Landeshauptstadt Stuttgart
Referat Kultur/Bildung und Sport
Gz: KBS
GRDrs 1344/2011
Stuttgart,
12/01/2011



Haushalt 2012/13

Unterlage für die 2. Lesung des Verwaltungsausschuss zur nichtöffentlichen Behandlung am 05.12.2011



Schülerhäuser / Ganztagesschulen
1. Schülerhäuser: Überarbeitete Betriebskosten
2. Ganztagesgrundschulen:alternative Berechnung der Investitions- und Betriebskosten bei 6 bis 7 Ganztagesschulen jährlich
3. Ganztagesschulen an weiterführenden Schulen


Beantwortung / Stellungnahme


In der ersten Lesung wurden zusätzliche und alternative Berechnungen für den Ausbau von Schülerhäusern und Ganztagesschulen gewünscht, die in Anlage 1 dargestellt sind.

1. Schülerhäuser (angepasste Betriebskosten)
Entsprechend der Diskussion im Rahmen der 1. Lesung kann die Standardverbesserung bestehender Gruppen und die sukzessive Einrichtung neuer Gruppen nach und nach ab dem Frühjahr 2012 umgesetzt werden (siehe Anlage 1, Seite 1, Ziffer I Schülerhäuser, lfd. Nummer 1 und 2). Die Betriebskosten 2012 wurden entsprechend angepasst.


2. Ganztagesgrundschulen (alternative Kostenberechnung für 6 bis 7 Ganztagesschulen pro Jahr im Doppelhaushalt 2012/2013)

Entsprechend der Diskussion im Rahmen der 1. Lesung wurde die Umsetzung der Standardverbesserung an den 14 bestehenden Ganztagesgrundschulen bzw. der Mittelabfluss zum Schuljahr 2012/13 entsprechend angepasst (siehe Anlage 1, Seite 2, Ziffer II Ganztagesgrundschulen, lfd. Nummer 5).

Soll die Anzahl der einzurichtenden Ganztagesgrundschulen auf 6 bis 7 pro Jahr reduziert werden, ergibt dies insgesamt 13 Ganztagesgrundschulen im Doppelhaushalt. Die Darstellung der finanziellen Auswirkungen wurde in Anlage 1 entsprechend berücksichtigt. Eine Einrichtung von 13 Ganztagesschulen pro Doppelhaushalt entspräche der beabsichtigten Vorgehensweise der Landesregierung, Ganztagesgrundschulen bis zum Jahr 2020 einzurichten (siehe Anlage 1, Seite 2, Ziffer II Ganztagesgrundschulen, lfd. Nummer 6).

Diese Änderungen des Ganztagesschulprogramms würden zu folgenden veränderten finanziellen Auswirkungen gegenüber der GRDrs 199/2011 führen:

3. Ganztagesschulen an weiterführenden Schulen:

In Ergänzung zur GRDrs 1148/2011 werden entsprechend der Diskussion in der 1. Lesung die finanziellen Folgen für die Einrichtung von bis zu 4 weiterführenden Schulen als Ganztagesschulen dargestellt: .

- Annahme für die Betriebskostenkalkulation: - Nachrichtlich ist darüber hinaus die als logische Folge notwendige Standardverbesserung der drei seit dem Schuljahr 2007/08 eingerichteten teil-/gebundenen Ganztagesschulen im Haupt- / Werkrealschulbereich dargestellt:
Elise von König-Schule, Bismarckschule, WRS Ostheim (Anlage 1, Punkt III c)

- Ebenfalls nachrichtlich dargestellt ist in Anlage 1, Punkt III d) die Übertragung der Standardverbesserung (Ausweitung Betreuungsstunden und Mittagessensorganisation, allerdings keine investiven Maßnahmen in Mensen) auch auf die zehn im Haupt-/Werkrealschulbereich eingerichteten Schulen mit Erweitertem Betreuungsangebot (EBA-Schulen). Dies sind die Altenburgschule, Friedensschule, WRS Gablenberg, Heusteigschule, Hohensteinschule, Raitelsbergschule, Rappachschule, Rosensteinschule, Uhlandschule, Wilhelmsschule Wangen (Anlage 1, Punkt III d). Bereits in den 90er Jahren wurden diese Schulen im Hauptschulbereich nach einem besonderen „Stuttgarter Modell“ als Ganztagesschulen eingerichtet (ohne Mittagessenangebot, Betreuung nur für ausgewählte Gruppen).


Der gesamte Mittelbedarf für die Ganztagesschulen an weiterführenden Schulen ist in Anlage 1, Punkt III, Nr. a bis d, dargestellt.







Dr. Susanne Eisenmann



<Anlagen>


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Anlage 1 GRDrs 1344_2011.pdf