Landeshauptstadt Stuttgart
Referat Kultur/Bildung und Sport
Gz: KBS
GRDrs 538/2015
Stuttgart,
06/16/2015


Kultur im Dialog
- Sachstand




Mitteilungsvorlage


Vorlage anzurSitzungsartSitzungstermin
Ausschuss für Kultur und Medien
Verwaltungsausschuss
Kenntnisnahme
Kenntnisnahme
öffentlich
öffentlich
30.06.2015
01.07.2015

Kurzfassung des Berichts:
Ausführlicher Bericht siehe Anlage 1

In den Jahren 2011 - 2013 mobilisierte der Beteiligungsprozess „Kultur im Dialog“ rund 200 Kulturschaffende. Er wurde 2010 von den sachkundigen Mitgliedern des Ausschusses für Kultur und Medien initiiert und fand unter der Moderation der Bürgerstiftung Stuttgart und Planung einer Steuerungsgruppe statt, die sich aus Vertretern des Gemeinderats, der sachkundigen Mitglieder des Ausschusses für Kultur und Medien, der Bürgerstiftung Stuttgart und des Kulturamtes zusammensetzte. Basis für den partizipatorischen Prozess war der Beschluss des Gemeinderats vom 21. Januar 2011 (GRDrs 958/2010), der den Auftrag formulierte, „Kulturelle Leitlinien im Dialog mit dem Gemeinderat, mit Kulturschaffenden und den Einwohnern Stuttgarts zu entwickeln“.

Der Gemeinderat begrüßte die Ergebnisse des Prozesses und beschloss im Juli 2013 (GRDrs 701/2013), neben einem Bekenntnis zur Stuttgarter Kultur und der Absicht, diese zu stärken, einstimmig, dass die Kulturverwaltung in zwei Jahren berichten wird, welche Ansätze aus „Kultur im Dialog“ realisiert werden konnten.

Aus der Arbeit von „Kultur im Dialog“ haben sich – wie Herr Professor Dr. Kurt-Jürgen Maaß in seiner zusammenfassenden Betrachtung des Prozesses formuliert – acht übergreifende Forderungen ergeben: Kulturpolitik soll

Der Abschlussbericht wurde 2013 rechtzeitig zu Beginn der Haushaltsberatungen vorgelegt, so dass der Gemeinderat im Rahmen der Haushaltsplanberatungen 2014/2015 einige wichtige Empfehlungen aus „Kultur im Dialog“ aufgegriffen und entsprechende Mittel oder Stellen bewilligt hat.

In den vergangenen zwei Jahren konnten insbesondere folgende Maßnahmen realisiert werden:

Im ausführlichen Bericht (Anlage 1) sind die einzelnen Maßnahmen, wie auch die Empfehlungen, die nicht umgesetzt werden konnten, detailliert dargestellt.

Unabhängig von „Kultur im Dialog“ hat die Kulturverwaltung den Gemeinderat erstmalig im April 2013 (GRDrs 264/2013) auf das Problem der strukturellen Unterfinanzierung hingewiesen und Handlungsbedarf signalisiert. Im Abschlussbericht von „Kultur im Dialog“ wird ebenfalls die strukturelle Unterfinanzierung vieler Kultureinrichtungen als Problem benannt und die Initiative der Kulturverwaltung begrüßt.

Die Kulturverwaltung schlägt dem Gemeinderat auch bei den anstehenden Haushaltsplanberatungen mit oberster Priorität (GRDrs 802/2014, Neufassung) eine Erhöhung der Fördermittel zur Behebung der strukturellen Unterfinanzierung vor.

Abschließende Betrachtung
Viele Vorschläge konnten in den vergangenen zwei Jahren umgesetzt werden. Der Gemeinderat hat – wie dargestellt – neue finanzielle Spielräume eröffnet und damit entsprechend der Beschlusslage 2013 die Stuttgarter Kultur gestärkt. Aber auch die Forderungen, die nicht die Finanzen betreffen, zu nennen sind beispielsweise Wertschätzung und Kommunikation, wurden soweit möglich umgesetzt und haben dazu beigetragen, dass sich das Klima für Kulturschaffende in Stuttgart weiter verbessert.


Beteiligte Stellen

Keine


Vorliegende Anträge/Anfragen

Keine
Keine




Dr. Susanne Eisenmann




Ausführlicher Bericht

Ausführlicher Bericht

Die Prozessbeteiligten von „Kultur im Dialog“ haben umfangreiche Empfehlungen zur Stärkung der Kultur und der Kulturinstitutionen ausgesprochen. Im Folgenden werden einzelne Themenfelder entsprechend der Systematik der Betrachtung des Prozesses durch Herrn Professor Dr. Kurt-Jürgen Maaß dargestellt.

