Landeshauptstadt Stuttgart
Technisches Referat
Gz: T
GRDrs 410/2015
Stuttgart,
07/10/2015



Neubau und Sanierung Eichendorffschule mit Turnhalle
Ebitzweg 57, 70374 Stuttgart
- Projektbeschluss -




Beschlußvorlage
Vorlage an
    zur
SitzungsartSitzungstermin
Ausschuss für Umwelt und Technik
Verwaltungsausschuss
Beschlussfassung
Beschlussfassung
öffentlich
öffentlich
28.07.2015
29.07.2015



Beschlußantrag:


1. Dem fortgeschriebenen Raumprogramm zum Schulneubau, der Umstrukturierung und Sanierung des Fachklassenbaus, sowie dem Neubau einer 1-Feld Turnhalle an der Eichendorffschule mit den in Anlage 4 dargestellten Flächen wird zugestimmt.

2. Der vom Hochbauamt geprüften Planung für den Neubau und die Sanierung der Eichendorffschule mit Turnhalle nach den Plänen des Architekturbüros
Hausmann Architekten GmbH
Bendstr. 50-52, 52066 Aachen vom 01.06.2015 der Baubeschreibung vom 01.06.2015 und der vom Projektsteuerer und dem
Hochbauamt geprüften Kostenberechnung vom 01.06.2015
3. Das Hochbauamt wird mit der Weiterplanung bis Leistungsphase 6 und Teilen von Leistungsphase 7 nach HOAI beauftragt. 4. Dem Bau einer Pelletheizung wird zugestimmt. Die dafür notwendigen baulichen Mehrkosten in Höhe von ca. 85.000 € gegenüber der geplanten Wärmeversorgung mit einem Gasbrennwertkessel werden über das stadtinterne Contracting finanziert. 5. Dem Bau einer Photovoltaikanlage auf dem Dach des Neubaus (Hauptgebäude) wird zugestimmt. Die hierdurch entstehenden Mehrkosten in Höhe von ca. 160.000 € werden durch das stadtinterne Contracting finanziert. 6. Vom Ergebnis der Untersuchung der barrierefreien Anbindung des Oberklassenbaus an den Neubau - siehe unter Kurzfassung der Begründung Punkt 4 und unter Ausführliche Begründung Punkt 3 und 7 - wird Kenntnis genommen.



Kurzfassung der Begründung:
Ausführliche Begründung siehe Anlage 1

1. Beschlüsse

Grundsatzbeschluss (GRDrs 164/2012)
- Ausschuss für Umwelt und Technik am 24.07.2012
- Verwaltungsauschuss am 25.07.2012

Vorprojektbeschluss (GRDrs 608/2012)
- Ausschuss für Umwelt und Technik am 06.11.2012
- Verwaltungsausschuss am 07.11.2012

Beschluss zum erweiterten Raumprogramm (GRDrs 298/2013)
- Verwaltungsausschuss am 19.06.2013
- Gemeinderat am 20.06.2013

2. Raumprogramm

Grundlage für die Entwurfsplanung stellt das Raumprogramm des Beschlusses zum erweiterten Raumprogramm GRDrs 298/2013 mit einer Programmfläche von 5.259 m² für die Schule dar.

Dem Raumprogramm für die Erstellung einer 2-Feld Großturnhalle mit einer Programmfläche von rd. 1.100 m² auf dem Schulgrundstück der Eichendorffschule wurde gemäß Grundsatzbeschluss GRDrs 164/2012 bzw. Vorprojektbeschluss GRDrs 608/2012 zugestimmt.

Im Bürgermeistergespräch vom 26.03.2015 wurde im Hinblick auf die Kostenentwicklung des Projektes entschieden, statt einer 2-Feld Großturnhalle eine 1-Feld Turnhalle in die weitere Planung zu übernehmen. Grundlage dafür bildet das vom Schulverwaltungsamt am 30.03.2015 übergebene Raumprogramm für eine 1-teilbare Schulturnhalle.

3. Entwurfskonzept

Mit dem Neubau und der Sanierung der Eichendorffschule wird, im Zusammenhang mit dem Elly-Heuss-Knapp-Gymnasium, der erste Modellstandort für inklusive Beschulung an einem Stuttgarter Schulcampus entstehen.
Im Rahmen der Baumaßnahmen werden die bestehende Turnhalle und die drei Unterrichtspavillons in den einzelnen Bauphasen zurückgebaut. Der zweigeschossige Fachklassenbau im Süd-Westen bleibt erhalten, wird umstrukturiert und grundlegend saniert.

Nord-östlich des bestehenden Fachklassenbaus wird der dreigeschossige Neubau der Schule errichtet. Über einen eingeschossigen Verbindungsbau wird der Neubau an den Fachklassenbau angebunden.
Der Schulneubau berücksichtigt das pädagogische Planungskonzept mit räumlichen Einheiten in Clustern, Differenzierungsräumen und Bereichen für den Ganztag und Inklusion.

Der bestehende Oberklassenbau im Nord-Osten des Neubaus bleibt in seiner jetzigen Struktur erhalten und wird datentechnisch an die Gesamtschulanlage angeschlossen.
Im Nord-Westen schließt die neue 1-Feld Turnhalle an den Neubau an.

Alle Gebäudeteile und Unterrichtsräume - bis auf die Technikbereiche im UG des Fachklassenbaus und 4 Unterrichtsräume im 1.OG des bestehenden Oberklassenbaus - sind im Sinne der Inklusion barrierefrei erreichbar.

4. Finanzielle Auswirkungen

Für den Neubau und die Sanierung der Eichendorffschule mit 1-Feld Turnhalle ergeben sich Gesamtkosten einschließlich Ausstattungskosten und Außenanlagen inkl. Prognose bis Mitte Bauzeit in Höhe von 28.550.000 €.

