Landeshauptstadt Stuttgart
Referat Recht/Sicherheit und Ordnung
Gz: RSO 12 16
GRDrs 817/2012
Stuttgart,
11/16/2012



Verkaufsoffene Sonntage im Jahr 2013



Beschlußvorlage
Vorlage an
    zur
SitzungsartSitzungstermin
Verwaltungsausschuss
Gemeinderat
Vorberatung
Beschlussfassung
öffentlich
öffentlich
05.12.2012
06.12.2012



Beschlußantrag:

I. Der Freigabe der „Verkaufsoffenen Sonntage“ 2013 gemäß Anlage 2 zu dieser Beschlussvorlage durch Allgemeinverfügung wird zugestimmt.

II. Es wird festgelegt, dass auch künftig nur im Stadtbezirk Bad Cannstatt ein dritter verkaufsoffener Sonntag stattfindet.


Kurzfassung der Begründung:
Ausführliche Begründung siehe Anlage 1

Nach den Regelungen des Ladenöffnungsgesetzes (LadÖG) können verkaufsoffene Sonntage von den Gemeinden durch Allgemeinverfügung festgesetzt werden.

Gemäß § 8 Abs. 1 LadÖG dürfen Verkaufsstellen aus Anlass von örtlichen Festen, Märkten, Messen oder ähnlichen Veranstaltungen an jährlich höchstens drei Sonn- und Feiertagen geöffnet sein. Die zuständige Behörde bestimmt diese Tage und setzt die Öffnungszeiten fest.

Die Offenhaltung von Verkaufsstellen kann nach § 8 Abs. 2 LadÖG auf bestimmte Bezirke und Handelszweige beschränkt werden. Sie darf fünf zusammenhängende Stunden nicht überschreiten, muss spätestens um 18:00 Uhr enden und soll außerhalb der Zeit des Hauptgottesdienstes liegen.

In Stuttgart haben sich Verwaltung und Gemeinderat auf zwei verkaufsoffene Sonntage pro Stadtbezirk verständigt und beschränkt, um zu verhindern, dass an jedem Sonntag im Jahr irgendwo in Stuttgart ein verkaufsoffener Sonntag durchgeführt wird. Nur für Bad Cannstatt wurde auf Grund des traditionellen Volksfestumzugs eine Sonderregelung mit drei verkaufsoffenen Sonntagen getroffen.

Finanzielle Auswirkungen

Keine


Beteiligte Stellen

Referat KBS
Referat WFB
OB/82


Vorliegende Anträge/Anfragen

Keine

Erledigte Anträge/Anfragen

Keine



Dr. Martin Schairer
Bürgermeister


Anlagen





Ausführliche Begründung:

Zu Ziffer I des Beschlussantrages:

Für das Jahr 2013 sind in den Stuttgarter Stadtbezirken wieder verkaufsoffene Sonntage geplant. Wie die Jahre zuvor werden zahlreiche Besucherinnen und Besucher aus Stuttgart und Umgebung erwartet.

Insgesamt haben 16 Stadtbezirke aus den unter Ziffer 1 bis 28 genannten Anlässen verkaufsoffene Sonntage beantragt. Die Anträge erfolgten im Einvernehmen mit den Bezirksämtern bzw. den Bezirksbeiräten durch die örtlichen Handels- und Gewerbevereine.

Die Beschränkung der verkaufsoffenen Sonntage auf bestimmte Bezirke ist durch § 8 Abs. 2 LadÖG ausdrücklich erlaubt.

Nach § 8 Abs. 1 LadÖG sind die katholische und evangelische Kirche zu den verkaufsoffenen Sonntagen zu hören.

Aus Sicht der katholischen Kirche in Stuttgart ist die Bewahrung der Sonntagsruhe schützenswert und wichtig. Sie hält angesichts der Liberalisierung der Ladenöffnungszeit eine Einschränkung der verkaufoffenen Sonntage für wünschenswert und würde es begrüßen, wenn stattdessen eher „Lange Nächte des Einkaufs“ an Samstagen stattfinden würden.

Die evangelische Kirche in Stuttgart erhebt unter Zurückstellung von grundsätzlichen Bedenken keine Einwendungen.

