Landeshauptstadt Stuttgart
Oberbürgermeister
Gz: OB 9318
GRDrs 854/2014
Stuttgart,
11/24/2014



1. Bericht der Stadtkämmerei zum Jahresabschluss 2013 (LHS)
2. Schlussbericht des Rechnungsprüfungsamts über die Prüfung des Jahresabschlusses 2013 (LHS)
3. Feststellung des Jahresabschlusses 2013 (LHS)




Beschlußvorlage
Vorlage an
    zur
SitzungsartSitzungstermin
Verwaltungsausschuss
Gemeinderat
Vorberatung
Beschlussfassung
öffentlich
öffentlich
03.12.2014
04.12.2014



Beschlußantrag:

1. Vom Bericht der Stadtkämmerei zum Jahresabschluss 2013 der Landeshauptstadt Stuttgart wird Kenntnis genommen (§95 GemO).

2. Vom Schlussbericht des Rechnungsprüfungsamts (RPA) über die Prüfung des Jahresabschlusses 2013 der Landeshauptstadt Stuttgart wird Kenntnis genommen (§110 Abs. 2 GemO). 3. Der Jahresabschluss 2013 der Landeshauptstadt Stuttgart wird wie folgt festgestellt (§95 b Abs. 1 GemO):

3.1 Jahresabschluss 2013 –Gesamtergebnisrechnung/-verwendung:
Der Jahresüberschuss wird im Rahmen der Ergebnisverwendung folgenden passiven Bilanzpositionen zugeführt bzw. entnommen:

1.2.1 Zuführung zur Rücklage für Überschüsse des ordentlichen Ergebnisses
1.2.2 Zuführung zur Rücklage für Überschüsse des Sonderergebnisses
1.2.3 Zuführungen zu zweckgebundenen Rücklagen in Höhe von 2.529.335,10 EUR

Ermächtigungsübertragungen 2013

Im Jahresergebnis sind die Ermächtigungsübertragungen nicht enthalten.

Zur Deckung von konsumtiven (71.738.082,68 EUR) und investiven Verpflichtungen (345.324.103,76 EUR) wurden Ermächtigungsübertragungen in Höhe von 417.062.186,44 EUR zugelassen, die künftige Ergebnis- bzw. Finanzhaushalte belasten und den Finanzierungsmittelbestand entsprechend verringern (vgl. Anlage 1, Nr. 5.2, Seite 112ff).


3.2 Vermögensrechnung (Schlussbilanz) zum 31.12.2013

Die Vermögensrechnung (Schlussbilanz) zum 31.12.2013 schließt mit einem
Bilanzvolumen in Höhe von 8.783.576.668,03 EUR, wie in Anlage 1 (Seite 7f) dargestellt, ab. Die wesentlichen Veränderungen sind im Bericht der Stadtkämmerei zum Jahresabschluss 2013 (vgl. Anlage 1, Nr. 2.6, Seite 30ff und Nr. 2.7, Seite 49ff) dargestellt.





3.3 Jahresabschluss 2013 –Gesamtfinanzrechnung:

Die Gesamtfinanzrechnung schließt mit einer Änderung des Finanzierungsmittel-
bestands in Höhe von 23.730.676,70 EUR ab:

Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit
2.562.341.848,05
EUR
Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit
-2.250.733.929,76
EUR
Zahlungsmittelüberschuss aus
laufender Verwaltungstätigkeit
311.607.918,29
EUR
Einzahlungen aus Investitionstätigkeit
67.317.741,10
EUR
Auszahlungen aus Investitionstätigkeit
-346.904.275,74
EUR
Saldo aus Investitionstätigkeit
-279.586.534,64
EUR
Finanzierungsmittelüberschuss
32.021.383,65
EUR
Einzahlungen aus der Aufnahme von Krediten
für Investitionen
0,00
EUR
Auszahlungen für die Tilgung von Krediten
für Investitionen
-8.290.706,95
EUR
Saldo aus Finanzierungstätigkeit
-8.290.706,95
EUR
Änderung Finanzierungsmittelbestand
23.730.676,70
EUR
Nachrichtlich:
Ermächtigungsübertragungen 2013
417.062.186,44
EUR



Begründung:


Mit GRDrs 460/2014 wurde am 17.07.2014 der Jahresabschluss 2013 aufgestellt.

