Landeshauptstadt Stuttgart
Referat Kultur/Bildung und Sport
Gz: KBS
GRDrs 1034/2015
Stuttgart,
11/02/2015



Haushalt 2016/2017

Unterlage für die 1. Lesung des Verwaltungsausschuss zur nichtöffentlichen Behandlung am 11.11.2015



Schwerpunktförderung "Chöre"

Beantwortung / Stellungnahme

1. Erhöhung der Förderung bei schon institutionell geförderten Chören

Bei den reinen Kinder- und Jugendchören
· Stuttgarter Hymnus-Chorknaben
· Mädchenkantorei an der Domkirche St. Eberhard
· Belcanto Stuttgart

wird eine Erhöhung der Förderung vor dem Hintergrund der Notwendigkeit kultureller Bildung empfohlen, allerdings seitens der Kulturverwaltung vorgeschlagen, dass die institutionelle Förderung an den Knabenchor collegium iuvenum stuttgart ebenfalls nochmals erhöht wird.

Bei den Chören
· Rondo Vocale
· Konzertvereinigung der Stuttgarter Choristen

wird auf die Vorlage GRDrs 802/2014 Neufassung „Strukturelle Unterfinanzierung institutionell geförderter Kultureinrichtungen“ verwiesen.


2. „Gospel im Osten“ – Neuaufnahme in die institutionelle Förderung

Bei „Gospel im Osten“ handelt es sich um einen Projektchor (ohne feste Mitgliedschaft), der im Schnitt drei Projekte im Jahr veranstaltet. Bislang erhielt der Chor keine Fördermittel aus dem Kulturetat, wurde jedoch mit Mitteln des Bezirksbeirats Ost unterstützt. Bei den Konzerten werden keine Eintrittsgelder erhoben, lediglich freiwillige Projektbeiträge und Spenden tragen zur Finanzierung bei.

Da es sich um einen reinen Projektchor handelt, schlagen wir eine Projektförderung aus Mitteln des Innovationsfonds Musik oder aus Mitteln für evangelische Kirchenmusikprojekte vor.


3. Erhöhung der Förderung an den Stadtverband der Chöre, Musik- und Karnevalvereine Stuttgart 1995 e. V.

Die Landeshauptstadt Stuttgart fördert die Jugendarbeit in den Chören und Gesangvereinen, die zur Laienmusik gehören, entsprechend der Richtlinie GRDrs 888/2010 mit jährlich 20 Euro pro Sänger bis 21 Jahren. Dieser Kopf-Betrag ist seit vielen Jahren nicht angehoben worden. Eine Anhebung auf 30 Euro entspräche einer Angleichung auf den Betrag, der für die Jugendarbeit in den Blasmusik- und Harmonikavereinen bereits gewährt wird. Die Vereine leisten dabei nicht nur kulturelle Arbeit, gerade die in die Breite gehende, integrative Wirkung des Singens im Chor ist nicht zu unterschätzen.

Auch eine Anhebung der Dirigentenpauschale (seit 2014 jährlich 500 Euro) wäre eine ebenfalls nachhaltige Investition in die Arbeit der Chöre. Die tatsächlichen Kosten für die i. d. R. professionellen Chorleiter liegen um ein Vielfaches höher als die bisherige Pauschale der Stadt.



Vorliegende Anträge/Anfragen

keine

Antrag Nr. 423/2015, Ziffern 2.1, 2.2 und 3.3 CDU
Antrag Nr. 522/2015, Ziffer 2 Bündnis 90/DIE GRÜNEN
Anträge Nr. 693/2015, 700/2015, 702/2015, 703/2015 SÖS-LINKE-PluS
Antrag Nr. 885/2015 AfD
Anträge Nr. 924/2015, 931/2015 FDP





Dr. Susanne Eisenmann



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