Landeshauptstadt Stuttgart
Referat Wirtschaft/Finanzen und Beteiligungen
Gz:
WFB 4512-10.00
GRDrs
225/2010
Stuttgart,
04/16/2010
Annahme von Spenden, Schenkungen und ähnlichen Zuwendungen
Beschlußvorlage
Vorlage an
zur
Sitzungsart
Sitzungstermin
Verwaltungsausschuss
Beschlussfassung
öffentlich
05.05.2010
Beschlußantrag:
Der Annahme bzw. Vermittlung der in der Anlage aufgeführten Spenden, Schenkungen und ähnlichen Zuwendungen wird zugestimmt.
Begründung:
Gemäß § 78 Abs. 4 GemO und § 6 a Hauptsatzung entscheidet der zuständige Fachausschuss über die Annahme und Vermittlung von Spenden, Schenkungen und ähnlichen Zuwendungen.
Finanzielle Auswirkungen
Beteiligte Stellen
Michael Föll
Erster Bürgermeister
Anlagen
1
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