Protokoll: Verwaltungsausschuss des Gemeinderats der Landeshauptstadt StuttgartNiederschrift Nr.
TOP:
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1a
VerhandlungDrucksache:
318/2021
GZ:
OB
Sitzungstermin: 16.06.2021
Sitzungsart: öffentlich
Vorsitz: BMin Dr. Sußmann
Berichterstattung:Herr Prof. Dr. Lehr (Universität des Saarlandes),
Herr Prof. Dr. Ehehalt (GesundhA)
Protokollführung: Frau Schmidt
Betreff: COVID-19 in Stuttgart: Infektionsrisiken besser erkennen, Sicherheit erhöhen, Öffnungen smart gestalten

Vorgang: Verwaltungsausschuss vom 19.05.2021, öffentlich, Nr. 143
Gemeinderat vom 20.05.2021, öffentlich, Nr. 125
jeweiliges Ergebnis: Zurückstellung


Beratungsunterlage ist die Vorlage des Herrn Oberbürgermeisters vom 10.06.2021, GRDrs 318/2021, mit folgendem

Beschlussantrag:

1. Der Durchführung des Projekts "COVID-19 in Stuttgart: Infektionsrisiken besser erkennen, Sicherheit erhöhen, Öffnungen smart gestalten" im Einvernehmen mit dem Land Baden-Württemberg als Teil eines Projekts des Städtetags in Kooperation mit Herrn Professor Dr. Thorsten Lehr wird grundsätzlich zugestimmt.
2. Die Kosten für das Projekt einschließlich externer Begleitung betragen entsprechend vorläufiger Kalkulation des Gesundheitsamts ca. 495.500 EUR. Mittel stehen hierfür im THH 530 Gesundheitsamt nicht zur Verfügung. Externe Fördermittel sind nicht zu erwarten. Die Gesamtkosten sind daher überplanmäßig zu decken. In Abhängigkeit einer möglichen Aktivierungsfähigkeit der erforderlichen Hard- und Software und der konkreten Ausschreibungsergebnisse sind hierzu - gegebenenfalls über eine weitere Beschlussvorlage - noch die erforderlichen Mittelbewilligungen im Ergebnis- und Finanzhaushalt 2021 herbei zu führen.

Die Beratungsunterlage ist dem Originalprotokoll sowie dem Protokollexemplar für die Hauptaktei beigefügt.

Die zu diesem Tagesordnungspunkt gezeigte Präsentation ist dem Protokoll als Dateianhang hinterlegt. Aus Datenschutzgründen wird sie nicht im Internet veröffentlicht. Dem Originalprotokoll und dem Protokollexemplar für die Hauptaktei ist sie in Papierform angehängt.


BMin Dr. Sußmann verweist eingangs auf die Erlaubnis des Sozialministeriums zur Durchführung des Projektes gemeinsam mit dem Deutschen Städtetag. Für die Finanzierung werde es vom Land keine Mittel geben, mit dem Städtetag befinde man sich noch in der Abklärung. Somit müsse der Großteil der Summe von der Stadt bezahlt werden. Des Weiteren weist sie darauf hin, dass es sich hierbei um ein Projekt handle, mit dem in Vorkehrung gegangen werde. Es sei nicht vorherzusehen, wie sich die momentanen Inzidenzen entwickelten. Klarer Ansatz und Alleinstellungsmerkmal des Projektes sei es, Veranstaltungen auch bei steigenden Inzidenzen zu ermöglichen.