Die vereinigte Dienstleistungsgewerkschaft ver.di appellierte, vom Erlass einer solchen Allgemeinverfügung abzusehen. Aus ihrer Sicht wird der gesetzliche Schutz der Sonn- und Feiertage dem wirtschaftlichen Interesse untergeordnet. So wird ein schleichender Prozess in Gang gesetzt, der die Menschen an Sonntagsöffnungen heranführt und gewöhnt.

Insgesamt werden keine durchgreifend rechtsrelevanten Argumente, die zur Ablehnung beantragter „verkaufsoffener Sonntage“ geführt hätten, vorgetragen.

Die Industrie- und Handelskammer Region Stuttgart, der Handelsverband Württemberg e. V. und der Bund der Selbständigen stimmen den beantragten Befreiungen zu.

Durch die Allgemeinverfügung entsteht keine Pflicht zum Offenhalten der Verkaufsstellen. Zu den einzelnen Anträgen wird folgendes ausgeführt:


Zu Ziffer 1:
Der Gewerbe- und Handelsverein Feuerbach e.V. beantragt für das Zimmermann-Areal in Feuerbach-Ost für den 24.03.2013 von 12:00 bis 17:00 Uhr einen verkaufsoffenen Sonntag unter dem Motto „Frühlingserwachen am Pragsattel“. Ziel ist die bessere Anbindung des Areals an den Feuerbacher Gewerbe- und Handelsverein und an die Feuerbacher Bevölkerung.

Zu Ziffer 2:
Der Gewerbe- und Handelsverein, Bund der Selbständigen Bad Cannstatt e.V., beabsichtigt auch im Jahr 2013 das Weinfest „Musik und Wein“ zu veranstalten. Termin ist der 14.04.2013. Wie in den Vorjahren soll die Veranstaltung die Weinbautradition sowie die vielen ortsansässigen Weingärtner mit ihren Traditionsbetrieben entsprechend würdigen. Im Rahmenprogramm wird Live-Musik geboten. Die Kombination aus Cannstatter Wein, historischer Cannstatter Altstadt und Live-Musik wird Besucher nicht nur aus den umliegenden Stuttgarter Stadtteilen anziehen. Daher wird für den 14.04.2013, in der Zeit von 13:00 bis 18:00 Uhr, ein verkaufsoffener Sonntag in Bad Cannstatt beantragt.

Zu Ziffer 3:
Im Stadtbezirk Vaihingen findet traditionell am 21.04.2013 der „Vaihinger Frühling“ statt. Geboten werden Live-Musik, verschiedene Beiträge der Vereine und ein Kinderprogramm. Außerdem präsentieren sich verschiedene Institutionen (z. B. Feuerwehr, Polizei, ADAC), sowie ein Spezialmarkt mit über 50 Teilnehmern unter dem Titel „MOBILES VAIHINGEN“. Der Verbund Vaihinger Fachgeschäfte hat für diesen Tag die Offenhaltung der Verkaufsstellen in der Zeit von 13:00 bis 18:00 Uhr beantragt.

Zu Ziffer 4:
Der traditionelle „Maimarkt“ in Gablenberg ist weit über den Stadtteil hinaus bekannt. Es wird ein Markt veranstaltet, bei dem örtliche Vereine, Kindergärten und Schulen mit Ständen vertreten sind. Des Weiteren ist ein Umzug mit Maibaumaufstellung geplant. Der Handels- und Gewerbeverein Gablenberg e. V. beantragt daher im Einvernehmen mit dem Handels- und Gewerbeverein Stuttgart-Ost e. V. die Verkaufsstellen im Stadtbezirk am Sonntag, den 28.04.2013, in der Zeit von 12:00 Uhr bis 17:00 Uhr offen halten zu dürfen.

Zu Ziffer 5:
In Möhringen findet seit vielen Jahren traditionell unter dem Motto „Möhringen mobil“ eine Autoschau der ortsansässigen Autohäuser statt, die auch einen beträchtlichen Besucherstrom auswärtiger Interessierter mit sich bringt. Aus diesem Anlass möchte der Gewerbe- und Handelsverein Möhringen e. V. die Autoschau mit einem verkaufsoffenen Sonntag verbinden und beantragt daher am Sonntag, 05.05.2013, in der Zeit von 12:00 Uhr bis 17:00 Uhr die Verkaufsstellen offen halten zu dürfen.