Das Gesamtergebnis betrug 182,5 Mio. EUR (Jahresüberschuss). Aufgrund von eingegangenen Verpflichtungen wurden Ermächtigungsübertragungen in Höhe von 417.062.186,44 EUR beschlossen.

Die örtliche Prüfung des Jahresabschlusses 2013 durch das Rechnungsprüfungsamt (RPA) ist im Rahmen einer begleitenden Prüfung erfolgt. Hierbei sind keine systemrelevanten Prüfungsfeststellungen getroffen worden, die eine Korrektur des Jahresabschlusses 2013 notwendig gemacht hätten.

Der Bericht zum Jahresabschluss 2013 der Stadtkämmerei (vgl. Anlage 1) beinhaltet Erläuterungen zur Ergebnis-, Vermögens- und Finanzrechnung und bewertet mit dem Rechenschaftsbericht den Jahresabschluss aus Sicht der Finanzverwaltung.

Der Schlussbericht über die Prüfung des Jahresabschlusses 2013 (vgl. Anlage 2) des Rechnungsprüfungsamts bewertet ebenfalls den Jahresabschluss 2013 und führt die wesentlichen Anstände auf.

Die festgestellten wesentlichen Anstände werden i.d.R. mit dem nächsten Jahresabschluss (Jahresabschluss 2014) berichtigt. Auf Basis der nun vorliegenden Berichte soll die Feststellung des Jahresabschlusses 2013 durch den Gemeinderat erfolgen.

Das Rechnungsprüfungsamt fasst das „Abschließende Ergebnis“ in seinem Schlussbericht 2013 (vgl. Anlage 2, Nr. 9, Seite 87) wie folgt zusammen:

„Der Jahresabschluss 2013 der Stadt war nach § 110 Abs. 1 GemO daraufhin zu prüfen, ob
- bei den Erträgen, Aufwendungen, Einzahlungen und Auszahlungen sowie bei der Vermögens- und Schuldenverwaltung nach dem Gesetz und den bestehenden Vorschriften verfahren worden ist,
- die einzelnen Rechnungsbeträge sachlich und rechnerisch in vorschriftsmäßiger Weise begründet und belegt sind,
- der Haushaltsplan eingehalten worden ist und
- das Vermögen sowie die Schulden und Rückstellungen richtig nachgewiesen worden sind.

Die wesentlichen Ergebnisse der Prüfung des Jahresabschlusses der Stadt haben wir in diesem Schlussbericht zusammengefasst. Die Prüfungsfeststellungen sind für den Einzelfall von Bedeutung, sie wirken sich aber auf das Ergebnis nicht so aus, dass sie der Feststellung des Jahresabschlusses entgegenstehen. Auf der Grundlage der in Stichproben und Schwerpunkten vorgenommenen Prüfung kann das Rechnungsprüfungsamt – unbeschadet der Inhalte dieses Schlussberichts – dem Gemeinderat empfehlen, den Jahresabschluss der Stadt für das Haushaltsjahr 2013 nach § 95 b Abs. 1 GemO festzustellen.“

Finanzielle Auswirkungen

- keine -


Beteiligte Stellen

Referat WFB

Vorliegende Anträge/Anfragen

- keine -




Fritz Kuhn
Oberbürgermeister

Anlagen



1. Bericht zum Jahresabschluss 2013 der Stadtkämmerei
2. Schlussbericht über die Prüfung des Jahresabschlusses 2013 des Rechnungsprüfungsamts


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Anlage 1 GRDrs 854-2014.pdfAnlage 1 GRDrs 854-2014.pdfAnlage 2 GRDrs 854-2014.pdfAnlage 2 GRDrs 854-2014.pdf