Landeshauptstadt Stuttgart
Referat Soziales/Jugend und Gesundheit
Gz: SJG
GRDrs 409/2015
Stuttgart,
06/12/2015


Finanzielle Unterstützung der in Stuttgart freiberuflich tätigen Hebammen durch die Stadt Stuttgart



Mitteilungsvorlage zum Haushaltsplan 2016/2017


Vorlage anzurSitzungsartSitzungstermin
Sozial- und Gesundheitsausschuss
Verwaltungsausschuss
Kenntnisnahme
Beratung
öffentlich
öffentlich
29.06.2015
01.07.2015

Bericht:

Aufgrund der gravierenden Steigerung der Beiträge zur Berufshaftpflicht der freiberuflichen Hebammen und der damit drohenden Existenzgefährdung hat der Verwaltungsausschuss mit GRDrs 352/2014 am 4. Juni 2014 die Erhöhung des städtischen Zuschusses von bisher 10,23 Euro auf 100 Euro pro Geburt beschlossen (im Budget des Gesundheitsamtes waren dafür in der Vergangenheit 600 Euro reserviert). Zuschussberechtigt sind freiberufliche, in Stuttgart tätige Hebammen, die Hausgeburten und Geburten im Geburtshaus in Stuttgart betreuen.

Um die nach Art. 8 der Menschenrechtskonvention gewährte Wahlfreiheit in der Geburtshilfe in Stuttgart nicht zu gefährden und um die freiberuflichen Hebammen zu unterstützen, wurde, vorbehaltlich einer bundeseinheitlichen Lösung, als Option eine Erhöhung des städtischen Zuschusses auf 100 Euro pro Hausgeburt vorgeschlagen, wobei die Geburten im Geburtshaus zusätzlich zur bisherigen Regelung mit einbezogen wurden.

Die Zuschusserhöhung wurde ab 1. Juli 2014 gültig und vorläufig bis Ende 2015 begrenzt. Die notwendigen Mittel in Höhe von 5.000 Euro in 2014 und 10.000 Euro in 2015 wurden überplanmäßig bereitgestellt. Über die dauerhafte Bezuschussung ab dem Jahr 2016 ff. soll im Rahmen der Haushaltsplanberatungen 2016/2017 entschieden werden.

Zwar hat man sich auf Bundesebene der Problematik angenommen und strebt eine Lösung durch die Hebammenverbände, Krankenversicherungen und die Versicherungswirtschaft noch in diesem Jahr an. Da der Ausgang dieser Verhandlungen jedoch nicht gewiss ist, müsste der erhöhte Zuschuss vorsorglich – zumindest vorläufig befristet - weitergewährt werden.

Im Jahr 2014 wurden für den Geburtenjahrgang 2013 zur Abrechnung 90 Geburten eingereicht, davon konnten 32 Geburten abgerechnet werden. Das Geburtenhaus wurde mit 58 Geburten noch nicht abgerechnet. Im Jahr 2015 wurden für den Geburtenjahrgang 2014 zur Abrechnung 78 Geburten eingereicht, davon konnten 50 Geburten abgerechnet werden. 28 Geburten des Geburtenhauses vor dem Stichtag 1. Juli 2014 konnten nicht mit dem höheren Satz bezuschusst werden. Es ist davon auszugehen, dass ein jährlicher Mehrbedarf in Höhe von ca. 8.400 Euro entsteht (Gesamtbedarf ca. 9.000 Euro abzüglich der seit Jahren zur Verfügung stehenden 600 Euro).

Das Gesundheitsamt hat insgesamt 3 Mitteilungsvorlagen für die Haushaltsplanberatungen gefertigt. Die darin enthaltenen Maßnahmen sind eine konsequente Beschränkung auf die wesentlichsten und unabdingbaren Bedarfe aus Sicht der Sozialverwaltung und keine abschließende Wertung aller notwendigen und sinnvollen Vorhaben. Diese Vorlage hat die Priorität 2.

Finanzielle Auswirkungen


Ergebnishaushalt (zusätzliche Aufwendungen und Erträge):
Maßnahme/Kontengr.
2016
TEUR
2017
TEUR
2018
TEUR
2019
TEUR
2020
TEUR
2021 ff.
TEUR
Zuschuss für Hausgeburten und Geburten im Geburtenhaus
443 Geschäftsaufwendungen
8,4
8,4
-
-
-
-
Finanzbedarf
(ohne Folgekosten aus Einzelmaßnahmen, Investitionen oder zusätzlichen Stellen – diese bitte gesondert darstellen)
Für diesen Zweck im Haushalt/Finanzplan bisher bereitgestellte Mittel:
Maßnahme/Kontengr.
2016
TEUR
2017
TEUR
2018
TEUR
2019
TEUR
2020
TEUR
2021 ff.
TEUR
Zuschuss für Hausgeburten
443 Geschäftsaufwendungen
0,6
0,6
0,6
0,6
0,6
0,6
Finanzhaushalt / Neue Investitionen (zusätzliche Ein-/Auszahlungen):
(Bezeichnung Vorhaben/ Maßnahme)Möglicher Baubeginn im Jahr:
Geplante Inbetriebnahme im Jahr:
Summe
TEUR
2016
TEUR
2017
TEUR
2018
TEUR
2019
TEUR
2020
TEUR
2021 ff.
TEUR
Einzahlungen
Auszahlungen
Finanzbedarf
Stellenbedarf (Mehrungen und Minderungen):
Beschreibung, Zweck, Aufgabenbereich
Anzahl Stellen zum Stellenplan
2016
2017
später
-
-
-
Folgekosten (aus oben dargestellten Maßnahmen und evtl. Stellenschaffungen):
Kostengruppe
2016
TEUR
2017
TEUR
2018
TEUR
2019
TEUR
2020
TEUR
2021 ff.
TEUR
Laufende Erlöse
Personalkosten
Sachkosten
Abschreibungen
Kalkulatorische Verzinsung
Summe Folgekosten
(ersetzt nicht die für Investitionsprojekte erforderliche Folgelastenberechnung!)


Mitzeichnung der beteiligten Stellen

Die Referate AK und WFB haben Kenntnis genommen. Haushalts- und stellenrelevante Beschlüsse können erst im Rahmen der Haushaltsplanberatungen erfolgen.

Vorliegende Anträge/Anfragen

-

Erledigte Anträge/Anfragen

-




Isabel Fezer
Bürgermeisterin



Anlagen:

-

<Anlagen>

zum Seitenanfang