Herr Prof. Dr. Lehr berichtet sinngemäß der Präsentation, mit der er das Projekt vorstellt. Zu Folie 3 führt er aus, dass die relative Sieben-Tage-Inzidenz in der Zielgruppe permanent ansteige und sich somit von älteren Menschen hin zu jüngeren verschiebe. Bis die jüngere Bevölkerungsgruppe geimpft sei, werde es noch sehr lange dauern und die Inzidenz weiter hoch bleiben. Diese Gruppe bleibe weiterhin stark beschränkt, was eine Rückkehr ins normale Leben angehe. Detailliert geht er auf das Distanztracking in Innenräumen ein (Folie 5), dessen Geräte im Scheckkartenformat mit Ultrabreitband-Technologie arbeiteten. Diese Technologie stamme aus der Industrie (automatisierte Prozesse wie selbstfahrende Roboter u. ä.) und könne sehr präzise Abstände messen. Im Vergleich zur Bluetooth-Technologie der Corona-Warn-App könnten Abstände viel präziser ermittelt werden (0,5 - 3 m vs. 10 cm). Er führt weiter aus, bei der Unterschreitung von Abständen und Kontaktzeiten gäben die Geräte einen Alarm (Vibration, Ton, Lichtsignal) ab, der aber auch ausgeschaltet werden könne. So könne zwischen Paaren oder Menschen, die in einem gemeinsamen Haushalt wohnten, der Alarm deaktiviert werden. Durch das Tragen der Geräte könnten bei Ermittlung eines positiven Covid-Falles im Nachhinein kritische Kontakte ermittelt werden. Dies ermögliche dem Gesundheitsamt eine viel präzisere Nachverfolgung und reduziere somit die Zahl der in Quarantäne zu schickenden Personen. Weiterer Vorteil der Technik sei die Ermittlung von "Hots Spots", wodurch der Hygieneplan verbessert oder durch Intervention (andere Wegeführung, mehr Personal etc.) eingeschritten werden könne. Abschließend betont er, dass es sich um ein Pilotprojekt handelt. Ziel sei, zu verstehen und zu lernen, wie zukünftig Veranstaltungen sicherer gemacht werden können. Bei 75 Prozent der Infektionen sei nicht bekannt, wo und wie sie stattfänden. Es sei lediglich klar, dass bei Schließung von Einrichtungen wie Schulen Inzidenzen sänken und bei Öffnung wieder anstiegen. Um diese Zusammenhänge zu ermitteln, sei das Pilotprojekt sinnvoll, für das es einen Ethikantrag und ein Datenschutzkonzept geben werde. Ein Pilotprojekt bedeute außerdem, dass es räumlich und zeitlich begrenzt sei. Somit könne das Projekt nicht flächendeckend in Stuttgart durchgeführt werden, sondern nur bei einer begrenzten Anzahl von Lokationen. Die Teilnahme von Organisatoren und Besuchern von Veranstaltungen sei in jedem Fall freiwillig. Er hoffe auf einen großen Erkenntnisgewinn für Stuttgart, die Region und deutschlandweit bezüglich einer möglichen vierten Welle oder zukünftigen Pandemien.

StR Winter (90/GRÜNE) erklärt zunächst, die Vorlage sei sehr kurzfristig zur Verfügung gestellt worden. Seine erste Frage bezieht sich auf das Schulprojekt, bei dem das Verhalten der Schüler*innen außerhalb der Schule natürlich ebenfalls interessant sei. Sinnhaftigkeit und Vorteile des Projektes im geschlossenen Raum erschließe sich ihm noch nicht in Gänze. Wenn in einem geschlossenen Raum ein Covid-Fall auftrete, müssten zunächst alle Personen in Quarantäne, ob mit oder ohne Tracking. Infektionen träten allerdings auch auf Wegen auf; daher stelle sich für ihn die Frage, warum man sich nur auf den Innenraum konzentriere. Nicht ganz unkritisch sei auch der Aspekt des Datenschutzes und der Zeitraum bis zur Löschung der Daten. Aus seiner Sicht müssen Daten nach ca. 14 Tagen (Inkubationszeit plus Sicherheitsrahmen) gelöscht werden. Er verweist auf die Debatte zur Luca-App und erbittet weitere Informationen zum Datenschutz. Abschließend möchte der Stadtrat wissen, was - auch hinsichtlich der Finanzierung - passiert, wenn sich keine Institution für das Projekt interessiere. Er schlägt vor, heute lediglich Vorberatung festzustellen und die Entscheidung im Gemeinderat zu fassen.

BMin Dr. Sußmann bestätigt, dass die Sitzung des Verwaltungsausschusses dazu genutzt werden solle, Fragen an Herrn Prof. Dr. Lehr zu stellen. Die Beauftragung des Projektes werde erst stattfinden, wenn es Interessensbekundungen von Stuttgarter Einrichtungen gebe. Es werde zunächst die Akzeptanz abgeklärt.

