Landeshauptstadt Stuttgart
Referat Soziales und gesellschaftliche Integration
Gz: SI / 50
GRDrs 1394/2023
1. Ergänzung
Stuttgart,
11/29/2023



Haushalt 2024/2025

Unterlage für die 2. Lesung des Verwaltungsausschuss zur nichtöffentlichen Behandlung am 04.12.2024



Guthaben der FamilienCard verdoppeln

Beantwortung / Stellungnahme

1. Auswirkungen einer Senkung bzw. Erhöhung der Einkommensgrenze

Die FamilienCard ist im Kontext weiterer freiwilliger und auch gesetzlicher Leistungen zu betrachten. Insbesondere korrespondiert die FamilienCard mit der Bonuscard + Kultur.
So stellt diese den zahlenmäßig häufigsten Zugang zur FamilienCard dar; der zusätzliche Zugang über die Einkommensgrenze ist daneben zu vernachlässigen. Nichts desto trotz soll dieser Zugang in einem vereinfachten, niederschwelligen Verfahren insbesondere Alleinerziehenden und Familien, denen der Zugang zur Bonuscard + Kultur, z. B. über den Wohngeldbezug nicht möglich ist, den Weg zum Erhalt der FamilienCard eröffnen.

Mit einer Senkung der Einkommensgrenze um 10.000 EUR auf 60.000 EÚR würde die zum Doppelhaushalt 2018/2019 beschlossene Erhöhung (GRDrs 1181/2017 mit Ergänzungen) rückgängig gemacht. Familien, die über der neuen Leistungsbezugsgrenze liegen, würden als Bezieher der FamilienCard wegfallen. Wie viele Familien davon betroffen wären, ist technisch aus dem zur Verfügung stehenden System nicht zu ermitteln. Der Wegfall von Beziehern der FamilienCard würde zu Minderaufwendungen führen durch die verringerte Zahl an Kartenguthaben in Höhe von jeweils 60 EUR und durch die nicht gewährten Ermäßigungen, z. B. auf die Gebühren für alle Betreuungsformen in der Kindertagesstätte oder auf die Gebühren der Musikschule und auf die Waldheimgebühr in Höhe von 20 %.

Eine Erhöhung der Einkommensgrenze um beispielsweise 10.000 EUR auf 80.000 EUR würde wahrscheinlich mit einer höheren Zahl an Antragstellern einhergehen und folglich zu Mehraufwendungen führen durch die höhere Zahl an Kartenguthaben und die zusätzlich in Anspruch genommenen Ermäßigungen. Eine Einschätzung, wie hoch diese Zahl zusätzlicher Antragsteller ausfallen könnte, ist nicht möglich.
Eine solche Erhöhung der Einkommensgrenze würde beispielsweise auch bedeuten, dass ein alleinerziehender Elternteil mit einem Kind und einem Jahreseinkommen in Höhe von 80.000 EUR ebenfalls leistungsberechtigt wäre. Bei Einkünften von über 6.500 EUR im Monat erscheint der Bezug einer freiwilligen Sozialleistung aus Sicht der Verwaltung regelmäßig nicht mehr gerechtfertigt.
Bei Erhöhung der Einkommensgrenze ist aufgrund der grundsätzlich höheren Zahl an Antragstellern auch mit einem Anstieg an Familien mit mehreren Kindern als Antragsteller zu rechnen. Allerdings tritt der Bund in diesen Fällen bereits mit gesetzlichen Leistungen, unter anderem mit dem Kindergeldzuschlag oder dem Wohngeld, ein. Mit diesen Leistungen werden insbesondere Familien entlastet, deren zur Verfügung stehendes Einkommen stark von Wohn- oder Kinderbetreuungskosten belastet ist. Gleichzeitig unterstützt die Landeshauptstadt Stuttgart diese Familien mit der Bonuscard + Kultur. Wie bereits dargestellt, erhält jede Familie, die einen Anspruch auf die Bonuscard + Kultur hat, die FamilienCard ergänzend und einkommensunabhängig. Eine Ausweitung freiwilliger Sozialleistungen auf diesen Personenkreis, welcher bereits durch zusätzliche gesetzliche Leistungen des Bundes entlastet wird, erscheint ebenfalls nicht gerechtfertigt.

