Landeshauptstadt Stuttgart
Oberbürgermeister
Gz: S/OB-ÖPNV
GRDrs 1255/2023
Stuttgart,
11/22/2023



Sozialticket 2023



Beschlußvorlage
Vorlage an
    zur
SitzungsartSitzungstermin
VerwaltungsausschussBeschlussfassungöffentlich29.11.2023



Beschlußantrag:

1. Die neuen Vereinbarungen zwischen der Landeshauptstadt Stuttgart und der Stuttgarter Straßenbahnen AG sowie der Verkehrs- und Tarifverbund Stuttgart GmbH über die Ausgabe und Abrechnung des „SozialTickets“ für Inhaber einer „Bonuscard + Kultur“ der LHS, wird zugestimmt.

2. Der Zuschuss der Landeshauptstadt wird für das Jahr 2023 auf einen Betrag von 5.118.105 Euro begrenzt. Der Deckelungsbetrag wird jährlich entsprechend der Preisentwicklung der einbezogenen Ticketgattungen dynamisiert.


Begründung:

- Im Rahmen der Haushaltsberatungen 2014/2015 ist durch den Gemeinderat am 20. Dezember 2013 ein Grundsatzbeschluss zur Einführung eines Stuttgarter Sozialtickets gefasst worden (siehe Haushaltsantrag Nr. 1003/2013). Ziel war es, die bereits bestehende städtische Bezuschussung bestimmter Ticketarten des ÖPNV, die die LHS schon seit geraumer Zeit als freiwillige Leistung erbringt, zu verbessern.


Die LHS stellt den berechtigten Bürgerinnen und Bürger eine Bonuscard aus. Besitzerinnen und Besitzer dieser Bonuscard sind zum Kauf ermäßigter VVS-Tickets („SozialTicket“) bei der SSB berechtigt. Die Differenz zum jeweiligen regulären Ticketpreis gleicht die LHS dem VVS über die SSB aus („Tarifausgleich Bonuscard“). Mit Start des Deutschlandtickets zum 1. Mai wurde auch das Stuttgarter SozialTicket reformiert.

In der Verwaltungsausschusssitzung am 8. Februar 2023 wurden die Grundlagen für jeweils eine neue Vereinbarung (siehe Anlagen) zwischen der LHS und dem VVS, sowie der LHS und der SSB beschlossen. Demnach bleibt der Zuschussanteil der LHS bei 50% (wie bisher). Bezogen auf den Preis des DeutschlandTickets von derzeit 49 Euro, erhalten die Berechtigten das Stuttgarter SozialTicket für derzeit 24,50 Euro. Das Stuttgarter SozialTicket ist dabei im gesamten VVS- Gebiet gültig. Insgesamt bietet das Stuttgarter SozialTicket seit dem 1. Mai 2023 damit die Berechtigten ein deutlich verbessertes Angebot zu einem deutlich günstigeren Preis als bislang. Die Ausgabe als Stuttgarter SozialTicket erfolgt dabei wie bislang auch als Monatsticket in Barkauf.

Im Februar standen die Regularien und die Förderrichtlinien für das DeutschlandTicket noch nicht fest. Der vom Gemeinderat gefasste Beschluss zum neuen Stuttgarter SozialTicket erfolgte unter der Prämisse, dass die Zuschussquote der LHS bei 50% bliebe und durch den neuen angesetzten Basispreis von 49 Euro (Preis für das DeutschlandTicket), der Zuschuss für ein Sozialticket sich nur auf 24,50 Euro belaufe. In der Zwischenzeit stehen die Regularien und Richtlinien fest, so dass entgegen der ersten Annahme, der Basispreis für das Sozialticket nicht den 49 Euro entsprechen dürfen. Deshalb müssen weiterhin die alten Zeittickets als Basispreis verwendet werden. Finanziell ändert sich für die LHS gegenüber der bisherigen Regelung ab dem 1. Mai 2023 jedoch nichts, weil auch beim neuen Stuttgarter SozialTicket ein Deckelungsbetrag für den maximalen Gesamtzuschuss der LHS vereinbart ist, der aufgrund der aktuellen Absatzzahlen zum Tragen kommt. Dieser beläuft sich für das Jahr auf rund 5,1 Mio. Euro. Unter der (realistischen) Annahme, dass im Jahr 2023 ungefähr 214 000 Sozialtickets verkauft werden, ergibt sich ein Zuschussbetrag von 23,94 Euro pro Stuttgarter SozialTicket.


Ansonsten wird mit der Vereinbarung das umgesetzt was der Gemeinderat am 8. Februar beschlossen hat:


Finanzielle Auswirkungen

Die Aufwendungen werden im Teilergebnishaushalt THH 500, Amtsbereich 5003180 – Sonstige soziale Hilfen und Leistungen, Schlüsselprodukt 1.31.80.02.00.00-500 – Soziale Vergünstigungen und Sozialpässe, Kontengruppe 43310 – Soziale Leistungen –, gedeckt.



Beteiligte Stellen

Die Referate WFB und SI haben mitgezeichnet. Die VVS und SSB wurden beteiligt.




Dr. Frank Nopper

Anlagen

<Anlagen>



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