In den vergangenen Monaten, so StR Kotz (CDU), sei in Stuttgart Kritik aufgekommen, warum in anderen Städten Versuchs- und Testprojekte jenseits der Corona-Regeln durchgeführt würden und in Stuttgart nicht. Es sei erfreulich, dass mit diesem Vorhaben nun erweitertes Wissen und Erfahrung generiert werden und sich die Landeshauptstadt Stuttgart mit einem Baustein in den Erfahrungsschatz einbringen könne. Bezüglich der Datenschutzrichtlinie gehe er davon aus, dass diese eingehalten werde. Die Pandemie habe für enorme Veränderungen jenseits jeglicher Vorstellungskraft gesorgt. Bei Clubbesitzern und Veranstaltern sowie Gästen oder Besuchern habe sich in der Wertigkeit sicherlich etwas verändert, inwieweit man bereit sei, über manchen Glaubenssatz hinwegzuspringen, um wieder ein normaleres Leben zu führen. Er zeigt sich erfreut, wenn der Gemeinderat zustimme und sich viele Interessenten für das Projekt fänden.

Für StR Urbat (Die FrAKTION LINKE SÖS PIRATEN Tierschutzpartei) ist die Delta-Variante der "Endgegner" im Kampf gegen die Pandemie. Somit werde momentan darüber gesprochen, was geschehe, wenn Delta die Oberhand in der Infektionswelle gewinne. Diese Virusversion sei sehr gefährlich und äußerst ansteckend. Ein Impfschutz sei erst nach der zweiten Impfung gegeben, was bei der aktuell noch geringen Zweitimpfquote zu beachten sei. Das wissenschaftliche Projekt hält der Stadtrat für sinnvoll, der Datenschutz könne entsprechend geregelt werden. Er stellt die Frage, ob die Einwilligung gezwungenermaßen erteilt werden muss, wenn eine Person einen Club besuchen will. In diesem Fall sei die Freiwilligkeit nicht gegeben. Er gehe jedoch davon aus, dass ein Großteil der Gäste diese Einwilligung unterschreiben werde. Des Weiteren sieht er die Gefahr, dass sich Menschen an ständiges "Geortet-werden" gewönnen könnten. In der Pandemie sei dies völlig in Ordnung, allerdings warne er davor, die Überwachungsmethoden nach Ende der Pandemie beizubehalten.

Der Kritik von StR Kotz kann sich StRin Meergans (SPD) anschließen, wonach bisher in Stuttgart nichts Innovatives für mehr Erkenntnisgewinn abgelaufen sei. Durch das Projekt könne einerseits erfahren werden, wie Veranstaltungen durchgeführt werden könnten, und es diene andererseits als Vorbereitung für eine vierte Welle. Große Bedenken äußert sie gegenüber der Luca-App und bittet um Prüfung von sichereren Alternativen. Obwohl der Erkenntnisgewinn für das gesamte Bundesgebiet gelten werde, sei es bedauerlich, dass von Landes- oder Bundesebene keinerlei finanzielle Unterstützung zu erwarten sei.

StRin Yüksel (FDP) hält fest, dass es keinerlei Sicherheit hinsichtlich der zukünftigen Entwicklung in der Pandemie gibt. Daher müsse aus vorsorglichen Gründen ein solches Projekt auf den Weg gebracht werden, mit dem nicht nur die Kultur, sondern die von der Corona-Krise besonders betroffenen jungen Menschen erreicht werden sollen. Den Fragen nach dem Datenschutz schließt sich die Stadträtin an.

Zustimmung zur Vorlage, die vieles klarstelle, äußert StRin von Stein (FW). Der Kritik von StRin Meergans an der Finanzierung könne sie sich anschließen, wichtig sei jedoch der Erkenntnisgewinn in der Prävention.

Dem Einsatz von Apps wie der Luca-App steht StRin Schumann (PULS) sehr kritisch gegenüber. Es müsse intensiv geprüft werden, welche App eingesetzt werde, um den Datenschutzbestimmungen gerecht zu werden. Die Stadträtin thematisiert die mögliche eindeutige Identifikation von Personen und Begegnungen und deren Weitermeldung an das Gesundheitsamt. Es müsse klar definiert werden, wie dies im Projekt gehandhabt werde. Eine eindeutige Identifikation von Personen halte ihre Fraktion nach wie vor für kritisch; auch ein Zeitgewinn sei dadurch nicht gegeben. Sie appelliert an die Eigeninitiative der Bürger*innen, um Clubkultur zu nutzen und gesund bleiben zu können. Trotz dieser Vorbehalte könne sie der Vorlage grundsätzlich zustimmen.

