Landeshauptstadt Stuttgart
Referat Kultur/Bildung und Sport
Gz:
KBS
GRDrs
538/2015
Stuttgart,
06/16/2015
Kultur im Dialog
- Sachstand
Mitteilungsvorlage
Vorlage an
zur
Sitzungsart
Sitzungstermin
Ausschuss für Kultur und Medien
Verwaltungsausschuss
Kenntnisnahme
Kenntnisnahme
öffentlich
öffentlich
30.06.2015
01.07.2015
Kurzfassung des Berichts:
Ausführlicher Bericht siehe Anlage 1
In den Jahren 2011 - 2013 mobilisierte der Beteiligungsprozess „Kultur im Dialog“ rund 200 Kulturschaffende. Er wurde 2010 von den sachkundigen Mitgliedern des Ausschusses für Kultur und Medien initiiert und fand unter der Moderation der Bürgerstiftung Stuttgart und Planung einer Steuerungsgruppe statt, die sich aus Vertretern des Gemeinderats, der sachkundigen Mitglieder des Ausschusses für Kultur und Medien, der Bürgerstiftung Stuttgart und des Kulturamtes zusammensetzte. Basis für den partizipatorischen Prozess war der Beschluss des Gemeinderats vom 21. Januar 2011 (GRDrs 958/2010), der den Auftrag formulierte, „Kulturelle Leitlinien im Dialog mit dem Gemeinderat, mit Kulturschaffenden und den Einwohnern Stuttgarts zu entwickeln“.
Der Gemeinderat begrüßte die Ergebnisse des Prozesses und beschloss im Juli 2013 (GRDrs 701/2013), neben einem Bekenntnis zur Stuttgarter Kultur und der Absicht, diese zu stärken, einstimmig, dass die Kulturverwaltung in zwei Jahren berichten wird, welche Ansätze aus „Kultur im Dialog“ realisiert werden konnten.
Aus der Arbeit von „Kultur im Dialog“ haben sich – wie Herr Professor Dr. Kurt-Jürgen Maaß in seiner zusammenfassenden Betrachtung des Prozesses formuliert – acht übergreifende Forderungen ergeben: Kulturpolitik soll
fördern und bewahren
bilden und einbeziehen
kommunizieren und beteiligen
kooperieren und auswerten
Der Abschlussbericht wurde 2013 rechtzeitig zu Beginn der Haushaltsberatungen vorgelegt, so dass der Gemeinderat im Rahmen der Haushaltsplanberatungen 2014/2015 einige wichtige Empfehlungen aus „Kultur im Dialog“ aufgegriffen und entsprechende Mittel oder Stellen bewilligt hat.
In den vergangenen zwei Jahren konnten insbesondere folgende Maßnahmen realisiert werden:
Erhöhung der Fördermittel
Schaffung einer Koordinierungsstelle für „Kulturelle Bildung“
Einrichtung des Innovationsfonds Bildende Kunst
Ergänzung der Atelierrichtlinien
Neue Kommunikations- und Beteiligungsformate
Stärkung der Arbeitskreise der Sparten
Im ausführlichen Bericht (Anlage 1) sind die einzelnen Maßnahmen, wie auch die Empfehlungen, die nicht umgesetzt werden konnten, detailliert dargestellt.
Unabhängig von „Kultur im Dialog“ hat die Kulturverwaltung den Gemeinderat erstmalig im April 2013 (GRDrs 264/2013) auf das Problem der strukturellen Unterfinanzierung hingewiesen und Handlungsbedarf signalisiert. Im Abschlussbericht von „Kultur im Dialog“ wird ebenfalls die strukturelle Unterfinanzierung vieler Kultureinrichtungen als Problem benannt und die Initiative der Kulturverwaltung begrüßt.
Die Kulturverwaltung schlägt dem Gemeinderat auch bei den anstehenden Haushaltsplanberatungen mit oberster Priorität (GRDrs 802/2014, Neufassung) eine Erhöhung der Fördermittel zur Behebung der strukturellen Unterfinanzierung vor.
