Landeshauptstadt Stuttgart
Referat Jugend und Bildung
Gz: JB
GRDrs 497/2020
Stuttgart,
06/16/2020



Vergabe der Mittel des Projektmittelfonds "Zukunft der Jugend" 2020



Beschlußvorlage
Vorlage an
    zur
SitzungsartSitzungstermin
Jugendhilfeausschuss
Verwaltungsausschuss
Vorberatung
Beschlussfassung
öffentlich
öffentlich
29.06.2020
08.07.2020



Beschlußantrag:



Kurzfassung der Begründung:
Ausführliche Begründung siehe Anlage 1

Mit dem Projektmittelfonds „Zukunft der Jugend“ fördert die Stadt Stuttgart jährlich Projekte zu aktuellen Fragen der Jugendförderung. Zur Projektförderung werden durch den Gemeinderat jährlich Themenschwerpunkte im Rahmen einer Ausschreibung gesetzt (vgl. GRDrs 1080/2019). Die Projekte sollen insbesondere chancenarme Kinder und Jugendliche unterstützen, ihnen zur mehr Beteiligung verhelfen, sowie neue persönlichkeitsbildende Erfahrungen ermöglichen. Die Zielgruppe für die Projekte sind Stuttgarter Kinder und Jugendliche ab 6 Jahren.


Zu Beschlussantrag 1 und 2


Für das Jahr 2020 sind insgesamt 28 Projektanträge zu 6 Themenschwerpunkten eingegangen. Drei Anträge konnten keinem Schwerpunkt zugeordnet werden und sind unter „Sonstige“ zusammengefasst.

Der Vergabeausschuss hatte über ein Gesamtantragsvolumen in Höhe von 1.260.508 € zu befinden. Dem steht ein Budget in Höhe von 438.890 € für die Projektförderung im gemeinderätlichen Verfahren gegenüber.

Im Vergabeausschuss wurden alle Projektanträge vorgestellt und diskutiert.
15 Anträge mit einem Gesamtvolumen von 440.259 € werden vom Vergabeausschuss zur Förderung empfohlen. Damit werden die zur Verfügung stehenden Mittel mit einer Differenz von 1.369 € vergeben. Diese kann aus Rückzahlungen von in diesem Jahr abgeschlossenen Projekten gedeckt werden.


Weiterentwicklung des Projektmittelfonds: Einrichtung eines "Fördertopfs für nachhaltige Projekte"

Die im Rahmen der Haushaltplanberatungen 2020/2021 zusätzlich bereitgestellten Mittel zur Nachhaltigkeitsförderung in Höhe von 60.000 € (vgl. GRDrs 1480/2019 Ergänzung, 2. Änderungsliste) sollen verwendet werden, um erfolgreichen Projekten eine zeitlich begrenzte Anschlussfinanzierung zu ermöglichen. Der Vergabeausschuss hat hierzu ein Vergabeverfahren für diese Mittel erarbeitet (vgl. Anlage 6). Über die konkrete Umsetzung hierzu kann jedoch aufgrund der Ausführungsbestimmungen zum Doppelhaushalt 2020/2021 (Rundschreiben Nr. 010/2020) erst zu einem späteren Zeitpunkt entschieden werden.


Finanzielle Auswirkungen

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Beteiligte Stellen

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Vorliegende Anträge/Anfragen

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Erledigte Anträge/Anfragen

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Isabel Fezer
Bürgermeisterin


Anlagen

Anlage 1: Ausführliche Begründung
Anlage 2: Übersicht der zur Förderung vorgeschlagenen Projekte
Anlage 3: Übersicht der nicht zur Förderung vorgeschlagenen Projekte
Anlage 4: Querlisten der zur Förderung vorgeschlagenen Projekte
Anlage 5: Querlisten der nicht zur Förderung vorgeschlagenen Projekte
Anlage 6: Verfahren Nachhaltigkeitsförderung


Ausführliche Begründung


Mit dem Projektmittelfonds „Zukunft der Jugend“ fördert die Stadt Stuttgart jährlich Projekte zu aktuellen Themen der Jugendförderung. Die Projekte sollen insbesondere chancenarme Kinder und Jugendliche unterstützen, ihnen zur mehr Beteiligung verhelfen, sowie neue persönlichkeitsbildende Erfahrungen ermöglichen. Die Zielgruppe für die Projekte sind Stuttgarter Kinder und Jugendliche ab 6 Jahren.


I. Zu Beschlussantrag 1 und 2

1. Die diesjährige Ausschreibung


Auf Vorschlag des Vergabeausschusses hat der Gemeinderat im November 2019 (vgl. GRDrs 1080/2019) die Ausschreibung des Projektmittelfonds „Zukunft der Jugend“ für das Jahr 2020 beschlossen.
Zu folgenden Themenschwerpunkten konnten Projekte eingereicht werden:

A. Unterschiedlichkeit und Vielfalt erleben
Begegnungen von Kindern und Jugendlichen unterschiedlichster Herkunft und
Befähigung positiv erlebbar machen
B. Weiterentwicklung inklusiver Arbeit
Neue Methoden und Konzepte in der inklusiven Kinder- und Jugendarbeit erproben
C. Partizipation und Demokratiebildung
Kinder und Jugendliche gestalten ihre Lern – und Lebensorte nach eigenen
Interessen mit
D. Förderung von Sprache und Kommunikation
Verschiedene Kommunikationsformen erproben (digital, face to face, schriftlich)
und Sprach- und Sprechkompetenz fördern
E. Gesundheitsförderung
Kindern und Jugendlichen eine gesunde Lebensweise vermitteln
F. Umwelt und nachhaltige Entwicklung
Das Bewusstsein für Natur, Ökologie und nachhaltige Entwicklung fördern und umweltorientiertes Handeln unterstützen

2. Überblick über die Mittel im Jahr 2020
Budgets des Fonds 2020
523.890 €
Abzüglich
Personal
35.000 €
Ad hoc Projekte
50.000 €
Budget für Projekte im
gemeinderätlichen Verfahren 2020
438.890 €

3. Auswertung der eingegangenen Anträge


4. Überblick über die Voten des Vergabeausschusses

Der Vergabeausschuss hat sich zu allen Anträge beraten und eine einheitliche Empfehlung zur Förderung ausgesprochen.

KategorieAnträgeZur Förderung empfohlen
A. Unterschiedlichkeit und Vielfalt erleben
5
2
B. Weiterentwicklung inklusiver Arbeit
1
1
C. Partizipation und Demokratiebildung
4
1
D. Förderung von Sprache und Kommunikation
6
2
E. Gesundheitsförderung
7
5
F. Umwelt und nachhaltige Entwicklung
2
2
G. Sonstige
3
2
Gesamt
28
15
Budget gemeinderätliches Verfahren 2020
438.890 €
Differenz
-1.369 €
Die Differenz ist über Rückzahlungen von in diesem Jahr abgeschlossenen Projekten gedeckt.

5. Förderbereich Ad Hoc

In diesem Jahr gingen bis zum 29. Mai nur 13 Anträge ein, da viele Träger aufgrund der Corona-Pandemie zunächst keine Projekte durchführen konnten. Im Mai gingen zwei Anträge mit Projekten ein, die auf die neue Situation reagierten und digitale Angebote entwickelten. Insgesamt wurden bis zum 29. Mai sieben Anträge gefördert.





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