Landeshauptstadt Stuttgart
Referat Soziales/Jugend und Gesundheit
Gz:
SJG
GRDrs
330/2013
Stuttgart,
06/04/2013
Transferleistungen
Mittelbewilligungen für das Sozialamt
Beschlußvorlage
Vorlage an
zur
Sitzungsart
Sitzungstermin
Verwaltungsausschuss
Beschlussfassung
öffentlich
19.06.2013
Beschlußantrag:
1. Im THH 500 – Sozialamt, Kontengruppe 43310 – Soziale Leistungen - wird für das Haushaltsjahr 2012 einem überplanmäßigen Aufwand in Höhe von 10.787.424 EUR zugestimmt.
2. Zur Deckung werden herangezogen
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6.982.864 EUR aus Mehrerträgen im THH 500 – Sozialamt bei den Kontengruppen 310 – Laufende Zuweisungen und Zuwendungen –, 320 – Sonstige Transfererträge – und 348 – Kostenerstattungen und -umlagen –,
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2.520.560 EUR aus nicht verbrauchten Transferaufwendungen im THH 290
– Jobcenter, Schlüsselprodukt 1.31.20.01.00.00-290 – Leistungen für Wohnraum, Kontengruppe 43310 – Soziale Leistungen –,
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1.284.000 EUR aus der Deckungsreserve THH 900, Kontengruppe 440
– Sonstiger Sachaufwand (vgl. GRDrs 607/2012) –.
Begründung:
Die bereits zum Zwischenbericht zur Finanzlage 2012 (vgl. GRDrs 420/2012) aufgezeigte Entwicklung bei den Sozialleistungen nach dem SGB XII und dem Asylbewerberleistungsgesetz hat sich leider bestätigt und führte bei den Transferaufwendungen zu einer Aufwandsüberschreitung von ca. 10,79 Mio. EUR bis zum Ende des Haushaltsjahres 2012. Die Ursachen für die Planüberschreitung sind hauptsächlich Aufwandssteigerungen aufgrund steigender Fallzahlen im Jahr 2012 gegenüber dem Plan 2012 in teilweise zweistelliger Höhe in den Hilfearten:
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Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderung, 13,4 %
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ambulante Hilfe zur Pflege, 34,2 %
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Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung sowie Hilfe zum Lebensunterhalt, 6,1 %
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Hilfen für Flüchtlinge, 39,5 %
Neben der steigenden Zahl von Neuzugängen im Flüchtlingsbereich wirkte sich auch die Umsetzung des Urteils des Bundesverfassungsgerichts vom 18.07.2012 aus. Das Urteil führte zu einer Anpassung der Geldleistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz an die Leistungshöhe nach den Grundlagen der Regelungen des Zweiten und Zwölften Buches des Sozialgesetzbuches und zu einem Mehraufwand 2012 von ca. 1,284 Mio. EUR (GRDrs 607/2012 „32. Stuttgarter Flüchtlingsbericht“).
Das Ergebnis der Tarifverhandlungen im öffentlichen Dienst (Tariferhöhung zum 01.03.2012 um 3,5 % und jeweils 1,4 % ab 01.04. 2013 und 01.08.2013) hatte Entgelt- und Pflegesatzerhöhungen zur Folge.
Durch die Ablösung des WAUS-Verfahrens und die Umstellung auf SoJuHKR zum Jahreswechsel 2012/2013 im Bereich der Sozialleistungen hat sich der Buchungsschluss für Aufwendungen und Erträge aus 2012 von Mitte Dezember 2012 auf Ende Januar 2013 verschoben. Auch dies führte einmalig zu einer Aufwandserhöhung, da mehr als die üblichen 12 Monate ergebniswirksam in die Haushaltsrechnung eingeflossen sind.
Auch im Haushaltsjahr 2013 ist eine Planüberschreitung bei den Sozialleistungen nach dem SGB XII und den Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz zu erwarten, da die Fallzahlen insbesondere im Flüchtlingsbereich weiterhin ansteigen. Hier ist aufgrund einer Zugangsprognose des Landes im Jahr 2013 mit 522 neu aufzunehmenden Flüchtlingen in der Landeshauptstadt Stuttgart zu rechnen. Auch das Ergebnis der Tarifrunde 2013 wird sich auf die kommenden Pflegesatz- und Entgelterhöhungen auswirken.
Finanzielle Auswirkungen
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Beteiligte Stellen
Das Referat Wirtschaft, Finanzen und Beteiligungen hat die Vorlage mitgezeichnet.
Vorliegende Anträge/Anfragen
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Erledigte Anträge/Anfragen
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Isabel Fezer
Bürgermeisterin
Anlagen
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