Abschließende Betrachtung
Viele Vorschläge konnten in den vergangenen zwei Jahren umgesetzt werden. Der Gemeinderat hat – wie dargestellt – neue finanzielle Spielräume eröffnet und damit entsprechend der Beschlusslage 2013 die Stuttgarter Kultur gestärkt. Aber auch die Forderungen, die nicht die Finanzen betreffen, zu nennen sind beispielsweise Wertschätzung und Kommunikation, wurden soweit möglich umgesetzt und haben dazu beigetragen, dass sich das Klima für Kulturschaffende in Stuttgart weiter verbessert.
Beteiligte Stellen
Keine
Vorliegende Anträge/Anfragen
Keine
Keine
Dr. Susanne Eisenmann
Ausführlicher Bericht
Ausführlicher Bericht
Die Prozessbeteiligten von „Kultur im Dialog“ haben umfangreiche Empfehlungen zur Stärkung der Kultur und der Kulturinstitutionen ausgesprochen. Im Folgenden werden einzelne Themenfelder entsprechend der Systematik der Betrachtung des Prozesses durch Herrn Professor Dr. Kurt-Jürgen Maaß dargestellt.
1.
Fördern und Bewahren
a.
Fördern
Der Gemeinderat hat in den Haushaltsberatungen 2013 ein klares Bekenntnis für die Bedeutung der Kultur für die Stadtgesellschaft abgelegt und die finanziellen Mittel nachhaltig erhöht. Besonders herauszuheben sind folgende Bereiche:
Strukturelle Unterfinanzierung
Erklärtes Ziel der Kulturverwaltung war und ist es, die strukturelle Unterfinanzierung der institutionell geförderten Einrichtungen zu beseitigen und eine Dynamisierung der Zuschüsse anzustreben, damit anfallende Kostensteigerungen aufgefangen werden können. Ein Einstieg in diesen finanziellen Ausgleich, insbesondere bei personalintensiven Einrichtungen, war erfreulicherweise bereits bei den Haushaltsberatungen 2013 möglich. Wie bereits in der Kurzfassung des Berichts ausgeführt, hat die Kulturverwaltung diese Maßnahme unabhängig von „Kultur im Dialog“ entwickelt, gleichwohl trägt sie damit auch einer zentralen Forderung des Prozesses nach einer Dynamisierung der Zuschüsse Rechnung.
Innovationsfonds Bildende Kunst
Ein wichtiges Thema bei „Kultur im Dialog“ war die Öffnung der Förderung für interdisziplinär ausgerichtete Projekte und die Förderung von neuen Spielformen der Kunst im öffentlichen Raum. Mit Beschluss des Gemeinderats wurde 2014 der Innovationsfonds Bildende Kunst (GRDrs 1363/2013) mit besonderer Berücksichtigung dieser Zielsetzungen neu eingerichtet und die zur Verfügung stehenden Mittel um 67.500 EURO auf 100.000 EURO verdreifacht. Die Einführung von Richtlinien und einer Fachjury sorgen für ein transparentes und qualitätsorientiertes Verfahren.
Inzwischen konnten die Fördermittel zweimal erfolgreich vergeben werden. Es zeigt sich schon jetzt deutlich, dass die Einführung des Innovationsfonds eine gezieltere und nachhaltigere Förderung innovativer Projekte und Initiativen der freien Stuttgarter Kunstszene ermöglicht.
Auch ein „Feuerwehrtopf“ mit 10.000 EURO zur Finanzierung kurzfristiger Kunstprojekte steht zur Verfügung.
Erweiterung der Atelierförderung
Bei „Kultur im Dialog“ war der Verweis auf die schwierige Raumsituation ein wichtiges Thema und der Bedarf an bezahlbaren Atelierräumen ein zentrales Anliegen der hiesigen Kunstszene. Mit den durch den Wegfall des Atelierhauses Nordbahnhofstraße 45 freiwerdenden Fördermitteln konnte das bisherige Atelierförderprogramm der Stadt durch die Vergabe von Mietzuschüssen zur Unterstützung bei der Finanzierung selbstangemieteter Atelierräume ergänzt werden. Neben den subventionierten städtischen Ateliers können damit zukünftig über den gesamten Stadtraum verteilt flexibel Arbeitsräume gefördert werden, die den jeweils spezifischen Produktionsanforderungen entsprechen. Insgesamt widmete der Gemeinderat dafür ab 2014 76.000 EURO zur Verfügung um.