Frau Häußler (GPR) stellt die Frage, inwieweit das Projekt stadtintern zur Anwendung komme. Wenn dies der Fall wäre, müsse ein Mitbestimmungsverfahren initiiert und zahlreiche datenschutzrechtliche Fragen geklärt werden.

BMin Dr. Sußmann erklärt zur Finanzierung, es könne heute nichts Verbindliches zugesagt werden. Man befinde sich mit Land und Städtetag im Gespräch und habe die entsprechenden Argumente vorgebracht. Die Daten generierten einen Mehrwert nicht nur für die Stadt, sondern darüber hinaus. Gegenüber Frau Häußler führt sie aus, es sei bislang kein stadtinterner Einsatz geplant. Es werde ein Interessenbekundungsverfahren geben, in dem sich Kulturschaffende und Clubbesitzer melden könnten. Auf dieser Basis werde so schnell wie möglich ausgewählt und die Umsetzung gestartet.

Zu den Fragen der Ausschussmitglieder nimmt Herr Prof. Dr. Lehr Stellung und führt aus, neben der Clubszene wolle man auch Outdoor-Veranstaltungen berücksichtigen, die aufgrund des Wetters allerdings zeitlich begrenzt seien. Zudem kämen größere Örtlichkeiten wie etwa bei Konzerten jeglicher Art infrage. Wichtiges Auswahlkriterium sei eine ausreichende Belüftung der Räumlichkeiten. Ein weiterer relevanter Aspekt sei die mögliche räumliche Distanz, wobei der Radius kritischer Kontakte flexibel gehandhabt werden könnte. Durch die räumliche Auflösung könnten Unterschiede an verschiedenen Orten identifiziert werden, was Teil der Erarbeitung des Konzeptes mit den Veranstaltern sei.
Herr Prof. Dr. Ehehalt betont, die örtlichen Gegebenheiten dürften keinesfalls dergestalt sein, dass automatisch alle Teilnehmer zu engen Kontaktpersonen würden. Er erläutert die Historie in der Pandemieentwicklung, wonach zu Beginn der Fokus vor allem auf Altenpflegeheimen, Flüchtlingsunterkünften und sozialen Einrichtungen gelegen habe. Dies habe sich deutlich gewandelt, denn die Not der Kinder und Jugendlichen werde immer größer. Mittlerweile wendeten sich vermehrt Eltern und Kulturschaffende an das Gesundheitsamt. Im Prinzip sei klar, wie Ansteckung erfolge. Im Alltag seien Kontaktpersonen jedoch sehr schwer zu ermitteln. Die Ermittlungsarbeit sei immer ungenau, da es schwierig sei, sich lückenlos an alle Aktivitäten zu erinnern. Häufig sei nicht bekannt, wo die Ansteckung erfolgt sei, was er persönlich als sehr unbefriedigend empfinde. In der Pandemie gehe es nicht darum ein Nullrisiko, sondern ein vertretbares Risiko zu erreichen. Zahlreiche Betreiber mit hoher Expertise für ihre Zielgruppe hätten bereits gute Konzepte entwickelt. Es gehe darum, Konzepte auszuprobieren, wie Risiken - flankiert mit Tests und anderen Methoden - minimiert werden könnten. Ein Hygienekonzept funktioniere nur dann, wenn jemand im Raum gewesen sei, der andere anstecken konnte, sich tatsächlich aber niemand oder nur wenige angesteckt hätten. Bei aktuell niedrigen Inzidenzen könne dies getestet werden, ohne ein Risiko einzugehen, um dann zu kalkulieren, ob ein bevölkerungsmedizinisches Risiko vorliege. Er sagt zu, das Projekt erst dann zu starten, wenn die Ethikkommission grünes Licht gegeben habe und alle datenschutzrechtlichen Aspekte geklärt seien. Er betont, es sei wissenschaftliche Praxis, Daten zu anonymisieren; alle datenschutzrechtlichen Aspekte würden berücksichtigt. Der Leiter des Kulturamtes berate seit längerer Zeit das Vorhaben und habe große Bereitschaft signalisiert, den Auswahlprozess bezüglich der Kulturschaffenden zu steuern. Das Haupt- und Personalamt sowie das Rechtsamt seien ebenfalls einbezogen worden, um die Vergabe sicherzustellen.