1. Fördern und Bewahren
2. Bilden und Einbeziehen
3. Kommunizieren und Beteiligen
Die Kulturverwaltung führt einen aktiven Kulturdialog und versteht sich als Gastgeberin für Diskurse und Dialogforen. Die 2014 von der neuen Amtsleiterin des Kulturamts neu begonnenen Kommunikationsangebote schaffen Plattformen und dienen mit großem Erfolg dem Austausch und Vernetzung der Kulturschaffenden. Das Kulturamt nimmt Impulse aus den Foren/Workshops auf. Der regelmäßig erscheinende Newsletter des Kulturamts (Abonnement unter www.stuttgart.de/newsletter) sowie die Internetseiten www.stuttgart.de/kulturpolitik informieren zeitnah zu kulturpolitischen Themen.

Aufgrund dieser positiven Entwicklung und der nachfolgend beschriebenen neuen Kommunikationsangebote sieht die AG Kommunikation derzeit keine Notwendigkeit für weitere Treffen.

Kultursprechstunde der Amtsleiterin
Die wöchentliche Kultursprechstunde der Amtsleiterin bietet Künstlern, Kulturschaffenden und kulturinteressierten Bürgerinnen und Bürgern eine Plattform, ihre Projekte vorzustellen, Fördermöglichkeiten zu eruieren und Ideen auszutauschen. Seit der Einführung im Januar 2014 ist die Kultursprechstunde stark frequentiert und ausgebucht. Im Kulturamt selbst steht das 2. OG Künstlern mit lokalem Werkbezug als Ausstellungsfläche zur Verfügung.


Kulturstammtisch

Der Kulturstammtisch greift die Forderung nach einer spartenübergreifenden Kommunikation auf und bietet Gelegenheit zum fachlichen und persönlichen Austausch. Er findet viermal im Jahr im BIX statt. Eingeladen sind alle Kulturschaffenden, Kulturpolitiker und Kulturinteressierten. Die Zusammenkünfte im Jahr 2014 brachten durchschnittlich rund 250 Gäste pro Stammtisch aus allen Sparten zusammen. Die Impulse der Teilnehmer werden vom Kulturamt aufgegriffen. Schwerpunktthemen waren u.a. Kulturelle Bildung und Öffentlichkeitsarbeit.

Dialogforen
Das Kulturamt bietet zu speziellen und aktuellen Themen Dialogforen und Workshops an. Zwei Dialogforen fanden im Jahr 2014 zu den Themen „Öffentlichkeitsarbeit“ und „Kulturelle Arbeit mit Flüchtlingen“ statt. Die Dialogforen gliedern sich in einen Informationsteil und einen Arbeitsteil. Die Ergebnisse werden von der Kulturverwaltung aufgenommen und ggfls. in die Politik hineingetragen. Im Frühjahr 2016 wird der Themenschwerpunkt „Kulturarbeit mit Flüchtlingen“ fortgesetzt.

4. Kooperieren und Auswerten

Zielvereinbarungen
Die Arbeitsgruppe Zielvereinbarungen tagte am 18. Februar und am 2. Dezember 2014. Die AG stellte fest, dass seit 2006 das Verfahren der Bewilligung von Zuwendungen in einer völlig neuen Geschäftsanweisung stadteinheitlich geregelt ist. Das Verfahren, Zuwendungen an Dritte im Wege von Verwaltungsakten (Zuwendungsbescheiden) zu gewähren, hat sich bewährt und ist rechtlich abgesichert. Zudem existiert eine Reihe neuer Förderrichtlinien, in denen teilweise spezifische Verfahrensregelungen vorgesehen sind. Zuwendungen im Rahmen einer öffentlich-rechtlichen Vereinbarung zu bewilligen, würde das Verfahren unnötig komplizieren. Eine höhere Planungssicherheit über mehrere Jahre zu ermöglichen, stünde auch im Rahmen einer Vereinbarung unter dem Vorbehalt der Veranschlagung im städtischen Doppelhaushalt. Bei Einführung von Zielvereinbarungen mit monetärer Hinterlegung müsste der Status Quo im Förderbereich aufgehoben werden. Zielvereinbarungen in dem Gesamtumfang der Zuschussempfänger (über 300 Zuschussempfänger in der institutionellen Förderung) sind angesichts des formalen Aufwandes nicht leistbar.

Die Vereinbarung und Evaluation inhaltlicher Zielsetzungen geförderter Einrichtungen könnte dagegen für beide Seiten im Sinne einer Profilschärfung dienlich sein. Eine Erprobung im Rahmen eines Pilotprojekts mit ausgewählten Institutionen wäre sinnvoll. Die Rampe, das JES und der Württembergische Kunstverein haben (Stand 2012) ihr Interesse daran bekundet. Das Kulturamt ist gerne zu einer Mitwirkung bereit. Der Ausschuss für Kultur und Medien würde über die Ergebnisse unterrichtet werden.



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