Bei der ersten Vergabe von Mietzuschüssen konnten 16 Künstlerinnen und Künstler berücksichtigt werden.
Hannsmann-Poethen Literaturstipendium
Im Rahmen der Literaturförderung hat der Gemeinderat am 3.7.2013
(GRDrs 86/2013) beschlossen, ein Arbeits- und Aufenthaltsstipendium, das Hannsmann-Poethen Literaturstipendium der Landeshauptstadt Stuttgart, für ein literarisch-künstlerisch arbeitendes Duo auszuloben. Das Stipendium soll alle zwei Jahre vergeben werden und hat eine Fördersumme von 30.000 Euro. Es wird in diesem Jahr zum ersten Mal vergeben werden. Die Ausschreibung wird im Mai erfolgen, Bewerbungsschluss ist der 15. Juli. Bewerben können sich Schriftsteller/innen, die sich – unabhängig von Medium und literarischer Gattung – durch Veröffentlichungen ausgewiesen haben und ihre besondere literarische Befähigung durch Arbeitsproben nachweisen; entsprechend gilt dies auch für den Bereich der Kinder- und Jugendliteratur. Mit diesem spartenübergreifenden Stipendium, das Literatur mit anderen künstlerischen Ausdrucksformen (Kunst, Musik, Theater, Film, Neue Medien etc.) in Verbindung bringt, soll die literarische, aber auch die gesamte kulturelle Szene weiter belebt und für neue, ungewohnte Erfahrungen geöffnet werden
Ämterübergreifende Beratungsstelle
Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Amtes unterstützen im Rahmen ihrer Möglichkeiten selbstverständlich Künstlerinnen und Künstler bei deren Vorhaben und nehmen dort, wo es zielführend ist, auch unterstützenden Kontakt zu anderen Ämtern auf bzw. arbeitet mit diesen zusammen. Bereits seit Oktober 2012 trifft sich unter der Leitung der städtischen Wirtschaftsförderung die interdisziplinäre Projektgruppe „Zwischennutzung“, die einen Leitfaden für kreative Zwischennutzer erarbeitet hat und sich regelmäßig über aktuelle Projekte austauscht. Eine ämterübergreifende Beratungsstelle hat deshalb aus der Sicht der Kulturverwaltung keine hohe Priorität.
b.
Bewahren
Herr Professor Dr. Maaß regt an, dass die Institutionen der städtischen Erinnerungskultur Migrationsgeschichte als selbstverständlichen Teil der Stadtgeschichte dokumentieren und erzählen.
Stadtarchiv
Im Stadtarchiv ist das Thema Migration bzw. Migrationsgeschichte sowohl Teil der Historischen Bildungsarbeit wie auch der archivfachlichen Aufgabe der aktiven Überlieferungsbildung. Das heißt, das Stadtarchiv als ein Gedächtnis der Stadtgesellschaft übernimmt zur dauerhaften Sicherung und allgemeinen Nutzung für Bürgerschaft und Forschung die authentischen Unterlagen von Migranten und ihren Organisationen als genuinen Teil der Stadtgeschichte. Diese Bestände bieten wiederum einen idealen Anknüpfungspunkt für Bildungsangebote. Die Vereinsunterlagen des italienischen Kultur- und Sportverein ARCES e.V. sind im Stadtarchiv fachlich erschlossen und auch bereits von Forschenden genutzt worden. Weitere Unterlagen konnte das Stadtarchiv von den Vereinigungen der Ashanti-Union (Ghana) und des Circulo Argentino übernehmen; mit anderen Vereinen ist das Stadtarchiv im Kontakt.
2013 hat das Stadtarchiv Stuttgart eine Fachtagung zum Thema „Archiv und Migration“ ausgerichtet, im Herbst 2015 wird das Stadtarchiv in Verbindung mit dem Forum der Kulturen eine Veranstaltung durchführen, bei der das Stadtarchiv sowie die Chancen und Möglichkeiten der Archivierung der Unterlagen der Migranten vorgestellt und besprochen werden. Das Stadtarchiv sieht hier eine wichtige, freilich zusätzliche Aufgabe bei der Dokumentation der Stadtgesellschaft; deshalb sind im Rahmen der Umsetzung des Kulturentwicklungsplans Mittel zur Intensivierung dieser Arbeit beantragt worden.
