über verkaufsoffene Sonntage im Jahr 2013
in der Landeshauptstadt Stuttgart
1.1 Im Jahr 2013 dürfen Verkaufsstellen im Sinne des § 2 Abs. 1 des LadÖG geöffnet sein:
1.2 Das Gebiet für das Offenhalten von Verkaufstellen anlässlich des Zuffenhäuser Fleckenfests und des Zuffenhäuser Herbstfests (laufende Nummern 7 und 24) umfasst den Stadtbezirk Zuffenhausen und die außerhalb der Gemarkung Zuffenhausen liegenden Gebiete mit der entsprechenden Postleitzahl 70435.