Landeshauptstadt Stuttgart
Referat Städtebau und Umwelt
Gz: StU
GRDrs 776/2017
Stuttgart,
09/18/2017



Sanierung Stuttgart 23 -Hölderlinplatz-
Abrechnung der Sanierungsmaßnahme




Beschlußvorlage
Vorlage an
    zur
SitzungsartSitzungstermin
Ausschuss für Umwelt und Technik
Verwaltungsausschuss
Gemeinderat
Vorberatung
Vorberatung
Beschlussfassung
nicht öffentlich
nicht öffentlich
öffentlich
10.10.2017
11.10.2017
12.10.2017



Beschlußantrag:

Der Abrechnung der Sanierungsmaßnahme Stuttgart 23 -Hölderlinplatz- wird zugestimmt.


Kurzfassung der Begründung:
Ausführliche Begründung siehe Anlage 1

Das Regierungspräsidium hat mit Bescheid vom 16. Juni 2016 die zweckentsprechende Verwendung der Sanierungsfördermittel für das Verfahren Stuttgart 23
-Hölderlinplatz- bestätigt und die Mittel in Höhe von 444.522 € (60 %) zum Zuschuss erklärt.

Finanzielle Auswirkungen

Keine



Beteiligte Stellen

Referat WFB









Vorliegende Anträge/Anfragen

keine

Erledigte Anträge/Anfragen


keine




Peter Pätzold
Bürgermeister


Anlagen

1. Ausführliche Begründung
2. Lageplan



Ausführliche Begründung:

Die Satzung über die förmliche Festlegung des Sanierungsgebiets Stuttgart 23
-Hölderlinplatz- wurde am 22. Juli 2004 beschlossen (GRDrs 288/2004) und trat am
26. August 2004 in Kraft. Das Sanierungsverfahren Stuttgart 23 -Hölderlinplatz- wurde mit Bescheid des Regierungspräsidiums Stuttgart vom 1. Oktober 2004 zur Förderung in das Bund-Länder-Sanierungs- und Entwicklungsprogramm (SEP) aufgenommen. Der Förderrahmen betrug zunächst 4.333.333 € (100 %). Durch Kürzungen betrug der Förderrahmen zuletzt 787.364 € (100 %), dies entspricht Fördermitteln in Höhe von 472.419 €
(60 %). Die Aufhebung der Satzung des Sanierungsgebiets wurde vom Gemeinderat am 18. Dezember 2014 beschlossen (GRDrs 715/2014) und trat am 5. Februar 2015 in Kraft.

Mit Erlass des Regierungspräsidiums Stuttgart vom 16. Juni 2016 wurde nunmehr die zweckentsprechende Verwendung der ausbezahlten Sanierungsfördermittel aus dem
SEP bestätigt.

Die zuwendungsfähigen Ausgaben betragen gemäß Abrechnungsbescheid
818.541 € (100 %). Diese setzen sich wie folgt zusammen:

Vorbereitende Untersuchung
0 €
Weitere Vorbereitung
34.071 €
Grunderwerb
0 €
Ordnungsmaßnahmen
418.389 €
Baumaßnahmen
299.479 €
Vergütung
66.602 €


Dem gegenüber stehen gegenzurechnende sanierungsbedingte Einnahmen von
insgesamt 865.036 € (100 %). Diese setzen sich wie folgt zusammen:

Sanierungsfördermittel (60 %)
472.419 €
Komplementärmittel der Gemeinde (40 %)
314.945 €
Wertansätze
0 €
Ausgleichsbeiträge
77.672 €


Die ausbezahlten Fördermittel des Landes in Höhe von 444.522 € wurden gemäß
Abschnitt D, Ziffer 22.1 der Städtebauförderungsrichtlinien (StBauFR) vom
23. September 2013 zum Zuschuss erklärt.

Der Überschuss in Höhe von 27.897 € (60 %), der sich aus der Abrechnung ergab, wurde im Rahmen der Bewilligungen zum Programmjahr 2017 insgesamt berücksichtigt
(GRDrs 348/2017).


zum Seitenanfang