Planungsstab Stadtmuseum
Der Planungsstab Stadtmuseum verfolgt das Thema Migrationsgeschichte seit Beginn der Planung 2007 als roten Faden in der Vorbereitung des Museums. Die Migrationsgeschichte der Stadt wird in der ständigen Ausstellung als integrierter Aspekt der Stadtgeschichte erzählt. Dies drückt sich, ebenso wie die gegenwartsbezogene Sammlung von Themen wie „Stuttgart 21“ in der Sammlungskonzeption des Stadtmuseums aus (vgl.
www.stadtmuseum-stuttgart.de/sammlung-konzept
).
Bereits 2007/08 wurde ein großes Konvolut zur „Flüchtlingsgeschichte“ der 1990er Jahre gesammelt. 2010 und 2011 wurden in Vorbereitung des Museums zwei Sonderausstellungen durchgeführt: 2010 zu den Anwerbeabkommen mit Griechenland und Spanien („Liebe auf den zweiten Blick“ im Rathaus) und 2011 zum Anwerbeabkommen mit der Türkei („Merhaba Stuttgart in Kooperation mit dem Linden-Museum und dem Deutsch-Türkischen Forum). Darüber hinaus gab es 2010-12 eine groß angelegte und von der Robert Bosch Stiftung geförderte Sammlungsaktion zur Migrationsgeschichte, die in die Webseite
www.migrationsgeschichte.de
mündete.
Das Stadtmuseum pflegt einen kontinuierlichen Austausch mit dem Forum der Kulturen und verschiedenen Migrantenselbstorganisationen, um den Sammlungsbestand zur Migrationsgeschichte kontinuierlich zu erweitern. Die bei „Kultur im Dialog“ formulierte Anforderung, die Diversität der Stadtgeschichte zu repräsentieren wird vom Stadtmuseum aktiv verfolgt.
2.
Bilden und Einbeziehen
a.
Bilden
Kulturelle Bildung
Der Gemeinderat hat im Rahmen der Haushaltsplanberatungen 2014/15 Mittel für die Einrichtung einer qualifizierten Koordinierungsstelle für „Kulturelle Bildung“ beschlossen und die Kulturverwaltung konnte das Netzwerk Kulturelle Bildung Stuttgart (kubi-S) einrichten.
Kubi-S ist „Drehscheibe“ bei der Beratung der Stuttgarter Lehrerinnen und Lehrer, Erzieherinnen und Erziehern. Derzeit wird
– wie auch bei „Kultur im Dialog“ gefordert -
ein Rahmenkonzept zur kommunalen Kulturellen Bildung erarbeitet. Erster Aufgabenschwerpunkt ist der Aufbau eines Kulturangebots in der verbindlichen Ganztagesgrundschule und Ganztagesgrundschule in Wahlform analog zum bereits bestehenden Angebot im Sportbereich. Mit Beschluss des Gemeinderates (GRDrs 842/2014) starteten die ersten drei Pilotprojekte mit dem 2. Schulhalbjahr 2014/15. Nach den ersten Monaten verlaufen die Projekte gut, die Resonanz bei den Beteiligten ist positiv. Weitere Projektpartner werden derzeit vermittelt und Schulen und Vereine über das neue Modell beraten.
Zur weiteren Entwicklung und Umsetzung eines Rahmenkonzepts zur Kulturellen Bildung wurde eine „Arbeitsgruppe Kulturelle Bildung“, bestehend aus Expertinnen und Experten ihres jeweiligen Arbeitsbereichs, als beratendes und begleitendes Gremium gegründet. Die Arbeitsgruppe wird sich u.a. mit dem Thema Qualifizierungsstandards für die Kulturschaffenden beschäftigen. Ein Nachschulungs- und Fortbildungsprogramm für Kulturschaffende, die im Ganztag aktiv werden wollen, ist mit der VHS in Vorbereitung und wird mit dem Schulverwaltungsamt abgestimmt. Eine Homepage für kulturelle Bildung ist in Arbeit, diese macht zukünftig die Angebote der kulturellen Bildung für alle Interessierten transparent und leicht zugänglich.