Neubau Schule und Turnhalle, Sanierung Fachklassenbau,
und Erhalt Oberklassenbau 27.450.000 €
Prognose bis Mitte Bauzeit 1.100.000 €
Gesamtkosten 28.550.000 €

Zum Raumprogrammbeschluss (GRDrs 298/2013) wurden in einer Tischvorlage Grobkosten in Höhe von 25 Mio. € genannt. Diese bezogen sich auf die Kostenkennwerte der Machbarkeitsstudie und einer Hochrechnung aufgrund von Programmflächenvorgaben des pädagogischen Planungsprozesses für die neue Gemeinschaftsschule.

Die genannten Kosten stellten einen groben Kostenrahmen dar. Ziel war es, möglichst viele Neben- und Verkehrsflächen zu qualifizieren und als Programmflächen nutzbar zu machen. Es wurde darauf hingewiesen, dass die Auswirkungen des geänderten Raumprogramms auf die Gesamtkosten erst im Zuge der Entwurfsplanung genauer geprüft werden können.
Die 2-Feld Großturnhalle (GRDrs 164/2012) war in diesen Kosten nicht berücksichtigt.

Nach Abschluss des Vorentwurfs ergab die Kostenermittlung für die Planung der Schule einschließlich der 2-Feld Großturnhalle Kosten in Höhe von 32,8 Mio. €.

Die im Haushalt 2014/2015 eingestellten Baukosten von 25 Mio. € reichen somit nicht für die Realisierung der Gesamtmaßnahme (Schule und Turnhalle) aus.

Im Zuge der Entwurfsplanung wurden verschiedene Einsparpotenziale untersucht. Die folgenden Reduzierungen wurden gemeinsam mit den Referaten KBS und WFB abgestimmt und in die Planung übernommen:
Eine mögliche Umsetzung des östlichen Clusters zu einem späteren Zeitpunkt ist in der Planung berücksichtigt worden.

Die spätere Erweiterung der 1-Feld-Halle zu einer 2-Feld-Halle ist baulich nicht möglich.

Durch die Einsparungen in den Flächen können die Kosten um 5,53 Mio. € reduziert werden.

Die verbleibenden Mehrkosten des Gesamtprojektes in Höhe von 3,55 Mio. € werden zum Doppelhaushalt 2016/2017 angemeldet.

Resultierend aus dem Bürgermeistergespräch vom 26.03.2015 wurde planerisch untersucht, wie der Oberklassenbau barrierefrei erschlossen werden kann.
Eine barrierefreie Erschließung der Unterrichtsräume im Erdgeschoss ist über Rampen im Außenbereich möglich und wird so in der Planung der Außenanlagen umgesetzt.
Mittels Herstellung einer Stegverbindung vom Oberklassenbau zum Neubau könnten 3 der 4 Unterrichtsräume im 1.OG des Oberklassenbaus annähernd barrierefrei und für den Schulalltag sinnvoll erschlossen werden.

Durch den Bau des offenen, aber überdachten Steges entstehen Mehrkosten von ca. 95.000 €. Die Mehrkosten für den Steg sind in den unter Beschlussziffer 2 genannten Gesamtkosten nicht enthalten.

Eine barrierefreie Anbindung nach DIN 18040-1 könnte für 3 der 4 Unterrichtsräume im Oberklassenbau über einen zusätzlichen, außenliegenden Aufzug am Oberklassenbau hergestellt werden. Die Mehrkosten für die Realisierung des zusätzlichen, außenliegenden Aufzugs belaufen sich auf ca.155.000 €. Diese Kosten sind in den unter Beschlussziffer 2 genannten Gesamtkosten nicht enthalten.

Ein Kostenrisiko im Hinblick auf die Bereiche Brandschutz und Baugrund kann noch nicht gänzlich ausgeschlossen werden.
Das in 2013 erstellte Baugrund- und Gründungsgutachten hat gezeigt, dass das Grundstück sehr unterschiedliche Tragfähigkeiten aufweist. Die vorliegenden, ungünstigen Bodenverhältnisse wurden entsprechend in der Gründung für die Neubauten berücksichtigt. Eine abschließende Einschätzung kann erst zum Zeitpunkt des Abbruchs der vorhandenen Gebäudeteile erfolgen.
5. Energiekonzept

Der geplante Neubau unterschreitet die Anforderungen der EnEV 2014 in Bezug auf den Primärenergiebedarf um mindestens 30 % (GRDrs 165/2010). Der Neubau und die Sanierungsmaßnahmen erfüllen die städtischen Vorgaben des Energieerlasses.

Im Rahmen der Ämterbeteiligung kam im Hinblick auf den Einsatz von erneuerbaren Energien der Wunsch einer Pelletheizung zur Deckung der Grundlast der Wärmeversorgung auf. Der Einbau einer Pelletheizung wurde planerisch geprüft und Mehrkosten gegenüber der Variante mit einem Erdgas-Brenn­wert­kessel von 85.000 € ermittelt. Diese Mehrkosten werden über das stadtinterne Contracting durch eine Vereinbarung zwischen dem Amt für Umweltschutz und dem Schulverwaltungsamt finanziert.

