Landeshauptstadt Stuttgart
Oberbürgermeister
Gz: OBM
GRDrs 397/2022
Stuttgart,
07/01/2022



Klimaneutralität 2035



Beschlußvorlage
Vorlage an
    zur
SitzungsartSitzungstermin
Ausschuss für Klima und Umwelt
Ausschuss für Stadtentwicklung und Technik
Verwaltungsausschuss
Gemeinderat
Vorberatung
Vorberatung
Vorberatung
Beschlussfassung
öffentlich
öffentlich
öffentlich
öffentlich
08.07.2022
19.07.2022
20.07.2022
21.07.2022



Beschlußantrag:

1. Der Gemeinderat beschließt das Ziel, gemeinsam mit allen anderen Akteuren der Stadtgesellschaft die notwendigen Maßnahmen zu ergreifen, um die Klimaneutralität in Stuttgart bis zum Jahr 2035 zu erreichen. Bis 2030 wird der CO2-Ausstoß gegenüber 1990 um 80 % reduziert. Der CO2-Reduktionspfad wird mit dem Ziel für die Energieeinsparung und den Ausbau der erneuerbaren Anteile am Endenergieverbrauch entsprechend angepasst.

2. Die Verwaltung wird beauftragt, die folgenden Zielbeschlüsse des Gemeinderats für das Jahr 2022 umzusetzen:




Begründung:



Kern-Botschaften des Klima-Fahrplans:

Am 20. Dezember 2019 hat die Landeshauptstadt Stuttgart mit der nach Beratung konsolidierten Fassung der GRDrs. 975/2019 im Rahmen des Klima-Aktionsprogramms ihren Beitrag zum Einhalten der Klimaziele von Paris bekräftigt, weil die Erde um nicht mehr als 1,5 Grad erwärmt werden dürfe. Grundlage zur Überprüfung der Klimaziele ist der vom Amt für Umweltschutz entwickelte CO2-Reduktionspfad. Mit der jährlich aufgestellten Energie- und CO2-Bilanz wird die Einhaltung des Zielpfads überprüft.

Am 20. Januar 2022 hat der Gemeinderat die Stadtverwaltung mit der GRDrs. 25/2022 beauftragt, zu prüfen, mit welchen Maßnahmen zur Reduktion der Emissionen aus den verschiedenen Emissionsquellen die Klimaneutralität für Stuttgart bis 2035 erreicht werden kann.

Der nun vorliegende Klimafahrplan zeigt: Die Klimaneutralität kann mit der Umsetzung von 13 Kern-Maßnahmenpaketen in den Sektoren Strom, Wärme, Verkehr, Abfallwirtschaft und Landwirtschaft erreicht werden:


Zusätzlich ist für den Erfolg des Klimafahrplans die Umsetzung von 7 Kern-Voraussetzungen nötig:
Laut der Studie von McKinsey rechnet sich die Klimaneutralität für alle Beteiligten am Standort Stuttgart. Für die Klimaneutralität bis 2035 sind in der Gesamt-Stadtgesellschaft Investitionen von knapp 11 Milliarden Euro nötig, die jedoch bis Mitte der 2040-er Jahre durch Einsparungen mehr als ausgeglichen werden könnten. Würde der vom Bund festgesetzte CO2-Preis mit eingerechnet oder würden die Preise für fossile Energien auf dem aktuell hohen Niveau verbleiben bzw. gar weiter steigen oder würden Fördermittel von EU, Bund oder Land akquiriert, wird die Rechnung noch wirtschaftlicher. Diese Positionen sind in der Berechnung ebenso wie die Vermeidung von Folgekosten, wenn kein ambitionierter Klimaschutz betrieben würde, bisher nicht berücksichtigt.