Stadtplan zu kulturellen Bildungsangeboten
Der von einer der Arbeitsgruppen von „Kultur im Dialog“ geforderte Stadtplan zu kulturellen Bildungsangeboten wurde bisher nicht entwickelt. Die Kulturverwaltung sieht dafür auch keine Notwendigkeit, da jede Kultureinrichtung per se zur kulturellen Bildung beiträgt und deshalb alle Einrichtungen aufzuführen wären.
Die Kulturvermittlung arbeitet jedoch daran, den ebenfalls im Prozess „Kultur im Dialog“ geäußerten Wunsch nach einem „Kulturkataster“ in Zusammenarbeit mit dem Stadtmessungsamt und der Abteilung eGovernment des Haupt- und Personalamtes zu erfüllen. Nach umfangreichen Vorarbeiten wurde Anfang Juni eine Variante des Stadtplans freigeschaltet, in der Theater, Museen, Bibliotheken, Haltestellen der Fahrbibliothek, Musikschulen, Galerien, Literatureinrichtungen, Kunsteinrichtungen und Off-Spaces, Kunst im Öffentlichen Raum, Denkmale markiert sind. Im Lauf der nächsten Monate werden Markierungen für Archive, Kunstschulen, Probeorte der Musikvereine, Gesangvereine, Chöre und kirchlichen Ensembles usw. folgen.
Der künftige Internetauftritt „Kulturelle Bildung in Stuttgart“ des kubi-S wird auflisten, welche Kultureinrichtungen und Kulturschaffende Angebote zur kulturellen Bildung machen. Das freigeschaltete KulturNavi (
www.stuttgart.de/kulturnavi
) deckt vorab einen Teil der Informationen ab, die im künftigen kubi-S-Angebot enthalten sein werden. Die auf Arbeitsebene für das KulturNavi erstellten Datensätze sind Grundlage für den komfortabler und nutzerfreundlicher geplanten Auftritt „Kulturelle Bildung in Stuttgart“.
b.
Einbeziehen
Verankerung von interkulturellen Angeboten und Kompetenzen bei den Kultureinrichtungen
In Kooperation mit den Mittlerorganisationen wird die Professionalität und Kontinuität interkultureller Arbeit gestärkt. Hier ist vor allem der aktive Arbeitskreis „Initiativkreis Interkulturelle Stadt (IKIS)“ ein wichtiges Sprachrohr. Der Kreis, der aus Vertretern interessierter Kulturinstitutionen und kommunaler Verwaltung besteht, initiiert weiterhin den Austausch zu Themen wie kulturelle und künstlerische Veränderungsprozesse der Migrationsgesellschaft und der interkulturellen Öffnung kommunaler Kulturarbeit. Die vom Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst Baden-Württemberg initiierten „Leitlinien Interkultureller Kulturarbeit“, die im Juli veröffentlicht werden, sollen im IKIS-Kreis in Zukunft ebenfalls diskutiert werden.
Ein wichtiges Thema mit dem sich der IKIS-Kreis im letzten Jahr beschäftigt hat, ist die Kulturarbeit im Rahmen der steigenden Flüchtlingszahlen. Aus diesem Grund veranstaltete das Kulturamt in Kooperation mit dem Sozialamt, der Stabsstelle für Integration sowie dem Initiativkreis Interkulturelle Stadt (IKIS) den Workshop „Stuttgarter Weg zur Flüchtlingskultur“. Die Teilnahme von über 120 Vertretern von Kultureinrichtungen, Künstlern sowie Mitarbeitern der Träger der Flüchtlingsunterkünfte und Vertretern von Flüchtlingsfreundeskreisen machte das Interesse und den Bedarf an kulturellen Angeboten für und mit Flüchtlingen deutlich. Das Kulturamt steht als Ansprechpartner zur Verfügung, steht im ämterübergreifenden Austausch und stellt wichtige Informationen und aktuelle Projekt auf der Internetseite dar. Im nächsten Jahr soll ein Austausch über die bereits stattgefunden Projekte mit Kulturschaffenden und Kulturinstitutionen
erfolgen.
