Landeshauptstadt Stuttgart
Technisches Referat
Gz:
T
GRDrs
1314/2017
Stuttgart,
11/23/2017
Haushalt
2018/2019
Unterlage für die
2
. Lesung des
Verwaltungsausschuss
zur
nichtöffentlichen
Behandlung am
04.12.2017
Maßnahmen zur strukturellen Verbesserung des Haushalts, hier: Schließung von Bädern für den öffentlichen Badebetrieb
Beantwortung / Stellungnahme
In den Maßnahmevorschlägen zur strukturellen Verbesserung des Stadthaushalts – Kategorie 2 (GRDrs 593/2017) wurde von den Bäderbetrieben Stuttgart zunächst die Schließung von einzelnen Bädern für den öffentlichen Badebetrieb vorgeschlagen. Bereits mit der Gemeinderatsdrucksache 774/2017 – Wirtschaftsplan 2018/2019 – wurden diese Vorschläge durch Ersatzvorschläge zur Einsparung von Energiekosten ersetzt. In zeitlichem Zusammenhang mit der Sanierungsschließzeit des Hallenbades Vaihingen können dort verschiedene energetische Maßnahmen umgesetzt werden. Der Bäderausschuss hat dieser Vorgehensweise in seiner Sitzung am 6. Oktober 2017 zugestimmt. Nähere Erläuterungen dazu können der GRDrs 774/2017 sowie der Niederschrift Nr. 9 – Protokoll zur Bäderausschusssitzung am 6.10.2017 – entnommen werden.
Im Zusammenhang mit dem Projekt „Weiterentwicklung“ der Stuttgarter Bäder, das in der ersten Jahreshälfte 2018 dem Bäderausschuss vorgestellt wird, ist beabsichtigt, mögliche Optimierungen sowohl für eine höhere Kundenzufriedenheit als auch im Hinblick auf die Verbesserung der Wirtschaftlichkeit aufzuzeigen. Für alle Bäder werden dazu diverse Kennzahlen anhand der aktuellen Betriebsergebnisse (bspw. Kosten/Erlöse pro Öffnungsstunde, Besucher pro Öffnungsstunde, Defizit pro Öffnungsstunde, Öffnungszeitenkorridore der einzelnen Bäder, Auslastung der einzelnen Öffnungsstunden pro Bad u. ä.) vorgestellt. Diese sollen dazu dienen, dass für Entscheidungen des Bäderausschusses in Bezug auf die künftigen Betriebskonzepte der einzelnen Einrichtungen belastbare und fundierte Basisdaten vorliegen. In diesem Zusammenhang werden anhand von Kennzahlen auch die für eine Aufrechterhaltung des öffentlichen Badebetriebes in den Hallenbädern Cannstatt (entspr. GRDrs 419/2017 bis längstens zur Inbetriebnahme des Sporthallenbades NeckarPark), Feuerbach und Plieningen erforderlichen Parameter (jährliche Zuschüsse, Investitionen, organisatorische Maßnahmen etc.) dargelegt. Außerdem erfolgt eine Darstellung, wie ggf. dringend benötigte Zeiten für Schulschwimmen, Schwimmfit-Angebote und Vereinsbelegungen noch untergebracht werden können. Allerdings können die vorhandenen Wasserflächen grundsätzlich nur einmal vergeben werden, die Ressourcen sind also begrenzt.
Ungeachtet dessen ist anzumerken, dass letztendlich jede Erweiterung von Öffnungszeiten zu einer Erhöhung des Bäderdefizits und damit zu einer Erhöhung des städtischen Zuschusses, die Reduzierung von Öffnungszeiten hingegen zu einer Verringerung des Defizits führt. Dies insbesondere deshalb, weil der aus Sicherheitsgründen sehr personalintensive Betrieb der Bäder hohe Personal- und Energiekosten verursacht. Hinzu kommen in zunehmendem Maße hohe Instandhaltungskosten, die aufgrund des Alters der Stuttgarter Bäder entstehen. Bedingt durch die Aufgabenstellung „Daseinsvorsorge“ können andererseits keine kostendeckenden Preise erhoben werden.
Vorliegende Anträge/Anfragen
300/2017 CDU, ; 491/2017 BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, ; 545/2017 und 569/2017 SPD, ; 687/2017 SÖS-LINKE-PluS
Dirk Thürnau
Bürgermeister
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