Zu Ziffer 6:
Der traditionelle „Weilemer Frühling“ soll auch im Jahr 2013 wieder zusammen mit dem Maibaumfest veranstaltet werden. Als Rahmenprogramm sollen ein Biergarten errichtet werden, eine Autoschau stattfinden und verschiedene Künstler auftreten. Aus diesem Grund wird durch die Aktionsgemeinschaft Weilimdorf die Offenhaltung von Verkaufsstellen am Sonntag, 05.05.2013, in der Zeit von 13:00 Uhr bis 18:00 Uhr beantragt.

Zu Ziffer 7:
Der Bund der Selbständigen, Gewerbe- und Handelsverein Zuffenhausen e.V., beantragt für Sonntag, den 16.06.2013, in der Zeit von 13:00 Uhr bis 18:00 Uhr einen verkaufsoffenen Sonntag. Anlass ist das „Zuffenhäuser Fleckenfest“, bei dem sowohl die örtlichen Vereine als auch Geschäftsleute mitwirken.

Zu Ziffer 8:
Für den Stadtbezirk Nord beantragt der Handels- und Gewerbeverein Stuttgart-Nord e.V. für den 23.06.2013 von 11:00 bis 16:00 Uhr einen verkaufsoffenen Sonntag unter dem Motto „Sommerfest Stuttgart-Nord“. Die Veranstaltung dient der Integration des neuen Stadtteilquartiers „thinkK“.

Zu Ziffer 9:
Für Sonntag, 23.06.2013, beantragt die Plieninger Leistungsgemeinschaft e.V. in Zusammenarbeit mit „Birkach Aktiv“ einen verkaufsoffenen Sonntag in der Zeit von 12:00 Uhr bis 17:00 Uhr. Anlass ist, wie auch in den vergangenen Jahren, das „Sommerfest“ mit Akteuren aus Plieningen und Birkach. Die Gewerbetreibenden werden sich an diesem Sonntag mit einigen Sonderaktionen einem breiten Publikum präsentieren. Sämtliche Aktionen der Gewerbetreibenden in beiden Stadtteilen werden musikalisch begleitet.

Zu Ziffer 10:
Für Sonntag, den 23.06.2013 beantragt der „Sillenbucher Meile e. V.“, einen verkaufsoffenen Sonntag in der Zeit von 12:00 Uhr bis 17:00 Uhr. Im Rahmen des „Sommerfests“ wird sowohl für Kinder wie auch Jugendliche und Erwachsene ein attraktives Programm und Veranstaltungen geboten.

Zu Ziffer 11:
Der Verein „Der Süden e.V. Handel, Gewerbe, Dienstleistungen Stuttgart-Süd“ beantragt anlässlich des Heusteigviertelfests am 30.06.2013 von 12:00 – 17:00 Uhr einen verkaufsoffenen Sonntag mit großem Straßenflohmarkt in der Mozartstraße.

Zu Ziffer 12:
Für Sonntag, den 30.06.2013 von 13:00 bis 18:00 Uhr beantragt der Bund der Selbständigen Stadtbezirk Mühlhausen e.V. für den Stadtteil Neugereut einen verkaufsoffenen Sonntag unter dem Motto „Sommerfest im EKZ Neugereut“. Im Rahmen des Projekts „soziale Stadt“ wird in Zusammenarbeit mit den örtlichen Kirchengemeinden und den öffentlichen Einrichtungen eine Hocketse mit buntem Rahmenprogramm veranstaltet.

Zu Ziffer 13:
Die „Feuerbacher Kirbe“ ist eine Veranstaltung mit Volksfestcharakter, die in den nördlichen Stadtteilen seit jeher einen hohen Stellenwert hat und auch Einwohner der umliegenden Stadtteile in großer Zahl anzieht. Das Stadtteilleben wird so zusätzlich belebt und auch Besucher aus anderen Stadtteilen angelockt. Der Gewerbe- und Handelsverein Feuerbach e.V. beantragt für Sonntag, 08.09.2013, von 13:00 Uhr bis 18:00 Uhr die Öffnung der Verkaufsstellen.

Zu Ziffer 14:
Anlässlich der Untertürkheimer Kirbe beantragt der Industrie-, Handels- und Gewerbeverein e.V. am Sonntag, 15.09.2013, von 12:00 bis 17:00 Uhr die Offenhaltung der Verkaufsstellen.