Gegenüber StR Urbat führt Herr Prof. Dr. Ehehalt aus, die Frage nach der Einwilligungserklärung müsse mit der Ethikkommission geklärt werden. Neben der Corona-Verordnung verweist er auch auf das Hausrecht eines Betreibers. Zur Frage von StRin Schumann zur Identifizierung einzelner Personen hält er fest, eine gute datenschutzrechtliche Beratung sei zu empfehlen. Es gebe verschiedene Möglichkeiten der Umsetzung, zum Beispiel könnten nur Punkte ohne Kenntnis der konkreten Person angezeigt werden, die Personen könnten nur dem Studienleiter bekannt sein oder die Teilnehmer würden direkt vom Gesundheitsamt bei einem kritischen Kontakt informiert. Entscheidend sei, dass von einer Veranstaltung keine Gefahr für die Bevölkerung ausgehe.

Herr Prof. Dr. Lehr ergänzt, das System laufe im Prinzip anonym. So würden den Teilnehmern kryptische Namen zugeordnet. Wenn eine Kontaktnachverfolgung gewünscht werde, müsse für einen gewissen Zeitraum die Verbindung hergestellt werden. In den bereits beteiligten Schulen werde bei der Registrierung eine Liste mit Klarnamen erstellt, die nur zur Hand genommen werde, wenn ein Krankheitsfall auftrete. Dies bedeute eine deutliche Erleichterung, denn dadurch könnten die kritischen Kontakte ermittelt werden. Diese Liste werde nach ca. zwei Wochen automatisch gelöscht, übrig blieben die Punkte ohne Zuordnung zu einer konkreten Person. Diese Vorgehensweise werde benötigt, um die Daten aufzubewahren und später intensiver wissenschaftlich auszuwerten. Der Prozess könne mit dem Datenschutzbeauftragten geklärt werden. Zur Luca-App merkt er an, er habe keinerlei Präferenzen für diese App. Allerdings müsse ein elektronischer Link geschaffen werden, um händisches Aufschreiben zu vermeiden. Idealerweise könnte zuerst eine Registrierung bei der Veranstaltung und dann die Registrierung des Gerätes erfolgen. Er sei jedoch für andere Vorgehensweisen und deren Prüfung offen. Abschließend greift er die Delta-Variante auf, die in Deutschland aktuell bei zwei Prozent liege. In England liege der Anteil mittlerweile bei 90 Prozent, und es gebe trotz höherer Impfquote steigende Fallzahlen. Die Entwicklung sei noch nicht absehbar.

StR Winter greift die Frage der Teilnehmer auf. Es dürften nicht nur die Clubs in den Vordergrund gestellt, sondern müssten auch andere Veranstaltungen berücksichtigt werden. Dies sagt EBM Dr. Mayer zu. Die Bereitschaft sei sehr groß, verschiedene Veranstaltungen einzubeziehen. Er rechne damit, dass die Kulturszene für das Projekt sehr aufgeschlossen sein werde.

Wenn es um die Zukunft geht, hält es StR Rockenbauch (Die FrAKTION LINKE SÖS PIRATEN Tierschutzpartei) für dringend notwendig, weitere Forschungsprojekte auf den Weg zu bringen. Unabhängig vom Veranstaltungskonzept müssten Personen im Innen- und Außenbereich begleitet werden, um Erkenntnisse über Mutationen, Verbreitungen usw. zu gewinnen. Er fordert, in Stuttgart eine repräsentative, sozialdemographisch differenzierte Panelgruppe einzurichten, die über einen längeren Zeitraum wissenschaftlich begleitet werde.

Mit einem Dank an die Referenten stellt BMin Dr. Sußmann fest:

Die GRDrs 318/2021 ist vorberaten und wird ohne Votum an den Gemeinderat verwiesen.
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