Protokoll: Verwaltungsausschuss des Gemeinderats der Landeshauptstadt StuttgartNiederschrift Nr.
TOP:
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VerhandlungDrucksache:
980/2020 Neufassung
GZ:
JB
Sitzungstermin: 24.02.2021
Sitzungsart: öffentlich
Vorsitz: BMin Fezer
Berichterstattung:-
Protokollführung: Herr Häbe
Betreff: Freiwilliger Verzicht auf Elternentgelte für die Dauer von Schulschließungen, Kompensation von Einnahmeausfällen und Mehraufwand in der Schulverpflegung

Vorgang: Verwaltungsausschuss vom 03.02.2021, öffentlich, Nr. 25
Ergebnis: einmütige Zustimmung
Gemeinderat vom 04.02.2021, öffentlich, Nr. 17
Ergebnis: Zurückstellung


Beratungsunterlage ist die Vorlage des Referats Jugend und Bildung vom 02.02.2021, GRDrs 980/2020 Neufassung, mit folgendem

Beschlussantrag:

1. Dem Verzicht auf die Erhebung der Elternentgelte in Betreuungsangeboten der Verlässlichen Grundschule, die aufgrund infektionsschutzrechtlicher Anordnung des Gesundheitsamts in Zusammenhang mit der SARS-CoV2-Pandemie für eine gesamte Schule, Klassenstufe oder Schulklasse geschlossen sind, wird rückwirkend ab 01.09.2020 zugestimmt. Der Verzicht bezieht sich auf das jeweils geschlossene Betreuungsangebot und erfolgt regelmäßig pauschal für jede Woche der Schließung im Umfang von 25 % des vertraglich vereinbarten monatlichen Elternentgelts. Im Übrigen gelten die in der Begründung genannten Voraussetzungen.

2. Dem Verzicht auf die Erhebung der Elternentgelte in Betreuungsangeboten der Verlässlichen Grundschule sowie in den Angeboten der außerschulischen Bildung und Betreuung, die aufgrund der Schließung von Schulen nicht angeboten werden können, wird zugestimmt. Der Verzicht bezieht sich auf das jeweils geschlossene Betreuungsangebot. Im Übrigen gelten die in der Begründung genannten Voraussetzungen

3. Im Dezember 2020 erfolgt kein Entgeltverzicht, mit Ausnahme der bereits gebuchten Ferienbetreuung in den Weihnachtsferien, die aufgrund der Schulschließung nicht stattgefunden hat. Wenn stattdessen Notfallbetreuung in Anspruch genommen wurde, erfolgt kein Verzicht auf die Entgelte für die Ferienbetreuung.

4a. Die vom Schulverwaltungsamt finanzierten freien Träger der Betreuungs- und Bildungsangebote in Schülerhäusern und Ganztagsgrundschulen, die ihrerseits schließungsbedingt (Punkte 1a, 2 und 3) in entsprechendem Umfang auf die Erhebung von Elternbeiträgen und in Schülerhäusern auch Essensentgelten verzichten, erhalten in entsprechendem Umfang zusätzliche Finanzmittel und weisen die entsprechenden Wenigererträge im Verwendungsnachweis aus.

4b. Die Finanzierung der freien Träger wird fortgeführt. Dabei sind staatliche Unterstützungsleistungen des Bundes und des Landes vorrangig abzurufen und in Anrechnung zu bringen, soweit dies einem alternativen Leistungseinsatz nicht entgegensteht. Ebenso sind ersparte Aufwendungen in Anrechnung zu bringen.

5. Für die Monate Dezember 2020 und Januar 2021 können Caterer die vertraglich vereinbarten Essenspreise anhand der Essenszahlen der entsprechenden Vorjahresmonate abrechnen. Dabei sind Unterstützungsleistungen des Bundes und des Landes vorrangig abzurufen und in Anrechnung zu bringen, soweit dies einem alternativen Leistungseinsatz nicht entgegensteht. Ebenso sind ersparte Aufwendungen in Anrechnung zu bringen.
6. Für den Zeitraum der Schulschließungen ab 11.01.2021 wird den Pächtern von Kiosken und Mensen an beruflichen Schulen sowie den Automatenbetreibern keine Mindestpacht sowie Nebenkosten in Rechnung gestellt.

7. Es wird davon Kenntnis genommen, dass bei Beförderungsunternehmen der besonderen Schülerbeförderung, die für die Schulen der Landeshauptstadt Stuttgart im Einsatz sind, Einnahmeausfälle durch die Schulschließungen entstehen können. Es wird versucht, Vereinbarungen über alternative Einsatzmöglichkeiten zu treffen.

8. Die Deckung der Mehraufwendungen im Jahr 2020 in Höhe von 38.700 EUR und
im Jahr 2021 in Höhe von
216.000 EUR erfolgt im Teilhaushalt 400 - Schulverwaltungsamt, Amtsbereich 4002110, Kontengruppe 44500.
StRin Schumann (PULS) zeigt sich darüber erfreut, dass in der Neufassung der Vorlage manches deutlicher dargestellt ist. Zu bedauern sei jedoch, dass die Beschlussanträge, und hier zielt sie zudem auf den Beschlussantrag des heutigen Tagesordnungspunktes 21 "Freiwilliger Verzicht auf Elternbeiträge für städtische Tageseinrichtungen wegen Schließung aufgrund von CoronaVO, Erstattung an freie Träger und Weitergewährung von Betriebszuschüssen" ab (heutige NNr. 57), äußerst komplex und teilweise in der Formulierung sehr inkonsistent seien. Die sich in der Folge ergebende Aussprache ist in der NNr. 57 wiedergegeben.

Abschließend stellt BMin Fezer fest:

Der Verwaltungsausschuss stimmt dem Beschlussantrag einmütig zu.
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