Um eine sommerliche Überhitzung im Gebäude zu vermeiden, werden entsprechende Maßnahmen (z. B. außenliegender Sonnenschutz an den Fassaden des Neubaus) ein­gerichtet. Für Klassenzimmer und Nebenräume sind mechanische Lüftungsanlagen mit hoch effizienter Wärmerückgewinnung (> 75%) vorgesehen, über die im Sommer auch eine Nachtauslüftung realisiert werden kann. Es ist eine Photovoltaikanlage geplant, deren Betrieb das Amt für Umweltschutz als wirtschaftlich darstellt. Im Baubudget berücksichtigt ist derzeit eine Photovoltaikanlage zur Deckung des Eigenstromanteils (ca. 15 kWp). Die zusätzlichen Kosten von ca. 160.000 € zur Realisierung einer größeren Photovoltaikanlage (max. ca. 55 – 60 kWp) werden vom Amt für Umweltschutz über das stadtinterne Contracting gedeckt.

Das energetische Datenblatt liegt der Beschlussvorlage bei (Anlage 6).

6. Förderung

Eine Förderung im Rahmen des Kommunalen Schulhausbaus sowie dem Landesprogramm Chancen durch Bildung für die Erweiterung des Ganztagesbereiches sind nach einem Vorgespräch mit dem Regierungspräsidium möglich. Aufgrund von Erfahrungswerten wird mit Fördermitteln in Höhe von rund 3,5 Mio. € gerechnet.

Für die Turnhalle wird die Verwaltung einen Antrag zur Projektförderung aus dem Sportstättenförderungsprogramm des Landes stellen. Falls das Land eine Förderung im Rahmen des Sportstättenförderungsprogramms bewilligt, kann mit einem Zuschuss gerechnet werden.

7. Termine

Projektbeschluss Juli 2015
Bauantrag September 2015
Baugenehmigung März 2016
Baubeschluss Juli 2016
Baubeginn August 2016
Baufertigstellung Dezember 2019

Der Zeitpunkt der Baugenehmigung steht in Abhängigkeit zum vorgeschalteten B-Plan Verfahren. Der Abschluss des Verfahrens ist für Ende 2015 terminiert.




Finanzielle Auswirkungen

-


Beteiligte Stellen

Die Referate KBS, StU und WFB haben die Vorlage mitgezeichnet.
Die Änderungen der Referate WFB und StU wurden eingearbeitet.
Die Änderungen des Referates KBS wurden nach Rücksprache mit Amt 40 in Teilen übernommen.


Vorliegende Anträge/Anfragen

-

Erledigte Anträge/Anfragen

-



Dirk Thürnau
Bürgermeister


Anlagen

1. Ausführliche Begründung
2. Baubeschreibung
3. Kostendeckblatt
4. Raumprogramm
5. Pläne
6. Energetisches Datenblatt



Ausführliche Begründung:


1. Beschlüsse

Grundsatzbeschluss (GRDrs 164/2012)
- Ausschuss für Umwelt und Technik am 24.07.2012
- Verwaltungsauschuss am 25.07.2012

Vorprojektbeschluss (GRDrs 608/2012)
- Ausschuss für Umwelt und Technik am 06.11.2012
-Verwaltungsausschuss am 07.11.2012

Beschluss zum erweiterten Raumprogramm (GRDrs 298/2013)
- Verwaltungsausschuss am 19.06.2013
- Gemeinderat am 20.06.2013

2. Raumprogramm

Grundlage für die Entwurfsplanung stellt das Raumprogramm des Beschlusses zum erweiterten Raumprogramm GRDrs 298/2013 mit einer Programmfläche von 5.259 m² für die Schule dar.

Dem Raumprogramm für die Erstellung einer 2-Feld Großturnhalle mit einer Programmfläche von rd. 1.100 m² auf dem Schulgrundstück der Eichendorffschule wurde gemäß Grundsatzbeschluss GRDrs 164/2012 bzw. Vorprojektbeschluss GRDrs 608/2012 zugestimmt.

Sowohl das erweiterte Raumprogramm für die Schule (GRDrs 298/2013) als auch das Raumprogramm für die 2-Feld-Großturnhalle (GRDrs 164/2012) wurden in der weiteren Planung berücksichtigt. Dies führte zu Kostensteigerungen.

Aus Gründen der Kostenreduzierung der Gesamtmaßnahme (Schule und Turnhalle) wurden folgende Änderungen vorgenommen:

3. Entwurfskonzept

Mit dem Neubau und der Sanierung der Eichendorffschule wird, im Zusammenhang mit dem Elly-Heuss-Knapp-Gymnasium, der erste Modellstandort für inklusive Beschulung an einem Stuttgarter Schulcampus entstehen.
Im Rahmen der Baumaßnahmen werden die bestehende Turnhalle und die drei Unterrichtspavillons in den einzelnen Bauphasen zurückgebaut.
Nord-westlich der Bestandsgebäude Fachklassen- und Oberklassenbau wird der dreigeschossige Neubau mit angegliederter 1-Feld Turnhalle errichtet.
Die inklusive, gebundene Ganztagesschule ist für insgesamt 784 Schüler in einer vierzügigen Primarstufe sowie einer zweizügigen Sekundarstufe geplant.

Der östliche Haupteingang wird über eine Treppe und eine behindertengerechte Rampe erreicht, die gleichzeitig als bespielbares Element in den Pausen dient.
Im Erdgeschoss des Neubaus befinden sich sämtliche Fachräume, sowie mittig zu den beiden Haupteingängen an zentraler Stelle die Mensa/ Aula. Daran angegliedert die Bühne und die Musikräume.
Über die beiden Treppenhäuser sowie den Aufzug seitlich der Aula werden die beiden Obergeschosse, in den jeweils drei Lerncluster untergebracht sind, erschlossen. Die Treppen mit angegliederten Nebenräumen sind mittig zwischen den Clustern positioniert, wodurch kurze Wegverbindungen gewährleistet sind. Jedes Cluster setzt sich aus vier Klassenräumen und dazwischenliegenden Therapie-, Multifunktions-, Inklusions- und Teamräumen zusammen, die sich alle um eine gemeinsame „Mitte“ als klassenübergreifende Kommunikationszone orientieren.
Über insgesamt vier Lichthöfe werden die „Mitten“ zusätzlich natürlich belichtet. Entlang der Fassaden der beiden Obergeschosse werden umlaufend Fluchtbalkone angeordnet.

