründung siehe Anlage 1


Der Landeshauptstadt Stuttgart ist es ein wichtiges Anliegen, dass Menschen mit Behinderungen den ÖPNV sicher nutzen können. Der Ausbaugrad taktiler Leitsysteme als Orientierung für blinde und sehbehinderte Menschen ist gegenüber anderen Maßnahmen zur Barrierefreiheit noch nicht so weit fortgeschritten. Daher unterstützt die Stadtverwaltung die Deutsche Bahn AG mit einem Zuschuss, um die Nachrüstung von taktilen Leitsystemen in den Zugängen und der Wegeführung der S-Bahnstationen in Stuttgart voranzutreiben.

Bisheriger Sachstand: Im Inklusionspaket 3.0 (GRDrs 62/2021) ist die Zahlung eines einmaligen Zuschusses an die Deutsche Bahn AG in Höhe von 600.000 Euro (2022: 300.000 Euro, 2023: 300.000 Euro) veranschlagt, der entsprechende Sachbeschluss erfolgte mit GRDrs 521/2022.

Unter Beteiligung des Beirats für Menschen mit Behinderung und der SSB AG wurden folgende Stationen priorisiert:

Neue Variante der Mittelverwendung aufgrund geänderter Rahmenbedingungen.

In den Haltestellen Feuersee, Stadtmitte und Schwabstraße werden in den Jahren 2024/2025 im Zuge von Umbauarbeiten auch die Bodenbeläge erneuert. In den neuen Bodenbelägen werden Blindenleitstreifen direkt integriert, diese sind meist weniger anfällig für Beschädigungen. Aufgrund dessen ist eine Beklebung vorab mit Blindenleitstreifen nicht sinnvoll, da diese sonst kurz nach der Installation wieder entfernt werden müssten.
Die frei werdenden Mittel können für die Finanzierung des Shuttles am Hauptbahnhof eingesetzt werden. Die Reisenden profitieren also langfristig von neuen, robusten Blindenleitstreifen und es ergibt sich gleichzeitig kurzfristig eine Verbesserung der aktuellen Situation für mobilitätseingeschränkte Reisende am Hauptbahnhof in Stuttgart.

Seit April 2022 müssen alle Reisenden am Hauptbahnhof Stuttgart längere Wege vom Bahnhofsvorplatz (Ankunft von S-Bahnen, Bussen & Stadtbahnen) bis zum Querbahnsteig zurücklegen. Gerade mobilitätseingeschränkte, wie auch ältere Reisende sind hierdurch deutlich stärker betroffen.

Daher bietet die Deutsche Bahn über die Mobilitätsservicezentrale eine Transportmöglichkeit an, die vorab über die Hotline der Mobilitätsservicezentrale reserviert werden muss. Reisende werden dann mit einem Servicefahrzeug am Bahnhofsvorplatz abgeholt und bis zu ihrem jeweiligen Zug gebracht. Ein spontanes Nutzungsangebot besteht nur dann, wenn freie Kapazitäten der Transportfahrzeuge und Personale gegeben sind.

Seitdem sucht die Beauftragte für die Belange von Menschen mit Behinderungen gemeinsam mit allen Akteuren in Vor-Ort-Terminen und Gesprächen nach konkreten Lösungsansätzen für ein Transportangebot, welches spontan und ohne Zugangsbeschränkungen genutzt werden kann.

Als konkrete Maßnahme wird hierzu vorgeschlagen, mit diesen frei gewordenen finanziellen Mitteln einen Shuttleservice vom Arnulf-Klett-Platz zu den Gleisen über die Südspange täglich von 6 bis 20 Uhr zu finanzieren. Dieser Shuttle wird im Pendelverkehr den Arnulf-Klett-Platz (auf Höhe der Ampelanlage Königsstraße) und Gleis 16 am Hauptbahnhof anfahren.
Damit werden Reisende, die eine Unterstützung benötigen, kostenfrei vom Gleis 16 zum Arnulf-Klett-Platz gebracht. Die Barrierefreiheit im Zugang zu den Gleisen wird damit verbessert. Haltestellen für das Shuttleangebot inklusive Überdachung und Sitzgelegenheit richtet die Deutsche Bahn zur besseren Orientierung der Reisenden ein.

Im Pilotbetrieb hat der Shuttleservice im April 2023 1.801 Personen und im Mai 2023 3.213 Personen befördert.

Die Bedingungen der Landeshauptstadt Stuttgart hierfür sind, dass
Finanzielle Auswirkungen

Die Mit GRDrs 521/2022 getroffenen Finanzentscheidung wird in Höhe von 210.000 Euro entsprechend umgewidmet.



Beteiligte Stellen

Referat WFB hat die Vorlage mitgezeichnet.




Dr. Alexandra Sußmann
Bürgermeisterin


Anlagen

Anlage 1: Finanzierungsübersicht
Anlage 2: Übersicht zum Shuttleservice-Angebot
Anlage 3: Auswertung der Pilotphase


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