Zu Ziffer 15:
Der Verbund Vaihinger Fachgeschäfte e.V. führt traditionsgemäß den „Vaihinger Herbst“ durch. Im Rahmen dieser Veranstaltung werden die Vaihinger Kunstwochen ausgerichtet, bei denen ca. 30 Künstler in Vaihinger Unternehmen ihre Arbeiten präsentieren. Als Begleitveranstaltung wird Live-Musik und ein umfangreiches Kinderprogramm sowie eine „lukullische Meile“ mit über 10 professionellen Wirten geboten. Über 60 Künstler und Kunsthandwerker stellen in der „Vaihinger Kunstmeile“ ihre Werke aus. Deshalb wird für Sonntag, 22.09.2013, die Offenhaltung der Verkaufsstellen von 13:00 Uhr bis 18:00 Uhr beantragt.

Zu Ziffer 16:
Die Aktionsgemeinschaft Weilimdorf beantragt für den 22.09.2013 von 13:00 bis 18:00 Uhr für den Stadtbezirk Weilimdorf anlässlich der Bundestagswahl einen verkaufsoffenen Sonntag unter dem Motto „Weilemer Herbst mit Wahlparty“. Mit örtlichen Politikern soll eine Podiumsdiskussion stattfinden, bei der die Wahlhochrechnungen übertragen werden sollen. Zusätzlich ist auch ein Kinderprogramm geplant.

Zu Ziffer 17:
Für Sonntag, 29.09.2013 beantragt der Gewerbe- und Handelsverein Bund der Selbständigen Bad Cannstatt e.V. in Abstimmung mit dem Schwesterverein „Die Altstadt Bad Cannstatt e. V.“, die Verkaufsstellen von 13:00 bis 18.00 Uhr offen halten zu dürfen. Der traditionelle „Volksfestumzug“ findet an diesem Tag in Bad Cannstatt statt, der regelmäßig mit einem großen Besucherandrang aus ganz Baden-Württemberg verbunden ist.

Zu Ziffer 18:
Der Gewerbe- und Handelsverein Hedelfingen – Rohracker e. V. beantragt anlässlich des traditionellen „Knausbirasonntags“ am 13.10.2013, in der Zeit von 12:00 bis 17:00 Uhr die Offenhaltung der Verkaufsstellen. Auch in den letzten Jahren war der „Knausbirasonntag“ von zahlreichen Besuchern aus der Umgebung gut besucht.

Zu Ziffer 19:
Für den 13.10.2013 beantragt der Möhringer Gewerbe- und Handelsverein in der Zeit von 12:00 Uhr bis 17:00 Uhr einen verkaufsoffenen Sonntag. Anlass ist wiederum der seit vielen Jahren traditionell veranstaltete „Möhringer Herbst“.

Zu Ziffer 20:
Anlässlich der seit vielen Jahren stattfindenden „Kirbe“ beabsichtigt der Bund der Selbständigen des Stadtbezirks Mühlhausen e V. am Sonntag, 20.10.2013, in der Zeit von 13:00 Uhr bis 18:00 Uhr, im Stadtbezirk Mühlhausen und Steinhaldenfeld die Verkaufsstellen offen zu halten.

Zu Ziffer 21:
Unter dem Motto „Wir sind so frei“ beantragt der Handels- und Gewerbeverein Stammheim e.V. für Sonntag, den 20.10.2013, einen verkaufsoffenen Sonntag, an dem die Verkaufstellen in der Zeit von 12:00 bis 17:00 Uhr geöffnet sein sollen.

Zu Ziffer 22:
Der Gewerbe- und Handelsverein Degerloch e. V beantragt aus Anlass der traditionsreichen „Degerlocher Kirbe“ im Stadtbezirk Degerloch für Sonntag, 27.10.2013, dass die Verkaufsstellen in der Zeit von 12:00 Uhr bis 17:00 Uhr geöffnet haben dürfen.