Der zweigeschossige Fachklassenbau bleibt im Rahmen der Baumaßnahme erhalten, wird umstrukturiert und grundlegend saniert.
Er kann neben dem bestehenden Eingang ebenerdig über die Mensa im Neubau erschlossen werden. Im Erdgeschoss befinden sich die Küche, Nebenräume und die Gemeinschaftsräume. Im Obergeschoss, das über die Bestandstreppe und einen neuen Aufzug erreicht wird, sind die Lehrerbereiche und die Verwaltung untergebracht.

Der bestehende Oberklassenbau im Nord-Osten des Neubaus bleibt in seiner jetzigen Struktur erhalten.
Aus Gründen einer kostengünstigen Lösung, und im Hinblick auf einen mittelfristigen Abriss des Gebäudes sind keine umfassenden Umstrukturierungs- oder Modernisierungsmaßnahmen am Oberklassenbau vorgesehen.
Der Oberklassenbau wird jedoch datentechnisch an die Gesamtschulanlage angeschlossen.

Im Nord-Westen schließt die neue 1-Feld Turnhalle (16mx27m) an den Neubau an und ist gegenüber dem Erdgeschossniveau des Neubaus um ca. 3,80 m im Gelände eingegraben.
Die Turnhalle ist über einen separaten Außenzugang sowie direkt über den Neubau erschlossen.
Das Untergeschoss, in dem sich die Umkleideräume, Technikflächen sowie die Zugänge zur Halle befinden, wird über eine 1-läufige Treppe sowie den Aufzug des Schulgebäudes erreicht.

Ein Außenspielfeld (ca.20x28m) zur individuellen Nutzung im Sportunterricht und in den Pausen ist im Westen des Grundstücks vorgesehen.
Im Süd-Westen sind 112 Fahrradstellplätze angeordnet, die über eine barrierefreie Zuwegung von der Beuthener Strasse her erreichbar sind.
An dieser Stelle wurde das ursprüngliche Schulgrundstück, zu Lasten einer angrenzenden Grünfläche, in Abstimmung mit dem Garten-, Friedhofs- und Forstamt, um ca. 420 m² erweitert. Diese Maßnahme schafft ausreichende Pausenhofflächen für die neue Gemeinschaftsschule.

Die baurechtlich notwendigen Stellplätze werden über den Ebitzweg erschlossen und können auf dem Schulgelände nachgewiesen werden.

Alle Gebäudeteile und Unterrichtsräume - bis auf die Technikbereiche im UG des Fachklassenbaus und 4 Unterrichtsräume im 1.OG des Oberklassenbaus - sind im Sinne der Inklusion barrierefrei erreichbar.
Mittels Herstellung einer Stegverbindung vom Oberklassenbau zum Neubau könnten 3 der 4 Unterrichtsräume im 1.OG des Oberklassenbaus annähernd barrierefrei und für den Schulalltag sinnvoll erschlossen werden.
Die Mehrkosten für den Steg sind in den unter Beschlussziffer 2 genannten Gesamtkosten nicht enthalten.

4. Schulsituation und Schülerentwicklung

Schulsituation
Die Grund- und Werkrealschule Eichendorffschule befindet sich im Stuttgarter Stadtbezirk Bad Cannstatt. Die Primarstufe ist derzeit 4-zügig, die Sekundarstufe I 2-zügig. Die Grund- und Werkrealschule ist eine Schule mit sport- und bewegungserzieherischem Schwerpunkt.
Seit dem Schuljahr 2010/2011 werden Kinder mit und ohne sonderpädagogischem Bildungsanspruch gemeinsam unterrichtet. Seit dem Schuljahr 2012/2013 wird der Ganztagesbetrieb im Primarbereich sukzessive ausgebaut. Die Ganztagesklassen sind in der Außenstelle der Eichendorffschule im Elly-Heuss-Knapp-Gymnasium verortet, da dort die Mensa des Gymnasiums zum Mittagessen mit genutzt wird. Die Landeshauptstadt Stuttgart beantragt auf Grundlage der GRDrs 100/2015 zum 1. Juni 2015 für das Schuljahr 2016/2017 beim Land Baden-Württemberg die Einrichtung einer in der Sekundarstufe I zweizügigen Gemeinschaftsschule am Standort Eichendorffschule in der Primarstufe und der Sekundarstufe I (Klassen 1-10). Die Gemeinschaftsschule wird ab dem Schuljahr 2016/2017 sukzessive aufgebaut, die Werkrealschule läuft mit dem Start der Gemeinschaftsschule aus.