Weiteres Vorgehen:

Nach dem Beschluss des Zieljahres für die Klimaneutralität ist der nächste Schritt, dass die Verwaltung die Umsetzung des Klimafahrplans konkretisiert und operationalisiert. Dazu werden aus den Steckbriefen zu den 13 Kern-Maßnahmenpaketen konkrete Umsetzungsprojekte entwickelt und Vorgehensweisen zu den 7 Kern-Voraussetzungen konkretisiert und dem Gemeinderat zur Diskussion und Beschlussfassung vorgelegt. In diesem Zuge soll auch der Bedarf an Finanzmitteln und Personal je verantwortlicher Einheit definiert und mit der Zielerreichung verknüpft werden.
Dabei wird auch berücksichtigt, dass für die klimaneutrale Sanierung städtischer Gebäude in den Haushaltsplanberatungen bereits 25 Mio. EUR p.a. im Doppelhaushalt und 25 Mio. EUR p.a. ab 2024 beschlossen wurden.

Vorliegende Zielbeschlüsse des Gemeinderats:

Der Gemeinderat hat im Zuge der Haushaltsberatungen beschlossen, wie frei gewordene Mittel aus dem Klima-Aktionsprogramm neu verwendet werden sollen. Hierfür hat der Gemeinderat bereits Zielbeschlüsse über die Verwendung von übrigen Mitteln aus der davon-Position Klimaschutzfonds gefasst. Insgesamt liegen Zielbeschlüsse über 13.810.000 Euro vor, wovon 6.005.000 Euro für das Jahr 2022 und 7.805.000 Euro für das Jahr 2023 vorgesehen sind. Zum aktuellen Zeitpunkt sind allerdings nur 6.815.400 Euro aus dem Klimaschutzfonds zur Neuverteilung verfügbar. Die restlichen Mittel sind weiterhin in Projekten gebunden. Die Verwaltung schlägt daher vor,
(zunächst) die finanzierten Zielbeschlüsse für das Jahr 2022 umzusetzen.


Dies würde folgende Mittelumschichtungen für das Jahr 2022 bedeuten:
Die Fachämter werden dazu die entsprechenden Sachbeschlüsse zur konkreten Umsetzung vorlegen. In diesem Zuge wird auch geprüft, in welcher Höhe tatsächlich noch Mittel 2022 zur Auszahlung kommen.

Finanzielle Auswirkungen


Die Umsetzung der Zielbeschlüsse im Haushaltsjahr 2022 führt zu folgenden überplanmäßigen Aufwendungen, die noch mit den jeweiligen Sachbeschlüssen bewilligt werden müssen:

Ziffer a) Förderprogramm Beleuchtungssanierung: 500.000 EUR

THH 360 – Amt für Umweltschutz, Amtsbereich 3607020 – Energiewirtschaft,
KGr. 43100 – Zuweisungen und Zuschüsse für laufende Zwecke

Ziffer b) Fortführung Förderprogramm Austausch alter Ölheizungen: 2,25 Mio. EUR

THH 610 – Amt für Stadtplanung und Wohnen, Amtsbereich 6105220 – Wohnraumförderung und Wohnraumversorgung, KGr. 43100 – Zuweisungen und Zuschüsse für laufende Zwecke

Ziffer c) Umsetzung von Grüngleisen: 3,2 Mio. EUR

THH 810 – Bürgermeisteramt, Amtsbereich 8107015 – Referat Strategische Planung und nachhaltige Mobilität, KGr. 43100 – Zuweisungen und Zuschüsse für laufende Zwecke

Ziffer d) Klima-Innovationsfonds, Förderlinie EFEU: 55.000 EUR

THH 810 – Bürgermeisteramt, Amtsbereich 8107015 – Referat Strategische Planung und nachhaltige Mobilität, KGr. 42510 – Sonstige Aufwendungen für Sach- und
Dienstleistungen

Die Finanzierung erfolgt aus der vom Gemeinderat gebildeten davon-Position „Klimaschutz“.



Beteiligte Stellen

WFB, SWU, AKR, T, SI, JB, SOS




Dr. Frank Nopper

Anlagen

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