Zu Ziffer 23:
Anlässlich des Untertürkheimer „Flegga-Treffs“ beantragt der Industrie-, Handels- und Gewerbeverein e.V. am Sonntag, 27.10.2013, von 12:00 bis 17:00 Uhr die Offenhaltung der Verkaufsstellen. Zum „Flegga-Treff“ werden ca. 5.000 Besucher der oberen Neckarvororte, Bad Cannstatt und Fellbach erwartet. Den Besuchern werden diverse Aktionen in den Räumlichkeiten von ca. 35 Firmen geboten. Außerhalb der Geschäfte wird unter anderem die GAUDI-OLYMPIADE veranstaltet

Zu Ziffer 24:
Eine Tradition von nunmehr über 25 Jahren weist das „Zuffenhäuser Herbstfest“ aus. Aktive Vereine und Institutionen aus dem Bezirk Zuffenhausen richten in Verbindung mit dem Bund der Selbständigen und der Aktionsgemeinschaft „EinkaufsZiel-Zuffenhausen“ das Fest aus. Für die Attraktivität dieses Festes spricht der große Besucherstrom aus allen Stadtteilen und aus den Nachbargemeinden. Der Bund der Selbständigen, Gewerbe- und Handelsverein Zuffenhausen e.V. beantragt für Sonntag, 27.10.2013, die Öffnung der Geschäfte von 12:00 Uhr bis 17:00 Uhr.

Zu Ziffer 25:
Der traditionelle „Martinimarkt“ im Stadtteil Sillenbuch findet am Sonntag, 03.11.2013 statt. Die Veranstaltung mit vielen Attraktionen wird von vielen auswärtigen Besuchern, vor allem aus dem gesamten Filder-Raum, besucht. Aufgrund der großen Besucherströme wird für diesen Tag ein verkaufsoffener Sonntag in der Zeit von
12:30 bis 17:30 Uhr beantragt.

Zu Ziffer 26:
Der Handels- und Gewerbeverein Gablenberg e.V. beantragt im Einvernehmen mit dem Handels- und Gewerbeverein Stuttgart-Ost e. V. für Sonntag, 10.11.2013, aus Anlass des Martinimarktes die Offenhaltung der Verkaufsstellen von 12:00 bis 17:00 Uhr. Die bisherigen Marktveranstaltungen in Gablenberg, bei denen auch örtliche Vereine, Kindergärten und Schulen mit Ständen vertreten sind, waren immer sehr beliebt und über den Stadtteil hinaus bekannt und werden sicher auch im Jahr 2013 viele Besucher anziehen.

Zu Ziffer 27:
Das traditionelle „Martinifest mit Martiniumzug“ findet im Stadtbezirk Bad Cannstatt statt. Anlässlich dieses Umzugs beantragt der Gewerbe- und Handelsverein Bund der Selbständigen Bad Cannstatt e.V. in Abstimmung mit dem Schwesterverein „Die Altstadt Bad Cannstatt“ für das Martinifest die Verkaufsstellen am Sonntag, 10.11.2013, von 13:00 Uhr bis 18:00 Uhr öffnen zu dürfen.

Zu Ziffer 28:
Anlässlich des Martinimarkts beantragt der Verein „Der Süden e.V. Handel, Gewerbe, Dienstleistungen Stuttgart-Süd“ für das Lehenviertel und Heslach, am 17.11.2013 von 12:00 Uhr bis 17:00 Uhr die Verkaufsstellen öffnen zu dürfen.


Zu Ziffer II des Beschlussantrages:

Seit Jahren werden in Stuttgart in Abstimmung mit dem Gemeinderat grundsätzlich zwei verkaufsoffene Sonntage pro Stadtbezirk zugelassen. Die einzige Ausnahme ist die Zulassung eines dritten verkaufsoffenen Sonntags anlässlich des Volksfestumzuges in Bad Cannstatt.

Diese Praxis erfolgte im Hinblick auf den Schutz der Sonn- und Feiertage. Der hohe Schutzrang der Sonn- und Feiertage wurde auch durch das Urteil des Bundesverfassungsgerichtes vom 01.12.2009 bzgl. der verkaufsoffenen Sonntage in Berlin bestätigt.

Um eine kontinuierliche Gleichbehandlung sicherzustellen und um dem gesetzlichen Sonn- und Feiertagsschutz Rechnung zu tragen, soll die bisherige Regelung auch künftig beibehalten werden.