Schülerentwicklung
Der Grundschulbereich der Eichendorffschule entwickelt sich stabil vierzügig. Im Rahmen der Antragstellung auf Einrichtung einer Gemeinschaftsschule muss das Schüleraufkommen dargestellt werden. Die Voraussetzung für eine Gemeinschaftsschule ist eine stabile Zweizügigkeit in der Sekundarstufe I (Klasse 5-10). Im Schuljahr 2014/15 besuchen die Eichendorffschule in der Sekundarstufe I 235 Schüler/-innen in 11 Klassen, in der Primarstufe 333 Schüler/-innen in 16 Klassen. Das Einzugsgebiet der Eichendorffschule erstreckt sich über den Stadtbezirk Bad Cannstatt (rechts des Neckars). Dort befinden sich neben der Grundschulabteilung der Eichendorffschule selbst die Grundschulen Schillerschule, Sommerrainschule sowie Martin-Luther-Schule. In der folgenden Tabelle ist das prognostizierte Schülerpotenzial für die kommenden Jahre dargestellt. Die Zahlen stellen dabei die von der Schulverwaltung anhand von bisherigen Erfahrungs- und Prognosewerten ermittelten Übertrittsprognosen der entsprechenden Schulen zu einer möglichen Gemeinschaftsschule Eichendorffschule dar.

gesamtes Schülerpotenzial Gemeinschaftsschule Eichendorffschule

Schuljahr
2016/2017
2017/2018
2018/2019
2019/2020
2020/2021
Primarstufe
358
353
356
365
347
Sekundarstufe I
195
205
225
236
295
Insgesamt
553
558
581
601
642

Gemeinschaftsschule
Grundlage für die Gemeinschaftsschule ist, neben der stabilen Zweizügigkeit, ein spezielles pädagogisches Konzept, welches im Besonderen Aspekte wie die inklusive Beschulung von Kindern mit sonderpädagogischem Bildungsanspruch und individualisierte, kooperative Lernformen in heterogenen Lerngruppen ohne äußere Differenzierung umfasst. Im Zuge der Schaffung eines Modellstandortes für inklusive Beschulung entsteht am Standort Eichendorffschule/Elly-Heuss-Knapp-Gymnasium ein Schulcampus, der für inklusive Beschulung ausgestattet ist (GRDrs 298/2013). Die Eichendorffschule und das Elly-Heuss-Knapp-Gymnasium definieren sich in ihren pädagogischen Profilen bereits ausdrücklich als inklusive Schulen und kooperieren sowohl bei der Inklusion als auch räumlich und in der Gestaltung des Ganztages eng miteinander. An Gemeinschaftsschulen werden generell alle Bildungsstandards (Haupt-, Sonder-, Werkreal, Realschule und Gymnasium) unterrichtet und Lehrkräfte der verschiedenen Bildungsstandards eingesetzt. Das Lernangebot beinhaltet zudem ein verbindliches Ganztagesangebot für die Jahrgangsstufen 5 bis 10. Bis zur Fertigstellung einer Mensa muss das Mittagessen, wie bisher auch, interimistisch im Elly-Heuss-Knapp-Gymnasium eingenommen werden. Ausschlaggebend für die Gestaltung des Ganztagesbetriebs ist das pädagogische Konzept der Schule, welches im Detail die Planung des rhythmisierten Ganztagesschulbetriebs enthält. Das pädagogische Konzept ist zudem der Ausgangspunkt für die Möblierung und die Gestaltung der Räume bzw. die Nutzung des Gebäudes.

Sportstättenbedarf

Der Sportstättenbedarf an der Eichendorffschule beträgt 1,8 Übungseinheiten (ÜE). Mit der geplanten 1-Feld Turnhalle kann ein Sportstättenbedarf von 1,0 ÜE am Standort Eichendorffschule abgedeckt werden.

Der zukünftige Sportstättenbedarf am benachbarten Elly-Heuss-Knapp-Gymnasium (EHKG) beträgt 2,0 - 2,3 ÜE. Darin ist der Ausbau des derzeitigen 3-zügigen Gymnasiums zur 4-Zügigkeit berücksichtigt. Der Gesamtbedarf am Campus Eichendorffschule und Elly-Heuss-Knapp-Gymnasium beträgt somit 3,8 – 4,1 ÜE.

Unter Berücksichtigung einer 1-Feld Turnhalle an der Eichendorffschule und der bestehenden 3-Feld Sporthalle am Elly-Heuss-Knapp-Gymnasium ergeben sich an Sporthallenkapazitäten insgesamt 4,0 ÜE.

Um die fehlenden Übungseinheiten am Standort Eichendorffschule abzudecken, ist weiterhin eine Nutzung der Sporthalle am EHKG von Schülerinnen und Schülern der Eichendorffschule vorgesehen.
Die Sporthalle des Elly-Heuss-Knapp-Gymnasiums wird derzeit vom Gottlieb-Daimler-Gymnasium (GDG) mit genutzt. Am Standort GDG befindet sich eine nicht normgerechte, stark sanierungsbedürftige Turnhalle, die den Bedarf des GDG nicht abdeckt und momentan von der 3-Feld Sporthalle am EHKG mit abgedeckt wird.
Derzeit wird eine Machbarkeitsstudie für eine erweiterte Sportstättenversorgung am GDG abgeschlossen, deren Ergebnisse zeigen, dass auf dem Schulgrundstück am GDG eine zusätzliche Übungseinheit realisierbar ist.

Nach Realisierung einer neuen Turnhalle (1ÜE) an der Eichendorffschule und einer weiteren Übungseinheit am Gottlieb-Daimler-Gymnasium, sowie ergänzend durch die bestehende 3-teilige Sporthalle des Elly-Heuss-knapp-Gymnasiums, wird insgesamt der schulische Sportstättenbedarf aller Cannstatter allgemeinen Schulen rechts des Neckars zukünftig abgedeckt. Auch die Cannstatter Sportvereine gewinnen durch die dann zur Verfügung stehende zusätzliche Übungseinheit am Gottlieb-Daimler-Gymnasium.

Um die 1-Feld Turnhalle an der Eichendorffschule mit 2 Gruppen (auch im Rahmen des Ganztages) parallel nutzen zu können, ist ein Trennvorhang zur mittigen Teilung der Halle vorgesehen.

