Landeshauptstadt Stuttgart
Referat Allgemeine Verwaltung/Kultur und Recht
Gz: 0045/01
GRDrs 22/2024
Stuttgart,
02/27/2024



Zuschuss an den Ring politischer Jugend 2022



Beschlußvorlage
Vorlage an
    zur
SitzungsartSitzungstermin
VerwaltungsausschussBeschlussfassungöffentlich06.03.2024



Beschlußantrag:

1. Dem Ring politischer Jugend (RpJ) wird auf Grundlage der vom Verwaltungsausschuss am 20.10.2010 (GRDrs 453/2010; NNr. 339) beschlossenen Regelung für die im Jahre 2022 angefallenen anerkannten Aufwendungen für durchgeführte gemeinsame Veranstaltungen, Veranstaltungen der im RpJ vertretenen Jugendorganisationen sowie für durchgeführte politische Bildungsmaßnahmen, sofern sie nicht ausschließlich Parteizwecken dienten, ein Zuschuss im Betrag von 12.841,37 € gewährt, der wie folgt auf die im RpJ vertretenen Jugendorganisationen intern zu verteilen ist:
2. Der Aufwand wird im Teilergebnishaushalt 2024 THH 100, Haupt- und Personalamt, Kontengruppe 43100 - Zuweisungen und Zuschüsse für laufende Zwecke - gedeckt.
3. Für die Zuschüsse gilt die Geschäftsanweisung für die Gewährung von städtischen Zuwendungen.


Begründung:


Der RpJ Kreisausschuss Stuttgart hat Zuschüsse für das Jahr 2022 beantragt. Die Abrechnungsunterlagen für 2022 sind rechtzeitig zum 30. September 2023 eingereicht worden.

Der RpJ Kreisausschuss besteht seit der Jahreshauptversammlung im April 2015 aus den Mitgliedsorganisationen der Jungen Union, der Jungsozialisten, der Jungen Liberalen, der Grünen Jugend und der Linksjugend [’solid] Stuttgart.

Zuschuss für das Kalenderjahr 2022
Seit 2010 wird der Zuschuss nur noch für folgende Aufwendungen gewährt:
Für das Kalenderjahr 2022 hat der RpJ zuschussfähige Aufwendungen wie folgt geltend gemacht und nachgewiesen:
Junge Union
3.932,42 €
Jungsozialisten
4.197,15 €
Junge Liberale
1.875,05 €
Grüne Jugend
4.081,70 €
Linksjugend [’solid]
736,19 €
Gesamt
14.822,51‬ €

Für die Festsetzung des Zuschusses ist jeweils das Verhältnis der Sitze der aktuell im Gemeinderat vertretenen Parteien maßgebend, wobei ein Zuschussanteil die jeweils anerkannten zuschussfähigen Aufwendungen nicht übersteigen darf. Nicht ausgeschöpfte Haushaltsmittel werden unter Berücksichtigung dessen gleichfalls nach den Gemeinderatssitzzahlen verteilt.

Da die anerkannten Aufwendungen den möglichen Zuschusshöchstbetrag von 13.000 € übersteigen, wird der Zuschuss der Stadt für das Jahr 2022 auf
12.841,37 festgesetzt.

Die zuschussfähigen Aufwendungen wurden auf der Grundlage der Richtlinien zum Landesjugendplan (Verwaltungsvorschrift des Landes) bzw. der städtischen Geschäftsanweisung für die Gewährung von städtischen Zuwendungen festgestellt.


Gemäß dieser seit 2010 geltenden Regelung verteilen sich die Zuschussmittel wie folgt:

anerkannte Aufwen-dungenMaß-gebliche GR-SitzeRechner-ischer Anteil pro GR-Sitz ausgehend von 43 GR-Sitzen und vom max. Zuschuss 13.000 Euro
je Sitz =
302,33 € (gerundet)
Zuschuss nach Sitzzahlen, max. bis zur Höhe der anerkannten Aufwendungenweiterer Zuschuss nach Sitzzahlen max. bis zur Höhe der anerkannten Aufwendungen. Verteilung nicht ausgeschöpfter Mittel (13.000 - 12.073,71 = 926,29 €)
Maßgebliche Sitzzahlen 24, d.h. je 38,60 € (gerundet)
Summe Zuschuss
Junge Union
3.932,42 €
12
3.627,91 € 463,14 €
3.932,42 €
Jung-sozialisten
4.081,70 €
7
2.116,28 €
270,17 €
2.386,45 €
Junge Liberale
1.875,05 €
5
1.511,63 €192,98 €
1.704,61 €
Grüne Jugend
4.081,70 €
16
4.081,70 € (höchst mögl. Betrag wäre 4.837,20 €)Bereits ausgeschöpft
4.081,70 €
Linksjugend [’solid]
736,19 €
3
736,19 € (höchst mögl. Betrag wäre 906,98 €)Bereits ausgeschöpft
736,19 €
Gesamt
14.822,51‬ €
43
Summe Zuschuss 12.073,71 € (13.000 € Höchstbetrag)926,29 €
12.841,37 €


Finanzielle Auswirkungen

Die Aufwendungen i. H. v. 12.841,37 EUR in 2024 werden im Teilergebnishaushalt 100 – Haupt- und Personalamt, Kontengruppe 43100 – Zuweisung und Zuschüsse für laufende Zwecke, gedeckt.


Beteiligte Stellen

WFB

Vorliegende Anträge/Anfragen

keine

Erledigte Anträge/Anfragen

keine



Dr. Fabian Mayer Erster Bürgermeister

Anlagen

keine




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