Die vorhanden Richtlinien im Bereich Interkultur, durch die jährlich 6-8 Projekte und rund 70 Einzelveranstaltungen gefördert werden können, stärkt weiterhin die Auseinandersetzung der unterschiedlichen kulturellen Hintergründen der Stuttgarter Stadtgesellschaft. Neben Kunst- und Kulturschaffenden sind Migranten-kulturvereine wichtige Impulsgeber. Die Nachfrage nach der Förderung – zunehmend jetzt auch Projekte für die Partizipation und Integration mit uns für Flüchtlinge – übersteigt deutlich die zur Verfügung stehenden Mittel. Eine Erhöhung der Mittel wird von der Kulturverwaltung zum Haushalt 2016/17 (GRDrs 471/2015) vorgeschlagen.
Kultur inklusiv gestalten
Beim Prozess „Kultur im Dialog“ wurden barrierefreie Kulturangebote nicht thematisiert. Herr Professor. Dr. Maaß weist in seinen Betrachtungen aber zu Recht auf die Bedeutung dieses Themas hin und greift damit auch ein wichtiges Anliegen der Kulturverwaltung auf, die in der Weiterentwicklung der zentralen Schwerpunkte der Kulturentwicklungsplanung (GRDrs 814/2014) als übergeordnetes kulturpolitisches Ziel das Leitmotiv „Kultur für alle“ formuliert. Aktuell werden zum nächsten Doppelhaushalt konkrete Maßnahmen vorgeschlagen (GRDrs 472/2015), um die Teilhabe von Menschen mit Behinderung am kulturellen Geschehen weiter auszubauen.
3.
Kommunizieren und Beteiligen
Die Kulturverwaltung führt einen aktiven Kulturdialog und versteht sich als Gastgeberin für Diskurse und Dialogforen. Die 2014 von der neuen Amtsleiterin des Kulturamts neu begonnenen Kommunikationsangebote schaffen Plattformen und dienen mit großem Erfolg dem Austausch und Vernetzung der Kulturschaffenden. Das Kulturamt nimmt Impulse aus den Foren/Workshops auf. Der regelmäßig erscheinende Newsletter des Kulturamts (Abonnement unter
www.stuttgart.de/newsletter
) sowie die Internetseiten
www.stuttgart.de/kulturpolitik
informieren zeitnah zu kulturpolitischen Themen.
Aufgrund dieser positiven Entwicklung und der nachfolgend beschriebenen neuen Kommunikationsangebote sieht die AG Kommunikation derzeit keine Notwendigkeit für weitere Treffen.
Kultursprechstunde der Amtsleiterin
Die wöchentliche Kultursprechstunde der Amtsleiterin bietet Künstlern, Kulturschaffenden und kulturinteressierten Bürgerinnen und Bürgern eine Plattform, ihre Projekte vorzustellen, Fördermöglichkeiten zu eruieren und Ideen auszutauschen. Seit der Einführung im Januar 2014 ist die Kultursprechstunde stark frequentiert und ausgebucht. Im Kulturamt selbst steht das 2. OG Künstlern mit lokalem Werkbezug als Ausstellungsfläche zur Verfügung.
Kulturstammtisch
Der Kulturstammtisch greift die Forderung nach einer spartenübergreifenden Kommunikation auf und bietet Gelegenheit zum fachlichen und persönlichen Austausch. Er findet viermal im Jahr im BIX statt. Eingeladen sind alle Kulturschaffenden, Kulturpolitiker und Kulturinteressierten. Die Zusammenkünfte im Jahr 2014 brachten durchschnittlich rund 250 Gäste pro Stammtisch aus allen Sparten zusammen. Die Impulse der Teilnehmer werden vom Kulturamt aufgegriffen. Schwerpunktthemen waren u.a. Kulturelle Bildung und Öffentlichkeitsarbeit.
Dialogforen
Das Kulturamt bietet zu speziellen und aktuellen Themen Dialogforen und Workshops an. Zwei Dialogforen fanden im Jahr 2014 zu den Themen „Öffentlichkeitsarbeit“ und „Kulturelle Arbeit mit Flüchtlingen“ statt. Die Dialogforen gliedern sich in einen Informationsteil und einen Arbeitsteil. Die Ergebnisse werden von der Kulturverwaltung aufgenommen und ggfls. in die Politik hineingetragen. Im Frühjahr 2016 wird der Themenschwerpunkt „Kulturarbeit mit Flüchtlingen“ fortgesetzt.
4.