5. Ausstattung

Wie in der GRDrs 298/2013 dargestellt hat das Schulverwaltungsamt in einem intensiven Beteiligungsprozess gemeinsam mit der Schulgemeinde in einem moderierten Planungsprozess ein Raumprogramm entwickelt, das dem pädagogischen Konzept der Schule Rechnung trägt.
Der Beteiligungsprozess mit der Schule wurde im Rahmen der Vorentwurfs- und Entwurfsphase im Hinblick auf die Ausstattungs- und Möblierungsplanung fortgesetzt. Mit Beteiligung des Architekturbüros Hausmann Architekten, Hochbauamt und Schulverwaltungsamt wurden in mehreren Workshops alle Bereiche mit Vertretern der Schule hinsichtlich Nutzung, Funktion und Anforderungen abgestimmt, um eine bedarfsgerechte Ausstattung und Möblierung zu planen, die v.a. auch die Themen wie Clustersituation und neue pädagogische Unterrichtsformen, Gemeinschaftsschule, Ganztag und Inklusion berücksichtigt.

6. Organisation bis zur Baufertigstellung

Bauablauf
Der Bauablauf für den Neubau und die Sanierung der Eichendorffschule gliedert sich in zwei Bauabschnitte.
Zu Beginn des ersten Bauabschnitts werden die bestehende Turnhalle mit zwei Nebengebäuden und ein Teil eines Pavillons zurückgebaut. Dadurch wird ausreichend Platz für den Neubau der Schule geschaffen.

Der Fachklassenbau, der Oberklassenbau und die Pavillons werden weiterhin für den Unterricht genutzt. Die Zufahrt der Baustelle erfolgt über den Ebitzweg. Der Zugang der Schüler erfolgt über die Beuthener Strasse und über die Andreästrasse. Während beider Bauabschnitte sind die Wege für Schüler und Lehrer kreuzungs- und gefahrenfrei von denen der Baustelle getrennt.

Nach Fertigstellung des 1. Bauabschnitts ziehen die Schüler und Lehrer in das fertiggestellte Hauptgebäude um. Die Verwaltung der Schule zieht interimistisch in den Neubau. Der Zugang der Schüler und Lehrer auf das Grundstück erfolgt jetzt vom Ebitzweg. Die restlichen Pavillons im westlichen Teil des Grundstücks werden zurückgebaut. Dort entsteht im 2. Bauabschnitt der Neubau der Turnhalle. Der Fachklassenbau wird im Anschluss umfassend saniert.
Die Baustellenzufahrt erfolgt nun von der Beuthener Strasse über die Grünfläche des Nachbargrundstücks. So wird wiederum eine gefahrenfreie Trennung zwischen Schüler- und Baustellenverkehr sicher gestellt.

Nach Fertigstellung des 2. Bauabschnitts zieht die Verwaltung zurück in den sanierten und umstrukturierten Fachklassenbau und die Turnhalle wird in Betrieb genommen.
Die Außenanlagen werden im Anschluss fertiggestellt.

Räumliche und zeitliche Abhängigkeiten zum Elly-Heuss-Knapp-Gymnasium
Wie in den durchgeführten Machbarkeitsstudien und in der GRDrs 164/2012 bereits dargestellt, sind die baulichen Maßnahmen an der Eichendorffschule und am Elly-Heuss-Knapp-Gymnasium räumlich und zeitlich eng miteinander verzahnt (siehe hierzu auch u.g. Punkt Essensversorgung)

Bauorganisatorisch ergibt sich eine Abhängigkeit nach dem 1. Bauabschnitt an beiden Standorten.
Die Schüler der Eichendorffschule in den Außenklassen am Elly-Heuss-Knapp-Gymnasium müssen nach Fertigstellung des Hauptgebäudes zurück an die Eichendorffschule geführt werden.
Erst dann kann am Elly-Heuss-Knapp-Gymnasium mit dem Abbruch des Bestandsgebäudes, und damit mit dem 2. Bauabschnitt, begonnen werden.
Umzüge
Nach Fertigstellung des Hauptgebäudes als 1. Bauabschnitt ist der Umzug der gesamten Eichendorffschule aus den Pavillongebäuden und dem Fachklassenbau sowie die Rückführung der Außenklassen am Elly-Heuss-Knapp-Gymnasium in das Hauptgebäude und den Oberklassenbau vorgesehen (voraussichtlich zum Schuljahr 2018/19).

Vor allem für die Verwaltungsbereiche (wie Schulleitung, Sekretariate, Lehrerbereiche) müssen hierfür Räume im Hauptgebäude und im Oberklassenbau interimistisch genutzt werden, bevor sie ihrer endgültigen Nutzung nach Fertigstellung des 2. Bauabschnitts (Turnhalle, Umstrukturierung und Sanierung Fachklassenbau) zugeführt werden können.

Die Festlegung von interimistisch genutzten Räumen erfolgt in Abstimmung mit der Schulleitung.

Nach Fertigstellung des 2. Bauabschnitts erfolgt der Umzug aus den interimistisch genutzten Räumen in den umstrukturierten und sanierten Fachklassenbau.
Essensversorgung
Das Elly-Heuss-Knapp-Gymnasium ist seit dem Schuljahr 2011/12 offene Ganztagesschule (GRDrs 608/2010).
Die Eichendorffschule wird seit dem Schuljahr 2012/2013 sukzessive zur verbindlichen Ganztagesgrundschule ausgebaut (GRDrs 608/2010). Darüber hinaus beantragt - wie oben erwähnt - die Landeshauptstadt Stuttgart für das Schuljahr 2016/2017 die Einrichtung einer Gemeinschaftsschule.

Bis zur Fertigstellung einer Mensa an der Eichendorffschule muss das Mittagessen, wie bisher auch, interimistisch im Elly-Heuss-Knapp-Gymnasium voraussichtlich bis zum Beginn des Schuljahres 2018/19 (mit Fertigstellung des 1. Bauabschnitts) eingenommen werden.