2. Erhöhung des Guthabens

Eine Erhöhung des FamilienCard-Guthabens könnte vor dem Hintergrund gestiegener Eintrittspreise erfolgen. Das Einzelticket der Wilhelma kostete in 2014 für Begleitpersonen der FamilienCard-Inhaber, die ihre Tickets ebenfalls aus dem FamilienCard-Guthaben bezahlen dürfen, beispielsweise 14 EUR, heute kostet es 20 EUR. Dies bedeutet einen Preisanstieg von 42,85 %. Das Einzelticket für das Mineralbad Leuze ist seit 2019 um 38,61 % gestiegen, von 10,10 EUR auf 14 EUR. Somit haben zwei Akzeptanzstellen, die den höchsten FamilienCard-Umsatz generieren, ihre Eintrittspreise im Durchschnitt um 40,73 % angehoben. Ebenfalls sind in den letzten sieben Jahren - mit Ausnahme des Jahres 2020 - die Lebensunterhaltskosten durch die stetig steigende Inflationsrate gestiegen.

Beispielsweise würde sich bei einer Erhöhung des Kartenguthabens von 40 % der Betrag pro FamilienCard um 25 EUR auf 85 EUR erhöhen. Unter der Annahme von 43.000 ausgegebenen FamilienCards (wie im Haushaltsentwurf 2024/2025) müssten die Ansätze 2024/2025 jeweils um ca. 662.500 EUR erhöht werden.

Allerdings könnte ein höheres Guthaben die Attraktivität der FamilienCard und damit die Anzahl an ausgegebenen Karten und den Grad der Inanspruchnahme steigern, was eine Berechnung der tatsächlich zu erwartenden Mehrkosten schwierig macht.

Im Folgenden werden weitere Varianten dargestellt, jeweils unter Annahme entsprechend den bisherigen Planungen im Haushaltsplanentwurf für das Jahr 2024 (43.000 ausgegebene FamilienCards; Grad der Inanspruchnahme 62 %):

Erhöhung des Guthabens um je 10 EURMittelmehrbedarf in EUR
Erhöhung um 10 EUR auf 70 EUR (+16,67 %)
265.000
Erhöhung um 20 EUR auf 80 EUR (+33,33 %)
530.000
Erhöhung um 30 EUR auf 90 EUR (+50 %)
795.000
Erhöhung um 40 EUR auf 100 EUR (+66,67 %)
1.060.000
Erhöhung um 50 EUR auf 110 EUR (+83,33 %)
1.325.000
Erhöhung um 60 EUR auf 120 EUR (+100 %)
1.590.000

Ausgehend von einem FamilienCard-Guthaben von insgesamt 60 EUR pro Jahr, stehen den Berechtigten rechnerisch derzeit 5 EUR pro Monat zur Verfügung. Beispielsweise kostet aber das Einzelticket der Wilhelma bereits 8 EUR für Kinder im Alter von 6 bis 17 Jahren.

3. Inanspruchnahme der FamilienCard nach Akzeptanzgruppen

Im Jahr 2022 wurde das FamilienCard-Guthaben an 583 Akzeptanzstellen eingelöst.

Die folgenden Akzeptanzgruppen generierten im Jahr 2022 die größten Umsätze:

Akzeptanzgruppe
Umsatz in EUR
Bäderbetriebe
396.059
Wilhelma
225.691
Vereine
193.578
Kassenbetriebe, z. B. Mercedes Museum
85.773
Schulen (Lehrer), z. B. Klassenfahrten
57.350
Private Anbieter, z. B. Sprungbude GmbH
37.228
Waldheime/Freizeit
26.124


Mündlicher Antrag von StR‘in Rühle (Bündnis 90/DIE GRÜNEN) und StR’in Bulle-Schmid (CDU), StR’in Meergans (SPD), StR’in von Stein (Freie Wähler), StR’in Schumann (PULS) im VA, 15.11.2023




Vorliegende Anträge/Anfragen

4374/2023




Dr. Alexandra Sußmann
Bürgermeisterin




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