Protokoll: Verwaltungsausschuss des Gemeinderats der Landeshauptstadt StuttgartNiederschrift Nr.
TOP:
273
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VerhandlungDrucksache:
384/2014
GZ:
SJG
Sitzungstermin: 01.10.2014
Sitzungsart: öffentlich
Vorsitz: EBM Föll
Berichterstattung:BMin Fezer, Herr Pfeifle (JugA)
Protokollführung: Herr Häbe fr
Betreff: Auswahl des Betriebsträgers für das Stadtteil- und Familienzentrum im Raitelsberg, Stuttgart-Ost
- Vertagung -

Beratungsunterlage ist die Vorlage des Referats Soziales, Jugend und Gesundheit vom 05.08.2014, GRDrs 384/2014, mit folgendem

Beschlussantrag:

1. Die Betriebsträgerschaft für das Stadtteil- und Familienzentrum Raitelsberg in Stuttgart-Ost, wird dem anerkannten Träger der Jugendhilfe Stuttgarter Jugendhaus gGmbH übertragen. 2. Die städtische Förderung für dieses Angebot erfolgt nach den Förderrichtlinien für Stadtteil- und Familienzentren.


Die Beratungsunterlage ist dem Originalprotokoll sowie dem Protokollexemplar für die Hauptaktei beigefügt.

StRin Ripsam (CDU) und StR Lazaridis (90/GRÜNE) verlassen angesichts ihrer Mitgliedschaft im Vorstand des Vereins Stuttgarter Jugendhaus e. V. aufgrund der Besorgnis der Befangenheit im Sinne von § 18 GemO kurz nach Beginn der Beratung den Beratungstisch.


Analog StRin Ripsam bittet StR Stopper (90/GRÜNE) die Verwaltung, die Gründe detaillierter darzustellen, weshalb der Beschlussantrag eine Übertragung der Betriebsträgerschaft an die Stuttgarter Jugendhausgesellschaft vorsieht. Grundsätzlich kritisch zur Aussagekraft der Vorlage äußert sich StR Prof. Dr. Maier (AfD).

Die Vorlage zeigt laut BMin Fezer auf, dass sich die Fachverwaltung die Trägerauswahl nicht leicht gemacht hat. Letztlich habe die große Erfahrung der Jugendhausgesellschaft beim Betrieb von Stadtteilzentren den Ausschlag gegeben. Zudem sei der Aspekt Vernetzung im Stadtteil beim vorgelegten Auswahlvorschlag als bedeutsam angesehen worden. Im Stadtteil gebe es mit der Jugendhausgesellschaft eine große Zufriedenheit. Durch ihr bereits vorhandenes Engagement im Raitelsberg könne die Jugendhaus gGmbH auf Kontakte zurückgreifen.

Dies ergänzend trägt Herr Pfeifle vor, beide Bewerber seien qualifiziert. Das stattgefundene Verfahren werde in der Vorlage beschrieben. Letztlich habe sich das Sozialamt gemeinsam mit der Jugendamtsverwaltung nach Sichtung der eingereichten Unterlagen entschieden, mit beiden Bewerbern persönliche Gespräche zu führen; beide Ämter hätten das Bewerbungsverfahren gemeinsam durchgeführt. Diese Gespräche hätten die Planer des Sozialamtes und des Jugendamtes durchgeführt. Die Planungsebene habe ja auch den gesamten Prozess zur Entstehung des Stadtteilzentrums geleitet. Das Ergebnis der Gespräche sei aus der Vorlage ersichtlich. In dem angefertigten Bewertungsblatt sei seitens der Planer unter anderem vermerkt worden, dass ein neuer Träger in diesem Gebiet die Chance bietet, neue Ansätze und Impulse im Umgang mit den Bewohnerinnen/Bewohnern zu entwickeln. Für die Empfehlung der Planer sei dies der ausschlaggebende Faktor gewesen. Für ihn persönlich, so Herr Pfeifle weiter, sei bei der Durchsicht des Vorlagenentwurfs noch das im KJHG enthaltene wesentliche Pluralitätsprinzip ins Gewicht gefallen. Dieses Prinzip leite sich aus dem Wahlrecht der Kinder und Eltern in einem Gebiet ab, und dieses Prinzip habe für ihn den Ausschlag zugunsten der Jugendhausgesellschaft gegeben.

Gegenüber StR Kotz (CDU) sagt Herr Pfeifle zu, den Ausschussmitgliedern Unterlagen zum durchgeführten Bewertungsverfahren und zu den stattgefundenen Gesprächen zur Verfügung zu stellen.


Anschließend stellt EBM Föll, ohne dass sich Einwendungen ergeben, die Vertagung des Tagesordnungspunktes auf die Sitzung des Verwaltungsausschusses am 15.10.2014 fest. Dann werde eine ergänzte Entscheidungsgrundlage vorliegen.

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