Landeshauptstadt Stuttgart
Referat Jugend und Bildung
Gz: JB
GRDrs 367/2018
Stuttgart,
05/28/2018



Ganztagesgrundschulen - Umsetzung der Haushaltsbeschlüsse zur Finanzierung freier Träger



Beschlußvorlage
Vorlage an
    zur
SitzungsartSitzungstermin
VerwaltungsausschussBeschlussfassungöffentlich13.06.2018



Beschlußantrag:

1.
1. In Ganztagesgrundschulen, in denen die Betreuung im Rahmen der Verlässlichen Grundschule von freien Trägern durchgeführt wird, wird rückwirkend ab 1.1.2018 eine Overheadpauschale in Höhe von 1.520.- Euro pro Mittagsgruppe für Halbtagesklassen (10 Stunden Betreuungszeit ca. von 12:00 bis 14:00 Uhr) finanziert.

2. An den Ganztagesgrundschulstandorten, an denen bereits heute eine Betreuung aus einer Hand erfolgt, dürfen künftig auch die Mittagsbetreuungsgruppen für Halbtagesklassen bei der Ermittlung der Leitungsfreistellung mit 0,15% angerechnet werden. Die Leitungsfreistellung wird bei 200% pro Schulstandort gedeckelt. 20% der Leitungsfreistellung können für die zentrale Aufgabenerledigung der Träger verwendet werden.

3. Weitere VGS-Gruppen des Schulverwaltungsamtes in Ganztagesgrundschulen werden sukzessive in Absprache mit dem jeweiligen Träger in die Hand des Trägers überführt und analog den Beschlussanträgen 1-2 finanziert.

4. Rückwirkend zum 1.1.2018 wird die Overheadpauschale für die freien Träger an Ganztagesgrundschulen um 700.- Euro auf 5.015.- Euro pro Klasse / pro Gruppe erhöht.

5. Die Kosten in Höhe von 408.000 Euro jährlich für die unter Beschlussziffer 1 – 3 beschriebenen Maßnahmen, sowie die Kosten in Höhe von 201.600 Euro für das Haushaltsjahr 2018 und 229.600 Euro für das Haushaltsjahr 2019 für die unter Beschlussziffer 4 beschriebene Maßnahme werden im Teilergebnishaushalt 400 – Schulverwaltungsamt – ausgewiesen. Die erforderlichen Mittel wurden vom Gemeinderat im Doppelhaushalt 2018/19 zur Verfügung gestellt.




Begründung:


Auf die Gemeinderatsdrucksachen 433/2017 und 993/2017 wird Bezug genommen.

Bei einer Ganztagesschule in Wahlform werden derzeit nur die Personalkosten für die Frühbetreuung (15% einer vollen Fachkraftstelle pro Jahr) bzw. Mittagsbetreuung (31% einer vollen Fachkraftstelle) pro Jahr finanziert. Künftig erhalten die freien Träger der Jugendhilfe, die diese Angebote vorhalten, sowohl eine Overheadpauschale in Höhe von 1520.- Euro pro Mittagsgruppe als auch Leitungsfreistellung analog Ganztagesklassen/-gruppen. Eine Deckelung der Leitungsstellen erfolgt künftig bei 2 Vollzeitstellen, auch um die Verhältnismäßigkeit gegenüber der Schulleitung zu wahren.

In den kommenden Jahren sollen die noch bestehenden Gruppen für die Betreuung der Kinder aus Halbtagesklassen, die derzeit noch in Trägerschaft des Schulverwaltungsamtes sind, sukzessive an den jeweiligen freien Träger der Ganztagesgrundschule übergehen. Der Übergang soll im gegenseitigen Einvernehmen von Schulverwaltungsamt und Träger schulweise erfolgen. Dabei ist die Personalsituation genau zu betrachten. Geplant sind ca. 10 Gruppen pro Schuljahr, beginnend mit Standorten, an denen nur noch wenige Betreuungskräfte des Schulverwaltungsamtes arbeiten.

An neuen Ganztagesgrundschulstandorten soll die Betreuung der Kinder aus Halbtagesklassen von Anfang an von den freien Trägern der Jugendhilfe übernommen werden. Beim Schulverwaltungsamt verbleibt – bis zum Auslaufen in einem Zeitrahmen von maximal 3 Jahren - die Betreuung im Rahmen der Flexiblen Nachmittagsbetreuung bis maximal 17:00 Uhr für die Kinder, die wegen sukzessivem Ausbau der Ganztagesschule noch nicht die Möglichkeit haben, am Ganztag teilzunehmen

Der städtische Träger Jugendamt übernimmt mit jeder neuen Ganztagesgrundschule das gesamte Bildungs- und Betreuungsangebot einschließlich den Angeboten der Verlässlichen Grundschule und Flexiblen Nachmittagsbetreuung.

Die Erhöhung der Overheadpauschale um 700.- Euro pro Ganztagesklasse bzw. –gruppe erfolgt entsprechend den Beschlüssen zum Doppelhaushalt 2018/2019.


Finanzielle Auswirkungen

Beschlussanträge 1 bis 3:
Für die Übernahme der Mittagsgruppen in Schulen mit Trägerschaft aus einer Hand einschließlich sukzessiver Übernahme einzelner Gruppen in den Schuljahren 2018/19 und 2019/20 entstehen Kosten in Höhe von 408.000.- Euro jährlich (GRDrs. 433/2017). Damit ist der Overhead für die Mittagsbetreuung sowie die erhöhte Leitungsfreistellung finanziert.

Die zusätzlichen Mittel wurden im Doppelhaushalt 2018/2019 wie folgt bereitgestellt:
Auftrag 40211001000
Kontengruppe 44580050 116.000 Euro
Kontengruppe 48115192 292.000 Euro
408.000 Euro

Beschlussantrag 4:
Für die Erhöhung des Overheads für Ganztagesklassen / Gruppen um 700.-€ pro Klasse/Gruppe entstehen folgende Kosten (GRDrs. 993/2017):

HHJ 2018 201.600.- Euro für 288 Klassen/Gruppen
HHJ 2019 229.600.- Euro für 328 Klassen/Gruppen

Die zusätzlichen Mittel wurden im Doppelhaushalt 2018/2019 wie folgt bereitgestellt:
Auftrag 40211001000 Kontengruppe 44580050



Beteiligte Stellen

Referat WFB

Vorliegende Anträge/Anfragen

keine

Erledigte Anträge/Anfragen

keine



Isabel Fezer
Bürgermeisterin


Anlagen

keine

<Anlagen>



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