Allgemeinverfügung

über verkaufsoffene Sonntage im Jahr 2013

in der Landeshauptstadt Stuttgart


Die Landeshauptstadt Stuttgart erlässt aufgrund von § 8 Absatz 1 und 2 des Gesetzes über die Ladenöffnung in Baden-Württemberg (LadÖG) vom 14.02.2007 (GBl. S. 135), zuletzt geändert durch Gesetz vom 10. November 2009 (GBl. S. 628) und § 44 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg in der Fassung vom 24.07.2000 (GBl. S. 582, ber. S. 698), zuletzt geändert durch Gesetz vom 25. Januar 2012 (GBl. S. 65, 68), folgende Allgemeinverfügung:



1. Zulässige Öffnungszeiten

1.1 Im Jahr 2013 dürfen Verkaufsstellen im Sinne des § 2 Abs. 1 des LadÖG geöffnet sein:

Lfd. Nr.
Geltungsbereich
Tag
Öffnungszeiten
Anlass
1
Feuerbach (Zimmermann-Areal)
24.03.2013
12 - 17 Uhr
Frühlingserwachen am Pragsattel
2
Bad Cannstatt
14.04.2013
13 - 18 Uhr
Musik und Wein
3
Vaihingen
21.04.2013
13 - 18 Uhr
Vaihinger Frühling
4
Ost
28.04.2013
12 - 17 Uhr
Maimarkt
5
Möhringen
05.05.2013
12 - 17 Uhr
Möhringen mobil
6
Weilimdorf
05.05.2013
13 - 18 Uhr
Maibaumfest / Weilemer Frühling
7
Zuffenhausen
16.06.2013
13 - 18 Uhr
Fleckenfest
8
Nord
23.06.2013
11 - 16 Uhr
Sommerfest Stuttgart-Nord
9
Plieningen-Birkach
23.06.2013
12 - 17 Uhr
Sommerfest
10
Sillenbuch
23.06.2013
12 - 17 Uhr
Sommerfest
11
Süd (im Heusteigviertel)
30.06.2013
12 - 17 Uhr
Heusteigviertelfest
12
Neugereut
30.06.2013
13 - 18 Uhr
Sommerfest im EKZ Neugereut
13
Feuerbach
08.09.2013
13 - 18 Uhr
Feuerbacher Kirbe
14
Untertürkheim
15.09.2013
12 - 17 Uhr
Kirbe
15
Vaihingen
22.09.2013
13 - 18 Uhr
Vaihinger Herbst
16
Weilimdorf
22.09.2013
13 - 18 Uhr
Weilemer Herbst mit Wahlparty
17
Bad Cannstatt
29.09.2013
13 - 18 Uhr
Volksfestumzug
18
Hedelfingen
13.10.2013
12 - 17 Uhr
Knausbirasonntag
19
Möhringen
13.10.2013
12-17 Uhr
Möhringer Herbst
20
Mühlhausen und Steinhaldenfeld
20.10.2013
13 - 18 Uhr
Kirbe
21
Stammheim
20.10.2013
12 - 17 Uhr
Wir sind so frei
22
Degerloch
27.10.2013
12 - 17 Uhr
Degerlocher Kirbe
23
Untertürkheim
27.10.2013
12 - 17 Uhr
Flegga-Treff
24
Zuffenhausen
27.10.2013
12 - 17 Uhr
Herbstfest
25
Sillenbuch
03.11.2013
12.30 - 17.30 Uhr
Martinimarkt
26
Ost
10.11.2013
12 - 17 Uhr
Martinimarkt
27
Bad Cannstatt
10.11.2013
13 - 18 Uhr
Martini
28
Süd (Lehenviertel u. Heslach)
17.11.2013
12 - 17 Uhr
Martinimarkt

1.2 Das Gebiet für das Offenhalten von Verkaufstellen anlässlich des Zuffenhäuser Fleckenfests und des Zuffenhäuser Herbstfests (laufende Nummern 7 und 24) umfasst den Stadtbezirk Zuffenhausen und die außerhalb der Gemarkung Zuffenhausen liegenden Gebiete mit der entsprechenden Postleitzahl 70435.

1.3 Das Gebiet für das Offenhalten von Verkaufsstellen in Stuttgart-Feuerbach anlässlich der unter lfd. Nummer 13 genannten Veranstaltung wird umgrenzt von:


2. Bekanntgabe



Stuttgart, den






Dr. Wolfgang Schuster
Oberbürgermeister


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