Protokoll: Verwaltungsausschuss des Gemeinderats der Landeshauptstadt StuttgartNiederschrift Nr.
TOP:
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VerhandlungDrucksache:
212/2010
GZ:
KBS
Sitzungstermin: 19.05.2010
Sitzungsart: öffentlich
Vorsitz: BMin Dr. Eisenmann
Berichterstattung:die Vorsitzende, Frau Korn (SchulverwA)
Protokollführung: Herr Häbe sp
Betreff: Erhöhung der Gebühren für Lehrerparkplätze an Stuttgarter Schulen

Beratungsunterlage ist die dieser Niederschrift angeheftete Vorlage des Referats Kultur, Bildung und Sport vom 03.05.2010, GRDrs 212/2010.


Ablehnend zur Beschlussantragsziffer 2d äußert sich StR Wölfle (90/GRÜNE). Eine Parkplatzgebühr von 5 €/Monat sei für Schüler geradezu ein Anreiz, das Auto und nicht den ÖPNV zu nützen. Sollte eine Lösung für Schüler erforderlich sein, schlage seine Fraktion vor, analog der Lehrerparkplätze vorzugehen.

Die Zustimmung zum unveränderten Beschlussantrag signalisiert dagegen StRin Ripsam (CDU). Vor den nächsten Haushaltsplanberatungen wird von ihr ein Bericht über die Entwicklung der Lehrerparkplätze erbeten. Dabei spricht sie folgende Punkte an:

- Führt diese Neuregelung zu Mehreinnahmen in beabsichtigtem Umfang?
- Stellen die Lehrer ihre Pkw nun vermehrt im Umfeld ab?

StR Dr. Oechsner (FDP) kritisiert den Umfang der Gebührenerhöhung (300 %) und kündigt Stimmenthaltung seitens seiner Fraktion an. Das Vorgelegte entspreche den Haushaltsplanberatungen, so BMin Dr. Eisenmann, und stelle insoweit Haushaltsvollzug dar. Nachdem die Verwaltung eine Gebührenverdoppelung in den Haushaltsplanberatungen vorgeschlagen gehabt habe, sei die nun vorgelegte Erhöhung aus der Mitte des Gemeinderates gefordert und beschlossen worden.

Der von StR Kanzleiter (SPD) vorgeschlagenen Verweisung ohne Votum in die Vollversammlung stimmt StRin Küstler (SÖS und LINKE) zu. Ihrer Auffassung nach werden mit dieser Gebührenerhöhung Fehler aus der Vergangenheit korrigiert.

In der Folge erläutert die Vorsitzende, die Beschlussantragsziffer 2d beziehe sich selbstverständlich auf Einzelfälle insbesondere im beruflichen Schulbereich. Dass es sich lediglich um wenige Einzelfälle handelt, bekräftigt Frau Korn. Wenn überhaupt, komme dieses bei beruflichen Schulen aufgrund deren großer Einzugsbereiche (z. T. ganz Baden-Württemberg) bei einem Schulbesuch von 1 oder 1 ½ Tagen/Woche zum Tragen. Wenn überhaupt so ein Platz angeboten werden könne, in der Regel sei dies nicht der Fall, stelle sich für eine Schule das Problem, wem sie diesen Platz überlassen solle. Das Rechnungsprüfungsamt sei auf Bitten ihres Amtes dem nachgegangen und von dort sei erklärt worden, dass eine Regelung (keine kostenlose) getroffen werden sollte. Zu einer Nachfrage von StR Wölfle bestätigt Frau Korn, dass diese Regelung, wenn überhaupt ein solcher Fall eintritt, dies alterstechnisch nur bei Gymnasien und beruflichen Schulen sein könnte. Teilzeitschüler an beruflichen Schulen besuchten diese nur an ein bis zwei Tagen in der Woche. Vereinzelt habe es solche begründete Fälle gegeben, und bei diesen habe die Verwaltung mangels Grundlage keine Gebühren erheben können. Dies wird seitens der Vorsitzenden nochmals unterstrichen.

Im weiteren Verlauf regt StRin Ripsam an, zunächst die Verwaltung wie beantragt vorgehen zu lassen und dann von der Verwaltung in dem von ihr erbetenen Bericht dargestellt zu bekommen, um wie viel Fälle es sich eigentlich in der Praxis handelt.


Diesen Bericht sagt BMin Dr. Eisenmann zu und stellt fest:

Dieser Tagesordnungspunkt wird ohne Votum in die morgige Vollversammlung verwiesen.

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