Landeshauptstadt Stuttgart
Referat Allgemeine Verwaltung und Krankenhäuser
Gz: 0322-00
GRDrs 811/2015
Stuttgart,
10/12/2015


Budget Koordinierungsstelle für Bürgerbeteiligung



Mitteilungsvorlage zum Haushaltsplan 2016/2017


Vorlage anzurSitzungsartSitzungstermin
VerwaltungsausschussBeschlussfassungöffentlich28.10.2015

Bericht:

Die Entwicklungen der letzten Jahre haben gezeigt, dass sich Einwohnerinnen und Einwohner bei zentralen politischen Entscheidungen nicht mehr mit den formellen und meist repräsentativen Beteiligungsstrukturen zufrieden geben. Sie äußern offen Meinungen zu politischen Themen und Projekten und fordern auf Ebene der Kommune, der Länder und des Bundes Vernetzung, Beratung und eine weiter reichende Partizipation ein. Im Rahmen der kommunalen Selbstverwaltung kommt hier eine besondere Verantwortung auf die Stadtverwaltung im Bezug auf die Einbindung der Einwohnerinnen und Einwohner vor Ort zu.

Der Gemeinderat hat die Verwaltung mit der GRDRs 1029/2013 beauftragt, eine Leitlinie für Bürgerbeteiligung zu entwickeln. Zur Umsetzung dieser Leitlinie soll eine Koordinierungsstelle eingerichtet werden, die sowohl die Verwaltung als auch den Gemeinderat und die Einwohnerschaft zum Gesamtthema Bürgerbeteiligung berät und die Koordinierung von geplanten und laufenden Beteiligungsprozessen übernimmt.

Zum Stellenplan 2016 hat die Verwaltung daher 1,5 Stellen zur Ausstattung der Koordinierungsstelle beantragt. Sie wird im Bereich von Referat AK angesiedelt und soll allen Mitwirkenden an Beteiligungsprozessen mit Expertise zur Seite stehen. Die Koordinierungsstelle trägt die Verantwortung für die Sicherstellung einer koordinierten, zielführenden und effizienten Umsetzung der Leitlinie. Damit wird eine Qualitätssicherung erreicht, die für eine erfolgreiche Bürgerbeteiligung Voraussetzung ist.




Es wird ein Lenkungskreis bestehend aus dem Oberbürgermeister, Referat AK, Referat StU und Referat T gebildet. Der Lenkungskreis ist der zentralen Koordinierungsstelle vorgeschaltet und überträgt ihr Aufgaben zur eigenständigen Ausführung.

Die bisherige Finanzierung von Bürgerbeteiligungsverfahren ändert sich nicht. Alle Projekte, bei denen eine Bürgerbeteiligung bereits durchgeführt bzw. vorgesehen oder gesetzlich vorgeschrieben ist, sind von den jeweils federführenden Fachämtern zu finanzieren.

Um unvorhergesehene oder nicht eindeutig einem Fachamt zuordenbare Bürgerbeteiligungsverfahren, ergänzende Informationsveranstaltungen o.ä. finanzieren zu können, ist im Haushaltsplanentwurf des Doppelhaushalts 2016/2017 beim Teilhaushalt 100 ein zentrales Budget in Höhe von 50.000 € pro Jahr veranschlagt. Über die Verwendung dieses Budgets entscheidet der Lenkungskreis.


Finanzielle Auswirkungen


Ergebnishaushalt (zusätzliche Aufwendungen und Erträge):
Maßnahme/Kontengr.
2016
TEUR
2017
TEUR
2018
TEUR
2019
TEUR
2020
TEUR
2021 ff.
TEUR
Budget Koordinierungsstelle Bürgerbeteiligung
50
50
Finanzbedarf
50
50
(ohne Folgekosten aus Einzelmaßnahmen, Investitionen oder zusätzlichen Stellen – diese bitte gesondert darstellen)
Für diesen Zweck im Haushalt/Finanzplan bisher bereitgestellte Mittel:
Maßnahme/Kontengr.
2016
TEUR
2017
TEUR
2018
TEUR
2019
TEUR
2020
TEUR
2021 ff.
TEUR
Finanzhaushalt / Neue Investitionen (zusätzliche Ein-/Auszahlungen):
(Bezeichnung Vorhaben/ Maßnahme)Möglicher Baubeginn im Jahr:
Geplante Inbetriebnahme im Jahr:
Summe
TEUR
2016
TEUR
2017
TEUR
2018
TEUR
2019
TEUR
2020
TEUR
2021 ff.
TEUR
Einzahlungen
Auszahlungen
Finanzbedarf
Stellenbedarf (Mehrungen und Minderungen):
Beschreibung, Zweck, Aufgabenbereich
Anzahl Stellen zum Stellenplan
2016
2017
später
Koordinierungsstelle Bürgerbeteiligung
1,5
Folgekosten (aus oben dargestellten Maßnahmen und evtl. Stellenschaffungen):
Kostengruppe
2016
TEUR
2017
TEUR
2018
TEUR
2019
TEUR
2020
TEUR
2021 ff.
TEUR
Laufende Erlöse
Personalkosten
159
159
159
159
159
159
Sachkosten
Abschreibungen
Kalkulatorische Verzinsung
Summe Folgekosten
(ersetzt nicht die für Investitionsprojekte erforderliche Folgelastenberechnung!)


Mitzeichnung der beteiligten Stellen

Referat WFB hat Kenntnis genommen. Haushalts- und stellenrelevante Beschlüsse können erst im Rahmen der Haushaltsplanberatungen erfolgen.





Werner Wölfle
Bürgermeister



Anlagen:




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