Kooperieren und Auswerten
Zielvereinbarungen
Die Arbeitsgruppe Zielvereinbarungen tagte am 18. Februar und am 2. Dezember 2014. Die AG stellte fest, dass seit 2006 das Verfahren der Bewilligung von Zuwendungen in einer völlig neuen Geschäftsanweisung stadteinheitlich geregelt ist. Das Verfahren, Zuwendungen an Dritte im Wege von Verwaltungsakten (Zuwendungsbescheiden) zu gewähren, hat sich bewährt und ist rechtlich abgesichert. Zudem existiert eine Reihe neuer Förderrichtlinien, in denen teilweise spezifische Verfahrensregelungen vorgesehen sind. Zuwendungen im Rahmen einer öffentlich-rechtlichen Vereinbarung zu bewilligen, würde das Verfahren unnötig komplizieren. Eine höhere Planungssicherheit über mehrere Jahre zu ermöglichen, stünde auch im Rahmen einer Vereinbarung unter dem Vorbehalt der Veranschlagung im städtischen Doppelhaushalt. Bei Einführung von Zielvereinbarungen mit monetärer Hinterlegung müsste der Status Quo im Förderbereich aufgehoben werden. Zielvereinbarungen in dem Gesamtumfang der Zuschussempfänger (über 300 Zuschussempfänger in der institutionellen Förderung) sind angesichts des formalen Aufwandes nicht leistbar.
Die Vereinbarung und Evaluation inhaltlicher Zielsetzungen geförderter Einrichtungen könnte dagegen für beide Seiten im Sinne einer Profilschärfung dienlich sein. Eine Erprobung im Rahmen eines Pilotprojekts mit ausgewählten Institutionen wäre sinnvoll. Die Rampe, das JES und der Württembergische Kunstverein haben (Stand 2012) ihr Interesse daran bekundet. Das Kulturamt ist gerne zu einer Mitwirkung bereit. Der Ausschuss für Kultur und Medien würde über die Ergebnisse unterrichtet werden.
Kulturelle Stadtentwicklung
Der Wunsch nach einer externen Studie zum „Kunst-, Kultur- und Kreativraum Stuttgart“, die die Sachkundigen auch zu den Haushaltsplanberatungen 2013 beantragt hatten, wurde bisher nicht realisiert, da keine Mittel bereit gestellt wurden.
Stärkung der Arbeitskreise der Sparten
Nach den Kommunalwahlen 2014 mussten auch die sachkundigen Mitglieder des Ausschusses für Kultur und Medien neu ernannt werden. Um die Arbeitskreise der Sparten bzw. die Fachgruppen zu stärken und die Diskussionen im Ausschuss auch dort einzubringen, wurden in einem ersten Schritt soweit möglich die sachkundigen Mitglieder von den einzelnen Arbeitskreisen ernannt und vom Gemeinderat bestätigt. Die Beteiligung der Fachleute soll weiter ausgebaut werden.
Aktive Mitarbeit in der Kulturregion
Durch die Entscheidung des Stuttgarter Gemeinderats, mit dem Haushaltsjahr 2014 wieder den vollen Mitgliedsbeitrag der LHS an die Kulturregion e.V. zu zahlen, ist ein wichtiges Signal ausgesendet worden:
- Die Landeshauptstadt Stuttgart ist als größte Mitgliedsgemeinde wieder
Vereinsmitglied auf Augenhöhe und in Übereinstimmung mit der Vereinssatzung
- Der Neubeginn im Vorsitz und vor allem in der Geschäftsführung der
Kulturregion ist mit großem Erfolg gelungen: Das Projekt "Garten Eden" konnte
in 2014 in vielen Mitgliedsgemeinden der Region mit spannenden Projekten
durchgeführt worden.
Trotz fehlender Projektmittel beim Kulturamt, war die Landeshauptstadt für eine breitere Öffentlichkeit erkennbar und im Projekt vertreten, beispielsweise bei der Feier zum Projektstart im Marmorsaal der ehemaligen Villa Weißenburg, im Höhenpark Killesberg, der 75 Jahre feierte und auf der Karlshöhe mit ihrem 150 Geburtstag und bei der Veranstaltung im Chinagarten, beide in der Verantwortung des Stuttgarter Verschönerungsvereins.
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