Protokoll: Verwaltungsausschuss des Gemeinderats der Landeshauptstadt StuttgartNiederschrift Nr.
TOP:
38
8a
VerhandlungDrucksache:
764/2012
GZ:
RSO 1001-02
Sitzungstermin: 27.02.2013
Sitzungsart: öffentlich
Vorsitz: BM Dr. Schairer
Berichterstattung:der Vorsitzende
Protokollführung: Herr Häbe fr
Betreff: Auswirkung der Änderungen in der Organisation des Polizeipräsidiums Stuttgart auf die Aufgabenbereiche Schutz vor Tieren und Tierschutz bei der Dienststelle "Allgemeine Sicherheits- und Ordnungsangelegenheiten" des Amts für öffentliche Ordnung

Beratungsunterlage ist die dieser Niederschrift angeheftete Vorlage des Referats Recht, Sicherheit und Ordnung vom 15.02.2013, GRDrs 764/2012.


Durch den Vorsitzenden wird die Beratungsunterlage einführend kurz erläutert. Dabei wird von ihm betont, aus Stadtpolizeizeiten seien der Schutz von Tieren und der Schutz vor Tieren unabweisbare Pflichtaufgaben der Ordnungsverwaltung. Bisher habe dieses Aufgabengebiet traditionell aber das Polizeipräsidium Stuttgart über die Hundeführerstaffel abgedeckt. Nun sei die Stadt gehalten, diese Aufgaben selbst zu übernehmen, da das Polizeipräsidium Stuttgart keine belastbaren Mitteilungen mehr fertigt, um feststellen zu können, inwieweit z. B. ein Hund gefährlich bzw. inwieweit Tierschutzproblematiken vorliegen.

Diese Aufgaben müssten erfüllt werden. Andere Aufgaben des Amts für öffentliche Ordnung müssten zurückstehen. Hier stehe die Verwaltung unter einer strafbewehrten Garantenpflicht. Daher werde im Beschlussantrag die Bitte geäußert, eine 0,5-Vollzeitkraft in EG 9 befristet für das Jahr 2013 einzustellen (Entscheidung über die Stellenschaffung im regulären Stellenplanverfahren).

Die Vorlage wird durch StR Pätzold (90/GRÜNE), StR Sauer (CDU), StR Kanzleiter (SPD), StRin von Stein (FW), StR Klingler (FDP) und StR Rockenbauch (SÖS und LINKE) unterstützt.

StR Pätzold bittet um Auskunft, ob sich gegenüber der Vergangenheit durch die neue Vorgehensweise schnelleres Handeln ergibt. Sorge, ob mit der beantragten 0,5-Stelle der seitherige Standard aufrechterhalten werden kann, äußern StR Sauer, StR Kanzleiter, StRin von Stein und StR Rockenbauch. Die StRe Sauer und Rockenbauch gehen davon aus, dass weiterer Stellenbedarf in den Haushaltsplanberatungen geltend gemacht wird. Sie kündigen dafür ihre Unterstützung an. Der Rückzug des Polizeipräsidiums Stuttgart aus diesem Arbeitsfeld stellt für StR Kanzleiter eine Bestätigung der im Zusammenhang mit der Verwaltungsreform geäußerten Sorge einer zurückgehenden Polizeipräsenz dar.

Zum Verfahren informiert Frau Koller (AföO), da die Dauer der polizeilichen Verfahrensermittlung für das städtische Verfahren nicht mehr passe, werde die beantragte zusätzliche Stelle dringend benötigt. Seitens BM Dr. Schairer wird betont, dass die Verwaltung versucht, den bisherigen Standard zu halten. Seitens des Landes erhalte die Stadt, und damit wendet er sich an StRin von Stein, keine zusätzlichen Mittel. Wie dargestellt handle es sich ja um eine städtische Aufgabe. Er bestätigt StR Kanzleiter in dessen Annahme, dass eine zusätzliche Belastung des städtischen Vollzugsdienstes durch den Rückzug der Polizei aus freiwilligen Aufgaben stattfindet. Verständlicherweise müsse sich die Polizei angesichts eines reformbedingten Stellenaderlasses im Umfang von rund 200 Stellen sehr genau überlegen, welche Aufgaben sie noch wahrnimmt. Sehr bemerkbar mache sich dies beispielsweise beim ruhenden Verkehr. Zur weiteren Vorgehensweise fährt der Bürgermeister fort, versucht werde mit dieser nun gewünschten 0,5-Stelle zurechtzukommen. Für die Haushaltsplanberatungen kündigt er Daten an, mit denen aufgezeigt werden soll, ob die Aufgaben mit der zusätzlichen 0,5-Stelle bewältigt werden.


Abschließend stellt BM Dr. Schairer fest:

Der Verwaltungsausschuss beschließt einstimmig wie beantragt.

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