Bereits jetzt sind die Kapazitäten der Mensa (ca. 100 Sitzplätze) sowie der dazugehörigen Küche am Elly-Heuss-Knapp-Gymnasium ausgeschöpft, so dass seit diesem Schuljahr der Musiksaal im Erdgeschoss ebenfalls als Speiseraum genutzt wird. Spätestens ab dem kommenden Schuljahr 2015/16 ist vorgesehen, anstelle des Musiksaales das Foyer des Elly-Heuss-Knapp-Gymnasiums als Speiseraum zu nutzen. Durch eine ergänzende Warmanlieferung sollen die Versorgung mit Essen, die aus Kapazitätsgründen in der bestehenden Küche nicht mehr aufbereitet werden können, sichergestellt werden.

Voraussichtlich ab dem Schuljahr 2019/20 ist es erforderlich, dass die Schülerinnen und Schüler des Elly-Heuss-Knapp-Gymnasium voraussichtlich bis zum Schuljahr 2021/22 das Mittagessen an der fertiggestellten Mensa der Eichendorffschule einnehmen, da voraussichtlich zum Schuljahr 2019/20 im Rahmen der geplanten Neubaumaßnahme EHKG mit Beginn des 2. Bauabschnitts das Bestandsgebäude mit der Mensa und der Küche abgebrochen wird.

7. Finanzielle Auswirkungen

Für den Neubau und die Sanierung der Eichendorffschule mit 1-Feld Turnhalle ergeben sich Gesamtkosten einschließlich Ausstattungskosten und Außenanlagen inkl. Prognose bis Mitte Bauzeit in Höhe von 28.550.000 €.

Neubau Schule und Turnhalle, Sanierung Fachklassenbau,
und Erhalt Oberklassenbau 27.450.000 €
Prognose bis Mitte Bauzeit 1.100.000 €
Gesamtkosten 28.550.000 €

Zum Raumprogrammbeschluss (GRDrs 298/2013) wurden in einer Tischvorlage Grobkosten in Höhe von 25 Mio. € genannt. Diese bezogen sich auf die Kostenkennwerte der Machbarkeitsstudie und einer Hochrechnung aufgrund von Programmflächenvorgaben des pädagogischen Planungsprozesses für die neue Gemeinschaftsschule.

Die genannten Kosten stellten einen groben Kostenrahmen dar. Ziel war es, möglichst viele Neben- und Verkehrsflächen zu qualifizieren und als Programmflächen nutzbar zu machen. Es wurde darauf hingewiesen, dass die Auswirkungen des geänderten Raumprogramms auf die Gesamtkosten erst im Zuge der Entwurfsplanung genauer geprüft werden können.
Die 2-teilbare-Großturnhalle (GRDrs 164/2012) war in diesen Kosten nicht berücksichtigt.

Nach Abschluss des Vorentwurfs ergab die Kostenermittlung für die Planung der Schule einschließlich der 2-teilbaren-Großturnhalle Kosten in Höhe von 32,8 Mio. €.
Die im Haushalt 2014/2015 eingestellten Baukosten von 25 Mio. € reichen somit nicht für die Realisierung der Gesamtmaßnahme (Schule und Turnhalle) aus.

Im Zuge der Entwurfsplanung wurden verschiedene Einsparpotenziale untersucht. Die folgenden Reduzierungen wurden gemeinsam mit den Referaten KBS und WFB abgestimmt und in die Planung übernommen:

Eine mögliche Umsetzung des östlichen Clusters zu einem späteren Zeitpunkt ist in der Planung berücksichtigt worden.

Die spätere Erweiterung der 1-Feld Turnhalle zu einer 2-Feld Großturnhalle ist baulich nicht möglich.

Durch die Einsparungen in den Flächen können die Kosten um 5,53 Mio. € reduziert werden.

Die verbleibenden Mehrkosten des Gesamtprojektes in Höhe von 3,55 Mio. € werden zum Doppelhaushalt 2016/2017 angemeldet.

Um einen zeitgemäßen und zukunftsorientierten Unterricht zu ermöglichen, ist in Abstimmung mit dem Schulverwaltungsamt die bauliche Vorrüstung eines später optional einzurichtenden WLANs in der Planung berücksichtigt. Die baulichen Kosten für die Errichtung der passiven Infrastruktur im Neubau der Schule, im Fachklassenbau und im Oberklassenbau sind in den Gesamtkosten enthalten.

Aufgrund der dichten Gebäudehülle, der Lärmbelästigung durch die angrenzende Bahntrasse auf der Nordseite und der programmatisch bedingten tiefen Gebäudegrundrisse erhalten die Klassenzimmer und Nebenräume der Schule eine kontrollierte mechanische Be- und Entlüftung.
Über die Lüftung wird ebenfalls eine Nachtauskühlung im Sommer realisiert.
Die Server- und Datenräume im Gebäude erhalten eine mechanische Kühlung.
Die Kosten für die Lüftungsanlage im Neubau betragen ca. 938.000 €.

Am Oberklassenbau werden minimalst notwendige technische Anpassungen vorgenommen um den Bestand an den Neubau der Schule anzubinden.
Die Brandmeldeanlage und die Sprachalarmierungsanlage im Oberklassenbau werden analog den Anlagen im Neubau nachgerüstet. Gemäß technischen Anforderungen sind somit im Gefahrenfall alle Gebäudeteile einer Schule von einer Brandmeldeanlage und einer SAA-Anlage versorgt.
Ebenso wird der Oberklassenbau an das Datennetz des Neubaus angebunden.

Ein Kostenrisiko im Hinblick auf die Bereiche Brandschutz und Baugrund kann noch nicht gänzlich ausgeschlossen werden.
Das in 2013 erstellte Baugrund- und Gründungsgutachten hat gezeigt, dass das Grundstück sehr unterschiedliche Tragfähigkeiten aufweist. Die vorliegenden, ungünstigen Bodenverhältnisse wurden entsprechend in der Gründung für die Neubauten berücksichtigt. Eine abschließende Einschätzung kann erst zum Zeitpunkt des Abbruchs der vorhandenen Gebäudeteile erfolgen.
Resultierend aus dem Bürgermeistergespräch vom 26.03.2015 wurde planerisch untersucht, wie der Oberklassenbau barrierefrei erschlossen werden kann.
Eine barrierefreie Erschließung der Unterrichtsräume im Erdgeschoss ist über Rampen im Außenbereich möglich und wird so in der Planung der Außenanlagen umgesetzt.
Der Oberklassenbau kann im 1. OG über einen Steg an das 1.OG des Neubaus angeschlossen werden. Da die Geschosshöhen zwischen Neubau und Oberklassenbau voneinander abweichen, ergibt sich für den Steg ein Gefälle von ca. 9%. Der offene, aber überdachte Steg funktioniert so im Schulalltag als sinnvoller „Kurzschluss“ zwischen den beiden Gebäuden, stellt jedoch keine barrierefreie Rampe nach DIN dar.
Durch den Bau des Steges entstehen Mehrkosten von ca. 95.000 €. Diese sind nicht in den unter Beschlussziffer 2 genannten Gesamtkosten enthalten.

Ein außenliegender Aufzug am Oberklassenbau würde zusätzliche Investitionskosten (ohne Betriebskosten) von ca.155.000 € bedeuten. Dadurch könnten jedoch lediglich drei der vier Unterrichtsräume des 1. Obergeschosses barrierefrei nach DIN 18040-1 erschlossen werden - der vierte Unterrichtsraum im Kopfbau des Oberklassenbaus ist um ca. 1,26m zum übrigen Geschoss versetzt.

8. Energiekonzept

Der geplante Neubau unterschreitet die Anforderungen der EnEV 2014 in Bezug auf den Primärenergiebedarf um mindestens 30 % (GRDrs 165/2010). Der Neubau und die Sanierungs­maßnahmen erfüllen die städtischen Vorgaben des Energieerlasses.

Im Rahmen der Ämterbeteiligung kam im Hinblick auf den Einsatz von erneuerbaren Energien der Wunsch einer Pelletheizung zur Deckung der Grundlast der Wärmeversorgung auf. Der Einbau einer Pelletheizung wurde planerisch geprüft und Mehrkosten gegenüber der Variante mit einem Erdgas-Brennwertkessel von 85.000 € ermittelt. Diese Mehrkosten werden über das stadtinterne Contracting durch eine Vereinbarung zwischen dem Amt für Umweltschutz und dem Schulverwaltungsamt finanziert.

Um eine sommerliche Überhitzung im Gebäude zu vermeiden, werden entsprechende Maßnahmen (z. B. außenliegender Sonnenschutz an den Fassaden des Neubaus) ein­ge­richtet. Für Klassenzimmer und Nebenräume sind mechanische Lüftungsanlagen mit hoch effizienter Wärmerückgewinnung (> 75%) vorgesehen, über die im Sommer auch eine Nachtauslüftung realisiert werden kann. Es ist eine Photovoltaikanlage geplant, deren Betrieb das Amt für Umweltschutz als wirtschaftlich darstellt. Im Baubudget berücksichtigt ist derzeit eine Photovoltaikanlage zur Deckung des Eigenstromanteils (ca. 15 kWp). Die zusätzlichen Kosten von ca. 160.000 € zur Realisierung einer größeren Photovoltaikanlage (max. ca. 55 – 60 kWp) werden vom Amt für Umweltschutz über das stadtinterne Contracting gedeckt.

Das energetische Datenblatt liegt der Beschlussvorlage bei (Anlage 6).

9. Termine

Projektbeschluss Juli 2015
Bauantrag September 2015
Baugenehmigung März 2016
Baubeschluss Juli 2016
Baubeginn August 2016
Baufertigstellung Dezember 2019

Der Zeitpunkt der Baugenehmigung steht in Abhängigkeit zum vorgeschalteten B-Plan Verfahren. Der Abschluss des Verfahrens ist für Ende 2015 terminiert.

10. Förderung

Eine Förderung im Rahmen des Kommunalen Schulhausbaus sowie dem Landesprogramm Chancen durch Bildung für die Erweiterung des Ganztagesbereiches sind nach einem Vorgespräch mit dem Regierungspräsidium möglich. Aufgrund von Erfahrungswerten wird mit Fördermitteln in Höhe von rund 3.500.000 € gerechnet.

Für die Turnhalle wird die Verwaltung einen Antrag zur Projektförderung aus dem Sportstättenförderungsprogramm des Landes stellen. Falls das Land eine Förderung im Rahmen des Sportstättenförderungsprogramms bewilligt, kann mit einem Zuschuss gerechnet werden.

11. Folgelasten

Für das Vorhaben Neubau, Umstrukturierung und Sanierung der Eichendorffschule entstehen Folgelasten in Höhe von ca. 7,9% der Gesamtkosten.



Anlage 2 zur GRDrs 410/2015 Baubeschreibung
Anlage 3 zur GRDrs 410/2015 Kostendeckblatt
Anlage 4 zur GRDrs 410/2015 Raumprogramm
Anlage 5 zur GRDrs 410/2015 Pläne
Anlage 6 zur GRDrs 410/2015 Energetisches Datenblatt


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